19.07.2010

Scheinmoral gegen den freien Kapitalverkehr

Kommentar von Radu Golban

Der ausländische Druck auf den Finanzplatz Schweiz wächst: Der Kapitalbedarf der Industriestaaten für die Finanzierung aberwitziger Konjunkturprogramme hat den alten moralischen Legitimitätsanspruch, gegen Steuerbetrüger vorzugehen, längst überholt.

Fiskalische Sittenwächter haben berufshalber einen getrübten und recht befangenen Blick auf das „Steuerunrecht“, da ihnen die globale Einbindung moderner Volkswirtschaften im Fahndungsdienst verborgen bleibt. Neuerdings bekommt man allerdings den Eindruck, dass die Steuerdebatte nur ein Ausdruck von blanker Macht, Hegemonialansprüchen und Ressourcenverteilung ist, da sie offensichtlich die Grundfesten und den Anspruch der Weltmächte, ihre Steuersubstrate zu sichern, berührt.

Das von der Schweiz verwaltete Privatvermögen von rund 4800 Milliarden Franken stammt hauptsächlich von Steuersubjekten der Industrienationen, womit der Druck durch neue Vorschriften auf das Geld erklärt wird. Wenn es auch nicht unbedingt zurückzuführen ist, so soll es doch wenigstens fiskalisch veranlagt werden. Möglicherweise herrscht im gegenwärtigen Handelskrieg ein echtes Kommunikationsproblem. Die eine Seite führt mit allen Mitteln eine Steuerehrlichkeitskampagne, um Geldflüsse umzulenken. Die Schweiz hingegen hinkt mit einer Grundsatzdiskussion über fiskalische Hoheitsrechte oder eine erweiterte Form der Abgeltungssteuer hinterher. Daher wäre es absurd zu glauben, dass die Einhaltung fiskalischer Standards, ob nach Maßgabe der OECD, der USA oder Deutschlands, nur eine simple juristische Angelegenheit wäre und nicht auch tatsächlich die Geldflüsse – für die Schweiz eher die Abflüsse – bestimmen würde. Die Schweiz antwortet im vorliegenden Konflikt defensiv auf die Begehren der USA, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens und versucht, durch einzelne Konzessionen gewisse Vorzüge des Finanzplatzes zu erhalten. Hier ist Umdenken angesagt: Die Schweiz braucht neue Argumente, um ihre Vorzüge verteidigen zu können.

Kaum ein anderes Land ist im globalen Umfeld so vorteilhaft aufgestellt wie die Schweiz, gehört sie doch zu den globalisiertesten Ländern der Welt. Der internationale Freihandel und die Geldflüsse werden momentan von der Welthandelsorganisation (WTO) bestimmt, welche ihre Mitglieder durch das integrale GATS-Abkommen (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) auch zu freien, grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Bankensektor und zu Kapitalverkehrsfreiheit verpflichtet. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß den Zielvorgaben des GATS* dürfte keinesfalls aufgrund eines höheren Liberalisierungsgrades der Schweiz dazu führen, dass andere Länder im Zuge ihrer Liberalisierung Probleme mit Kapitalabflüssen erfahren, deren Eindämmung sie durch fiskalische Mittel gerade durchexerzieren. Gerade am Liberalisierungsgefälle des Kapitalverkehrs zwischen einigen Industriestaaten kann man ablesen, wie manche Länder durch eine moralische Argumentation über Steuereinnahmen bloß vom protektionistischen Ansatz abzulenken versuchen, indem sie die Steuerehrlichkeit zur obersten Maxime erheben. Es ist schon merkwürdig, dass gerade ein Liberalisierungsansatz, im vorliegenden Fall die Liberalisierung von Dienstleistungen im Finanzsektor und des freien Kapitalverkehrs, durch einzelne Staaten über Steuervorschriften der proklamierten Freiheit zuwiderläuft.

Fraglich ist, ob die aktuelle Politik Deutschlands, der USA, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens mit den Regeln des GATS vereinbar ist. Die fiskalischen Maßnahmen dieser Länder könnten einen für die Schweiz diskriminierenden Charakter aufweisen, da der Kapitalverkehr durch sie bestimmte Umlenkungseffekte erfahren kann. Eine sanktionierende Steuernorm dieser Staaten, die die Rückführung des Kapitals begünstigt oder voraussetzt, könnte auf dem Kapitalmarkt einen protektionistischen Charakter annehmen. Die Liberalisierung des Kapitalmarkts gemäß des GATS könnte sich durch neue Steuervorschriften auf frühere Kapitaltransfers auswirken und damit sogar eine rückwirkende Wirkung entfalten. Indirekt führen diese fiskalischen Maßnahmen zur gesetzlichen Ahndung von privaten Auslandsinvestitionen und zu einer Begünstigung der inländischen Banken dieser Staaten.

