07.04.2014

Fall Edathy: Der Mythos vom pädophilen Monster

Kommentar von Markus Reiem

In der Diskussion über den Fall Edathy zeigt sich die Bigotterie einer pädagogischen Klasse, die einerseits für die Normalisierung der Homosexualität streitet und anderseits in Hysterie ausbricht, wenn sich ein Mann Bilder heranwachsender Jungs anschaut. Von Markus Reiem

Wenn zwei Erzählungen nicht zusammenpassen und sich widersprechen, wenn „etwas nicht stimmen kann”, dann spricht man gemeinhin von „Lüge”. Das Aufdecken einer Lüge kann zu einem befreienden „Ach, so ist das”-Erlebnis, es kann aber auch als unverschämter Tabubruch verstanden werden, vor allem von denen, die von dieser Lüge profitiert hatten.

Beim „Fall“ Sebastian Edathys handelt es sich um eine solche „aufgedeckte Lüge“, allerdings ganz anders, als es uns in den meisten Medien präsentiert wird. Die Geschichte geht so: Da ist ein Mitglied der SPD, studierter Soziologe, der sich in einem Untersuchungsausschuss gegen eine kriminelle Politbande namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ einen guten Ruf erworben hat. Der Mann hat Aussicht auf Höheres in der Politik. Doch dann sticht durch: Der Mann soll „kinderpornographisches Material“ auf seinem Computer gebunkert haben, Genaueres erfährt man nicht. Fast scheint es, als solle das „in der Schwebe lassen“ das Monströse der Vorwürfe noch unterstreichen, nach dem Motto: Selbst die Polizei kann darüber nicht reden ohne schamrot zu werden. Wie albern! Das Dilemma, das hier konstruiert werden soll, ist scheinbar unmittelbar einsichtig und ein gefundenes Leitartikelthema: Der „ganz normale Mann“ mit den zwei Gesichtern, die nicht zusammenzupassen scheinen, der „gute“ linke Nazijäger und der „böse“ Kinderschänder! Folgende Fragen sollen sich offensichtlich anschließen: Was geht nur in dessen Kopf vor, Männer sind wieder einmal einfach unheimlich, hinter den Vorstadthecken lauert das Verbrechen, die Pädophilen sind unter uns, wo bleiben mehr Therapieplätze etc. So weit, so bekannt.

Schweigen über Homosexualität

Ein Detail wird bei dieser Darstellung allerdings peinlich verschwiegen: Der Gute ist sehr wahrscheinlich homosexuell (ich glaube das auch nur, weiß es aber nicht genau). Man könnte dieses Detail als für aufgeklärte Menschen unbedeutend ignorieren, es erscheint aber nun gerade in diesem sexualpolitischen Zusammenhang als Schlüssel zum Verständnis des „Edathy-Skandals“.

Denn, warum wird Edathys Homosexualität peinlich verschwiegen? Fürchtet man eine intolerante konservative Öffentlichkeit könnte sich daran politisch hochziehen, ihn deshalb stigmatisieren, rechte Medien könnten das gegen die SPD ausspielen? Wohl kaum, Klaus Wowereit hat schon vor vielen Jahren innerhalb der SPD darauf bestanden, es sei „gut”, dass er schwul sei. Die Proteste gegen Putins vermeintliche „Homophobie” in Sotschi, die allgemeine Freude über Thomas Hitzlspergers Outing selbst in der sicherlich traditionell nicht eben homophilen Fussballwelt, alles das macht deutlich: Homosexualität ist in Deutschland kein großes „Problem“ mehr, vielen erscheint sie geradezu als das bessere Gegenstück zur problematischen traditionellen Ehe, kurz: Schwulsein ist O.K., wenn nicht gar „in”.

