01.09.2002

Die Selbstaufgabe des Liberalismus

Essay von Kai Rogusch

Mölle hin, Guido her: Die FDP ist vom allgegenwärtigen Markt- und Mensch-Pessisimus eigeholt worden.

Die verheißungsvollen und zukunftsoptimistischen Stichworte, welche die Freie Demokratische Partei Deutschlands in ihrer programmatischen Selbstdarstellung benutzt, täuschen den oberflächlichen Betrachter darüber hinweg, dass auch die Liberalen schon längst von unserem morbid-fatalistischen Zeitgeist gefangen sind, der den Nährboden für den Abbau grundlegender rechtsstaatlicher Errungenschaften bildet.

Der Altliberale Ralf Dahrendorf tat unlängst in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kund, der Liberalismus sei in absehbarer Zukunft chancenlos; das „Projekt 18“ sei mit einem Rückgriff auf klassische liberale Positionen nicht zu verwirklichen, denn wir lebten in einer Zeit der Unsicherheit, in der es alle mit der Angst zu tun bekämen. Auf diese Weise exemplifiziert Dahrendorf selbst die resignative Selbstaufgabe des Liberalismus. Dieser Fatalismus ist Ausdruck der tiefen Vertrauenskrise der westlichen Marktwirtschaften, die auch die FDP eingeholt hat.

Dabei erinnert die Präsentation der Partei auf den ersten Blick an den Freiheitspathos der späten 60er-Jahre. „Die neue Zeit ist mit keiner anderen Idee so gestaltbar wie mit der Idee der Freiheit: der Freiheit zur Verantwortung“,  heißt es positiv im Wahlprogramm. Oft ist die Rede von Rechtsstaat, Aufklärung, Eigenverantwortung. Guido Westerwelle sprach sich auf dem Bundesparteitag vom 10. bis 12. Mai 2002 in Mannheim gegen den Trend aus, das gesellschaftliche Leben „bis ins Kleinste“ zu regulieren. Regelmäßig war von Aufbruch und Chancengesellschaft zu hören. Diese positiv besetzten Redensarten sind das begriffliche Erbe aus einer Zeit, in der die FDP für Rationalität eintrat, gegen Bürokratismus vorging und Freiheitsrechte sowie Rechtsnormen hochhielt. Praktische politische Bedeutung haben sie für die Partei heute nicht mehr.

Schon mit der Losung „ökologische Marktwirtschaft“ hat sich die FDP von ihrem früheren Leitbild des freien Markts verabschiedet und das Primat des Naturschutzes anerkannt. Diesen Marktskeptizismus hatte sie zuvor schon durch Unterstützung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz unter Beweis gestellt. Auch die Einführung des Handels mit Emissionszertifikaten fand die Zustimmung der FDP, obgleich dieser „Handel“ zwar marktwirtschaftlich anmutet, aber reine Planwirtschaft ist: Zuerst werden Emissionsausstoßmengen staatlicherseits festgelegt – dann können sich Unternehmen von diesen bürokratischen Vorgaben freikaufen.

Besonders deutlich ist die Abkehr der FDP von ihren einstigen Grundsätzen aber auf dem Gebiet der Rechts- und Sozialpolitik. Dass der liberale Rechtsstaat den „Herausforderungen der Zukunft“ und „Großrisiken der Moderne“ nicht gewachsen sei, ist heute nahezu einhelliger Konsens. Diesem will sich auch die FDP nicht mehr entziehen. Das belegen ihre Positionen und ihr Abstimmverhalten in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode.

Kriminalpolitik

Die FDP hat immerhin gegen das Sicherheitspaket II gestimmt. Außerdem spricht sie sich abstrakt gegen die „immer weitere Herabsenkung der polizeilichen Eingriffsschwellen“ aus sowie gegen die Übertragung polizeilicher Befugnisse auf private Sicherheitsdienste und den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Allerdings befürwortet sie zur Verhinderung von Terroranschlägen, die Dienste des Verfassungsschutzes in die Lage zu versetzen, „Informationen durch einen weitreichenden Zugriff auf Daten zu gewinnen“, wobei die FDP diese Kompetenzerweiterungen etwas abmildert, indem sie eine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen und eine parlamentarische sowie gerichtliche Kontrolle vorsieht. Dabei pocht die FDP auf die Schaffung eines eigenständigen Grundrechts auf Datenschutz, plädiert ganz liberal gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses und spricht sich für eine Stärkung der Rolle des Datenschutzbeauftragten aus. So befürwortet die FDP auch Rasterfahndungen, aber unter stärkerer Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte und grundsätzlich vorausgesetztem Gerichtsentscheid; auch die Daten sollen nachträglich gelöscht werden können. Und zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit will sie diese Sicherheitsgesetze zur Terrorbekämpfung mit Verfallsdaten versehen.

