01.11.2002

Internationaler Strafgerichtshof: Weder international noch gerecht

Analyse von David Chandler

Das Ringen um Ausnahmeregelungen zeigt: Die Hoffnung auf internationale Gerechtigkeit ist unbegründet. Von David Chandler.

Immer wieder wird behauptet, der Internationale Strafgerichtshof, der am 1.7.2002 eingerichtet wurde, bedeute das Ende der Eigenstaatlichkeit. Der Strafgerichtshof gilt vielen als Modellbeispiel einer neuartigen Institution für unsere immer globalisiertere Welt. Die Auseinandersetzungen zwischen den USA und der EU über die Befugnisse des Gerichtshofs lassen jedoch Zweifel aufkommen. Der Streit belegt, wie wenig universell die neuen Regelungen sind. Auch die neue internationale Jurisprudenz kennt Gleiche und Gleichere.

In letzter Zeit drehte sich der Streit um die Rolle der osteuropäischen Staaten. Die USA drängen darauf, mit möglichst vielen Staaten bilaterale Abkommen zu unterzeichnen, um sicher zu stellen, dass amerikanische Staatsbürger nicht an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ausgeliefert werden. Staaten, die kein solches Abkommen unterzeichnen wollen, drohen die USA mit dem Entzug von Militärhilfe und anderen Vergünstigungen.

Dass Israel umgehend ein solches Abkommen unterzeichnete, überrascht nicht, ist das Land doch fast vollständig von den USA abhängig. Auch die Staaten Osteuropas können sich diplomatische Spannungen mit den USA kaum leisten. Dennoch hat als einziges Land der Region bisher Rumänien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet (wobei die rumänische Regierung nun versucht, einen Rückzieher zu machen und erklärt, sie sei von Washington unter Druck gesetzt worden). Die EU hat den USA vorgeworfen, die osteuropäischen Staaten in dieser Angelegenheit zu erpressen. Die USA konterten mit dem Vorwurf, eben dies täten die Europäer, indem sie versuchten, die Osteuropäer davon abzuhalten, Abkommen mit den USA zu schließen.

Aber auch die EU setzt sich durchaus nicht für die allgemeine und gleiche Anwendung rechtlicher Maßstäbe ein. Europäische Staaten haben, ähnlich wie die USA, darauf bestanden, dass Blauhelme westlicher Staaten von der Strafverfolgung durch den Internationalen Gerichtshof ausgenommen sein sollen. Wenn sich EU-Staaten gegen die Einflussnahme der USA auf die osteuropäischen Staaten wenden, liegt das nicht daran, dass sie die Unabhängigkeit dieser Staaten schützten wollen; vielmehr wehrt sich die EU gegen die Einmischung der USA in einer Region, die man als eigene Einflusssphäre begreift.

Dieser Streit zeigt eines: Die osteuropäischen Staaten sind sowohl von den USA als auch von der EU abhängig. Zwar sind sie noch nicht Mitglieder der EU, sie sind aber im Rahmen des Beitrittsprozesses durch eine Vielzahl von Verträgen an die EU gebunden, wodurch sie bereits Teile ihrer Souveränität abgegeben haben. Für die Umsetzung von EU-Richtlinien gibt es strenge Vorgaben in den Bereichen der Energie- und Steuerpolitik, der Gesetzgebung, sowie in der Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Regierungen Osteuropas bewegen sich innerhalb dieses engen Rahmenwerks, dessen Einhaltung von der EU-Bürokratie genau überwacht wird. Auch Staaten, die nicht unmittelbar einem Beitritt zur EU entgegensehen, sind durch informelle Regeln wie den Stabilitätspakt und eine Reihe weiterer Verträge eng an die Politik aus Brüssel gebunden.

Der Streit zwischen den USA und der EU zeigt auch, wie fragwürdig die Annahme ist, nationale Regelungen würden durch internationale abgelöst. Zwar geht die Bedeutung nationaler Souveränität in Regionen wie Osteuropa tatsächlich zurück – am deutlichsten in den westlichen Protektoraten Bosnien und Kosovo – aber globale Institutionen, die über alle Staaten gleichermaßen Recht sprechen, bleiben ein Wunschtraum.

„Wir erleben eine Entwicklung, die dem Kolonialismus nicht ganz unähnlich ist: Innen- und außenpolitisch souverän ist eine immer geringere Zahl von Staaten.”

Dass der Westen seine Dominanz in anderen Regionen ausbaut, ist nicht gleichbedeutend mit globaler Gerechtigkeit. Vielmehr zerfällt die Welt seit dem Ende des Kalten Krieges immer deutlicher in zwei Klassen von Staaten. Nationale Souveränität ist nicht per se zurückgedrängt worden. Was wir erleben, ist eine Entwicklung, die dem Kolonialismus nicht ganz unähnlich ist: Innen- und außenpolitisch souverän sind eine immer geringere Zahl von Staaten.

Die Forderung der USA, ihre „Friedenstruppen“ müssten Immunität gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof genießen, ist dafür nur ein Beispiel von vielen. Warum die USA dies fordern, ist klar: Am 1. Juli 2002 bombardierte die US-Luftwaffe eine Hochzeitsgesellschaft im Süden Afghanistans, wobei zirka 30 Menschen getötet wurden. Für Washington ist klar: Würde der Internationale Strafgerichtshof tatsächlich alle Staaten gleich behandeln, wären US-Truppen, da sich die USA als Weltpolizist betätigt, in großer Gefahr, angeklagt zu werden.

