26.03.2010

Fromme Wünsche nach einer frommen Gesellschaft

Essay von Lars Klinnert

Evangelikale Christen vertreten ihr antimodernes Weltbild immer selbstbewusster, wehren sich aber gegen jede kritische Auseinandersetzung mit ihren theologischen und politischen Geltungsambitionen.

In einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Schülerzeitung werden intolerante Einstellungen von jungen Besuchern der Missionsveranstaltung Christival kritisiert; daraufhin fordert der Geschäftsführer der Konferenz evangelikaler Publizisten, Wolfgang Baake, beim Bundesinnenministerium die Absetzung des Präsidenten der geldgebenden Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger.1 Die NDR-Journalisten Oda Baake und Christian Baars berichten in ihrem Sachbuch Mission Gottesreich über radikale christliche Gruppierungen und warnen vor deren gesellschaftlichem Einfluss; der Theologe Thomas Schirrmacher wirft ihnen deshalb eine „Kriminalisierung des Evangelikalseins“ vor.2 Das Fernsehmagazin Frontal 21 zeigt, wie evangelikale Missionsgesellschaften junge Menschen für riskante Auslandseinsätze rekrutieren; die Folge sind zahlreiche Programmbeschwerden beim ZDF-Fernsehrat und eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung.

Dies sind nur drei Beispiele dafür, wie evangelikale Lobbygruppen seit einiger Zeit versuchen, durch gezielte politische und mediale Kampagnen gegen eine kritische Berichterstattung über ihren Glauben vorzugehen. Aber wer sind überhaupt diese (in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen) konservativen Protestanten, die hier um mehr gesellschaftliche Wertschätzung für ihre religiösen Überzeugungen ringen?

In weltlichen Medien ist oft pauschalisierend von „evangelikalen“ oder „freikirchlichen“ Christen die Rede, wobei es sich jedoch keineswegs um austauschbare Begriffe handelt: Zum einen ist schätzungsweise die Hälfte aller deutschen Evangelikalen in den evangelischen Landeskirchen beheimatet, auch wenn dort mitunter Parallelstrukturen existieren. Zum anderen sind die traditionellen Freikirchen nicht durchgehend von einem evangelikalen Glaubensverständnis geprägt. Noch problematischer allerdings erscheint die vorschnelle Gleichsetzung von „evangelikalen“ mit „fundamentalistischen“ Christen. Gläubige Menschen dürfen nicht semantisch ausgegrenzt werden, nur weil sie in konsequenter Weise eine für Außenstehende womöglich befremdliche Religiosität leben. Prominenten Evangelikalen wie dem Fernsehjournalisten Peter Hahne, dem FDP-Haushaltsexperten Otto Fricke oder dem Unternehmer Heinz-Horst Deichmann lässt sich schwerlich absprechen, dass sie ihren persönlichen Glauben in und zugunsten der demokratischen Gesellschaft praktizieren. Aus dieser moderaten Mehrheit der evangelikalen Bewegung melden sich immer wieder auch dezidiert fundamentalismuskritische Stimmen zu Wort.3 Doch auch dort, wo tatsächlich ein religiöser Absolutheitsanspruch vertreten wird, handelt es sich hierzulande bislang eher um eine religiöse Subkultur als um eine politische Bewegung.

Dies erklärt sich dadurch, dass der evangelikale Protestantismus im deutschen Sprachraum nicht erst, wie oft angenommen, ein amerikanischer Import neuerer Zeit ist.4 Er lässt sich vielmehr zurückführen auf den Pietismus des 17. und 18. Jahrhunderts und die ihm folgende Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts – zwei auf ihre Art fortschrittliche Reformbewegungen, die gegen den starren Dogmatismus der protestantischen Orthodoxie und den moralisierenden Rationalismus der Aufklärungstheologie für eine lebendige Alltagsspiritualität eintraten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg kamen (u.a. durch Billy Graham) immer stärker Elemente angelsächsischer Erweckungsfrömmigkeit hinzu.