In Zeiten des Terrors rüsten die Staaten nun einmal institutionell auf – auch die FDP beugt sich diesem Trend. Bedenklicher und gleichzeitig unkontroverser sind kriminalpolitische Maßnahmen auf anderen Gebieten.

Themenkomplex „Opferschutz, Gewalt und Familie“

Dies ist ein besonders breites Einfallstor für die Aufweichung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die FDP arbeitet mit anderen Parteien daran, es noch weiter zu öffnen. In den Mittelpunkt der Rechtspolitik gehört nun auch für die FDP der Schutz der Opfer. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), einer äußerst entschiedenen Vertreterin einer opferfixierten Rechtspolitik, wirft die FDP sogar vor, den Opferschutz „nicht entschieden genug fortgesetzt“ zu haben.

Im April letzten Jahres fand in Berlin unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesjustizministerin, die in einem Buch schon einmal die lebenslange Überwachung von Sexualstraftätern vorgeschlagen hatte, eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Opferschutzkonferenz statt. Eines der Diskussionsforen stand unter dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten – im Zweifel gegen das Opfer?“ So wurde hochoffiziell die Unschuldsvermutung als zu relativierender Gegenstand der Diskussion hingestellt.

In diesem Geiste tritt die FDP „konsequent denjenigen entgegen, die durch falsches Verständnis für Straftäter den viel wichtigeren Schutz der Opfer und Unschuldiger vergessen“.

Die FDP beteiligte sich schon als Koalitionspartner in der Kohl-Regierung maßgeblich an Gesetzesänderungen, die dafür sorgten, dass dem Angeklagten in einem Strafverfahren nicht nur die geballte Macht von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht entgegentreten, sondern auch ein von seiner Funktion als bloßem Beweismittel befreites Opfer – in Form der erweiterten Nebenklage, von Akteneinsichtsrechten, des erweiterten Rechts auf Aussageverweigerung und der Videovernehmung. Von der Tendenz her soll „im Zweifel“ mehr und mehr für das Opfer entschieden werden. Sogar gegen den Einsatz privater Ermittler bei der Strafverfolgung hat der BGH keine Einwände mehr – damit werden die üblichen Belehrungspflichten der Polizei umgangen. An der Förderung dieses Trends war die FDP beteiligt.

Freiheitsrechte und Rechtsnormen haben für die FDP keine praktische politische Bedeutung mehr.

Die sich liberal nennende Partei greift so den weit verbreiteten gesellschaftlichen Wunsch auf, Opfer zum Dreh- und Angelpunkt aller öffentlichen Debatten und Entscheidungen zu machen. Diese Opferfixierung entspringt einem übertriebenen Empfinden der Normenerosion und der Kriminalitätsgefahr. Es geht, was noch bedenklicher ist, einher mit zunehmender Ignoranz und Geringschätzung gegenüber der Rechtsform als Organisationsprinzip eines freiheitlichen Staatswesens. Das Leiden der Opfer ist schlimm, so der zugrunde liegende Gedanke, also sind Rechtsformen, die – wie beispielsweise das Prinzip der Unschuldsvermutung – Verdächtige vor der Willkür staatlicher Instanzen schützen, verzichtbar.

