29.02.2012

Deutschland – Land der Verbote

Von Josef Hueber

Wieso wollen sich die Deutschen eigentlich gegenseitig alles verbieten? Mit satirischem Blick blickt Josef Hueber in das gesetzestreue Herz seiner ordnungsliebenden Landsleute und erkennt dort eine tiefe Angst vor dem Ungeregelten. Sehnsucht nach Freiheit: Überwiegend Fehlanzeige!

Es ist so eine Sache mit der zweischneidigen Freiheit. Wirkliche Befreiung verleiht sie nur, wenn man das Gefühl hat, frei zu sein, ohne jedoch die Last der freien Entscheidung ertragen zu müssen. Dostojewski gibt uns dieses Psychogramm in seinem Großinquisitor, der mit dem zu einer kurzen Visite auf der Erde erschienenen Gottmenschen über die Krone der Schöpfung und deren Verlangen nach Freiheit eine entlarvende Konversation hat. Resümee der deprimierenden Sezierung menschlicher Befindlichkeit: Die Menschen wollen nicht frei sein.

Wenn man erfahren will, wie es speziell mit des Deutschen Sehnsucht nach Freiheit bestellt ist, geht es aber auch weniger literarisch. Sagen wir es frei heraus. Die Bürger eines der bisher freiheitlichsten Länder der Erde haben die Freiheit so satt, dass sie nach Entmündigung geradezu hungern. So titelte Die Welt Ende letzten Jahres: „Deutsche wollen sich gegenseitig alles verbieten“[1], gestützt auf eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie in Allensbach. Die Skala der inakzeptablen Freiheiten reicht von Genuss bis Gedanken. Hochprozentiger Alkohol und schnelle Autos, irgendwann mal Symbole männlicher Standfestigkeit und männliches Eroberungswillens, sind im Zuge der Hybridisierung von Geschlechterspezifika in der Abfallkiste viriler Macho-Symbole verschwunden. Aber auch die Äußerung allzu freier Gedanken soll, so die Umfrage, nicht Ermessenssache sein, sondern bedarf gesetzlicher Regelung, sprich Beschränkung, ja sogar des ausdrücklichen Verbots. „Geben Sie Gedankenfreiheit!“, einst in Schillers Drama Don Carlos vom heroischen Marquis von Posa dem Despoten Spaniens unter Lebensgefahr entgegengeschleudert – dergleichen kann offensichtlich die träge Gemütsmasse unserer Mitbürger nicht mehr in Bewegung setzen. „Geben Sie Gesetze!“, ruft heute Volkes Stimme an den Despoten Gesetzgeber.
Und der ist gnädiger als Schillers König Philipp von Spanien. Denn er sieht in diesem Auftrag einen Vorteil für sich und die Armee von Anwälten, die alle beschäftigt sein wollen und werden. Mikromangement des Alltagslebens ist angesagt. Ein Leserbrief unserer lokalen Zeitung in unserem kleinen bayerischen Städtchen mit universitärem und barockem Charakter zeigt, wie auch im Kleinen ganz groß von der menschlichen Freiheit gedacht wird. Ein ehrsamer Bürger, tierlieb und Freund der bedrohten Natur, nimmt sich der Fütterung von Enten an, die an dem kleinen Flüsschen, das sich traut durch unser Tal windet, ihre Freizeit verbringen und gerne mal ein Bröcklein trocken Brot von der Laufkundschaft entgegennehmen. Gemach, lieber Tierfreund! Du hast Entscheidendes nicht bedacht. Zur Labung tierischen Federviehs bist du nicht berechtigt. Das „Wasserhaushaltsgesetz“ verbietet nämlich grundsätzlich das „Einbringen fester Stoffe“ in das Flüsslein, um „gesundheitlichen Gefahren“ vorzubeugen. Dies schien dich, lieber Tierfreund, nicht von deinen Liebesbezeugungen an das einfältige Federvieh abhalten zu können. Der Mann war, so der besorgte Leserbrief, „mit großen Mengen Futter“ zu Gange, in der irrigen Meinung, hier Gutes für Gottes quakende Geschöpfe zu tun. Völlig vergessen schien er zu haben, dass die Tiere dadurch „von ihrem natürlichen Lebensraum entwöhnt“ würden, indem sie, Kreuzfahrt-Touristen gleich, zu oft an Land gingen, um es sich dort gut gehen zu lassen.

Ach ja, dass der Tierfreund vielleicht ein einsamer Mensch ist, der den Umgang mit diesen Tieren braucht, um nicht in die Verzweiflungsfalle alternder Menschen zu geraten, braucht unsere Gesetzeslust und Prinzipientreue nicht zu stören. Gesetz ist Gesetz. Das hätte der Oberbürgermeister der Stadt aber auch wissen können! Er kam nämlich auf den Gedanken, diesen Entenversteher mit einem besonderen amtlichen Lob auszuzeichnen, in der irrigen Annahme, auch er, der Stadtobere, tue Gutes für Stadt, Menschen und Schwimmvieh. Wie das kleinstädtische Melodrama weiterging, darauf möge der geneigte Leser verzichten.

Doch schwingen wir uns wieder auf zu nationalen Ereignissen, deren skandalöse Verletzung von Gesetzen zeigt, dass des deutschen Bürgers strengem Blick keine unerlaubte Handlung entgeht. Kurzer Blick nach Süden zum Aufwärmen: Man schlendert in einem italienischen Städtchen durch eine enge Gasse, plötzlich taucht aus der Nebenstraße ein frecher Kerl auf mit seiner jungen Mieze, diese stehend auf dem Gepäckträger seiner knatternden Vespa, sich abstützend auf der Schulter des gesetztesbrecherischen Draufgängers. Hierzulande ein klarer Fall für eine Anzeige.

Der Italiener, meinte ein Kenner in einer TV-Diskussionsrunde, lebe das Leben „an den Gesetzen vorbei“. Deutschland ordnet das Leben innerhalb der Gesetze, so darf man kontrastieren. Jedenfalls entging es einem wachsamen Augenpaar nicht, dass der Papst bei seinem Deutschlandbesuch in Freiburg im Papamobil nicht angeschnallt war und so gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte. Die Anzeige[2], so erfahren wir, werde bearbeitet. Es müsse nun noch geklärt werden, ob nicht ein Paragraph Anwendung finde, wonach das Fahren in Schrittgeschwindigkeit von der Anschnallpflicht befreie.

In Loriots Film Ödipussi begegnen wir einem Mann, der sich einer beginnenden Demenz erfreut. Einst Mitarbeiter der städtischen Müllbeseitigung, fuchtelt er während eines kurzen Gesprächs mit seinem Stock in Weggeworfenem auf dem Boden herum und meint, typisch deutsch verwirrt angesichts des Ungeregelten: Alles durcheinander!

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