01.05.2002

Mythen und Fallstricke der Künast-Verbraucherpolitik

Essay von Thomas Deichmann

Innovationen im Pflanzenbau sollen im vermeintlichen Interesse schutzbefohlener Verbraucher möglichst lange aus Deutschland verbannt werden.

Verbraucherschutz wird hierzulande so groß geschrieben, dass vergangenes Jahr eigens ein neues Bundesministerium (BMVEL) dafür eingerichtet wurde. Renate Künast (B’90/Grüne) kümmert sich seither in den traditionellen Ressorts Landwirtschaft und Ernährung um vermeintlich Neues: die „Interessen“ der Verbraucher, deren Einfluss auf und Vertrauen in die Sicherheit der Nahrungsmittel gestärkt werden sollen.

Sie hat sich in diesem Zusammenhang auch der Grünen Gentechnik angenommen. Es geht dabei um moderne biotechnologische Verfahren, die seit 1996 erstmals in den USA, seit einiger Zeit in geringem Umfang auch in Deutschland kommerzielle Anwendung finden. Mittels Gentransfers bei Mais, Soja und Raps sind neue Generationen von Pflanzensorten kreiert worden. Sie tragen in ihrem Erbgut neue, nutzbringende Eigenschaften mit sich; am verbreitetsten sind Abwehrkräfte gegen Fraßschädlinge und Pflanzenschutzmittel. Der Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft konnte dank dieser Technologien zum Teil erheblich reduziert, der Ernteertrag gesteigert werden. Traditionelle Züchtungsverfahren mit langatmigen Kreuzungen zur Übertragung gewünschter Merkmale von einer auf eine andere Pflanze wurden mit Hilfe der Gentechnik drastisch verkürzt. Zudem ist die Palette der Verbesserungsoptionen erheblich erweitert worden. Herkömmliche Pflanzenkreuzungen funktionieren nur bei eng verwandten Pflanzen. Für die modernen Biowissenschaften zählen nicht einmal mehr die Artgrenzen.

Mit der Bereitstellung transgener Pflanzen begann auch die Biosicherheitsforschung. Da es sich um eine noch relativ junge Wissenschaft handelt, fallen definitive Aussagen über Wechselwirkungen transgener Gewächse mit der Umwelt zum Teil noch schwer. Erste Ergebnisse von Langzeituntersuchungen liegen jetzt jedoch vor. Sie bestätigen frühere Feld- und Laborversuche und unterstreichen die Vorteile, die die Grüne Gentechnik in vielerlei Hinsicht liefert. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragene Informationsportal www.bioSicherheit.de informiert über die Situation in Deutschland. International bewerten Forscher die Früchte der Biowissenschaften als effizienter, besser kontrollierbar, umweltverträglicher und ohne grundlegend neuartige Gefahren für Mensch und Natur. Der Direktor des Molekularbiologischen Zentrums der Bundesforschungsanstalt für Ernährung (BFE) in Karlsruhe, Prof. Klaus-Dieter Jany, ist der Auffassung, dass Gentech-Lebensmittel aufgrund der hohen Sicherheitsbestimmungen sowie hinsichtlich ihrer ökonomischen und ökologischen Vorteile in vielen Fällen die bessere Wahl sind. Für transgene Pflanzen spricht überdies, dass immer mehr Landwirte in Amerika, Afrika und Asien auf die Grüne Gentechnik setzen. So verbuchen biotechnologisch verbesserte Nutzpflanzensorten seit sechs Jahren ungebrochen wachsende Weltmarktanteile. Der Gesamtanbau belief sich im vergangenen Jahr auf mehr als 52 Mio. Hektar. Transgene Sojapflanzen liefern schon rund die Hälfte der gesamten Weltsojaernte.

Gegen die Biowissenschaften hat sich eine breite Gegnerschaft formiert. Sie befürchtet unkontrollierbare Gefahren, die von Gentech-Gewächsen und daraus gewonnener Nahrung für Menschen, Tiere und Natur ausgehen. Der Pollenflug transgener Pflanzen könnte den Bestand traditioneller Sorten und Wildpflanzen gefährden, „Gen-Food“ zu neuen Allergien und sonstigen Schädigungen des menschlichen Organismus führen, heißt es. Übersehen wird dabei häufig, dass viele der heraufbeschworenen Gefahren auch auf die traditionelle Landwirtschaft zutreffen – so kann auch herkömmlicher Rapspollen Wildpflanzen bestäuben. Vergessen wird auch, dass alle bedeutenden Kulturpflanzen „künstliche“ Geschöpfe menschlicher Züchtungsarbeit sind. Auch die Ergebnisse der Biosicherheitsforschung haben der populären Abwehrhaltung bislang kaum etwas anhaben können. Sie entspringt offenbar einem tiefer sitzenden Zukunftspessimismus, der Wissen, Wandel und Fortschritt negativ besetzt.