Das gemeinsame Kennzeichen aller evangelikalen Strömungen, als deren Dachverband die Deutsche Evangelische Allianz angesehen werden kann,5 ist erstens die hohe Wertschätzung der Heiligen Schrift, die über ihren Charakter als autoritatives Glaubenszeugnis hinaus als göttliche Mitteilung objektiver Heilswahrheiten gilt. Darum werden zweitens insbesondere christologische und eschatologische Bekenntnisaussagen (wie Auferstehung, Himmelfahrt oder Wiederkunft Jesu Christi) als historische Tatsachenbeschreibungen interpretiert, aber tendenziell auch moralische Normen (wenn auch selektiv) als zeitlose Kundgebungen eines göttlichen Willens betrachtet. Hinzu kommt drittens eine das ganze Leben durchdringende Frömmigkeit, die häufig als „persönliche Beziehung zu Jesus Christus“ gekennzeichnet und in der Regel als durch ein datierbares Bekehrungserlebnis ausgelöst begriffen wird. Etwa fünf charakteristische Strömungen lassen sich derzeit beobachten:

  • Pietistische Evangelikale leben eine in der bewussten Glaubensentscheidung fundierte Spiritualität, welche die persönliche Lebensführung wesentlich aus der Spannung von Sünde und Erlösung heraus interpretiert.
  • Sogenannte Bekenntnisevangelikale stören sich an der kritischen Infragestellung traditioneller Glaubensformulierungen (vor allem infolge der Bultmann’schen Entmythologisierung) und wenden sich gegen eine vermeintliche Entstellung der biblischen Überlieferung im volkskirchlichen Pluralismus.
  • Pfingstliche und charismatische Evangelikale legen besonderen Wert auf erfahrungsorientierte Frömmigkeitsäußerungen wie Heilung, Prophetie oder Ekstase, die sie als direkte Kraftwirkungen des Heiligen Geistes deuten.
  • Wertkonservative Evangelikale empfinden angesichts von sexueller Toleranz und religiösem Pluralismus einen moralischen und spirituellen Werteverfall und treten daher (in großer Nähe zu konservativen Ausprägungen von Katholizismus und Orthodoxie) für die Wiederherstellung eines christlichen Abendlandes ein.6
  • Pragmatische Evangelikale fühlen sich von der gefühlsbetonten Frömmigkeit und der intensiven Gemeinschaft evangelikaler und charismatischer Gruppen angezogen, ohne zwangsläufig deren theologische Grundannahmen zu teilen.

Es wird deutlich, dass es sich bei der evangelikalen „Bewegung“ um ein uneinheitliches Gebilde handelt; sowohl innerhalb der beschriebenen Strömungen als auch zwischen ihnen gibt es tief greifende Differenzen.7 In allen Strömungen aber sind in unterschiedlichem Ausmaß fundamentalistische Tendenzen identifizierbar. Denn durch sein in der Tendenz ahistorisches und exklusives Glaubensverständnis tut sich das evangelikale Christentum schwer, die eigenen Denk- und Glaubensvoraussetzungen kritisch zu reflektieren. Es macht ja für viele Menschen gerade dessen Faszination aus, dass es sich, anders als das postmoderne Christentum, nicht fortwährend selbst infrage stellt, sondern durch dogmatische Eindeutigkeit und ethischen Rigorismus scheinbar unerschütterliche Identität stiftet.

So gibt es (mit fließenden Übergängen) zweifelsohne einen evangelikalen Fundamentalismus, der am ehesten daran erkannt werden kann, dass er eine vollständige Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift behauptet – und damit zugleich eine vollständige Irrtumslosigkeit der eigenen Glaubensauffassung insinuiert.8 Hieraus resultiert oft zugleich ein dualistisches und apokalyptisches Weltbild, das in abweichenden Glaubens- und Lebensformen nur dämonische (also gottesferne) Kräfte am Werk sehen kann.9 Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung kann aus dieser Perspektive nur toleriert, nicht aber akzeptiert werden.10

Mit gewissem Recht wird darauf hingewiesen, dass christliche und islamische Fundamentalisten nicht durch eine identische Bezeichnung einfach parallelisiert werden dürften11, denn der christliche Fundamentalismus ist im Unterschied zum militanten Islamismus in aller Regel nicht gewalttätig. Allerdings bleibt eine auf Ausgrenzung und Unterwerfung zielende Denkweise auch dann kritikwürdig, wenn sie ausschließlich mit friedlichen Mitteln durchgesetzt werden soll.12 Wenn z.B. der sächsische Evangelist Theo Lehmann zu missionarischen Aktivitäten mahnt, weil die Ungläubigen „ohne Bekehrung […] in der Hölle“13 landeten, muss man jedenfalls fragen, ob hier ein totalitärer Machtanspruch nicht nur auf subtile Weise in die transzendente Dimension verlagert wird. Nach dieser Einstellung sind anscheinend nur zum Christentum bekehrte Menschen vollwertige, da von Gott angenommene Menschen.

