04.08.2025

Per Gericht in die Zukunft von gestern?

Von Kai Rogusch

Titelbild

Foto: ACBAhn via WikiCommons (CC BY 3.0 / bearbeitet)

Das freche Streben der Schwund-SPD und ihrer linksgrünen Alliierten, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold zu Verfassungsrichterinnen zu machen, kann noch an Unions-Abgeordneten scheitern.

Bekanntermaßen setzt die SPD alles daran, die Juristinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes wählen zu lassen. Beide Damen hatten bereits im Vorfeld mit dezidierten Wortmeldungen die momentan weltweit etwas ins Stocken geratene globale Transformation beworben. Sie sprechen sich deutlich für ein AfD-Verbotsverfahren aus und richten sich damit gegen die Partei, die eine politische Heimat für störrische Gegner beispielsweise eines durch Expertengremien forcierten „Klimaschutzes" ist. 

In der Kontroverse um Brosius-Gersdorf und Kaufhold melden sich nicht zuletzt auch konservative Stimmen. Der Staatsrechtler Rupert Scholz mahnte in einem Gastbeitrag in der F.A.Z. vom 30. Juli 2025 an, das Verfahren zur Wahl der Verfassungsrichter zu ändern. Das bisherige Quotierungsverfahren zwischen CDU/CSU auf der einen Seite und der SPD auf der anderen Seite mit jeweils drei Vorschlagsrechten (inklusive FDP und Grünen mit jeweils einem Vorschlagsrecht) – pro Senat mit je acht Richtern – sei aufgrund des Wählerschwundes vor allem bei der SPD und aufgrund des Wählerzuwachses bei AfD und Linkspartei nicht mehr repräsentativ und demokratisch. 

Diese Wortmeldung ist überfällig und sie wirft ein Schlaglicht darauf, dass die Prozedur bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes aus der Zeit gefallen ist. Ausgerechnet ein konservatives Urgestein wie Rupert Scholz muss ein zeitgemäßeres Verfahren anmahnen. Leider thematisiert Scholz nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren umfunktioniert wurde: von einer Bastion freiheitssichernder grundrechtlicher Abwehrrechte hin zu einem Instrument des unpopulären Maßnahmenstaates.

Das bürgerliche Lager befindet sich in einer geistig und programmatisch desolaten Lage. Geschieht kein Wunder, werden bürgerliche Politiker sowohl dem Anachronismus bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes als auch seiner demokratiefeindlichen Umfunktionierung in absehbarer Zukunft nicht abhelfen. Ein Symptom hierfür ist die verhängnisvolle Brandmauer, welche die Merz-CDU gegen die AfD aufrechterhält. 

„Solange die Brandmauer steht, ist der Weg zu einer pragmatischen Politik versperrt, die einen internationalen Anschluss an eine sich – zumindest ansatzweise – verstärkt an den Interessen der Normalbevölkerung orientierende Neuausrichtung sucht.“

Solange die Brandmauer steht, ist der Weg zu einer pragmatischen Politik versperrt, die einen internationalen Anschluss an eine sich – zumindest ansatzweise – verstärkt an den Interessen der Normalbevölkerung orientierende Neuausrichtung sucht. Uns drohen nicht nur quälende Verfassungskonflikte, sondern auch politische und gesellschaftliche Verwerfungen, auf die mangels Legitimation immer autoritärer geantwortet werden wird. 

Rupert Scholz meint vernünftigerweise, dass AfD und Linkspartei im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Rechte einklagen könnten. Der gedankliche Einwand liegt nahe: Wie erfolgreich wären diese Klagen vor ebenjenem Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt wurde, die ausgerechnet von den Vertretern ebenjener ehemaligen Volksparteien ausgesucht wurden, deren Vertrauensbasis und Autorität schwinden?

Weil der Verfassungskonflikt quälend zu werden droht, dürfte bei den Richtern die Versuchung groß sein, zumindest im Fall der AfD, die ohnehin als verfassungsschutzrelevanter Paria gebrandmarkt ist, entweder apodiktisch oder mit gewundenen Argumenten die Klage abzuweisen. Die Routine, der AfD ihr Recht auf formale Gleichberechtigung im politischen Prozess vorzuenthalten, hat sich bekanntermaßen längst eingespielt. Ohnehin scheint ein Verbot der AfD zumindest in den Kreisen der mitte-linksgrün etablierten Schwundmedien und Parteien längst festzustehen. 

Machen wir uns nichts vor: In Deutschland steht es miserabel um das Klima und Niveau der öffentlichen Debatten in Medien, Politik und Justiz. Den einfachen Abgeordneten von CDU und CSU, bei denen im Unterschied zu ihrer Parteiführung nicht Hopfen und Malz verloren ist, sei dringend angeraten, die Brandmauer zu durchbrechen und das – freundlich ausgedrückt – freche Streben der grün-linken Kräfte, vollendete Tatsachen zu schaffen, schroff zurückzuweisen. Sollten SPD, Grüne und Linke aufgrund der Feigheit von CDU und CSU mit ihrem Vorhaben erfolgreich sein, dann ist in Deutschland dem Lager derjenigen ein schwerer Schlag versetzt, die Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Eigentum und Integrität verteidigen wollen. 

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!