“Irritierend an der Politik von Künast und Trittin ist vor allem, dass politische und ideologische Präferenzen der Grünen gegen die Biowissenschaften als authentischer Ausdruck von Verbraucherinteressen dargeboten werden”

Zu den Gentechnik-Gegnern zählen neben einschlägigen Organisationen wie Greenpeace und Friends of the Earth auch prominente grüne Regierungsmitglieder. Auf nationaler wie europäischer Ebene sind vor allem Renate Künast und ihr Parteikollege im Umweltministerium, Jürgen Trittin, damit beschäftigt, die Verbreitung transgener Nutzpflanzen aufzuhalten. Irritierend an ihrer Politik ist vor allem, dass politische und ideologische Präferenzen der Grünen gegen die Biowissenschaften als authentischer Ausdruck von Verbraucherinteressen dargeboten werden. Verlautbarungen von Künast und Trittin wecken häufig den Eindruck, die Bevölkerung selbst hätte darum gebeten, durch Spekulationen über die vermeintlichen Risiken der Biotechnologien in Angst und Schrecken versetzt und dann vor „Gen-Raps“ auf dem Acker und „Gen-Kost“ im Supermarkt geschützt zu werden.

Allein schon die Art, in der hier „Verbraucherinteressen“ gegen die Gentechnik in Stellung gebracht werden, ist fragwürdig. Interessen bilden sich heraus, wenn man über Sachverhalte, die eigene Anliegen berühren, zumindest eine gewisse Kenntnis besitzt. Sie zu artikulieren, erfordert mündige Bürger, die wissen, was sie wollen und warum sie es wollen und die sich zu diesem Zweck auch untereinander über ihre Anliegen verständigen.

Die aktuelle Verbraucherschutzpolitik hingegen nimmt den ahnungslosen, isolierten Einzelmenschen zwischen den Supermarktregalen als Ausgangspunkt – den passiven Konsumenten mit geringem Kenntnisstand im Bereich der Grünen Gentechnik, der von den Botschaften abhängt, die ihm Politik, Medien und einschlägige Interessengruppen eingeben. Wie soll ein normaler, uninformierter Verbraucher einschätzen können, ob „Gen-Mais“ oder Joghurt mit Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gesund oder schädlich ist und ein entsprechendes politisches Interesse anmelden? Um sich ein Urteil zu bilden, bedürfte es offener und informierter Diskussionen über Vor- und Nachteile der neuen Techniken und objektiver Tatsachenbeschreibungen. Die Verbraucherministerin gibt zwar vor, die Verbraucher zu informieren und dadurch zu „empowern“. Aber was sie dem geplagten Konsumenten kredenzt, ist in Wirklichkeit eine moralisch aufgeladene Mischung aus Meinung, Halbwissen und grüner Wissenschaftsskepsis.

In einer modernen Gesellschaft sollte man eigentlich getrost davon ausgehen dürfen, dass Landwirte und Lebensmittelhersteller zwar Geld verdienen wollen, gleichzeitig aber überwiegend bestrebt sind, qualitativ hochwertige Waren auf den Markt zu bringen. Aufgabe der Politik wäre es, durch geeignete Maßnahmen ein Klima zu schaffen, das Hersteller ermuntert, möglichst verantwortungsvoll und dem Stand der Forschung entsprechend zu handeln.

Der Ansatz grüner Verbraucherschützer hingegen verunsichert und demoralisiert alle Beteiligten. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtschaffenheit von Forschern, Produzenten, Politik und Behörden wird geschwächt. Gleichzeitig werden Hersteller, Händler und deren Beschäftigte in ihrem eigenen Rollen- und Aufgabenverständnis in völlig destruktiver Weise verunsichert. Nach beiden Seiten irritierend und zudem jede vernünftige gesellschaftliche Arbeitsteilung untergrabend wirkt obendrein die Aufforderung, der Verbraucher selbst solle auf einmal Mitverantwortung für die Sicherheit seiner Lebensmittel übernehmen. Die Verbraucherpolitik von Künast bewirkt damit das Gegenteil von dem, was sie vorgibt. Sie stärkt die Verbraucher nicht, sondern untergräbt ihr Vertrauen und schafft unnötige Sorge über ihre selbstredend begrenzte eigene Kenntnis über Gesundheitsrisiken bei der Ernährung. Damit schafft man sich hilflos empfindende und deshalb zusehends lenkungshörige Bürger. Der Verbraucherschutz fördert zwischen Apathie, Zynismus und Panik schwankende Reaktionen, die natürlich immer mehr Beratungsstellen und vermeintliche Experten auf den Plan rufen.

“In einer modernen Gesellschaft sollte man getrost davon ausgehen dürfen, dass Landwirte und Lebensmittelhersteller zwar Geld verdienen wollen, gleichzeitig aber überwiegend bestrebt sind, qualitativ hochwertige Waren auf den Markt zu bringen”

Dieser Politiktypus lebt von der sozialen und politischen Fragmentierung der Gesellschaft und der damit einhergehenden Verunsicherung. Andererseits verstärkt er genau diese Trends. Dabei bedient er sich eines gehörigen Maßes an Scheinheiligkeit, indem er die Bevölkerung erst aufschreckt und in ihrer allgemeinen Rat- und Hilflosigkeit bestätigt, um sie sogleich unter ministerialen Schutzbefehl zu stellen. Mit dieser Art von Politik entstehen neue, von subjektiven Empfindungen geleitete Bedürfnisse in der Gesellschaft – beispielsweise nach dem Verbot gentechnisch hergestellter Lebensmittel. Allerdings fördert sie dabei angstgetriebene Bindungen, die B’90/Grüne mit Blick auf die Wahlen im September offenbar dringend benötigen.