Das bunte Gewand der „Spaßpartei“ verhüllt nur dürftig, dass auch die FDP diesem Trend zur angstgespeisten Aufrüstung des Staates folgt. Vor allem in den Diskussionen über häusliche Gewalt, Kindesmissbrauch oder die so genannte „Elternkatastrophe“ vereinigt sich allgemeine Sorge vor gesellschaftlichem Zerfall mit dem Verlangen nach bislang unvorstellbarem Eingreifen staatlicher Instanzen in die Sphäre des familiär-zwischenmenschlichen Lebens. So exponierte sich z. B. der Kinderbeauftragte der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus Haupt, als ein vehementer Befürworter des „Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Familie“ – ein Gesetz, das Eltern verpflichtet, in der Kindererziehung gesellschaftlichen Grundregeln der einvernehmlichen Entscheidungsfindung und liebevollen Anteilnahme zu folgen. Dieses Gesetz soll Verfallserscheinungen in unserer Gesellschaft dadurch begegnen, dass es Eltern den „herrschaftsfreien Diskurs“ als gesellschaftliches Leitbild vorschreibt. Klaus Haupt meint dazu: „Ich sehe die Chance, grundlegende Werte unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung in der Erziehung ins öffentliche Bewusstsein zu rufen.“

Man muss sich das plastisch vorstellen: Zur Rettung der Freiheit unterstützt die FDP ein Vorhaben, nach dem Sozialarbeiter in ein Familienhaus eindringen sollen, um den dort lebenden Familienangehörigen zivilisierte Umgangsformen zur gewaltfreien Lösung von Konflikten beizubringen!

Außerdem stimmte die FDP-Bundestagsfraktion für die Einführung der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung. Diese soll zwar schon im Strafurteil vorbehalten sein und sich ausschließlich auf so genannte Intensivtäter erstrecken, wobei der weitere Freiheitsentzug des als sehr gefährlich einzustufenden Häftlings durch das erkennende Strafgericht beschlossen wird. Dennoch überschreitet hier die FDP zusammen mit anderen Parteien den Rubikon: Ähnlich wie in dem Film „Minority Report“, wo Bürger aufgrund eines zukünftigen Mordes verhaftet werden, rechtfertigt auch hier der Gedanke der Prävention den Freiheitsentzug: „Als Partei des Opferschutzes lässt es die FDP nicht zu, dass Menschen vorhersehbar zu Opfern werden“, erklärte hierzu der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen. Auch die FDP beteiligt sich also unter dem Primat des Opferschutzes an der Aufweichung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Es ist längst allgemeiner Konsens, dass der Sozialstaat zu ineffizient und bürokratisch agiert, und seine Unbeweglichkeit wird allseits bemängelt. Es ist ein Indiz für den Niedergang des Vertrauens in den Markt, dass die aktuellen Gegenkonzepte meist darauf hinauslaufen, den Sozialstaat in einer Art und Weise „umzubauen,“ die Bürokratie nicht abbaut, sondern vergrößert. Das gilt auch und gerade für die im Mittelpunkt der Wahlauseinandersetzung stehende Arbeitsmarktpolitik.

Wo sich die Rolle des Sozialstaats früher darin erschöpfte, dem arbeitslosen Bittsteller Geld auszuzahlen, dieser sich dann aber unbehelligt einen schönen Tag machte, wird die Aufgabe des Staates nun erweitert. Die Entwicklung des Sozialstaats schreitet qualitativ fort. Der Zugriff auf die Steuergelder war seine alte Vorgehensweise. Nun tritt der direkte Zugriff auf den einzelnen hinzu.

Der Sozialstaat will Arbeitslosen die sozialen Kompetenzen beibringen, die zum Überleben in der Arbeitsgesellschaft nötig sind. Der Arbeitslose soll an der Hand des Sozialarbeiters in den Arbeitsmarkt geführt werden. Diese Form der paternalistischen Fürsorge fußt auf der desaströsen Prämisse, Menschen seien nicht in der Lage, sich eigenverantwortlich um ihre wirtschaftliche Zukunft zu kümmern – ein Gedanke, der nicht nur traditionellen marktliberalen Überzeugungen diametral zuwiderläuft, sondern auch genau jene Abhängigkeitskultur fördert, die Kritikern des Sozialstaats früher als Übel galt. Auch die FDP meint heute: „Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet sein, mit seinem Arbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt gewährleistet.“ Dabei sollen nach der FDP „alle Maßnahmen (...) den Betroffenen bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit an zur Verfügung stehen“. Der FDP schwebt eine „Förderung der Selbstständigkeit mit qualifizierter Beratung“ vor.

Das bunte Gewand der „Spaßpartei“ verhüllt nur dürftig, dass auch die FDP dem Trend zur angstgespeisten Aufrüstung des Staates folgt.