Der Grund für das schamhafte Verschweigen ist hingegen, dass im „Fall“ Edathy zwei sexualpolitische Paradigmen als unvereinbar aufeinanderstoßen, die in den letzten zwanzig Jahren dem gutmütigen Volk vor allem durch grün-alternative Sexual-Lobbyisten aufgedrückt worden sind: Das ist zum einen die begrüßenswerte Entskandalisierung der Homosexualität und gleichzeitig – damit unmittelbar verbunden – die Dämonisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern.

Reform des Sexualstrafrechts

Noch in den 1980er-Jahren war beides im Strafrecht zusammengedacht worden: Homosexuelle, die sich für junge und gern auch für zu junge Männer als Sexualpartner interessierten, Päderasten also, fielen unter den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches, der Schwulensex mit Minderjährigen noch bis 1994 unter Strafe stellte. Erst danach wurde dieser Paragraph - u.a. im Zuge der Wiedervereinigung und auch auf Grund des Drucks der erstarkten Schwulenbewegung - ersatzlos gestrichen, ein besonderer Schutz von Minderjährigen vor den Avancen von erwachsenen Homosexuellen schien überflüssig, das „kritische Alter“ liegt seitdem für Homo- und Heterosexuelle gleichermaßen bei 14 Jahren. Kritisiert wurde im Rahmen dieser Spätausläufer der Sexuellen Revolution der 1960er-Jahre seinerzeit, dass auch „einvernehmlicher“ Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und eventuell Kindern kriminalisiert wurde, ohne zu bedenken, dass Minderjährige durch eine angenommene Entscheidungsfähigkeit in dieser Sache überfordert werden. Dass jedenfalls diese Entkriminalisierung jugendlicher Homosexualität teilweise durchaus mit der Legalisierung von Pädophilie zusammengedacht worden war, dass die Schwulenbewegung bis in die 1980er-Jahre in Teilen durchaus mit einer völligen Straffreiheit für Sex auch mit Jugendlichen und zum Teil sogar Kindern sympathisierte, beweist z.B. ein Beitrag Volker Becks, lange Zeit parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und aktuell innenpolitischer Sprecher der Bundesfraktion, der 1988 – was heute sehr kontrovers erscheint – die Schwulenbewegung dazu aufrief, sich auch für „eine Entkriminalisierung der Pädosexualität“ einzusetzen. [1]

„Väter reimte sich über Nacht auf Täter“

Gleichzeitig begann nun allerdings in konträrer Richtung in den frühen 1990er-Jahren eine an Hysterie grenzende Skandalisierung der Pädosexualität, und zwar von den gleichen grün-alternativen politischen Akteuren betrieben. Das politische Interesse dahinter war schnell auszumachen: Die Gleichberechtigung der Frauen in der Arbeitswelt sollte nicht mit einer Gleichberechtigung der Männer in Familiendingen korrelieren, vielmehr sollten alte Rollenmuster insbesondere im Trennungs- und Scheidungsfall zementiert werden; Kinder gehörten (zu) der Mutter, „Väter“ reimte sich über Nacht auf einmal auf „Täter“. Trotz verschiedener Lippenbekenntnisse und Grundsatzurteile in dieser Sache hat sich praktisch seitdem nicht viel verändert, auch heute noch werden Väter in Familiendingen juristisch meist als „störende Altlasten“ behandelt und das Sorgerecht geht zu 96 Prozent an die Mutter, von Gleichberechtigung also keine Spur. Die Herkunft dieser neuen politisch einflussreichen Schicht aus dem akademischen Milieu aber erleichterte die „wissenschaftliche“ Absicherung der abstrusen Thesen vom massenhaften Missbrauch von Mädchen durch ihre Väter, Onkels etc.

Missbrauch und Hysterie

Dieser Missbrauch erfüllte seitdem (und erfüllt bis heute) verschiedene soziale Funktionen: Er bietet eine „empirisch-wissenschaftliche“ Basis für feministische Männerskepsis, er erleichtert schnelle Sorgerechtsregelungen in Scheidungsverfahren, er erregt voyeuristisches Entsetzen und Schadenfreude gleichermassen, und er gibt einem gesamtgesellschaftlichen Klima von Unsicherheit und Bedrohung einen Namen: Das Grauen lauert hinter den Vorstadthecken. Manch eine Sozialkundelehrerin weiß inzwischen damit ihre ungläubig-staunende Klasse zu beeindrucken.