Der Preis für dieses Spiel ist hoch: Traditionelle Vorstellungen über politische Führung werden hier ebenso auf den Kopf gestellt wie das Ideal des mündigen Bürgers. Dessen Zerrbild ist der schutzbedürftige Konsument, dessen „Empowerment“ gerade mal so weit reicht, sich – mit grüner Ideologie befrachtet – zwischen verschiedenen Gemüsesorten entscheiden zu dürfen. Das dynamische Wechselspiel bei Angebot und Nachfrage von „Schutzoptionen“ fördert nicht nur Entmündigung, sondern auch gesellschaftliche Lähmung. Wenn Ernährungsfragen als brisante Herausforderung des 21. Jahrhunderts erscheinen, bleibt wenig Zeit und noch weniger Muße, sich die Zukunft anders als Energiesparvariante der Gegenwart vorzustellen.

Die Initiativen und Gesetzesvorhaben aus dem Hause Künast verdeutlichen dieses Dilemma. Im März beschloss das Kabinett ein neues Verbraucherinformationsgesetz, das die Ministerin als „Riesenschritt für den Verbraucher“ lobte. Die Transparenz industrieller Prozesse soll erhöht werden, der Bürger bei Lebensmittelbehörden und Veterinärämtern Informationen über Produkte einholen können. Gegen stärkere Transparenz ist nichts einzuwenden, auch nicht dagegen, dass die von Künast diagnostizierte „Verschwiegenheitsphilosophie der Behörden in unserem Land“ ein wenig aufgebrochen wird. Der Duktus der Novelle offenbart allerdings das oben umschriebene Problem, weil er suggeriert, es sei eines der dringendsten Gebote der Stunde, das Misstrauen und die Skepsis gegenüber Wissenschaftlern, Lebensmittelindustrie und Behörden zu schärfen. Der unterschwellige Alarmismus lässt völlig außer Betracht, dass uns technologische Fortschritte in der Agrar- und Lebensmittelindustrie eine nie vorher dagewesene sichere und hochwertige Versorgung mit Nahrungsmitteln beschert haben. Die Tausenden von Mitarbeitern in Behörden und Labors, die jeden Tag die hohen Qualitätsstandards unserer Nahrung überprüfen, geraten ebenfalls ins Zwielicht. Diese Institutionen und Strukturen gewährleisten seit Jahrzehnten sehr effektiven Verbraucherschutz. Der Unterschied ihrer Arbeit zum Künastschen Ansatz liegt darin, dass er hinter den Kulissen geschah, während jetzt ein gewaltiges politisches Brimborium um das Thema Nahrung entfaltet wird.

Das Gravierendste ist, dass unter der Ägide von Rot-Grün dem „Verbraucherschutz“ neue Meßlatten auferlegt worden sind. Wissenschaftliche Expertise wird zusehends von irrationaler Spekulation und weltanschaulichen Dogmen verdrängt. Der zweite Teil des neuen Verbraucherinformationsgesetzes ist ein Indiz für diese bedenkliche Entwicklung. Behörden wird erstmals die Möglichkeit zugestanden, von sich aus vor Produkten zu warnen, auf Mängel hinzuweisen und Hersteller beim Namen zu nennen. Das hört sich erst einmal gut an, lässt aber befürchten, dass häufiger als früher vorschnelle Mutmaßungen, die sich später als haltlos erweisen, die Runde machen – so wie bei den Fehlmeldungen über vermeintliche Milzbrandproben in Deutschland nach dem 11. September.

“Der Verbraucherschutz aus dem Hause Künast fördert zwischen Apathie, Zynismus und Panik schwankende Reaktionen, die immer mehr Beratungsstellen und vermeintliche Experten auf den Plan rufen”

Eine wahrlich abenteuerliche Informationspolitik kündigt sich in einem weiteren Passus des Gesetzes an: Behörden wird auch dann das Recht zur Aufklärung über bestimmte Sachverhalte zugestanden, wenn keine akute Gefährdung der Verbraucher vorliegt. Der entsprechende Absatz über die neuen Befugnisse der Behörden (§6 II 3) lautet, ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei auch dann gegeben, wenn „hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung ausgehen kann und aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann“.

Diese schwammige Formulierung legalisiert im Grunde jedwede Information, die der Verbraucherministerin und ihren Parteifreunden ins politische Kalkül passt. Künast und das Bundeskabinett haben sich damit auch ganz offiziell von einer nach strengen wissenschaftlichen Kriterien bewertbaren Informationspolitik verabschiedet. „Sonstige Gründe“, die die „Aufklärung“ durch Behörden legitimieren, werden sich immer leicht finden lassen. Das gilt auch für passende Antworten auf die Fragen, welche „Anhaltspunkte“ einer möglichen Gefährdung des Verbrauchers als „hinreichend“ bzw. wann wissenschaftliche Erkenntnis als „unzureichend“ eingestuft werden. Künast und Trittin (und die ehemalige grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer) haben sich bisher bei Entscheidungen zur Grünen Gentechnik gerne von einschlägig gentech-feindlichen und in Forscherkreisen umstrittenen Organisationen wie dem Öko-Institut in Freiburg beraten lassen, anstatt auf Empfehlungen eigener Fachgremien wie dem Robert Koch-Institut (RKI) und der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) zu hören. Beim Streit um die Verhinderung der Sortenzulassung einer transgenen Maispflanze im Frühjahr 2000 wurde Wissenschaftlern dieser Institutionen wie nie zuvor übers Maul gefahren und ihre wissenschaftlich fundierten Gutachten hinter Risikospekulationen aus Freiburg gestellt.