Schon hier wird sichtbar, wie auch die FDP den allgemeinen Trend fördert, staatliche Aktivität auf das Gebiet der alltäglichen Lebensführung zu verlagern. Wenn künftig Firmen, wie es das von der FDP gebilligte Konzept der Hartz-Kommission vorsieht, an der Integration der Arbeitslosen ihren Teil leisten, verschwimmt die Trennung zwischen der staatlichen und gesellschaftlichen Sphäre vollends.

Kampf gegen Rechts/Antidiskriminierungsgesetz

Das vorerst gestoppte „Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht“ entstand im Rahmen des im Sommer 2000 ins Leben gerufenen Bündnisses „für Demokratie und Toleranz“. Es sieht im Kern vor, im Rahmen öffentlich angebotener Verträge und bei allen Arbeitsverträgen das bislang nur den Staat verpflichtende Neutralitätsgebot auch den Bürgern aufzuerlegen. So nähme z. B. ein Mittelstandsunternehmer gegenüber sämtlichen Bewerbern auf eine angebotene Arbeitsstelle die Funktion eines Beamten ein: Er wäre – wie ein Staatsbeamter gegenüber einem Bürger – dazu verpflichtet, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Auch ein Gastwirt könnte einen Besucher nicht nach Kriterien der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Präferenz, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung abweisen, sondern nur nach „sachlichen Gründen“. Im Falle der Klage eines „Diskriminierungsopfers“ müsste der Unternehmer, Gastwirt, Vermieter oder ein anderer Vertragsanbieter dann aufgrund der zusätzlich geplanten Beweislastverlagerung dem Zivilgericht beweisen, den Kläger nicht nach einem der verbotenen Motive der Ungleichbehandlung als Vertragspartner abgewiesen oder „belästigt“ zu haben. Um das Gericht also von seiner „Unschuld“ zu überzeugen, müsste er sich „öffnen“ und alle seine „erlaubten“ Gesinnungen, Vorlieben oder Neigungen ausbreiten. Sollte der Verklagte nach dem erwartungsgemäß verlorenen Prozess nicht der in dem Urteil enthaltenen Aufforderung zum Beispiel zur Zahlung einer Entschädigung Folge leisten, würde er in einem darauf folgenden Strafverfahren zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt. Die im Jahr 2000 erlassene EU-Richtlinie, auf welcher der ganze Spuk beruht, verlangt zwar von den bis Mitte 2003 umzusetzenden Gesetzen „nur“ ein Verbot ethnischer und rassischer Diskriminierungen oder „Belästigungen“, sieht aber ebenfalls eine Beweislastverlagerung und wirkungsvolle Sanktionen vor.

Die Haltung maßgeblicher FDP-Politiker zu diesem Gesetzentwurf ist zwar ambivalent. Instinktiv spürt man wohl, dass mit ihm etwas nicht stimmt, kann sich aber hier wie bei nahezu jedem anderen Thema nicht mehr zu einer klaren Haltung durchringen.

Die FDP glaubte früher an die Selbstheilungskräfte des Marktes und war ein Sprachrohr vor allem für den tatkräftigen und selbstständigen Unternehmer. Mehr als alle anderen Parteien setzte die FDP mit ihrer Begeisterung für Experimente und Wissenschaft auf den freien Markt. Ihre überschaubare Klientel hatte ein gesundes Misstrauen gegen den Staat und verbat sich wohlgemeinte Einmischungen in ihre bürgerliche Freiheitssphäre. So war die FDP die Partei, von der man noch am ehesten Einspruch gegen das heute vorherrschende Sicherheits- und Präventionsdenken und die schleichende Aufhebung der Trennung von Staat und Gesellschaft erwartet hätte.

Diese positiven Züge des Markt- und Freiheitsvertrauens sind inzwischen verblasst, und die FDP fördert selbst die Degradierung des freien Bürgers. Ihre sympathischen Plädoyers für Steuersenkungen und Angriffe gegen anachronistische Ladenschlussgesetze, verstaubte Handwerksordnungen oder lästige Tarifverträge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die FDP ihr Vertrauen in die Selbststeuerungskräfte der Gesellschaft und des Marktes verloren hat. Dieser Prozess ist durch die jüngsten dramatischen Vertrauenseinbrüche auf den Märkten noch verschärft worden. Deshalb ist es kein Zufall, dass die FDP gerade in diesem Wahlkampfsommer ein besonders desolates Bild bietet.

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