Wenn aber Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen in erster Linie als Missionsobjekte wahrgenommen werden, die ihrer eigentlichen Bestimmung erst noch zugeführt werden müssen, kann daraus ein problematisches Verhältnis zu den allgemeinen Menschenrechten resultieren – etwa in Gestalt einer unterschiedlichen Beurteilung des Grundrechts Religionsfreiheit für Christen einerseits, für Muslime andererseits. Darum bleibt aufmerksam zu beobachten, inwiefern nicht doch von einflussreichen Protagonisten der evangelikalen Bewegung ein kulturelles Hegemoniestreben formuliert wird, das einer liberalen, pluralen und säkularen Gesellschaft ihre ethische Legitimität bestreitet.14 So wirbt der u.a. vom Tübinger Missionswissenschaftler Peter Beyerhaus und dem ehemaligen württembergischen Landesbischof Theo Sorg unterzeichnete „Freudenstädter Aufruf“15 für eine Neuevangelisierung Europas, da nur der „authentische“ christliche Glaube eine gemeinsame Wertegrundlage darstellen könne.16 Dieses Anliegen, die eigene religiöse Überzeugung zum wesentlichen Orientierungsmaßstab für die ganze Gesellschaft zu machen, wird auch dann ersichtlich, wenn gefordert wird, naturwissenschaftliche Erkenntnisse vom biblischen Schöpfungsglauben her zu korrigieren oder individuelle Persönlichkeitsrechte mit Rücksicht auf das fromme Moralempfinden einzuschränken.17

Für eine differenzierte Auseinandersetzung mit fundamentalistischen Tendenzen im christlichen Glauben ist es notwendig, die juristische, die politische, die gesellschaftliche und die kirchliche Perspektive voneinander zu unterscheiden: Selbstverständlich ist es in einer freizügigen Gesellschaftsordnung statthaft, wenn einzelne Gruppierungen lebenspraktisch befremdliche, intellektuell unsinnige oder moralisch fragwürdige Auffassungen vertreten und kundtun, solange sie sich dabei verfassungs- und strafrechtskonform verhalten. Die von Artikel 4 Absatz 1 und 2 im Grundgesetz gewährte Religionsfreiheit besteht ja gerade darin, religiöse Überzeugungen nicht nur im privaten Rahmen pflegen, sondern diese auch im öffentlichen Leben äußern zu dürfen. Deshalb darf auch fundamentalismusverdächtigen Gruppierungen die legale und zweckgemäße Nutzung öffentlicher Einrichtungen (z.B. für gottesdienstliche Versammlungen oder wissenschaftliche Konferenzen) nicht verweigert werden.18
Allerdings muss das demokratische Gemeinwesen keineswegs alles, was rechtlich an derartigen Überzeugungen geäußert werden darf, zugleich auch politisch für förderungswürdig erachten. Auch in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine transpartikulare Basiskultur unentbehrlich, die menschenrechtliche Prinzipien pflegt sowie für deren lebensweltliche Realisierung einsteht. Daher ist es mit dem Selbstverständnis des Rechtsstaats vereinbar, wenn er mittels politischer Steuerung die Ausbreitung von Ideologien behindert, welche seine eigenen Existenzgrundlagen – und damit die Conditio sine qua non der Gewährung und Verwirklichung von Bürger- und Menschenrechten – in elementarer Weise zu untergraben drohen. Nach Art. 1 Abs. 2 GG hat das staatliche Handeln die Menschenwürde nicht nur selber zu achten, sondern auch im menschlichen Zusammenleben zu schützen. So hält der Gesetzgeber z.B. mit guten Gründen an der allgemeinen Schulpflicht fest, weil er das Recht von Kindern und Jugendlichen, durch umfassende Bildung eigenverantwortlich an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben zu können, für ein unverzichtbares Gut hält, gegenüber dem das religiös motivierte Interesse ihrer Eltern, sie von ebendiesen fernzuhalten, zurückzutreten hat.

