29.05.2013

Hunde: Kein Leinenzwang für den besten Freund des Menschen

Von Renate Dienersberger

Hundehaltung und Hundephobien sind Massenphänomene und Konflikte daher unvermeidlich. Zwischenfälle mit aggressiven Hunden rechtfertigen aber keine Leinenpflicht, denn Einzelereignisse sind mit allgemeinen Vorschriften nicht in den Griff zu bekommen, meint Renate Dienersberger.

Seit Menschengedenken ist der Hund aus unserer Zivilisation nicht wegzudenken. Er begleitete schon unsere frühen Vorfahren und erfüllte über die Jahrhunderte verschiedenste Aufgaben als Freund und Helfer des Menschen; von der Wache über Haus, Hof und Herde bis zur Jagd. Seine sprichwörtliche Treue macht ihn einzigartig unter allen anderen Tieren, und seit frühester Kindheit erinnert sich jeder von uns an das Bild eines Mannes, der einträchtig Seite an Seite mit seinem Hund gelassen über Feld, Wald und Wiese zieht. Dieses idyllische Bild ist archetypisch, verankert in unserem Inneren, ganz unabhängig davon, welche tatsächlichen Erfahrungen wir selbst mit Hunden gemacht haben mögen.

In der Realität begegnet uns dieses Traumpaar heute eher selten. Hundehaltung ist mittlerweile ein Massensport und auch eine Art Wissenschaft – kaum ein Hundebesitzer traut sich in der Erziehungsphase mehr ohne 20-Meter-Schleppleine, Leckerli-Beutel und dreierlei Apportierspielzeug in den Park. Hundephobie ist ebenfalls modern geworden – wer kennt nicht die panisch geweiteten Augen einer Mutter, wenn ein freilaufender Hund auf ihr Kind auch nur zuzusteuern scheint? Erschwerend kommen Radfahrer und Jogger hinzu, die sämtliche Wege in Stadtparks ebenfalls für sich beanspruchen. Städtische Grünanlagen werden so zahlreich und vielfältig genutzt wie nie zuvor, und deshalb kollidieren zwangsläufig verschiedene Interessengruppen. Hätte jede dieser Gruppen ein wenig Verständnis für die andere, nähme also jeder Einzelne etwas Rücksicht, ließen sich Konflikte leicht vermeiden. Aber das kann man wohl nicht erwarten, schließlich leben wir nicht mehr in den Achtzigern.

Am 30. April 2013 hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) eine neue Verordnung zur Hundehaltung [1] vorgelegt. Anlass hierfür waren zwei schreckliche Vorfälle in Bayern aus dem Jahr 2012: Ein Labradormischling hatte in München bei einer Veranstaltung auf einer Grünfläche mit Kinderspielplatz Pauline, ein zweijähriges Mädchen, ins Gesicht gebissen. Und ein junger Belgischer Schäferhund war in Mittelfranken zu einer Gruppe spielender Kinder gerannt, hatte wahllos zugebissen und sechs der Kinder zum Teil erheblich verletzt.

„In vielen gesellschaftlichen Bereichen neigt man dazu, die Regeln der Gemeinschaft nach persönlichen Abneigungen umgestalten zu wollen“

Tatsächlich wirkt der neue Maßnahmenkatalog des KVR eher liberal im Vergleich mit den Verordnungen anderer Städte, Gemeinden und Bundesländer; er weist lediglich für Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe lokale Einschränkungen des weiterhin prinzipiell erlaubten Freilaufs aus. Die Süddeutsche Zeitung hat jedoch am 2. Mai als Dreingabe zur Berichterstattung über diese Neuregelung unter dem Titel „Warum die Leinenpflicht überfällig war“ [2] einen redaktionellen Kommentar abgedruckt, der in folgendem Schlusssatz gipfelt:
„Hunde gehören an die Leine – außer in speziell ausgewiesenen Freilaufzonen. Wer das nun als Quälerei für seinen Hund ansieht, der sollte darüber nachdenken, ob ein großer, bewegungsfreudiger Hund wirklich der richtige Gefährte in einer Großstadt ist.“
Der Grundtenor dieses Kommentars legt den Verdacht nahe, dass der Autorin Silke Lode große freilaufende Hunde schlicht Unbehagen bereiten und sie die vierbeinigen Störfaktoren deshalb am liebsten aus dem Stadtbild verbannen würde. Sie legt damit jene – derzeit auch in vielen weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verbreitete – Haltung an den Tag, die Regeln der Gemeinschaft nach persönlichen Neigungen bzw. Abneigungen umgestalten zu wollen und zur Argumentation Zahlen zu verwenden, die jeder Grundlage entbehren. So schreibt sie: „Auch in München greifen Hunde immer wieder Menschen an – im vergangenen Jahr gab es im Schnitt fast jeden Tag einen Zwischenfall.“

