19.07.2010

Angst-Cocktails vernebeln die Sinne

Essay von Andreas von Tiedemann

Andreas von Tiedemann begutachtet die Parameter, von denen sich die deutsche Politik bei ihrem Anbauverbot für gentechnisch veränderte Maispflanzen offenbar leiten lässt.

Die Bewertung des Risikos der Grünen Gentechnik durch politische Entscheidungsträger lässt sich an einem gut dokumentierten Fall aus jüngster Zeit veranschaulichen. Er hat gezeigt, woran sich die Biopolitik in Deutschland und auch in weiten Teilen der EU augenblicklich orientiert. Es geht um das am 17.4.09 von der zuständigen Bundesfachministerin Ilse Aigner (CSU) verhängte Anbauverbot für die Bt-Maissorte MON810.

MON810 steht für ein Genkonstrukt, das aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis stammt und nach Transfer in eine Pflanzensorte diese gegen beißend-fressende Schadinsekten effektiv schützt. Derart modifizierte Sorten, vor allem Mais und Baumwolle, werden auch als „Bt-Sorten“ bezeichnet und standen 2009 weltweit auf etwa 50 Millionen Hektar Ackerland. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass der Anbau von Bt-Sorten insbesondere in Entwicklungsländern den Einsatz von Insektiziden maßgeblich vermindert und die Einkommen der Kleinbauern deutlich erhöht. „Bt“ ist seit vielen Jahren auch zur direkten Anwendung als biologisches Pflanzenschutzmittel zugelassen und wird ebenfalls im Ökolandbau eingesetzt. MON810 erhielt seine Zulassung in Deutschland erstmals im Jahr 1998. Eine erneute Sicherheitsbewertung von MON810 durch die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit (ZKBS), einer aus unabhängigen Wissenschaftlern sowie Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen bestehenden Kommission beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die mit dem Gentechnikgesetz von 1990 mit dem Auftrag der Politikberatung institutionalisiert wurde, ergab 2007 keine Bedenken gegen eine Zulassung von Bt-Mais in Deutschland.

Das im April 2009 von Aigner verhängte Anbauverbot erfolgte vor dem Hintergrund einer bestehenden EU-Zulassung des Anbaus von MON810 und bediente sich der sogenannten „safeguard clause“, einer Schutzklausel, die es einzelnen Mitgliedsländern der Gemeinschaft erlaubt, die Zustimmung zum In-Verkehr-Bringen unter bestimmten Umständen auszusetzen. Solche Umstände können u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse sein, die die bestehende Sicherheitsbewertung infrage stellen.

Die für die Entscheidung von April 2009 angegebene neue wissenschaftliche Grundlage bestand aus insgesamt sechs ab 2007 erschienenen Publikationen, die sich mit der Wirkung von Bt-Mais auf Nicht-Zielorganismen befassen. Es handelt sich um Arbeiten über Wirkungen von Bt-Mais-Pollen und Ernterückständen auf Gewässerorganismen (1), Wirkungen von Bt-Maismehl auf Wasserflöhe (E. J. Rosi-Marshall / J. L. Tank / T. V. Royer / M. R. Whiles / M. Evans-White / C. Chambers / N. A. Griffiths: „Toxins in transgenic crop by-products may affect headwater stream ecosystems“, <em>Proc. Nat. Acad. Sci.</em> Nr. 104/07, S. 204–208.<br />2), Wirkungen von Bt-Mais-Pflanzenrückständen auf gesunde und nematodenbefallene Schnecken (3), Wirkungen der Bt-Proteine Cry1Ab und Cry3Bb in Fütterungsversuchen mit Larven des Zweipunktmarienkäfers (4) sowie über die Pollenverfrachtung aus Maisfeldern in benachbarte Biotope (5). Die zumeist unter Laborbedingungen durchgeführten Studien waren bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens in der Fachwelt aufgrund erheblicher methodisch-experimenteller Mängel umstritten. Diese Einschätzung hat sich bei näherer Überprüfung bestätigt. Bereits im Juni und Juli 2009 erschienen unabhängig voneinander mehrere Studien, u.a. von einer französischen Arbeitsgruppe, der ZKBS und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die sich mit der Stichhaltigkeit der zur Rechtfertigung des Anbauverbots herangezogenen Arbeiten beschäftigen.