Auf den Punkt gebracht: Homosexualität war in der neuen Konstruktion ohne Fehl und Tadel, „jahrhundertelang verfolgte Unschuld“ sozusagen, während Pädophilie ein Massenphänomen war, ein durch konspirative Kräfte jahrhundertelang geschütztes „Tabu“, das vor allem (nur scheinbar …) ganz normale Väter betraf; die Herkunft sowohl der Schwulen- als auch der Frauenbewegung aus der Akademie ermöglichte eine problemlose „wissenschaftlich-empirische“ Absicherung beider Erzählungen, die sich der Alltagswahrnehmung so seltsam, aber konsequent und vollständig entzogen.

„Dass erblühende Jugendliche auf homo- und heterosexuelle Männer (und Frauen) anziehend wirken, ist nun einmal ein Faktum“

Beide Entwicklungen offenbaren nun im Fall Edathy ihre unvereinbaren „dunklen Seiten“: Es kann nicht so einfach die „Normalisierung“ der Homosexualität fordern, wer auf der anderen Seite in Hysterie ausbricht, wenn sich ein erwachsener Mann Bilder nackter Heranwachsender anschaut. Es wäre in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, was genau Edathy nun eigentlich vorgeworfen wird - das ist bis heute unklar. Geht es um Bilder nackter Jugendlicher? Nackter Kinder? Dass erblühende Jugendliche auf homo- und heterosexuelle Männer (und Frauen) anziehend wirken, ist nun einmal ein Faktum, das Alternde auch durch bitteres Keifen nicht werden ändern können, und wenn sie es noch so akademisch verpacken. Es ist Teil der conditio humana, dass das Leben sich ständig erneuert und dieses jedem einzelnen als „Spiegel des eigenen Alters“ erscheint. Aufnahmen von leicht bekleideten Teenagern am Strand erscheinen vielen Menschen angenehmer als Fotos von Alice Schwarzer beim Mittagessen. Man mag das politisch heikel finden, ändern wird es vermutlich nichts.

Dass Kinder vor den sexuellen Avancen Erwachsener geschützt werden müssen, da das soziale Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen zu groß ist, um hier ein „gegenseitiges Einverständnis“ annehmen zu können, erscheint eben so evident wie die Tatsache, dass verbitterte Alte (seien es Männer, seien es Frauen) Jugendlichen nicht pauschal traditionelle-moralische Schranken für Ihre Sexualität auferlegen können und sollten.

Wo im Einzelnen die Grenze verläuft, wer wem welche Glücksmomente und Versagungen bereitet und bereiten darf - das ist ein Thema, das die Literaturen der Welt seit Jahrhunderten beschäftigt (an dieser Stelle sei etwa an Thomas Manns Tod in Venedig erinnert), und aus dem sich die Politik eigentlich herauszuhalten hat. Strafrechtlich gesehen ist 14 Jahre das Alter, das der Gesetzgeber als Grenze zwischen unmündigen Kindern und sexuell handelnden Jugendlichen festgesetzt hat, so personenindifferent funktionieren nun einmal Gesetze. Was genau Edathy vorgeworfen wird, ist in diesem Rahmen unklar, das Anschauen von Bildern nackter junger Männer jedenfalls scheint die Aufregung nicht so recht zu rechtfertigen. Entscheiden kann dieses Thema ohnehin nur ein Gericht, wo juristische, nicht moralische Verfehlungen verhandelt werden.