„Seltene Einzelfälle werden als fast schon willkommener Anlass für eine weitere Verbotshysterie begrüßt“

Anstatt darüber zu reflektieren, ob die eigene Hundephobie nicht vielleicht behandlungsbedürftiger sein könnte, als die überwältigende Mehrheit der Hunde es ist, werden höchst seltene Einzelfälle, so tragisch sie auch sein mögen, als fast schon willkommener Anlass für eine weitere Verbotshysterie begrüßt. Denn gefragt ist heutzutage, was dem Götzenbild der – vermeintlichen – Absenz jedweder Gefahr huldigt. Wir vergöttern derzeit Helme zum Schutz vor Fahrradstürzen, Rauchverbote zum Schutz vor „Passivrauch“, Alkoholverbote zum Schutz der Jugend, Fahrverbote zum Schutz vor „Feinstaub“, Essverbote zum Schutz vor „schädlichem Cholesterin“. Und eben Hundeverbote zum Schutz vor der Bestie.

Dabei könnte bereits ein Blick auf reale Zahlen eine Rückkehr zum gesunden Menschenverstand erheblich erleichtern: In ganz Deutschland lebten 2012 laut Tagesspiegel [3] rund 4,5 Millionen Hunde. Eine offizielle deutschlandweite Hundebiss-Statistik gibt es jedoch nicht, deshalb sei hier exemplarisch auf Basis der bekannten Münchner Zahlen eine kleine Rechnung gezeigt, deren Relationen wohl auf ganz Deutschland übertragbar sind. In München sind derzeit laut KVR ca. 27.000 Hunde registriert. Wenn jeder dieser Hunde pro Tag bei seinen Spaziergängen im Durchschnitt nur fünf Menschen begegnet (was gewiss eher niedrig angesetzt ist), so kommt es in München pro Tag zu 135.000 Mensch-Hund-Begegnungen. Auf ein ganzes Jahr gerechnet ergeben sich daraus 49.750.000 Mensch-Hund-Begegnungen. Die Anzahl an Beschwerden über Hunde, die das KVR zu Maßnahmen veranlasste, lag 2012 bei 141 [4], ein Großteil davon bezog sich auf aggressives Verhalten von Hunden gegenüber Artgenossen. Diese Zahlen sprechen also definitiv nicht für die Notwendigkeit eines Leinenzwangs zum Schutze der Bürger. Aber könnte eine solche Maximalforderung wenigstens so furchtbare Attacken wie jene auf die kleine Pauline verhindern?

„Die Zahlen sprechen nicht für die Notwendigkeit eines Leinenzwangs zum Schutze der Bürger“

Der Labradormischling, der das Gesicht des zweijährigen Mädchens so furchtbar entstellte, war einschlägig vorbelastet. Er hatte schon einmal ein Kind angegriffen, ihm war bereits Leinenzwang auferlegt. Seine Halterin war eine 73-jährige Frau. Was sie dazu bewogen hat, mit diesem Hund ein Kinderfest auf einer öffentlichen Grünfläche aufzusuchen, wird sich nie erschließen. Tatsache ist aber: Dieser Hund war tatsächlich an der Leine, als er zubiss. Pauline war auf ihn zugelaufen, bestimmt freudig, so wie viele Kleinkinder sich instinktiv auf Hunde zubewegen, weil sie Tiere einfach lieben. Kein noch so strikter Leinenzwang hätte also das furchtbare Geschehen verhindert. Dieser ganz offensichtlich psychisch schwer gestörte Hund hätte schlicht nicht mehr in die Nähe von Kindern geführt werden und vermutlich auch vorher schon nicht in der Obhut seiner Halterin verbleiben dürfen. Es handelte sich hier zweifelsfrei um menschliches Versagen – mit entsetzlichen Folgen.

Der Belgische Schäferhund, der die sechs Kinder angriff und verletzte, war eigentlich in erfahrener Hand: Die Hundeführerin, die ihn ausbildete, arbeitete seit 11 Jahren in der Hundestaffel der Polizei. Wer sich darüber im Klaren ist, wie eine solche Ausbildung aussieht, wird sich über das Aggressionspotential derartiger Tiere kaum wundern – bei der Schutzhundeausbildung wird den Hunden systematisch beigebracht, Menschen anzugreifen. Nicht selten bedarf es dazu erheblicher Gewaltanwendung seitens des Trainers, weil ein solches Verhalten einem gesunden, sozialisierten Hund eigentlich widerstrebt. Hier wäre es also eher angebracht, derartige althergebrachte Ausbildungsformen zu überdenken. Brauchen wir heutzutage wirklich noch Hunde, die Menschen „fangen“, ihnen Angst einjagen, sich in sie verbeißen? – Wie auch immer man dazu stehen mag, auch an diesem Vorfall hätte eine Leinenpflicht nichts geändert, denn die oblag dem noch nicht fertig ausgebildeten Polizeihund ohnehin. Auch hier geht es also wieder um menschliches Versagen.

