01.11.2002

Präventive Selbstverteidigung oder Die Willkür als Rechtsgut

Essay von Kai Rogusch

Nicht nur der Irak würde im Falle eines Krieges ins Mittelalter zurückgebombt, auch das Völkerrecht. Von Kai Rogusch.

Die amerikanische Regierung will durch einen erneuten Golfkrieg einen „Regimewechsel“ in Bagdad herbeiführen, um der irakischen Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen wirksam und rechtzeitig begegnen zu können. Anders als bei früheren Kriegen, in denen wenigstens dem Anschein nach ein objektiver Anlass vorlag, will die Regierung der USA nun vorbeugend handeln. Man könne nicht einen irakischen oder einen terroristischen Angriff in Form eines Atompilzes abwarten, meinte etwa der amerikanische Vizepräsident Dick Cheney. Angesichts der globalen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sei es unverantwortlich und naiv, sich auf die bisherige Politik der Abschreckung und Eindämmung zu beschränken. Vielmehr verspricht sich die US-Regierung, die nach einem gewonnenen Krieg und einem erfolgreich herbeigeführten „Regimewechsel“ eine mehrjährige Militärregierung im Irak etablieren will, einen Demokratisierungsschub im gesamten Nahen Osten. Das im Irak zu exerzierende nation building solle durch „Demokratie, Menschenrechte und freie Märkte“ das irakische Volk „befreien“ und eine Art Dominoeffekt auf die benachbarten Staaten auslösen.

Sollten die USA in Zukunft tatsächlich so verfahren, wäre dies der Einstieg in die neue amerikanische Sicherheitsstrategie, die sogenannte „Bush-Doktrin“. Dieses neue Konzept der amerikanischen Außenpolitik markiert insoweit einen Paradigmenwechsel, als sie den bisherigen Gedanken der Abschreckung und Eindämmung um den Aspekt der „vorbeugenden“ oder „präventiven“ Selbstverteidigung erweitert: Wo es früher darum ging, durch die bloße Androhung eines vernichtenden Gegenschlags den Gegner auf der weltpolitischen Bühne von einem Angriff abzuhalten, wollen es die USA zukünftig nicht bei der bloßen Drohung belassen. Anders als durch einen vorbeugenden Krieg könne man Gegner, die sich etwa als Selbstmordattentäter vor nichts abschrecken ließen, nicht neutralisieren. Die westliche Wertegemeinschaft sei heute mit einer noch nie dagewesenen Gefahr konfrontiert und könne sich nicht mehr mit altmodischen Überlegungen aufhalten.

Diese Sichtweise findet auch die Billigung des amerikanischen Kongresses. Dessen beide Häuser ermächtigten den amerikanischen Präsidenten mit klarer Mehrheit zum Krieg gegen Irak für den Fall, dass Bush diplomatische Mittel im Irak-Konflikt als ausgeschöpft erachtet – notfalls auch ohne UN-Mandat und ohne eine ausdrückliche Kriegserklärung durch den Kongress. Damit gab die amerikanische Volksvertretung dem Militär und dessen Oberbefehlshaber Bush weitreichende Kompetenzen zur Neuordnung des Irak.

Diese Handlungsfreiheit der Exekutive, die nur gelegentlich durch Unterrichtungspflichten des Präsidenten an den amerikanischen Kongress milde unterbrochen wird, kommt ganz den Vorstellungen entgegen, die das 30 Seiten umfassende Dokument zur neuen amerikanischen Militärdoktrin beinhaltet. Das US-Militär soll die Befugnis haben, nicht bloß unmittelbar drohender Gefahren abzuwehren, sondern auch, so genannte failed states, also in sich zusammenbrechende Staaten, zu besetzen, um dort präventiv den Nährboden des internationalen Terrorismus abzugraben und neue Strukturen „freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten“ zu schaffen. In diesem Sinne würde das für den Irak anvisierte Vorhaben eine außenpolitische Praxis forcieren, die man schon seit den 90er-Jahren in Bosnien oder im Kosovo versucht hat und die auch in Afghanistan Einzug gehalten hat. Dabei fällt auf, dass die neue US-Sicherheitsdoktrin betont, man fühle sich nicht an die Vorgaben des Völkerrechts gebunden. Zwar strebe man ein internationales Vorgehen gegen die neuartigen Bedrohungen an, die von Schurkenstaaten oder Terroristen ausgehen, notfalls wolle man aber Präventivkriege auch alleine führen. Auch diese nun ausdrücklich ausformulierte Praxis ist nicht ganz neu, wie das Beispiel Kosovo zeigte: Im Frühjahr 1999 setzte die US-geführte Nato gegen das Votum der beiden ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates Russland und China den völkerrechtlichen Grundsatz der Souveränität Jugoslawiens außer Kraft, um einen angeblichen Völkermord zu verhindern.

