01.09.1999

Deutschland – ein freies Land?

Kommentar von Götz Warnke

Götz Warnke hält eine ketzerische Festrede für einen selbstgefälligen Jubilar.

Die deutsche Demokratie feiert sich heuer zu ihrem 50. Geburtstag in schönen Festreden als freiesten Staat auf deutschem Boden. Über diesen rhetorischen Lobeshymnen wird leicht die entscheidende Frage vergessen: wieviel Freiheit bleibt den Bürgern tatsächlich? Sicher, unser Grundgesetz garantiert eine Vielfalt von Freiheiten und Rechten; im Alltag wird der Durchschnittsbürger nicht allzu sehr durch Gesetze, Normen, Ge- und Verbote behindert. Doch hinter dem Horizont des Alltäglichen lauern immer noch die Stacheldrahtverhaue des alten Obrigkeitsstaates und seiner neudeutschen, politisch-korrekten Jünger: da wird einerseits rigoros per Gesetz in die Freiheit des Individuums eingegriffen, da soll andererseits sich der einzelne den ”höheren Einsichten” und Normen von selbsternannten Gutmenschen unterwerfen.

“Es gilt also weiterhin das altpreußische Motto: Strammstehen und Schnauze halten”

Es fängt bereits bei der Wehrpflicht an. Diese staatlich verordnete Form der Freiheitsberaubung ist ein Anachronismus. Andere Länder haben Freiwilligen-Armeen, Deutschland nicht. Hier sollen Menschen Freiheit und Grundgesetz verteidigen, denen man ihre grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit vorenthält. Bei solcher Schizophrenie ist es dann schon wieder konsequent, daß Desertationen im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten nicht verjähren. Es gilt also weiterhin das altpreußische Motto: Strammstehen und Schnauze halten.

Ersteres findet sich auch in deutschen Gerichtssälen. So schickte ein Richter einen Zuschauer, der sich bei der Urteilsverkündung erst nicht erheben wollte und sich dann auf seinen Stuhl aufstützte, für Tage hinter Gitter. Wohlgemerkt, nicht im Köpenick der Kaiserzeit, sondern im liberalen Hamburg im Mai des Jahres 1999. Die individuelle Freiheit, zu stehen oder zu sitzen, ist selbst für Unbescholtene in einem Gerichtssaal begrenzt.

Überhaupt sind Bürokratie, Gesetzgebung und Justiz für mancherlei Possen gut. Im holsteinischen Elmshorn hatte das Kommunalparlament das öffentliche (Sich-Be-)Trinken verboten, indem es die ”Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen” dahingehend ergänzte, daß auf öffentlichen Straßen und Plätzen nur noch ”das vorübergehende Niederlassen zum Gebrauch geringer Mengen Alkohols” gestattet war. Anlaß der Ergänzung waren einige Punks, die nach großem Alkoholkonsum auf dem Marktplatz Passanten belästigt hatten. Zwar wurde die Satzungsänderung vom zuständigen Oberverwaltungsgericht kassiert (Az. 4 K 2/99), aber der faule Geschmack bleibt. Nachdem der Schandpfahl für Randalierer abgeschafft war und über viele Jahre jeder Täter als Opfer der Gesellschaft beweint wurde, versucht man heute die entstandenen Mißstände auch wieder nach obrigkeitlicher Manier zu beheben: die Freiheit aller einzuschränken, weil einige sie mißbrauchen. Sicher, betrunkene Punks sind keine Sympathieträger, die Stadt Elmshorn aber auch nicht.

Beliebte Methode aller hohen Herren (auch Frauen) gestern und heute war bzw. ist es, sich die pekuniären Mittel für allgemeine Wohltaten von einzelnen Gruppen zu beschaffen, sprich: bestimmte Personenkreise finanzieren über Steuern und Gebühren die Wahlgeschenke der Regierenden. Beliebtestes Opfer sind seit Jahren die Autofahrer. Das Mineralöl- und Kfz-Steuer-Aufkommen wird längst nicht mehr nur für den Ausbau und die Reparatur der Straßen verwendet. Soziale und wirtschaftspolitische Wohltaten wie z.B. die Senkung der Unternehmensabgaben werden statt dessen von den meisten Politikern mittlerweile ganz selbstverständlich auf Kosten der Autofahrer verordnet. Welches besondere Interesse aber sollte der Auto fahrende Rentner haben, mit einer erhöhten Mineralölsteuer die Kosten von Unternehmen zu senken? Wie kommt die Auto fahrende Unternehmerin dazu, über ihre Bußgelder erlebnispädagogische Fernreisen für kriminelle Jugendliche zu finanzieren?!

Das Bußgeld-Aufkommen der Kommunen ist zu einem weiteren wohlgefüllten Töpfchen geworden, aus dem sich die Politiker munter bedienen. Das finanzielle Volumen ist fest in die jeweiligen Kommunalhaushalte eingeplant, und für die Polizei gibt es zum Teil vorgegebene Mindestquoten bei der Jagd nach Verkehrssündern. Parkplätze werden vernichtet, erlaubte Höchstgeschwindigkeiten willkürlich gesenkt, so daß möglichst viele Fahrer in die Bußgeld-Falle tappen. Radarfallen stehen meist an Schnellstraßen, wo es viel zu kassieren gibt, seltener in kleinen Nebenstraßen, wo Fußgänger und Kinder mehr gefährdet sind.
Will ein Autofahrer wissen, wann er geknipst wird und montiert sich einen Radarwarner ins Auto, dann versteht der Obrigkeitsstaat ob solcher Unbotmäßigkeit keinen Spaß mehr: die Polizei stellt das Gerät sicher und erhält von ”unseren” Gerichten selbstverständlich Recht (Verwaltungsgericht Berlin, Az. 1A220/99).

Natürlich betrifft es nicht nur die Autofahrer. Auch in anderen Bereichen wird munter für Leistungen kassiert, die nicht bestellt und gebraucht wurden. Beispiel GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Kaum ist er umgezogen, hält der freie Bürger ein Schreiben der GEZ in den Händen, das unter der Überschrift ”Rundfunkgebühren: Anmelden ist Pflicht” nach einer kurzen Anrede fortfährt: ” ... die Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF stehen Ihnen jeden Tag – rund um die Uhr – uneingeschränkt und weitgehend werbefrei zur Verfügung… Diese Leistung hat ihren Preis.” Aber wenn ich diese Leistung gar nicht brauche? Wenn ich als Türke lieber meine Heimatsender via Satellit sehe, wenn ich als Anglophiler nur BBC-Worldservice höre, wenn ich meinen Fernseher und das Radio ausschließlich auf private Sender eingestellt habe? Nichts da, kassiert wird trotzdem.
Wer dies alles für übertrieben hält, der sollte seinen Abgeordneten und Regierenden einmal vorschlagen, eine Steuer-Demokratie einzuführen: jeder Bürger bestimmt für 50 Prozent seines Steueraufkommens den Verwendungszweck. Die Antworten der Volksvertreter dürften Bände sprechen.

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