“Das Gravierendste ist, dass dem „Verbraucherschutz“ neue Meßlatten auferlegt worden sind: Wissenschaftliche Expertise wird zusehends von irrationaler Spekulation und weltanschaulichen Dogmen verdrängt”

Im Klartext bedeutet das neue Verbraucherinformationsgesetz, dass ideologisch motivierte Botschafter, denen zum Beispiel die „Gen-Kost“ nicht schmeckt, sich in Zukunft geradezu ermutigt fühlen dürfen, Verbraucher grundlos aufzuschrecken und auf ihr persönliches Wertesystem oder das ihrer Partei einzustimmen. Zu hoffen bleibt, dass nur wenige Behörden von diesem „Recht“ Gebrauch machen werden. Angesichts der Erfahrungen der letzten Monate ist jedoch zu befürchten, dass die Verbraucher unter Rot-Grün kaum zur Ruhe kommen werden.

Die Abkehr von der uneingeschränkten Geltung streng wissenschaftlicher Kriterien bei Fragen der Lebensmittelversorgung und der „Aufklärung“ der Bürger ist von außerordentlicher Brisanz. Die jetzige Regierung wird ohne Zweifel tolerieren, wenn nicht gar aktiv fördern, dass auf Grundlage des neuen Gesetzes die theoretischen und hypothetischen Risiken der Grünen Gentechnik nie in Vergessenheit geraten und ihr Einsatz in Deutschland weiter torpediert wird. Doch auch das gegenteilige Szenario wäre unerfreulich, beispielsweise wenn nach einem Regierungswechsel Behörden neu besetzt werden und fortan Gentech-Befürworter einseitig vor Gesundheitsrisiken, zum Beispiel beim Verzehr von Öko-Gemüse, warnen würden.

Der Schritt zu einer zumindest partiell von Ideologie und Subjektivität bestimmten Agrar-, Lebensmittel- und Informationspolitik entspricht in etwa einer Rückkehr zu mittelalterlichen Verhältnissen, in denen Unkenntnis und Aberglaube weit verbreitet waren. In jedem Fall handelt es sich um eine gravierende Zäsur in der politischen Kultur. Wenn Frau Künast, wie bei ihrer Regierungserklärung im März, darauf hinweist, der „Kampf um die Durchsetzung der Rechte der Verbraucher“ habe „gerade erst begonnen“, kann einem unter den jetzigen Vorzeichen fürwahr Angst und Bange werden. Irreführend sind auch die Hinweise ihres Ministeriums, man orientiere sich mit der neuen Informationspolitik am Vorbild USA. Dort betreiben staatliche Institutionen wie die Zulassungsbehörde für Nahrungsmittel und Medikamente FDA in der Tat eine aktivere Aufklärung des Verbrauchers als hierzulande. Allerdings gelten dort sehr strenge wissenschaftliche Kriterien für den Verbraucherschutz, die mit dem Künastschen Ansatz nicht zu vergleichen sind. Unter ihrer Ägide ist es hierzulande sogar legitim geworden, Steuergelder für ideologisch verbrämte Kampagnen fürs Wassersparen oder das neue Öko-Siegel auszugeben.

Den Duktus der Abkehr von Sachverstand und Objektivität in der Politik tragen auch die von Künast und Trittin mitzuverantwortenden Gesetzesinitiativen der EU-Kommission zur europaweiten Regelung der Grünen Gentechnik. In den kommenden Monaten soll ein seit Juli 2001 im Entwurf vorliegendes „Gentechnik-Gesetz für Lebens- und Futtermittel“ verabschiedet werden. Die Kernbotschaften auch dieses Gesetzes lauten: Die Transparenz soll erhöht, dem Verbraucher sollen mehr Wahloptionen eingeräumt und seine Interessen besser geschützt werden. Konkreten Niederschlag findet das vor allem in der Diskussion um neue Kennzeichnungspflichten für Saatguterzeuger, Futtermittel- und Nahrungsmittelhersteller. Durch ein neues Label auf Lebensmittelverpackungen soll Konsumenten scheinbar die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen Nahrung mit und ohne Gentechnik entscheiden zu können. Die „Wahlfreiheit der Verbraucher“ sei das höchste Ziel dieser Politik, betonte Künast anlässlich der Präsentation dieses Gesetzentwurfs.

Eine Kennzeichnung des Einsatzes so genannter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bei der Nahrungsmittelerzeugung ist per se keine schlechte Sache, zumal Umfragen bestätigen, dass viele Verbraucher in Europa Wert darauf legen. Auch die Industrie hat sich längst für die Kennzeichnung ausgesprochen. Aber die Pläne aus Berlin und Brüssel sind mit politisch-ideolgischem Ballast überladen. Das hat zur Folge, dass in Europa in Sachen Kennzeichnung der Verschleierung und dem Betrug Tür und Tor geöffnet werden und dem Verbraucher das Leben unnötig erschwert wird. Entgegen allen offiziellen Statements ist es nämlich sachlich nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Informationen auf die eine oder andere Verpackung kommen sollen. Zudem geben die geplanten Hinweise keine Auskunft darüber, was die Endverbraucher am ehesten interessieren dürfte: ob nämlich die eine oder andere Ware messbare Qualitätsvorteile bietet. Statt dessen werden dem Endverbraucher nur ideologisch gefärbte „Entscheidungshilfen“ beim Einkauf geboten.