In der ersten Bewertung, die in der Fachzeitschrift Transgenic Research veröffentlicht wurde, untersuchten Agnès Ricroch von der Universität Paris und Kollegen die der deutschen Entscheidung zugrunde gelegten Arbeiten. (6) Dabei kamen die Autoren zu dem Schluss, dass diese aufgrund fehlerhafter Durchführung und artifizieller Versuchsbedingungen keinerlei belastbare Befunde beinhalten. Darüber hinaus führten sie eine eigene umfangreiche Literaturstudie zur Umweltwirkung von Bt-Mais durch. Aus den insgesamt 417 zwischen 1996 und 2009 erschienenen Studien ließen sich nach ihrer Analyse aus dem Anbau von Bt-Mais keinerlei konsistente negative Effekte auf Nichtzielorganismen ableiten. Am Ende schreiben die Autoren: „We demonstrate that the suspension is based on an incomplete list of references, ignores the widely admitted case-by-case approach, and confuses potential hazard and proven risk in the scientific procedure of risk assessment. Furthermore, we did not find any justification for this suspension in our extensive survey of the scientific literature regarding possible effects under natural field conditions on nontarget animals … The present review demonstrates that the available meta-knowledge on Cry1Ab expressing maize was ignored by the German government which instead used selected individual studies.“ (7)
Die EFSA analysierte im Nachgang zum deutschen Anbauverbot 250 Publikationen zur Umweltwirkung von MON810. (8) In ihrer Bewertung vom 15.6.09 heißt es am Ende: „In conclusion, the EFSA GMO Panel considers that the information available for maize MON810 addresses the scientific comments raised by Member States and that maize MON810 is as safe as its conventional counterpart with respect to potential effects on human and animal health. The EFSA GMO Panel also concludes that maize MON810 is unlikely to have any adverse effect on the environment in the context of its intended uses ...“ (9)
Auch die ZKBS hat nach der Entscheidung vom April 2009 die dem Verbot zugrunde gelegten Arbeiten nochmals gründlich analysiert. (10) In einer umfassenden Stellungnahme vom 7.7.09 kommt sie u.a. zu dem Schluss: „Eine wissenschaftliche Bewertung der Ergebnisse der Studien hat erbracht, dass keine von ihnen belegt, dass MON810 eine Gefährdung von Nicht-Zielorganismen unter Anbaubedingungen hervorruft … Die Schlussfolgerung der ZKBS steht im Einklang mit der fachlichen Bewertung einer französischen Autorengruppe (Ricroch et al., 2009) und der Stellungnahme der EFSA zum Erneuerungsantrag MON810 (EFSA, 2009). In beiden Dokumenten wird das deutsche Verbot für wissenschaftlich nicht begründet erachtet … Die ZKBS kommt unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Informationen und dem Grundsatz der Vorsorge folgend zu dem Schluss, dass der Anbau der Maislinie MON810 kein Risiko für die Umwelt darstellt.“ (11)

Die im Titel aufgeworfene Frage lässt sich demnach ohne Zweifel so beantworten: Entscheidungen zur Grünen Gentechnik werden gegenwärtig unabhängig vom Stand des Wissens getroffen. Interessanterweise wird die Wissenschaft dennoch zur Begründung der Entscheidungen ins Feld geführt, nur erfolgt dies selektiv entsprechend der in der Politik bereits auf ganz andere Weise zustande gekommenen Willensbildung. Insofern ist die Wissenschaft nur scheinbar und nicht wirklich für die Politik leitend.

Daraus ergibt sich die Frage, nach welchen anderen Kriterien die Politik in Sachen Biotechnologie entscheidet. Für die Antwort spielt der generelle Umgang unserer Gesellschaft mit neuen Technologien eine wichtige Rolle, aber auch die Meinungsbildung in einer demokratisch-parlamentarischen Wählergesellschaft, die maßgeblich auf die Politik zurückwirkt. In einem Land, in dem ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung der Auffassung ist, dass Pflanzenschutzmittel vor allem Lebensmittel und Umwelt und damit Mensch und Natur vergiften, und in dem der Glaube herrscht, mit einer Landwirtschaft auf dem Technologiestand des 19. Jahrhunderts könne man die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit einer auf neun Milliarden Köpfe anwachsenden Weltbevölkerung lösen, haben es Politiker schwer, eine aufgeklärte Position zu vertreten. Bei einem solchen Zeitgeist lassen sich auch Ängste vor den vermeintlich ungeklärten Risiken der Gentechnik leicht schüren. Die apokalyptischen Propheten haben leichtes Spiel, denn ihr Einwand trifft zu: Wir wissen nicht alles über Gene und ihr Verhalten in der Umwelt. Zugleich aber ist klar, dass bei Anlegen dieses Kriteriums jegliche Technologieentwicklung abzulehnen ist. Retrospektiv angewendet hätten wir damit heute weder Dampfmaschine, noch Ottomotor, Penicillin oder Elektrizität.

