01.05.2005

Grüne Maulkörbe

Kommentar von Karin Hollrichter

Über Forschungsverbote aus dem Hause Künast.

Schlechte Karten hat, wer unter der Fuchtel von Verbraucherschutzministerin Renate Künast steht und Grüner Gentechnik durchaus gute Seiten abgewinnen kann. Diese ist für die grüne Ministerin erklärtermaßen ein rotes Tuch – und so wundert es nicht, dass sie auch in ihrem eigenen Haus rigoros gegen deren Verfechter vorgeht. Diese Erfahrung haben schon etliche Wissenschaftler in Bundesforschungsanstalten machen müssen. „Redeverbot für Wissenschaftler; Verbote zur Einreichung von Forschungsanträgen; Nötigung von Forschern, bereits bewilligte Forschungsprojekte nicht auszuführen; Anordnung, schon laufende Forschungsprojekte abzubrechen; persönliche Repressionen gegen einzelne Wissenschaftler“, so kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Helmut Heiderich die Künastsche Politik.


Meistens gelangen solche Dinge nicht an die Öffentlichkeit. Wissenschaftlern in den Forschungsanstalten wird der Mund verboten („Dienstgeheimnis“), und als Beamte müssen sie sich daran halten. Nur wenige Fälle wurden bekannt. So beispielsweise der Fall von den Apfelbäumen, die gentechnisch unempfindlich gegen die aggressiven Erwinia-Bakterien gemacht worden waren, die dann aber trotz Genehmigung im Freiland auf ministerielle Anordnung nicht getestet werden durften. Oder der Erprobungsanbau von Mais, aus dem sich die Biologische Bundesanstalt (BBA) überraschend zurückziehen musste. Auch Experimente mit transgenem Raps wurden wegen der Gefahr von Auskreuzungen kurzerhand untersagt.
Die jüngsten Maßregelungen kamen durch einen Bericht in der Fachzeitschrift Laborjournal an die Öffentlichkeit. Forscher, die unter der Ägide des Verbraucherministeriums (BMVEL) stehen, wurden angewiesen, bereits gestellte Anträge auf Gelder des Bundesforschungsministeriums (BMBF) zurückzuziehen. Die Opposition – glücklich über diese Steilvorlage – nutzte diesen Vorfall zu einer Runde Stechen und Hauen über die Grüne Gentechnik im Bundestag.


Nicht nur Politiker meckerten. Die BMVEL-Forscher erhielten auch von ihren Kollegen an Universitäten und Instituten Unterstützung. „Ich konnte kaum glauben, dass das BMVEL derart drastisch in die Forschung an der BBA eingreift“, erregt sich Ralph Bock, Direktor des Max-Planck-Instituts für Physiologie in Golm: „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“ Sogar die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist empört: Ihr Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker erklärte im Deutschlandfunk, die Entscheidung von Künast sei „innovations- und forschungsfeindlich“.
Grund für die Empörung war, dass das BMBF einen Fördertopf für Arbeiten zur biologischen Sicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen eingerichtet hatte. Um dieses Geld bewarben sich auch Wissenschaftler von Bundesforschungsanstalten, die zum Verbraucherschutzministerium gehören. Anscheinend aber haben Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) und ihre grüne Ministerkollegin sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Erkenntnisgewinn für die Forschung wichtig ist. Denn von 28 eingereichten Anträgen mussten die BMVEL-Ressortforscher die Hälfte zurückziehen. Immerhin drei davon hatten die Gutachter des BMBF als fachlich ausgezeichnet und damit förderungswürdig eingestuft. Dabei handelte es sich um die Projekte von Joachim Schiemann von der Biologischen Bundesanstalt (BBA) in Braunschweig, von Reinhardt Töpfer vom Institut für Rebenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Siebeldingen sowie von Matthias Fladung vom Institut für Forstgenetik und Forstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Großhansdorf. Die Wissenschaftler hatten an Raps, Weinreben und Pappeln Methoden weiterentwickeln wollen, mit denen man gezielt Gene aus transgenen Pflanzen wieder herausholen kann. Speziell haben sie dabei an so genannte Antibiotika-Resistenzgene gedacht, die in der Forschung gerne zur Selektion gentechnisch veränderter Pflanzen benutzt werden. Diese Markergene waren in der öffentlichen Debatte immer wieder als potenzielle Gefahrenquelle diskutiert worden.