Mehrfach wurde die Befürchtung geäußert, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer neuen Welle des Protektionismus führen kann. Gegenwärtig sieht es in der Tat danach aus, dass große Industrienationen eine protektionistische Kapitalverkehrspolitik betreiben. Immerhin ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die eingesetzten repressiven Steuerinstrumente einen gewissen Zollcharakter für private Auslandsinvestitionen aufweisen können. Die aktuelle Politik der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Deutschlands, die Demontage des Bankgeheimnisses – eines Wettbewerbsvorteils schweizerischer Finanzinstitute – mit groß angelegter medialer Unterstützung bekanntzugeben, entspricht nahezu einem Boykottaufruf gegenüber diesen Instituten. Die Androhung von Strafen bei Nichtdeklaration von Vermögenswerten auf schweizerischen Banken ist de facto eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs. Die einzelnen Staaten haben sich nach dem GATS-Abkommen verpflichtet, Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Behinderung des freien Kapitalverkehrs oder des internationalen Finanzdienstleistungsverkehrs führen. Weshalb eine Finanzdienstleistung schweizerischer Banken in den USA nicht dem Geist des gerade von Washington ins Leben gerufenen GATS-Abkommens entspricht und warum dabei die Einhaltung US-amerikanischer Steuervorschriften überhaupt beachten werden muss, sind berechtigte Fragen.

Es darf zudem gefragt werden, ob die deutschen oder US-amerikanischen Bankenrettungspläne durch ihren Subventionscharakter nicht eine Beihilfe nach dem geltenden GATS-Abkommen darstellen. Dieser Subventionscharakter wäre eine protektionistische Maßnahme, da nur im Inland ansässige Banken in den Genuss dieser staatlichen Beihilfen kommen. Die Schweiz sollte die juristischen Schritte vor dem WTO-Schiedsgericht nutzen, um sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen zu keiner Wettbewerbsverzerrung im Bereich des Finanzdienstleistungsverkehrs und auf den internationalen Kapitalmärkten führen. Diese neuen Formen des Protektionismus oder Beschränkungen im Bereich der Finanzdienstleistungsfreiheit oder der Kapitalverkehrsfreiheit könnten international rechtliches Neuland darstellen. Auch eine öffentliche Debatte und ein Dialog mit anderen europäischen Staaten könnten zu mehr Transparenz und zu neuen Impulsen verhelfen, sofern die Schweiz erfolgreich ihren liberalen Standpunkt vertreten kann. Die erläuterten Maßnahmen, die geeignet sein könnten, die Vorgaben des GATS zu verletzen, wären als neuerliche Handelshürden einzustufen und in den zähen Verhandlungsprozess der WTO-Runden zur Liberalisierung des Welthandels einzubeziehen.

In der Geschichte der Handelsliberalisierung ist die Kapitalverkehrsfreiheit die letzte Errungenschaft nach dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Die USA sind Initiator und treibende Kraft hinter der Welthandelsliberalisierung. Auch die schrittweise Einführung des freien Kapitalverkehrs erfolgte auf Geheiß der USA und machte das Land zum größten Nettokapitalimporteur der Welt. Gestützt auf die Kapitalverkehrsfreiheit konnten milliardenschwere Investitionen in dubiose US-amerikanische Finanzprodukte erfolgen und über Jahrzehnte trotz eines chronischen Handelsbilanzdefizits eine positive Kapitalbilanz ermöglichen. Aber mal angenommen, aufgrund einer Ausnahmeregelung würden Staaten tatsächlich zu protektionistischen Mitteln greifen, so würden sie höchst unwahrscheinlich an den sensiblen Kapitalmärkten die Kapitalverkehrsfreiheit direkt einschränken. Denn dies würde die Kapitalmärkte hart treffen: Es wäre folglich ein Rückschritt, den freien Kapitalverkehr abzuwürgen. Dies würde für die USA den Verlust ihrer Vormachtstellung bedeuten, denn andere Staaten finanzierten durch ihre Kapitalexporte dann nicht mehr das amerikanische Außenhandelsdefizit und die Schuldendienste. Hierfür fehlt es den betroffenen Staaten an politischen Mitteln, weshalb dringend andere Möglichkeiten gesucht werden, um die Verluste der Finanzkrise zu kompensieren. So sucht man nach einer abweichenden Form der Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, damit an der globalen Systemschwäche nicht gerüttelt wird: Die moralisch gut vertretbare Devise der Steuerehrlichkeit lässt sich den Menschen leicht vermitteln und sichert außerdem durch einen opportunen Druckaufbau gegen die Schweiz die dringend benötigten Geldeinnahmen.

Manch einem Leser mag dieser Kontext bekannt vorkommen. Schließlich hatten die Alliierten auf Grundlage des Washingtoner Abkommens von 1947 von der Schweiz die Konfiskation deutscher Vermögen zum Begleichen von Kriegsschulden gefordert. Heute werden amerikanische, deutsche, französische, britische und italienische Bankkunden von ihren Heimatländern durch fiskalische Repressalien genötigt, ihren Beitrag an den Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise zu leisten. Doch zurück zu 1947: Nachdem die Schweiz die Umsetzung des Washingtoner Abkommens etwas verzögert hatte, wurde einige Jahre später eine andere, elegantere Lösung gefunden, wonach knapp ein Drittel des in der Schweiz deponierten deutschen Geldes auf ein Konto der Bundesrepublik einbezahlt wurde. Diese Beträge konnte Deutschland selbst zur Zahlung von Reparationen an die Alliierten verwenden. Heute soll das Geld auch wieder zurückfließen, damit zumindest ein Teil der Alliierten von einst weiterhin das Außenhandelsdefizit und die astronomischen Schulden der USA finanzieren kann. Die abschließende Frage lautet nur, wie viel Verständnis man dafür aufbringen sollte.

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