Damit ist ein prägendes Kennzeichen der gegenwärtigen Grundhaltung unserer Zeit genannt: neuen Technologien wird grundsätzlich mit Skepsis, wenn nicht Misstrauen begegnet. Das gilt interessanterweise besonders für solche Technologien, die erkennbar aus den Laboren der Bio- und Lebenswissenschaften kommen, während den elektronischen Neuerungen mit weit weniger Skepsis begegnet wird. Diese „emotionale“ Ablehnung neuer Technologien wird gerne auf die Geschichte der Technikentwicklung im 20. Jahrhundert zurückgeführt. Historische Meilensteine der ab etwa 1960 einsetzenden Bewegung der Technologieskeptiker – und damit auch der Umweltbewegungen ganz allgemein – waren Schriften wie Silent Spring von Rachel Carson, die den Zündfunken gab für die Kritik am Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, oder die noch weitaus bekanntere Schrift Die Grenzen des Wachstums des Club of Rome, die beide trotz ihrer mittlerweile widerlegten Prognosen bis heute nachhaltige Wirkungen auf die Grundeinstellung vieler Menschen haben. Emotionale Grundskepsis gegenüber Neuerungen aus den Laboren der Wissenschaft als fester Bestandteil westlichen Denkens drückt sich inzwischen vielfältig aus, von der Anti-AKW- bis zur Ökologiebewegung und zur Zukunftsangst ganz allgemein. Dennoch verdanken wir unseren Zivilisationsstand gerade solchen technischen Innovationen, die von den Gesellschaften des 19. und in seinen produktiven Phasen auch des 20. Jahrhunderts geschaffen worden sind. Heute leben wir in einer Gesellschaft der Technikfolgenabschätzung. Nicht mehr die technologische Entwicklung begrenzt den Fortschritt, sondern zunehmend deren mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz.

Umgesetzt in Politikmaßstäbe und der gesellschaftlichen Skepsis folgend, resultieren daraus ein Handeln nach dem sogenannten „Vorsorgeprinzip“ und die Forderung nach Nulltoleranzen. Ein Beispiel für dieses Denken mag die folgende Aussage aus einem Diskussionspapier des Öko-Instituts Freiburg zum Thema „Ernährungsrisiken“ aus dem Jahr 2004 sein: „Durch GVO können Allergien ausgelöst werden, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ist jedoch noch ungewiss, daher muss unter Vorsorgegesichtspunkten angenommen werden, dass sie hoch sein kann.“ (12) Emotionale Skepsis ist nicht nur weithin gesellschaftsfähig geworden, sie gilt geradezu als Tugend des verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Bürgers. Ihr entwicklungsbedrohendes Potenzial wird dagegen nicht thematisiert oder gar quantifiziert. Eine Folgenabschätzung für unterlassene oder unterdrückte Technologienentwicklung findet nicht statt. Auch historische Rückschläge der Skeptiker haben daran nichts geändert, wie das Beispiel der politischen Blockade der biotechnologischen Insulinproduktion in Deutschland vor 30 Jahren zeigt, die deutsche Unternehmen den Weltrang auf diesem Gebiet und fast ihre Existenz gekostet hat und – wäre nicht die Produktion im Ausland weitergegangen – den betroffenen Patienten einen segensreichen Fortschritt vorenthalten hätte. Inzwischen ist biotechnologische Insulinproduktion unter Einsatz gentechnischer Methoden Standard, wie übrigens auch bei vielen anderen modernen Medikamenten. Dieses deprimierende Beispiel gibt aber auch Anlass zur Zuversicht: Eine neue Technologie mit unabweisbaren Wohlfahrtswirkungen wird sich am Ende durchsetzen. Das wird bei der Grünen Gentechnik nicht anders sein.

Es wird deutlich, dass die Motive des Handelns in der gegenwärtigen Biopolitik in Deutschland und Europa nur vor dem Hintergrund ihrer tiefen Verankerung in einer historisch gewachsenen gesellschaftlichen Technologieskepsis zu verstehen sind. Diese Haltung hat eine breite Basis in weiten Schichten der Bevölkerung, und unser demokratisches Legitimationssystem bewirkt zwangsläufig deren Umsetzung in Politikentscheidungen. Insofern hat Ministerin Aigner verständlich gehandelt, als sie ihre Entscheidung zum Verbot von MON810 getroffen hat. Ein Schönheitsfehler dabei ist, dass nicht die wirklichen, nämlich politischen Beweggründe offengelegt wurden, allerdings wäre auch dies nicht honoriert worden, womit auch für die Begründung der Entscheidung Verständnis aufgebracht werden muss. Die daraus abgeleitete These lautet: Politikhandeln entspricht der Quersumme gesellschaftlicher Haltungen. Sie kann dieser kaum entgegengesetzt sein, da dies den demokratischen Regeln widersprechen würde. Die Entscheidungsträger handeln letztlich im Einklang mit den sie legitimierenden Bürgern. Das bindet die Gesellschaft unmittelbar in die Verantwortung der Politik mit ein.