Prinzipiell ist jeder gesunde Hund erziehbar, unabhängig von seiner Rasse und Größe – wenn so furchtbare Dinge passieren, ist dies grundsätzlich des Menschen Schuld. Deshalb bedeutet Hundehaltung auch eine große Verantwortung. Tatsächlich steht jedoch gewissenhafte Hundeausbildung heute so hoch im Kurs wie nie. Hundeschulen schießen wie Pilze aus dem Boden, Hundetrainer Martin Rütter füllt mit seinen launigen Erziehungsshows Stadthallen und Fernsehkanäle, und kein Hundehalter kann es sich auf die Dauer leisten, mit einem aggressiven Tier auf die Hundewiese zu kommen – er wird nicht etwa von Radfahrern, Müttern und Hundephobikern vertrieben, sondern vorher noch von der Gemeinschaft der anderen Hundehalter. Tatsache ist, dass man Hunde weder vernünftig erziehen noch sozialisieren kann, wenn sie immer an der Leine sind. Denn wie sollten sie dann lernen, auch aus dem Freilauf heraus auf Kommando all das zu tun, was unsere Gesellschaft von ihnen erwartet? Außerdem sind sie mit ihren vier Beinen zur Welt gekommen, um zu rennen und zu toben. Ein Hundeleben an der Leine ist schlicht Tierquälerei.

Ein Gutteil der Stadtmenschen hat offenbar den Kontakt zur Natur und zum Wesen der Tiere verloren. Im Zuge dessen haben sich neue Gruppen herausgebildet: Hundephobiker und Hundenarren (im Wortsinne), Hundevergifter und Dog-Dancing-Kursteilnehmer, Leinenpflichtfanatiker und Agility-Trophäenjäger (für Uneingeweihte: Agility ist eine Hundesportart, bei der Menschen zusammen mit ihren Hunden einen Hindernisparcours absolvieren – was man nun nicht gerade als archetypische Szenerie bezeichnen kann).

„Genau die Einzelereignisse, die zu solchen Verordnungen geführt haben, sind mit allgemeinen Vorschriften nicht in den Griff zu bekommen“

Die Hundeverordnungen in Deutschland sind allein schon aufgrund ihrer willkürlichen, von Land zu Land verschiedenen Rasseeinteilungen und variablen Zentimeter-Bestimmungen (in NWR gelten z.B. verschärfte Bestimmungen ab 40 Zentimeter Schulterhöhe) von keinerlei Fachkenntnis getrübt; sie entstehen vorrangig auf Druck der – nicht zuletzt durch den medialen Boulevard mit all den Bildern von gefletschten „Kampfhunde“-Gebissen verhetzten – Öffentlichkeit. Und natürlich bleiben sie weitestgehend wirkungslos: Weil genau die oben beschriebenen Einzelereignisse, die zu solchen Verordnungen geführt haben, mit allgemeingültigen Vorschriften nicht in den Griff zu bekommen sind. Hundephobiker werden weiter Angst haben, gewissenlose Hundehalter werden ihre Tiere weiter durch Sandkästen streifen lassen. Und die nächste furchtbare Schlagzeile mit dem üblichen Bildmaterial wird ebenfalls kommen, denn gegen menschliches Versagen ist kein Kraut gewachsen, und schon gleich gar keine Verordnung. Das sieht man tagtäglich und tausendfach häufiger allein schon im Straßenverkehr.

Erheblich sinnvoller wäre es, aus realen Vergehen bestimmter Hundehalter wirkliche Konsequenzen zu ziehen, anstatt alle Hunde ab einem bestimmten Stockmaß aufwärts unter Generalverdacht zu stellen. Verantwortungslose Menschen, die ihr Tier nicht im Griff haben und keine Rücksicht auf Kinder, Fußgänger, Radfahrer, Jogger oder auch andere Hunde nehmen, sollten empfindlich bestraft und gleichzeitig verpflichtet werden, eine Hundeschule zu besuchen – egal wie groß ihr Tier ist. Hunde sogenannter „Rassen mit erhöhter Aggressivität“ müssten eine Chance bekommen, ihr „rasseuntypisches“ Verhalten unter Beweis zu stellen, bevor man sie lebenslang in Zwinger sperrt oder gleich einschläfert, denn Rassismus ist immer dümmlich, auch gegenüber Tieren.

Am Heilsamsten wäre es jedoch, wenn wir lernen würden, einen positiv geprägten Umgang mit Hunden und anderen Tieren zu etablieren. Dann dürfte sich der Hund wieder als das erweisen, was er eigentlich ist, sofern er artgerecht sozialisiert, zuverlässig erzogen und mit viel Auslauf und Zuwendung gehalten wird: Des Menschen bester Freund.

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