"Die amerikanische Regierung betreibt nicht bloß den Bruch des Völkerrechts, sondern dessen Auflösung.”

Dieser Bruch des Völkerrechts schien damals noch mit dem Gedanken der „humanitären Intervention“ gerechtfertigt und sollte die Unterdrückung der Kosovo-Albaner beenden. Dennoch wurden damals Diskussionen um Belange des Völkerrechts noch intensiver geführt. Spätestens mit der Veröffentlichung der neuen amerikanischen Sicherheitsdoktrin hat die Völkerrechtsfrage eine neue Qualität. Die Verfechter einer völkerrechtlichen Zähmung militärischen Handelns haben weitgehend resigniert, und die US-Regierung betreibt, indem sie sich als alleiniger Interpret des Völkerrechts aufschwingt, nicht bloß den Bruch des Völkerrechts, sondern dessen Auflösung.

Staatlich betriebene Normenerosion

Die Übernahme des Präventionsgedankens durch die neue Sicherheitsdoktrin spiegelt eine allgemeine Entwicklung in den westlichen Staaten wider, die auch in der Innen- und Rechtspolitik sichtbar wird und sich unter dem Begriff „Vorsorgeprinzip“ zusammenfassen lässt – bekannt ist er vornehmlich aus dem Umweltschutz. Unter dem allgemeinen Eindruck der Orientierungslosigkeit und des sozialen sowie ökologischen Zerfalls gebietet das precautionary principle ein staatliches Eingreifen zur Ausschaltung von Gefahrenquellen, selbst dann, wenn sich ihre Gefährlichkeit noch nicht zweifelsfrei erwiesen hat. So gibt es schon seit langem in der Kriminalpolitik die Neigung, vor allem das auf Repression begangenen und bewiesenen Unrechts ausgerichtete Strafrecht auch vermehrt zum Zwecke der Prävention zu nutzen.

In den USA wächst seit etwa 30 Jahren ein immer engmaschigeres Sicherheitsnetz im Rahmen kommunaler Kriminalprävention und der Neighborhood-watches: Hier arbeiten Bürger Hand in Hand mit Sicherheitsbehörden an der Verhinderung künftiger Straftaten. Obwohl zunächst abgeschmettert, verfolgt die amerikanische Regierung das berüchtigte terrorism information and prevention system (TIPS) weiter: Millionen amerikanische Bürger sollen ihm zufolge als heimliche Informanten verdächtige Vorkommnisse und Personen an eine zentrale polizeiliche Stelle weiterleiten. Auch in Deutschland hat vor allem der Gedanke der „Gewaltprävention“ seit Beginn der 90er-Jahre Eingang in die parteiübergreifende Agenda gefunden. So scheint zum Beispiel fast allen Politikern die Erziehung zur Gewaltfreiheit von Kindesbeinen an als unbedingt geboten, um das Heranwachsen krimineller Erwachsener zu verhindern. Die kürzlich gesetzlich verabschiedete Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechtfertigt den weiter aufrechterhaltenen Freiheitsentzug des Strafgefangenen mit seiner potentiellen Gefährlichkeit: Die innenpolitische Entsprechung des Präventivkriegs ist die Präventivhaft.

Schröder und Fischer schrecken vor den Folgerungen der neuen amerikanischen Sicherheitsdoktrin zurück. Dabei ist die Bush-Doktrin nur die konsequente Fortsetzung desjenigen Vorsorgeprinzips, das beide bei ihrer praktizierten „ethischen“ Außenpolitik der Konfliktprävention bereits seit Jahren verfolgen.

In einer Zeit, die von einem allgemeinen Vertrauens- und Orientierungsverlust geprägt ist, wächst auch in den Eliten, die den Bezug zur Wählerschaft immer mehr verlieren, das Bedrohungsgefühl und damit das Bedürfnis nach der Verhinderung des Schlimmsten. Jedoch lässt sich diesem Missstand nicht dadurch begegnen, dass man grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaften abbaut. Weil das Vorsorgeprinzip auf einen zweifelsfreien Nachweis der Gefährlichkeit einer Gefahrenquelle verzichtet, würde seine konsequente Anwendung auf allen Politikfeldern den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung aufweichen. Außerdem knüpft das Vorsorgeprinzip staatliches Handeln an Vermutungen und Spekulationen, löst damit seine rechtsstaatlichen Fesseln und lockert die Rechenschaftspflicht der Politik. Die Folge: Existentielle Belange des Gemeinwesens werden immer seltener im Rahmen objektiver und rationaler Entscheidungsfindungsprozesse erörtert und entschieden.

"Die Bush-Doktrin ist die konsequente Fortsetzung dessen, was in Deutschland seit Jahren „ethische“ Außenpolitik der Konfliktprävention genannt wird.”