Diese Projekte wurden zurückgepfiffen, weil sie erstens der Produktentwicklung dienten und diese nicht Aufgabe der Ressortforschung sei, und weil sie zweitens den Boden für einen ordentlichen Interessenkonflikt bereiten würden, argumentierte das BMVEL. Matthias Berninger, parlamentarischer Staatssekretär im BMVEL, sagte während einer Aktuellen Stunde im Parlament: „Die Markergene ... werden aber von der EU unter dem Gesichtspunkt der Antibiotikaresistenz beim Menschen negativ gesehen, weswegen ab dem Jahr 2008 jedweder kommerzieller Einsatz von solchen transgenen Pflanzen verboten ist.“ Da hat sich der Mann nicht umfassend informiert. Tatsächlich werden nur solche Gene verboten, die Resistenzen gegen klinisch relevante Antibiotika vermitteln. Das am häufigsten benutzte Kanamycin-Resistenzgen nptII gehört nicht in diese Kategorie, es darf also auch nach 2008 verwendet werden. Im Bundestag sagte Berninger weiter: „In diesem Bereich gibt es eine ganze Reihe von Forschungsvorhaben, die unmittelbar zur Produktentwicklung führen. Diese Produktentwicklung lehnen wir ab.“ Dies sei aus Sicht der Grünen umso wichtiger, als derjenige, der an der Entwicklung der Produkte beteiligt sei, später dieselben Produkte bewerten müsse. „Wir jedenfalls sind bei dem äußerst sensiblen Thema der Gentechnik der Meinung, dass es zu einer strikten Gewaltenteilung kommen muss und dass diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren unabhängige Expertise die Allgemeinheit angewiesen ist, auch unabhängig bleiben müssen.“ Damit ist Joachim Schiemann gemeint, der als Gentechnik-Experte in verschiedenen deutschen und europäischen Gremien sitzt, die über die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen befinden.


Was darf, was soll ein Ressortforscher denn nun forschen? „Über die Auftragsstellung entscheidet die Politik, doch die Ressortforscher sind in der Wahl ihrer Methoden frei“, betont Reinhard Hüttl vom Wissenschaftsrat, unter dessen Leitung die BMVEL-Forschungsanstalten evaluiert wurden. Diese Ansicht teilt auch Martin Hennecke, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin: „Meines Wissens gibt es keine Einschränkung über die Art der Forschung. Wir können Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und auch Produktentwicklung betreiben, soweit das Thema den ministeriellen Auftrag abdeckt. Ganz im Sinne von Produktentwicklung und Innovationsförderung hat das Wirtschaftsministerium, dem die BAM unterstellt ist, sogar angewiesen, mehr Forschung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umzusetzen und mehr Patente anzumelden.“ Anscheinend handhaben dies die Minister(innen) der Regierung sehr unterschiedlich.


An diesem Argument scheiden sich offenbar die Geister. Produktentwicklung ist beim BMVEL unerwünscht – zumindest, wenn es um Grüne Gentechnik geht; bei der Förderung von Öko-Landbau ist das anders. Für die grüne Ministerin ist es also unerwünschte Produktentwicklung, wenn man testet, welche Verfahren bei der Entfernung von Markergenen funktionieren. Die Opposition sieht das anders. Heiderich fuhr in der Parlamentsdebatte Reinhard Loske (Bündnis’90/Die Grünen) über den Mund: „Es gibt gar keine Produktentwicklung! Es gibt da Grundlagenforschung.“ Und FDP-Kollege Andreas Pinkwart warf ein: „ Das Verfahren! Das ist doch kein Produkt!“ Die Wissenschaftler beurteilen ihre Aktivitäten ebenfalls nicht als Produktentwicklung. Fladung hält dieses Argument für dummes Zeug: „Ich sehe alle drei Projekte ganz klar in der Grundlagenforschung angesiedelt.“