Erst recht gilt selbstverständlich jenseits staatlicher Einflussnahme, also in wissenschaftlichen oder kulturellen Diskursen, dass religiöse Wahrheitsansprüche jederzeit ignoriert, kritisiert und abgewiesen werden dürfen. Das Recht, die eigene Meinung zu äußern, den eigenen Glauben zu propagieren, das eigene Ethos zu praktizieren, begründet keinen Anspruch darauf, damit automatisch auf allgemeine Anerkennung zu stoßen. Im Gegenteil: Wer sich mit seinem persönlichen Standpunkt ins öffentliche Leben hineinbegibt, muss damit rechnen, dass dieser hinterfragt oder bekämpft wird. Denn religiöse Überzeugungen zu achten, bedeutet keineswegs, sie kritiklos hinnehmen zu müssen. Vielmehr erweisen Diskursteilnehmer gerade durch die argumentative Auseinandersetzung über Weltanschauungen und Lebensformen einander Respekt.

Einen offenen Streit darüber, ob nicht bestimmte Ausprägungen gelebter Religion den gesellschaftlichen Konsens eines humanen und toleranten Miteinanders gefährden, versuchen jedoch evangelikale Interessenverbände neuerdings durch gezielte Diskreditierung zurückzudrängen, indem sie ihren Gegnern aggressive Intoleranz bis hin zu einer latenten Christenverfolgung unterstellen.19 Selbst der sonst maßvolle Erste Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Jürgen Werth, behauptet im Blick auf kritische Medienberichte: „Man schlägt die Evangelikalen, aber meint die gesamte Christenheit.“20

Was gesamtgesellschaftlich noch als bemühtes Getöse einer religiösen Gegenkultur abgetan werden kann, die ihrer politischen Bedeutungslosigkeit zu entkommen sucht, ist als innerkirchlicher Einflussfaktor sehr wohl ernst zu nehmen.21 Hier kämpft das evangelikale Spektrum derzeit (nicht ohne Erfolg) um theologische Deutungshoheit, indem es versucht, das aufgeklärte, weltoffene und vielgestaltige Christentum, wie es in der sogenannten Volkskirche weithin zu finden ist, als oberflächlich, angepasst und bibelvergessen zu desavouieren. Anstatt eine differenzierte Auseinandersetzung zu führen, versucht so manche Kirchenleitung, sich an imposante Missionsprojekte wie Pro Christ oder Willow Creek anzuhängen, um vom kraftvollen Glaubensleben frommer Gruppierungen zu profitieren.22 Doch hinter modernen Liedern und flotten Predigten verbirgt sich häufig eine reaktionäre Theologie. Ganz pragmatisch wird daher mit einem unklaren Missionsbegriff übertüncht, dass es einen kategorialen Unterschied darstellt, ob die frohe Botschaft von der allen Menschen geltenden Gnade Gottes verkündigt oder die persönliche Hinwendung zu einem bestimmten Glaubensbekenntnis zur notwendigen Heilsbedingung gemacht wird.

Ein pauschaler Schulterschluss zwischen protestantischer Amtskirche und evangelikaler Bewegung ist daher vor allem auch aus theologischen Gründen unangebracht. Das schließt im Einzelfall nicht aus, dass es angezeigt sein kann, evangelikale Glaubensgeschwister gegen unfaire Angriffe zu verteidigen. Der Grund hierfür wird vorrangig allerdings nicht in der formalen Zugehörigkeit zur gleichen Religionsgemeinschaft liegen, sondern in der zugunsten aller Menschen gebotenen Verteidigung von Meinungsvielfalt und Religionsfreiheit. Wenn aber der evangelikale Mainstream in den innerkirchlichen Beziehungen tatsächlich Dialog statt Polarisierung wünscht, wird er klären müssen, ob er sich von seinem Selbstverständnis her als alternative Frömmigkeitsrichtung unter anderen definieren und somit auf einen theologischen Alleinvertretungsanspruch verzichten kann. Ist dies der Fall, sollte er sich künftig gegen fundamentalistische Auswüchse in den eigenen Reihen noch energischer abgrenzen, anstatt jegliche Kritik von außen reflexartig als ungerechtfertigt abzuwehren.23

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