“Das neue Verbraucherinformationsgesetz bedeutet, dass ideologisch motivierte Botschafter, denen die „Gen-Kost“ nicht schmeckt, sich in Zukunft ermutigt fühlen dürfen, Verbraucher grundlos aufzuschrecken und auf ihr persönliches Wertesystem oder das ihrer Partei einzustimmen”

Die Kernpassagen des neuen Gentechnik-Gesetzes verdeutlichen die Problematik. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen alsbald alle Lebensmittel, Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe, Futtermittel usw., die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen werden. Diese Vorschrift soll allerdings unabhängig davon gelten, ob im Endprodukt eine gentechnische Veränderung der Nahrung nachweisbar ist. Man spricht von der Abkehr des „Nachweisprinzips“, dem die Analyse eines Lebensmittelprodukts zu Grunde liegt. Ersetzt werden soll es durch die „Prozess-Kennzeichnung“, die sich daran orientiert, ob irgendwann im Laufe des gesamten Herstellungsprozesses Produkte aus der Gentechnik eine Rolle gespielt haben.

Wie fragwürdig diese Handhabe ist, wird klar, wenn man sich künftige Szenarien im Supermarkt vorstellt. Zweifelsohne würde ein Gentech-Label im aktuellen gentech-skeptischen Klima den Verkauf von verbesserten Biotech-Produkten erschweren. Aber so soll es dann eben sein, könnte man einwerfen. So einfach ist es aber nicht. Denn Kaufentscheidungen gegen Produkte mit einem Gentech-Label würden sich auch gegen eine ganze Reihe von Waren richten, bei deren Herstellung die modernen Biowissenschaften zwar eine Rolle spielen, die sich aber hinsichtlich Erbmaterial und Proteinen von konventionellen Waren überhaupt nicht unterscheiden. Das wäre zum Beispiel bei Soja-Öl aus gentechnisch verbesserten Sojabohnen der Fall. Im Laufe ihrer Aufarbeitung zu Öl gehen nämlich die freilich vollkommen ungefährlichen GVO-Spuren vollständig verloren. Das Endprodukt, GV-Soja-Öl, unterscheidet sich von traditionellem Soja-Öl nicht im Geringsten. Dennoch würden zwei identische Produkte mal mit, mal ohne Label im Supermarktregal stehen. Welches Öl ist dann korrekt gekennzeichnet, wird sich der Verbraucher fragen?

Aufgrund der anhaltenden Stimmungsmache aus dem Hause Künast gegen GV-Produkte wäre auch folgendes absurde Szenario denkbar: Bekanntlich reagieren einige Menschen allergisch auf bestimmte Nahrung (z.B. Erdnüsse) und verzichten deshalb auf ihren Verzehr. Die vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass herkömmliche Riegel mit solchen Nüssen alsbald neben ähnlichen Produkten im Regal liegen, die aber ein warnendes Gentech-Label tragen, weil ihnen die Allergie auslösenden Erdnussproteine mit Hilfe der Gentechnik entfernt worden sind. Ein klarer Nutzen für den Verbraucher würde somit als Nachteil erscheinen.

Die Unübersichtlichkeit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln wird des weiteren durch inkonsistente Vorschläge zur Regelung von Schwellenwerten bis ins Unerträgliche gesteigert. Dabei geht es um Toleranzschwellen für fast unausweichlich gewordene Vermischungen von herkömmlichen mit transgenen Lebensmittelrohstoffen und entsprechendem Saatgut (s. Das Schwellenwert-Dilemma).
 