Zurück ins Mittelalter

Die amerikanische Regierung beruft sich fortlaufend auf westliche Werte. Dennoch offenbart ein genauerer Blick auf die Art, wie Bush den Irak-Konflikt handhabt, eine tiefe Geringschätzung gegenüber rationalen und rechtstaatlichen Verfahren. Gegen den Irak gibt es nicht einmal Beweise für strafbare Handlungen:

  • Die internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sagt, es gebe keine neueren Informationen über ein irakisches Atomprogramm.
  • Das Londoner Institut für Strategische Studien meint, der Irak sei nur in der Lage, nukleare Waffen herzustellen, wenn es ihm gelänge, spaltbares Material aus dem Ausland zu beschaffen.
  • Das Carnegie Endowment for International Peace in Washington stellte fest, dass der Irak derzeit keine Trägermittel interkontinentaler Reichweite für den Einsatz von Massenvernichtungswaffen besitzt.
  • Der ehemalige amerikanische UN-Waffeninspekteur Scott Ritter bestreitet vehement, dass der Irak gegenwärtig die Fähigkeit besitzt, einsetzbare Massenvernichtungswaffen herzustellen. Scott Ritter ist ein Parteifreund Bushs und verbrachte sieben Jahre damit, im Irak Massenvernichtungswaffen sowie Produktionsstätten, Ausrüstungen und Trägersysteme ausfindig zu machen und zu vernichten. Bis 1998 wurden 90-95% dieser Arsenale nachweislich zerstört. Laut Ritter ist das Verfallsdatum übrig gebliebener Bestände an chemischen oder biologischen Waffen längst überschritten.
  • Auch der designierte Leiter der neuen UN-Waffenkontrollkommission, Hans Blix, zweifelt an der Fähigkeit des Irak zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen.
  • Sein Vorgänger Richard Butler meint, der Irak habe zwar möglicherweise chemische oder biologische Massenvernichtungswaffen, aber nur zur Sicherung seiner Existenz.

"Auch der designierte Leiter der neuen UN-Waffenkontrollkommission, Hans Blix, zweifelt an der Fähigkeit des Irak zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen.”

Wichtig ist auch, in Betracht zu ziehen, dass der Irak sich bislang lediglich weigerte, die Frage der Waffenkontrollen unabhängig von der Frage der seit über zehn Jahren andauernden und verheerenden UN-Sanktionen zu behandeln. Auch dass Amerika seit Jahren fortlaufend damit droht, das irakische Regime beseitigen zu wollen, trägt nicht dazu bei, die irakische Regierung zum Einlenken zu bewegen. Auf tönernen Füßen steht zudem die Behauptung, der Irak habe Ende 1998 die Waffeninspektoren deshalb ausgewiesen, um die Entdeckung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Plausibler erscheint der Hinweis, dass Bagdad der Nutzung der Inspektionsergebnisse durch den amerikanischen Geheimdienst entgegenwirken und damit verhindern wollte, dass Informationen von irakischen Widerstandsgruppen für einen Putsch genutzt werden.

Unerfüllbare Forderungen

Auf der UN-Vollversammlung nach dem ersten Jahrestag zum 11. September präsentierte George W. Bush der irakischen Regierung seine Forderungen. Wenn das Regime in Bagdad Frieden wünsche, solle es:

  • „auf alle Massenvernichtungswaffen, Langstreckenraketen und damit zusammenhängendes Material verzichten, sie offenlegen und beseitigen“,
  • „unverzüglich jede Unterstützung für den Terrorismus beenden und ihn unterdrücken“,
  • - „die Verfolgung seiner Bevölkerung beenden, der Schiiten, der Sunniten, Kurden, Turkmenen und anderen“,
  • „unverzüglich Rechenschaft ablegen über alle Golfkriegssoldaten, deren Schicksal unbekannt ist“. Es solle die „sterblichen Überreste der Verstorbenen und gestohlenes Eigentum zurückgeben”,
  • „unverzüglich jeglichen illegalen Handel außerhalb des Öl-für-Nahrungsmittel-Programms einstellen.“

An den Forderungen Bushs fällt auf, dass sie so vage und maximalistisch sind, dass sich ihre Nichterfüllung jederzeit unwiderlegbar behaupten lässt.[1] Der Forderungskatalog umfasst alle erdenklichen Forderungen; die einzige verifizierbare Forderung, die Fortsetzung der UN-Waffeninspektionen, war jedoch nicht enthalten. Die kürzlich verabschiedete Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrats sieht jetzt zwar eine Neuauflage der Waffeninspektionen vor. Aber auch dies ist mit harten Forderungen verknüpft. Sie verlangt z. B. vom Irak eine „gegenwärtig genaue, vollständige und abgeschlossene“ Deklaration auch über nukleare, chemische und biologische Programme, die nach Ansicht der Regierung nichts mit der Waffenproduktion zu tun haben. Darunter fällt auch das Inventar von Krankenhäusern.
Klar ist, dass sich Bush mit seinem bisherigen Verhalten als eine Persönlichkeit offenbart hat, die sehr unberechenbar ist. Dass ihm der Kongress umfassende Vollmachten zur Kriegsführung im Irak erteilt hat, macht die Sache nicht besser.