Es ist schwierig – manche würden sagen, unmöglich –, Krieg zu führen, ohne zumindest Gefahr zu laufen, sich dem Vorwurfs auszusetzen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die schwammige Definition des Internationalen Gerichtshofs für „Kriegsverbrechen“ und die nicht klar geregelte Rolle, die bei deren Verfolgung die nationale und internationale Strafverfolgung spielen sollen, machen verständlich, warum die USA sich diesem Gerichtshof nicht unterstellen wollen. In den USA argumentiert man denn auch, es mache wenig Sinn, die eigenen Streitkräfte der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes zu unterwerfen, da es in erster Linie die USA seien, die internationales Recht umsetzten.„

„Würde der Internationale Strafgerichtshof tatsächlich alle Staaten gleich behandeln, wären US-Truppen, da sich die USA als Weltpolizist betätigt, in großer Gefahr, angeklagt zu werden.”

Großbritannien und Frankreich, die sich bislang im Sicherheitsrat meist der Meinung der USA anschlossen, haben die amerikanische Weigerung, sich der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes zu unterstellen, kritisiert. Im Juli 2002 kam es zum offenen Konflikt, als die USA Veto gegen die Verlängerung der UN-Mission in Bosnien einlegten, wodurch die Zukunft von Blauhelmeinsätzen überhaupt gefährdet schien.

Aber auch hier verfolgten Frankreich und Großbritannien nicht grundsätzlich eine andere Rechtsphilosophie als die USA. Vielmehr handelte es sich um einen weiteren Konflikt zwischen der EU und den USA. Diese Konflikte mehren sich, seit die bipolare Ost-West-Weltordnung von einer unipolaren – mit den USA als Pol – abgelöst worden ist. Die EU-Staaten, die zu Zeiten des Kalten Krieges als Partner der USA mit am Ruder saßen, wollen, um ihren Einfluss zu sichern, die neue Weltordnung institutionell festzurren. Die USA hingegen bevorzugen es, verstärkt einseitig und von Fall zu Fall zu handeln.

Solange sich die EU in neue Konstellationen und Institutionen eingebunden sah, wie beispielsweise in den Balkanstabilitätspakt, hatte sie gegen die sinkende Bedeutung formaler internationaler Spielregeln wenig einzuwenden. Die Entwicklung zu einer informelleren Politik spiegelte sich auch in den internationalen Institutionen wieder, etwa im Bedeutungsverlust der UN- oder der NATO-Charta. Eine Zeit lang sah es so aus, als könnten sich die Europäer und die Amerikaner auf einen lockeren, informellen Konsens rund um eine liberal verstandene internationale Menschenrechtspolitik einigen.

Die Fiktion dieses internationalen liberalen Projekts – die Vorstellung nämlich, dass in der neuen Weltordnung eine Weltgemeinschaft am Entstehen sei – erreichte ihren Höhepunkt mit der Einrichtung der Kriegsverbrechertribunale für Jugoslawien und Ruanda. Hier konnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, internationales Recht würde institutionalisiert. Rückblickend ist mittlerweile klar, dass es dabei nicht um internationales Recht ging, sondern um eine neue Form von Machtpolitik. Gerechtigkeit wurde nicht geübt; vielmehr saßen die westlichen Großmächte zu Gericht über Afrika und den Balkan. Die Stärkeren demonstrierten, dass sie die Guten sind – und dass sie ihr Recht auch durchsetzen konnten.

Die Spannungen zwischen den USA und der EU zeigen, dass die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs ähnlich selektiv ausfallen wird. In den Statuten des Gerichtshofes kann man es ablesen. Das Mandat des Gerichts erstreckt sich auf Fälle, bei denen man davon ausgeht, dass nationale Rechtsprechung „nicht in der Lage oder nicht willens“ sei, anzuklagen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Gerichtshof im Falle westlicher Staaten zu diesem Schluss kommen wird. Geht es hingegen um afrikanische oder osteuropäische Staaten, wird man sich schnell auf ein „gemeinsames“ Eingreifen und eine internationale Strafverfolgung einigen können.

Beim Streit USA vs. EU geht es nur vordergründig um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der Streit hat seine Ursache in der Konkurrenz zwischen den beiden Blöcken. Jeder Versuch, die Weltordnung in formale Strukturen zu zwängen, wird schnell platzen, wenn die USA – weil sie es können – sich nicht an diese Strukturen halten. Die EU-Staaten werden sich an eine schwerer zu berechnende Weltpolitik gewöhnen müssen, an eine Weltordnung, in der sie nicht immer nach ihrer Meinung gefragt werden und nicht immer mitentscheiden dürfen.

Bemerkenswert bleibt, dass – trotz ihrer gegensätzlichen Positionen – sowohl die europäischen Befürworter eines Internationalen Strafgerichtshofs als auch ihre amerikanischen Widersacher sich über eines zumindest implizit einig sind: Internationales Recht und globale Gerechtigkeit interessiert sie, geht es um die eigene Machtposition, keinen Deut.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!