25.03.2011

Hessischer Volksentscheid: Nein zur Schuldenbremse!

Von Sabine Reul

Die Schuldenbremse ist zu kurz gedacht, weil sich hinter dem Ansinnen, soziale Prozesse durch das Kombinieren wohlklingender Floskeln mit arithmetischen Planziffern steuern zu wollen, Denkfaulheit und Bürokratismus verbergen, findet Sabine Reul

Die Schuldenbremse wurde 2009 von der Großen Koalition unter dem Eindruck der Finanzkrise nach relativ undurchsichtigem Ringen unter Federführung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) sowie des damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und des Baden-Württembergischen CDU-Ministerpräsidenten Günter Oettinger (seit 2010 EU-Kommissar für Energie) auf Bundesebene im Grundgesetz verankert. Es handelt sich um ein typisches Beispiel jener, in kleinen Zirkeln heiß gestrickten Maßnahmen, die seit einiger Zeit an die Stelle durchdachter und demokratisch breit und gründlich ausdiskutierter politischer Weichenstellungen treten. Auch als Strucks Abschiedsgeschenk an die deutsche Politik bekannt, sollte die Schuldenbremse in der Endphase der Großen Koalition den Finanzmärkten wie der deutschen Bevölkerung „Handlungsfähigkeit“ angesichts der durch die Konjunktur- und Bankenrettungspakete im Zuge der Finanzkrise drohenden Überlastung der Staatshaushalte signalisieren. Und wie die meisten Maßnahmen dieser Art, die mit möglichsten flächendeckenden zentralen Planvorgaben Tatkraft anzeigen sollen, ist die Schuldenbremse fiskal- und wirtschaftspolitisch betrachtet ein zumindest diskussionswürdiges Instrument.

Zurzeit werden zur Stabilisierung europäischer Banken und hoch verschuldeter Staaten weitere dreistellige Milliardenpakete geschnürt. Wie vor diesem Hintergrund der Bund sich ab 2020 (außer in Notlagen) mit nur noch 0,35 Prozent des BIP und die Länder überhaupt nicht mehr neu verschulden können sollen, ist die Frage. Gleichzeitig reibt sich die Schuldenbremse, die den Ländern schon jetzt ein drastisches Zurückfahren der Staatsschuld vorschreibt, unverkennbar nicht nur mit hohen – und steigenden – laufenden Ausgaben beispielsweise für die Sozialsysteme, sondern auch mit schon geplanten neuen Milliardenaufwendungen für Familienpolitik und Bildung.

Diese Schuldenbremse, die nun am 27. März in Hessen zur Abstimmung steht, reiht sich ein in die lange Kette ganz ähnlicher Versuche auf EU-Ebene, gesellschaftliche Prozesse mit zentral verordneten Kennziffern steuern zu wollen. Von Lissabon über Maastricht bis zum „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ sollte man inzwischen gelernt haben, dass gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge subtiler sind als am grünen Tisch erdachte Konzepte für „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (so hieß es in Angela Merkels in Brüssel soeben wieder beerdigter Strategie für eine gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik) wahrhaben wollen. Soziale Prozesse durch das Kombinieren wohlklingender Floskeln mit arithmetischen Planziffern steuern zu wollen, entspricht einer eher denkfaulen und bürokratischen Sicht hoch entwickelter Gesellschaften. Und da man meint, das alles höheren Ortes von demokratischer Erörterung abgeschottet erdenken und umsetzten zu sollen, stranguliert man dabei die Kräfte, die am ehesten aus wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen herausführen: die Intelligenz und das Engagement der Bürger.

Es besteht gewaltiger Klärungsbedarf auf dem ganzen Feld der deutschen wie europäischen Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik. Die Interaktionen zwischen Wachstum, Fiskalpolitik, den Finanzmärkten und der Finanzierbarkeit der Sozialsysteme sind eine überaus komplexe und brisante Materie – wie zuletzt die drohende Unfähigkeit der US-Regierung, ihre Anleihen noch am Markt absetzen zu können, veranschaulicht.

Hessens Bürger sind keineswegs zu dumm, sich mit diesen lokal wie global wichtigen Fragen engagiert und intelligent auseinandersetzen zu können. Doch dieser Meinung sind die hessische CDU, SPD, FDP und Grünen, die sich unisono für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung stark machen, offenkundig nicht. In der „Erläuterung“ des Hessischen Landtags zur Schuldenbremse vor der Volksbefragung am 27. März heißt es nur lapidar, da die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nun einmal ständig gewachsen sei, habe man eben „in Verantwortung für kommende Generationen“ das Gesetz zur Verfassungsänderung beschlossen, für dessen Umsetzung man nun auf die Zustimmung der Bürger hofft. Nicht viel erhellender sind die Wahlpapiere der hessischen Partien, in denen man sich zur Begründung der Schuldenbremse ebenfalls weitestgehend auf Anrufung noch ungeborener Generationen beschränkt. Da findet sich nicht die Spur einer der komplexen Materie angemessenen Auseinandersetzung mit den Prämissen oder Folgen dieser Maßnahme – geschweige denn mit möglichen Alternativen. Selten war die Diskrepanz zwischen den geistigen Anforderungen, vor denen Krisen und Umbrüche uns heute stellen, und der Bereitschaft der Politik, bei deren Meisterung die ihr zugedachte Rolle zu spielen, so beschämend deutlich wie in dieser hessischen Komödie.

Es gibt Argumente für wie gegen eine konzertierte Haushaltssanierungspolitik. Doch gehört haben wir im Kontext der hessischen Volksabstimmung über die Schuldenbremse bislang von den Parteien so gut wie keine. Deshalb sollten auch Wähler, die emphatisch der Meinung sind, wir bräuchten strengste Haushaltsdisziplin, die verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse in der Volksbefragung am 27. März ablehnen. Es geht darum, dem immer machtvolleren Trend der Politik, demokratische Debatten bürokratisch zu strangulieren, eine klare Absage zu erteilen, denn wir brauchen intelligente und offene Klärungsprozesse, um neue politische Lösungen zu entdecken. Man kann selbstverständlich für oder gegen ein Zurückfahren der Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte sein, wozu es auf beiden Seiten triftige Argumente gibt. Doch mit der Schuldenbremse würde genau diese wichtige Auseinandersetzung schon im Ansatz erstickt, denn sie entzöge die Haushaltspolitik durch Vorgabe eines verfassungsrechtlich verankerten Sanierungsprogramms den gewählten Legislativen und damit dem Zugriff der Wahlbürger. Deshalb sollte auch wer den bundesdeutschen Schuldenberg wieder schrumpfen sehen möchten, dieser Beschneidung demokratisch-parlamentarischer Freiräume die Zustimmung verweigern.

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