Das Schwellenwert-Dilemma Im Rahmen des neuen Gentechnik-Gesetzes für Lebens- und Futtermittel der EU und zur Umsetzung der Kennzeichnungsregeln sollen auch so genannte Schwellenwerte festgelegt werden. Das sind Werte von akzeptablen GVO-Spuren in herkömmlichem Saatgut oder in Nahrungs- und Futtermitteln wie Soja, Mais oder Raps. Damit sollen auch Sortenreinheiten, die bestimmte Qualitätsmerkmale garantieren, sichergestellt werden. Auch bei herkömmlichen Nutzpflanzen gibt es entsprechende Richtwerte, die man durch agrartechnische Maßnahmen einzuhalten versucht. So sind bei Anbauten, die der Saatgutherstellung dienen, Isolationsabstände zwischen sich potenziell befruchtenden Nutzpflanzenkulturen vorgeschrieben. Je nach Pflanzenart erreichen Landwirte Reinheitsgrade zwischen 95 Prozent und 100 Prozent. Dafür interessierte sich die Öffentlichkeit bislang recht wenig. Anders bei der Grünen Gentechnik: Obwohl die gentechnischen Anwendungen keine neuen gesundheitlichen oder ökologischen Probleme mit sich bringen, will die EU-Kommission, statt an bewährten agrartechnischen Richtwerten für Landwirte festzuhalten, definitive Schwellenwerte für Vermischungen herkömmlicher mit transgenen Produkten einführen. Zur Diskussion steht bei Lebensmitteln ein Schwellenwert von einem Prozent, bei Saatgut sollen sehr viel niedrigere – zwischen 0,1 - 0,5 Prozent – gelten. Die Schwellenwert-Regelung soll allerdings nur dann gelten, wenn die nachgewiesenen Fremd-GVO eine wissenschaftliche Risikobewertung in der EU absolviert haben und zugelassen sind und wenn zudem eine „unbeabsichtigte Vermischung“ vorliegt. Bei von der EU nicht bewerteten GVO soll ein Schwellwert von 0 Prozent gelten. Solche „unbeabsichtigte Vermischungen“ sind unvermeidbar geworden. Der Grund: Seit 1996 erobern verbesserte Mais-, Soja- und Rapssorten mit gentechnisch erzeugten Resistenzen gegen Fraßschädlinge und Herbizide immer größere Weltmarktanteile. Europäische Ölmühlen importieren rund zwei Drittel ihrer Soja-Rohstoffe aus den USA, wo der transgene Soja-Anteil bei etwa 60 Prozent liegt. Jährlich führt die EU ca. 40 Mio. Tonnen Getreide, Ölsaaten und Futtermittel überwiegend aus Nord- und Südamerika ein, wo GVO-Anbau in großem Umfang betrieben wird. Wegen der Lagerung in großen Silos und des Transports in riesigen Containerschiffen kann es leicht zu Vermischungen mit herkömmlichen Feldfrüchten kommen. Für den genetischen Sortenmix sorgen auch altbekannte biologische Faktoren: Pflanzen können durch Pollenflug vom Nachbarfeld Teile ihres Erbguts austauschen. Um die richtigen Prozentpunkte der Schwellenwertregelung wird derzeit heftig gestritten. Öko-Fundamentalisten fordern die „Null-Toleranz“ und damit ein Ende der Grünen Gentechnik. Besonnenere Player möchten entweder an bewährten Systemen festhalten oder befürworten statt eines Pauschalwertes artspezifische Werte, die auch bei herkömmlichen Nutzpflanzen angestrebt werden. Bei traditionell gezüchteten Feldfrüchten wird sinnvollerweise eine Unterscheidung gemacht, ob ein harmloser Selbstbefruchter wie eine Kartoffel vorliegt oder ein Fremdbefruchter wie Raps, der mit Pollen aus der Nachbarschaft bestäubt werden kann. Mit der Schwellenwert-Regelung scheint man in Brüssel den Dissens umkarren zu wollen. Ministerin Künast hat sich im Januar dem EU-Vorschlag angeschlossen. Ob es in den nächsten Monaten zu einer Einigung kommt, ist angesichts der wachsenden Polarisierung der Diskussion fraglich. Sollte man sich auf den EU-Vorschlag einigen, sind Konflikte vorprogrammiert, z.B. für den Fall, dass unbeabsichtigte Spuren von GVO, die keine EU-Zulassungen besitzen, auf heimischen Äckern entdeckt werden. Für sie soll die Null-Toleranz gelten, ihr Aufenthalt in EU-Staaten wäre in jedem Fall „illegal“. Betroffen wären von diesem Plan vor allem kleinere Landwirtschaftsbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern, weil sie sich eine zusätzliche und mitunter Jahre dauernde EU-Zulassung für eigene Güter nicht leisten könnten. Ohne eine solche Zulassung droht aber die Gefahr, vom Weltmarkt ausgeschlossen zu werden, weil Händler und Lebensmittelproduzenten Haftungsrisiken vermeiden möchten. Die Hoffnungen von Landwirten in Asien, Afrika und Lateinamerika, dank gentechnischer Verfahren erstmals mit verbesserten Produkten auf dem Weltmarkt bestehen zu können, würden zunichte gemacht. Einwände gegen diese Regelungsvorschläge werden auch von den großen Agrarnationen USA und Kanada geäußert. Bei „illegalen“ GVO-Aufenthalten in Europa soll ab Ende des Jahres die neu geschaffene „EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA) um fachliche Begutachtung gebeten werden und bei „minimalsten“ Spuren auch einmal grünes Licht geben dürfen. Da die EFSA jedoch noch keine eigene Entscheidungsgewalt und die EU-Kommission immer noch das letzte Sagen hat, ist zu erwarten, dass die Thematik auch in Zukunft weniger wissenschaftlich, sondern politisch besetzt bleibt und „Gen-Paniken“ wie im letzten Jahr nicht ausbleiben werden. Im Jahre 2001 wurden wiederholt Spuren gentechnisch veränderten Raps-Saatgutes auf deutschen Äckern vermutet. Mehrere Ernten wurden vernichtet und Verbraucher und Produzenten verunsichert. In einem Fall in Brandenburg entpuppte sich der Verdacht als haltlos, bei sämtlichen anderen waren die Vermischungen irrelevant klein. Von den juristischen Nachspielen solcher Aktionen wegen der ungeklärten Haftungsfragen ist bislang nur hinter vorgehaltener Hand die Rede. Dass durch die geplante Schwellenwertregelung auch die Kennzeichnungspraxis weiter verkompliziert wird, erscheint schon fast wie der eigentliche Zweck der ganzen Veranstaltung. Kennzeichnen werden Produzenten nämlich dann, wenn sie herkömmliche Ware ohne weitere Überprüfung vom Weltmarkt beziehen, weil dann aus besagten Gründen davon auszugehen ist, dass GVO-Spuren mit von der Partie sind. Selbst wenn die reale Vermischung mit GVO im Nullbereich läge oder gar nicht existierte, würden Gentech-Label auf den Packungen kleben. Versichert ein Lebensmittelhersteller hingegen „glaubhaft“, dass er das Menschenmöglichste unternommen hat, seine Waren „gentechnikfrei“ zu halten, kann das Label entfallen – auch wenn seine Waren zu 0,9 Prozent aus GVO bestehen. Ärger steht allerdings dann ins Haus, wenn trotz aller Bemühungen der Schwellenwert überschritten wird. Allein die „Glaubhaftmachung“ eines Gentech-Verzichts würde enorme Kosten verursachen. Bei „illegalen“ Schwellenwertüberschreitungen dürfte dem einen oder anderen Mittelständler der Konkurs drohen. Leidtragende des geplanten EU-Gesetzes wären also vornehmlich die Produzenten, die „gentechnik-freie“ Waren vermarkten möchten. Unter Lebens- und Futtermittelherstellern wird deshalb schon darüber nachgedacht, ob es besser sei, einfach alle Produkte mit einem Gentech-Label zu versehen. Wahrscheinlich wäre man damit auf der „sicheren“ Seite.