Auf den Einfluss der Wissenschaft bezogen lautet die Frage: Warum soll sich die Politik nach der Wissenschaft richten, wenn es die gesellschaftliche Meinungsbildung auch nicht tut? Damit wird das eigentliche Grunddilemma in der GVO-Debatte deutlich: Nicht bei der Politik hat die Wissenschaft ihre Meinungsführerschaft verloren, sondern in der Gesellschaft. Wer aber hat nun stattdessen die Meinungsführerschaft übernommen? Gerne werden hier die Medien angeführt. Dass ihr die allgemeine Bürgerskepsis in lebenswissenschaftlichen Fragen nicht ungelegen kommt, da sie aus ihr beliebig Stoff für Schlagzeilen schöpfen kann, ist augenfällig und nicht weiter verwunderlich. Wir sollten aber auch den Medien nicht die Schuld geben, denn auch sie sind nur ein Abbild gesellschaftlicher Grundhaltungen. Auch die Medien können nicht anders oder besser sein als die sie konsumierende Gesellschaft. Eine andere Folge von verbreiteter emotionaler Technologieskepsis ist die Entstehung von professionell strukturierten und weitgehend kommerziell agierenden Interessenverbänden, den Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Kein zweiter gesellschaftlicher Sektor kann in den letzten Jahrzehnten auf einen derart dynamischen Zuwachs an Macht und Einfluss zurückblicken wie sie. Obgleich weder demokratisch noch fachlich legitimiert, maßen sie sich dennoch beides an. Zugleich nutzen und schüren sie die der allgemeinen Technologieskepsis zugrunde liegenden Ängste, gewinnen daraus ihre normative Kraft und setzen sie in effizienten Lobbyismus und perfekte Medienpräsenz um. Angesichts dessen muss die Wissenschaft eingestehen, dass sie bezüglich der Meinungsführerschaft in vielen Bereichen der Lebenswissenschaften von den NGOs abgehängt worden ist. Aber auch hier gilt: Die NGOs sind aus unserer Mitte hervorgegangen und hätten ohne unsere moralische und finanzielle Unterstützung nicht zu solchem Einfluss gelangen können. Wie für Politiker und Medien gilt also auch für NGOs: Sie sind ein Spiegel unserer Einstellungen. Warum sollen sie aufgeklärt handeln, wenn die Gesellschaft dies auch nicht ist?

Das erste Fazit lautet daher: Nur in einer aufgeklärten Gesellschaft kann eine wissensbasierte Biopolitik gedeihen – es herrscht hier quasi ein Bottom-up-Prinzip. Eine solche Gesellschaft würde dies demokratisch einfordern, sie würde nicht den einseitigen Erklärungsmustern von NGOs erliegen, die damit in Wirklichkeit ihre ganz eigenen Ziele verfolgen. Wie diese Aufklärung erreicht werden kann, bedürfte einer weiteren, sicher sehr umfangreichen Erörterung. Daraus folgt unmittelbar das zweite Fazit: Es gibt gute – gesellschaftliche – Gründe für die gegenwärtige Biopolitik, sich augenblicklich nicht an den wissenschaftlichen Tatsachen zu orientieren. Sofern die Politik zumindest dies als ein Dilemma erkennt und den Mut aufbringt, wenn begründet, auch gegen den Mainstream zu handeln, ist zu hoffen, dass sich die Einsicht in die Notwendigkeit einer Rückkehr zu wissensbasierter Politik wieder einstellen wird. Zu behaupten, dies sei doch bereits der Fall, ist mehr als kühn, sich hierzu umfangreiche Wissenschaftlergremien und Ressortforschungsinstitute zu halten, nichts als ein Feigenblatt. Das Verbot von MON810 ist dennoch nicht nur ein politischer Sündenfall, sondern auch ein gesellschaftlicher. Es war und ist ein Gradmesser, wie aufgeklärt Gesellschaft und Politik mit Zukunftsthemen derzeit umgehen.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!