Tatsächlich wollten Schiemann, Fladung und Töpfer zwei Methoden, die bereits vielfach an Säugetieren und einigen Pflanzen ausprobiert worden sind, an ihren eigenen Forschungsobjekten – Raps, Pappeln, Reben – testen.
Weltweit (auch in Deutschland) werden diese Methoden ausprobiert, sowohl von Universitäts- als auch von Industrieforschern. So testeten die Firmen KWS und Planta (Einbeck) mehrere Möglichkeiten, Antibiotika-Resistenzgene gezielt aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben wieder herauszuschneiden. Auch andere Möglichkeiten, Selektionsgene zu ersetzen, werden untersucht. Die Firma SunGene und das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (beide Gatersleben) verwenden zur Selektion Gene, die es erfolgreich transformierten Pflanzen ermöglichen, neue Kohlehydrate wie Mannose, Palatinose oder 2-Deoxyglucose zu nutzen. Andere Forschergruppen setzen auf so genannte „Negative Marker“. Solche Marker werden zunächst bei der Transformation zur Selektion genutzt. Nach einer Kreuzung benutzt man den negativen Marker dagegen als Todesengel. Ganz ohne Marker lassen sich Pflanzen mit Hilfe von Mikroinjektionen transformieren. Dabei kann auf Markergene verzichtet werden, weil parallel zu der DNA ein Fluoreszenzfarbstoff injiziert wird, der sich über längere Zeit in der Vakuole hält und so die transformierte Zelle markiert.


Die Industrie ist also wahrhaftig nicht auf die vermeintlichen „Produkte“ von Schiemann, Fladung und Töpfer angewiesen. Zu wünschen wäre es hingegen, wenn sich Ressortforscher wenigstens halbwegs up to date hielten, um bei der Bewertung transgener Pflanzen wirklich kompetent mitreden und die Politik beraten zu können, denn das ist ja ihre originäre Aufgabe. In dem Positionspapier „Forschen – prüfen – beraten“ der Bundesforschungseinrichtungen aus dem Jahr 2004 heißt es: „Für viele politische Entscheidungsprozesse, für Schutzaufgaben des Staates sowie für die Bereitstellung von technischer Infrastruktur werden auf wissenschaftlicher Basis stehende Analysen und Grundlagen benötigt, die eine steigende fachliche Kompetenz erfordern.“


Ob nun der schiere Erkenntnisgewinn und die Politikberatung beim BMVEL aber tatsächlich erwünscht sind, erscheint zweifelhaft. „Sehr häufig hat sich das Ministerium wissenschaftliche Beratung nicht bei den eigenen Mitarbeitern geholt, sondern Aufträge für Gutachten außer Haus gegeben“, kritisiert Ralph Bock. Dies geschah anscheinend selbst dann, wenn die BMVEL-angehörigen Forscher bereits Gutachten verfasst hatten. Besonders beliebt beim Verbraucherschutzministerium ist das Öko-Institut in Freiburg. Dessen einstige Chefin Beatrix Tappeser holten die Grünen übrigens unlängst ins Bundesamt für Naturschutz. Dort leitet die als ausgewiesene Gegnerin der grünen Biotechnik bekannte Biologin die Abteilung, die für die Bewertung gentechnisch veränderter Organismen im Rahmen von Zulassungen und Freisetzungen zuständig ist.


Warum aber hat das BMVEL die Projekte denn nun eigentlich gestoppt? Der Vorwurf der Produktentwicklung hält einer ernsthaften Überprüfung nicht stand – und mehr weiß man nicht. Anscheinend ist die ganze Sache lediglich eine der vielen Blüten, die das Reizthema „Grüne Gentechnik“ treibt. Zum Glück für den Erkenntnisgewinn und den Wissenschaftsstandort Deutschland können wenigstens zwei der nach Aussage vieler Gentech-Forscher viel versprechenden Projekte von Schiemann und Töpfer von anderen (Künast-unabhängigen) Arbeitsgruppen weitergeführt werden – Ministerin Bulmahn hat bereits ihre Finanzierung zugesagt.

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