 

Den Gipfel der Flickschusterei bildet allerdings die aktuelle Übereinkunft, dass zwar offiziell alle aus GVO hergestellten Lebens- und Futtermittel mit einer Gentech-Kennzeichnung versehen werden sollen, dass diese Vorschrift gleichzeitig aber durch eine Reihe von seltsamen Ausnahmeregelungen völlig verwässert wird: Produkte, die mit GVO hergestellt werden, sollen keiner Kennzeichnung unterworfen werden. Dem Verbraucher würde also nicht einmal die versprochene Möglichkeit geboten, konsequent gentechnik-freie Produkte einzukaufen. Würde die „Prozess-Kennzeichnung“ ausnahmslos umgesetzt, was nicht der Fall ist, müssten fast alle Lebensmittel mit einem Gentech-Label versehen werden, weil heutzutage mehr als 90 Prozent aller in der Nahrungsmittelproduktion eingesetzten Enzyme gentechnisch hergestellt werden. Man kann deshalb davon ausgehen, dass rund 60 Prozent unserer Lebensmittel irgendwann mit der Gentechnik in Berührung kommen. Das trifft auf fast alle Käsesorten zu, denn das zur Milchgerinnung erforderliche Labferment (Chymosin) wird heute in modernen Biofabriken sehr ökologisch von Millionen von dafür eigens gentechnisch getunten Mikroben gewonnen. Ein Fortschritt, sollte man meinen, denn früher mussten für Käsereien ganze Kälberherden ins Gras beißen, weil das Ferment aus den Kälbermägen stammte.

Würde die „Prozess-Kennzeichnung“ richtig angewendet, müssten Käse und unzählige weitere Nahrungsmittel ein besonderes Gentech-Label erhalten. Hinzu gesellten sich Lebensmittel von Tieren, die mit GVO gefüttert werden – sprich Eier, Milch, Wurst und Fleisch. Sie werden ebenfalls nicht aus, aber mit GVO gewonnen. Doch vielleicht haben grüne Minister und EU-Kommissare an ihrer Deklarierung kein Interesse, weil sie dann eingestehen müssten, längst gegen Windmühlen anzurennen. Jedenfalls sollen all diese Produkte von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen werden. Im Endeffekt bedeutet das, dass selbst das grundsätzliche Versprechen von Künast und ihren Mitstreitern, die „Wahlfreiheit für Verbraucher“ zu optimieren, eine Luftblase ist.

Der irrationale Kern der Kennzeichnungspläne aus Berlin und Brüssel zeigt sich auch an einem ganz banalen Punkt, und zwar der Frage, wie eine verfahrensorientierte „Prozess-Kennzeichnung“ der Gentechnik bei Lebens- und Futtermitteln, die im Endprodukt analytisch nicht verifizierbar ist, überhaupt kontrolliert werden soll. Wie soll beispielsweise bei einer Überprüfung von zwei Soja-Ölen, die hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe absolut identisch sind, festgestellt werden, ob die Produkte GV-Böhnchen oder herkömmliche Sorten als ihr Ausgangsmaterial hatten und ob eventuell eine Kennzeichnung auf der Verpackung fehlt? Will man sich dabei nicht auf Wahrsager verlassen, ist das schier unmöglich.
 