"An den Forderungen Bushs fällt auf, dass sie so vage und maximalistisch sind, dass sich ihre Nichterfüllung unwiderlegbar behaupten lässt.”

Auflösung des Völkerrechts

Das nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf die Staatenanarchie geschaffene Völkerrecht hat das Gewaltverbot kodifiziert. Staatliche Aggression gegen einen anderen souveränen Staat ist demnach nicht erlaubt. Die Ausnahme vom Gewaltverbot ist die Notwehr. Diese setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus, genauso wie beim Notwehrrecht der innerstaatlichen Rechtsordnungen. Den Staaten der Weltgemeinschaft wird damit nicht die Rechtspflicht auferlegt, den „Erstschlag“ des Gegners abzuwarten. Gegenwärtig ist vielmehr auch jeder Angriff, der so unmittelbar bevorsteht, dass jede weitere Verzögerung die Möglichkeit der Verteidigung vereiteln würde. Auch die neue Sicherheitsdoktrin geht grundsätzlich davon aus, dass für ein militärisches Einschreiten ein „unmittelbares Drohen“ vorliegen muss. Doch es folgt der fatale Zusatz: „Wir müssen den Begriff des ‚unmittelbaren Drohens‘ anpassen an Fähigkeiten und Ziele unserer heutigen Gegner.“ Auf diese Weise maßen sich die USA nicht nur die Kompetenz an, anstelle der Staatengemeinschaft das Völkerrecht neu zu definieren. Sollten die USA ihre militärische Praxis an ihrer neuen Sicherheitsstrategie ausrichten, wäre dies mehr als nur ein Bruch des Völkerrechts. Ein Verbrecher tastet nicht die Geltung der Rechtsordnung an – genau das aber täten die USA. Der Hamburger Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel erklärt den Sachverhalt folgendermaßen: „[Wenn] die Vormacht der Welt die Grundnorm des Völkerrechts ignoriert, deren Garant sie ist, dann desavouiert sie die Normgeltung selbst.“[2Im übrigen wäre ein Präventivkrieg gegen den Irak auch dann nicht legitimiert, wenn ihn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sanktionierte. Denn eine Sicherheitsratsresolution, die nur durch Drohung der künftigen „Irrelevanz“ der UN zustande gekommen ist, wäre nur den USA zuzurechnen. Außerdem sollte klar sein, dass auch dem Sicherheitsrat nicht alles erlaubt ist: Er darf nicht „einfach so“ einen Krieg autorisieren. Jedenfalls verbietet das Völkerrecht einen Präventivschlag, der das Prinzip der Unschuldsvermutung auf der internationalen Bühne aufhebt; dies gilt auch für den UN-Sicherheitsrat.

"Die Haltung Deutschlands ist daher keine Garantie für eine verlässliche Außenpolitik – im Gegenteil: Sie ist labil, erscheint jederzeit widerrufbar und entspringt einer kurzatmigen Taktik.”

Bislang lehnt die deutsche Regierung eine Beteiligung an einem möglichen Irak-Krieg ab. Sie tut dies aber offenbar nicht aufgrund der hier genannten rechtsstaatlichen Gründe, denn ihre eigene Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien und Verfahren ist auf dem Feld der Innenpolitik sehr leicht erkennbar. Schröder und Fischer lehnen einen Krieg gegen Irak im Endeffekt wohl aus den selben Gründen ab, die die amerikanische Regierung zum Krieg treiben: Auch die Bundesregierung hat die Prämissen des Vorsorgeprinzips verinnerlicht. Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Krieg gegen den Irak resultiert aus dem allgemeinen Risikodenken, wonach ein solcher Schritt „nicht vorhersehbare Folgen“ für die weltpolitische Stabilität hätte. Die Haltung Deutschlands ist daher keine Garantie für eine verlässliche Außenpolitik – im Gegenteil: Sie ist labil, erscheint jederzeit widerrufbar und entspringt einer kurzatmigen Taktik. Mit der US-Außenpolitik hat sie einen Charakterzug gemein: Als Produkt der westlichen „Kultur der Angst“ untergräbt sie international verbriefte rechtliche wie politische Standards und das, was einmal als „Völkerrecht“ den Frieden sichern sollte.

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