Umgang mit Pädophilie

Schließt man sich aber der pseudofortschrittlichen harten Linie gegen Pädophilie an, so muss man konstatieren: Wem es um einen konsequenten Schutz von Minderjährigen gegen angebliche oder reale sexuelle Ausbeutung geht, der kommt am „Problem Homosexualität“ nicht vorbei – Pädophilie ist eben – auch – ein Problem von Homosexuellen. Ihre sexuellen Vorlieben können mit einer bei diesem Thema extrem empfindlichen Öffentlichkeit zusammenprallen. Der Fall Edathy nämlich belegt die „Abgründigkeit der ganz normalen (also mehrheitlich heterosexuellen) Männer“ eben gerade nicht.

Vielmehr zeigt er, dass das Phänomen der menschlichen Sexualität viele Facetten kennt, die man anziehend, interessant, abstoßend oder auch ekelhaft finden mag. Von politischem Belang ist das nicht, wir leben in keinem Tugendstaat, der über die rechtmäßigen Gefühle seiner Bürger zu wachen hätte. Wo es um den Schutz der Schwachen geht, so bietet das Sexualstrafrecht eine ausreichende Handhabe. Entschieden zu widersprechen ist jedenfalls den Moralaposteln von links und rechts, die jetzt alle den ersten Stein erheben, CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer etwa, der fordert: „Wer Bilder nackter Jungen auch noch schamlos als Kunst bezeichnet, gehört in die Klapse.“ [2]

Eine aufgeklärte Gesellschaft kann Väter ertragen, die den Freundinnen ihrer Töchter hinterherschauen, ohne gleich Sodom und Gomorrha zu schreien, und sie kann Edathys ertragen, auch deren sexuelle Vorlieben achzelzuckend tolerieren, ohne gleich Sodom und Gomorrha zu rufen. Und Eltern sollten bei aller Toleranz für sexuelle Vorlieben einerseits und aller Sensibilität für den Schutz von Kindern andererseits nicht das Augenmaß verlieren und Töchter, aber eben auch Söhne, zur Seite nehmen können und ihnen vermitteln, wie man mit Freundlichkeit und viel Distanz Menschen abweist, deren Avancen man ablehnt. Mehr braucht es nicht, und den Rest regelt ausreichend das Strafrecht.

„Was überhaupt wem wann als Pädophilie gilt, muss vorab geklärt werden, will man nicht in die bekannte Tugendraserei verfallen.“

Was im Fall Edathy zerbricht, ist nicht die biedermeierliche Maske eines pädophilen Monsters; das alles hat man tausend Mal gehört und nie recht glauben wollen. Was zerbricht, ist vielmehr die sexualpolitische Bigotterie einer pädagogischen Klasse, die in Ermangelung anderer „echter“ sozialer Themen – und durchaus selbstsüchtig – ihre partikulären sexuellen Vorlieben und Abneigungen zu politisch bedeutsamen Schicksalsfragen aufgeblasen hatten und dabei auch vor Widersprüchlichkeiten, Ungereimtheiten, Denunziationen und schlicht Lügen nicht zurückgeschreckt hat. Diese Lügen holen sie jetzt ein, und das ist auch gut so: Pädophile Neigungen waren und sind kein Massenphänomen, aber dort wo sie auftauchen sind sie – auch – ein Homosexuellenphänomen. Und: Was überhaupt wem wann als Pädophilie gilt, muss vorab geklärt werden, will man nicht in die bekannte Tugendraserei verfallen.

Was also tun? Edathy ist ein „ganz normaler Schwuler“, der dem Vernehmen nach auf seinem Computer zweifelhafte Bildchen und Filmchen heruntergeladen hat. So lange er nicht verurteilt, ja noch nicht einmal angeklagt ist, ist er unschuldig. Zucken wir mit den Achseln und wenden wir uns echten, und wirklich beunruhigenden politischen Themen zu – etwa der Abschaffung der Unschuldsvermutung im Sexualstrafrecht im Falle des Pädophilievorwurfs, egal ob bei Schwulen oder Heteros.

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