Handelskrieg um „Gen-Food“ Seit geraumer Zeit laufen US-Regierungsbeamte Sturm gegen die EU-Regulierungsbestrebungen zur Grünen Gentechnik. Sie opponieren gegen das vor drei Jahren verhängte „Moratorium“ der EU bei der Marktzulassung transgener Agrarprodukte. 1998 sind kurzerhand Zulassungsverfahren für 13 gentechnisch veränderten Nutzpflanzensorten, die in den USA hinlänglich geprüft worden sind und die ihre Qualitätsmerkmale unter Beweis gestellt haben, eingefroren worden. Das Büro des US-Handelsbeauftragten hat den zusätzlichen Schaden aufgrund von Importblockaden mehrerer EU-Länder gegen transgenen Mais seit 1998 auf jährlich über 200 Mio. US-$ beziffert. Die EU-Mitgliedstaaten legitimierten ihre Politik zunächst mit dem Hinweis, die neuen EU-Gesetze abwarten zu wollen. Doch auch nach der Verabschiedung einer novellierten EU-Freisetzungsrichtlinie für transgene Pflanzen im Frühjahr 2001 und zwei Verordnungsvorschlägen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO im letzten Juli änderte sich nichts an ihrer Haltung. Ende Oktober sprach sich schließlich die Mehrheit der EU-Umweltminister für die Beibehaltung des Moratoriums aus. EU-Umweltkommissarin Margot Wallström beklagte daraufhin, die EU sei in eine „illegale Situation“ geraten. Robert Zoellick, Beauftragter der US-Regierung in Handelsfragen, sieht das genauso. Nach fruchtlosen Gesprächen mit EU-Vertretern im vergangenen Dezember hat er angedroht, im Laufe des Jahres die Welthandelsorganisation WTO einzuschalten und gegen das EU-Moratorium zu klagen. Washington hat zu verstehen gegeben, notfalls auch gegen EU-Gesetze ins Feld zu ziehen, weil darin statt eines Nutzens für die Verbraucher die Beeinträchtigung des freien Welthandels gesehen wird. Wie die WTO im Falle einer Klage entscheidet, bleibt abzuwarten. Das internationale Handelsregime dürfte die EU-Blockade nach traditionellem Verständnis nur dann als legitim erachten, wenn sich aus dem Import transgener Agrarprodukte ein wissenschaftlich nachweisbares Risiko für die Verbraucher ableiten ließe. Einen solchen Nachweis wird Brüssel nicht liefern können. EU-Forschungskommissar Philippe Busquin hat kürzlich im Rahmen einer Auswertung der seit 1986 durchgeführten Sicherheitsforschungen der EU festgestellt, dass bei keinem der 81 Projekte, die sich mit dem Thema Grüne Gentechnik befaßten, von transgenen Pflanzen eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausging. Aus gesundheitlicher Sicht waren sie vielmehr in zahlreichen Fällen konventionellen Pflanzen überlegen. Seit die USA die Schrauben angezogen haben, dämmert auch der EU-Kommission, dass wirtschaftlicher und politischer Schaden droht. Seit letztem Sommer bemühen sich EU-Beamte, die Mitgliedstaaten zur Aufhebung des Moratoriums zu bewegen. EU-Verbraucherkommissar David Byrne und sein für die Landwirtschaft zuständiger Kollege Franz Fischler haben im letzten September auf dem informellen Agrarrat im belgischen Alden Biesen die politischen Entscheidungsträger Europas dazu aufgerufen, endlich davon Abstand zu nehmen, „populistische Einstellungen anzunehmen und Ängste auszunutzen, um Stimmen zu gewinnen“. Doch es fällt ihnen offenbar schwer, die herbeigerufenen Geister wieder loszuwerden.

 

Doch die Verbraucherschützer scheuen auch in dieser Hinsicht keine Mühe beim Versuch, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Um u.a. des Problems der Nichtnachweisbarkeit der Gentechnik in Endprodukten Herr zu werden, hat man sich das System der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln einfallen lassen. Geplant ist nicht weniger als eine lückenlose warenstrombegleitende Dokumentation der gesamten Handels- und Verarbeitungskette aller Inhaltsstoffe in einem Nahrungs- und Futtermittel. Konkret müsste für jede Sojabohne und für jeden Maiskolben ein Laufzettel angefertigt werden, der sie vom Acker bis hin auf unseren Teller begleitet. Künast versuchte eine solche Regelung bereits im deutschen Verbraucherinformationsgesetz unterzubringen. Sie scheiterte damit, weil sich die Umsetzung als nicht praktikabel erwies. Davon unbeeindruckt hält die EU-Kommission am System der Rückverfolgbarkeit fest. Dass es jemals funktionieren wird, darf bezweifelt werden. Die Frage nach Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes von im Endprodukt nicht nachweisbaren, weil nicht existenten GVO bliebe weiterhin offen. Außerdem kann die EU (zum Glück, will man sagen) nur den Warenstrom innerhalb Europas regeln. Der Weltmarkt wird sich das ideologisch geprägte EU-Flickwerk hoffentlich aller Voraussicht nach nicht aufdrücken lassen.

Widerstand gegen die Brüsseler Pläne zeigt sich jedenfalls bereits deutlich – vor allem in den USA. Washington sieht Wettbewerbsnachteile für Landwirte, Industrie und Händler außerhalb der EU und bezeichnet die europäischen Visionen als protektionistisch. Bleibt die EU auf ihrem Pfad, droht eine Klage bei der Welthandelsorganisation WTO (s. Handelskrieg um „Gen-Food“). Das fragwürdige Ringen um die vermeintlichen Interessen der Verbraucher könnte in einen Handelskrieg münden. Schon jetzt befördert es eine aufgeblähte und bis in den letzten Winkel verbürokratisierte und zusehends auf irrationalen Kriterien beruhende Überregulation von Wissenschaft und Wirtschaft. Darunter leidet nicht zuletzt das Potenzial der europäischen Agrarindustrie. Die Verarbeitung von Massengütern zu qualitativ identischen Endprodukten würde als Resultat der neuen Gesetze erheblich erschwert und verteuert – was als letzter Hinweis genügen sollte, um zu erkennen, dass der Gesellschaft nicht trotz, sondern gerade wegen des florierenden Verbraucherschutzes nicht nachhaltiger Nutzen, sondern anhaltender Schaden entsteht.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!