16.02.2011

Der hessische Volksentscheid zur Schuldenbremse ist ein Bärendienst für die Demokratie

Von Thomas Deichmann

Die Schuldenbremse ist zu kurz gedacht, weil eine lebendige Demokratie immerzu neue Diskussionen um Weichenstellungen ohne juristische Zwangskorsette braucht, argumentiert Thomas Deichmann

Ein auf den ersten Blick nett anmutendes Paket haben die hessischen Landtagsfraktionen CDU, SPD, FDP und B`90/Grüne im letzten Herbst geschnürt: In einem Aufwasch sollen am 27. März gleich zwei bedeutende politische Aufgaben angegangen werden. Die für diesen Tag anvisierte Entscheidung über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung zielt einerseits darauf ab, den Haushaltsdefiziten einen Riegel vorzuschieben – wobei hier lediglich nachgeahmt werden soll, was auf Bundesebene längst beschlossene Sache ist. Andererseits sind mit dieser fraktionsübergreifenden Initiative implizit auch die Themen Demokratiemüdigkeit und Politik- wie Parteienverdrossenheit auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Forderungen nach der Schuldenbremse wurden nämlich nicht etwa nur als Eckpunkte in Parteiprogramme und Wahlkämpfe aufgenommen, über die die Bürger bei den Kommunalwahlen am 27. März abstimmen könnten. Vielmehr dürfen die Hessen, parallel zum normalen Urnengang, nun sogar per Volksbefragung darüber entscheiden. So aktiviert man die Wähler und bindet sie per „direkte Demokratie“ in Weichenstellungen des Landes ein, lautet in Kurzform die Idee der Initiatoren.

Dieser zweite, integrative Aspekt, der eine neue Brücke zwischen Bürgern und ihren Repräsentanten bauen soll, scheint den hessischen Fraktionen sogar wichtiger als die Haushaltsanierung. Denn im Grunde ist man sich in Wiesbaden einig, dass die Änderung des Grundgesetzes von August 2010, der zufolge alle 16 Landesregierungen ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, auch für Hessen maßgebend ist (weshalb man sich übrigens bisher nur in sehr wenigen anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Rheinland Pfalz für vergleichbare Schritte entschieden hat). Der hessischen Landesregierung geht es bei der Volksbefragung allem Anschein nach weniger um Budgets als darum, per Bürgerentscheid eine breite Legitimationsbasis für den anstehenden Sparkurs zu schaffen und die Wähler dabei „aktiv“ an dieser wegweisenden Entscheidung partizipieren zu lassen.

Ob man mit technokratisch-starren Zielvorgaben einer „Schuldenbremse“ am Ende überhaupt zu einer tragfähigeren Haushaltspolitik gelangen kann, sei dahingestellt. Zweifel sind angebracht, denn auch in der Vergangenheit war es nicht die explizite Aufgabe der politischen Elite, Steuergelder zu verbraten. Zudem mag man es als befremdlich erachten, dass sich Volksvertreter, die sich dankenswerterweise für die Wahrnehmung eines politischen Mandats bereit erklärt haben, ihr eigenes Armutszeugnis ausstellen, in dem sie zu verstehen geben, dass sie ohne höchstrichterliche Droh- und Bestrafungsgebärden anscheinend nicht in der Lage sind, mit dem ihnen anvertrauten Geld der Gemeinschaft vorausschauend und pflichtbewusst umzugehen.

Bedenklich, aber leider typisch für das gegenwärtig vorherrschende Demokratie- und Politikverständnis ist der parteienübergreifende Konsens, der parlamentarischen Demokratie mit der Volksbefragungs-Finesse am 27. März einen Dienst zu erweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Denn mit der Fokussierung der Mitwirkung der Bürger bei dieser bedeutenden Fragestellung auf ein simples Kreuz am Wahltag wurden nämlich alle für einen gedeihlichen demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess erforderlichen Zwischenschritte indirekt für beendet erklärt.

Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass Bürger vor einer Entscheidung in einen Diskussionsprozess über Stärken und Schwächen verschiedener Handlungsoptionen und über programmatische Grundrichtungen eingebunden werden – dass ihnen zumindest der Raum hierfür geboten wird. Foren für solche Debatten und Kontroversen zu schaffen, ist kein Kür-, sondern ein demokratisches Pflichtprogramm. Wahlen oder auch Volksentscheide können den Rahmen hierfür abgeben. Die aktuelle Schuldenbremse-Initiative in Hessen zielt jedoch in exakt die entgegengesetzte Richtung. Denn Teil des großen Konsenses war und ist es offenbar, das komplexe und streitbare Thema in der Öffentlichkeit – also gegenüber den Bürgern, die am 27. März darüber zu entscheiden haben – bestenfalls nur noch in Form sattsam bekannter Sonntags- oder Talk-Show-Reden aufzugreifen. Ganz so, wie es die Bürger mittlerweile auch bei vielen anderen Fragen gewohnt sind. Jedenfalls herrscht vor der angeblich so wichtigen Befragung der Bürger in Hessen Funkstille, statt dass politische Aufklärung und der Austausch unterschiedlicher Argumente für und gegen die Schuldenbremse gefördert würden. Hierzu passen auch die Beschwerden unterschiedlicher Interessengruppen, nicht einmal im Rahmen der interfraktionellen Abstimmung zur Volksbefragung im vergangenen Herbst angehört worden zu sein.

Dieses Politikverständnis wirft Schatten weit über den 27. März hinaus. Die Fraktionen zeigen heute keine Bereitschaft, im offenen Diskurs für ihre Positionen argumentativ in den Ring zu steigen. Perspektivisch zielen sie mit der Verfassungsänderung auf nicht weniger ab, als öffentliche und für eine Demokratie unentbehrliche Auseinandersetzungen über das Pro und Contra zu nicht gerade einfachen Wirtschaftsfragen für die Zukunft ganz zu unterbinden. Die Bürger dürfen also am 27. März in einer Art vorauseilendem Gehorsam für politisches Handeln der nächsten Jahrzehnte (dessen Details niemand kennt, die hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden, an deren Grundrichtung es aber nichts zu rütteln gibt), mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Da bis auf die Linke alle großen Fraktionen für diesen Weg votiert haben und nun brav den Deckel selbst auf innerparteilichen Unstimmigkeiten halten, geht es in Wirklichkeit nicht um eine „Wahl“ im klassischen Sinne. Vielmehr soll am 27.März das Einbiegen in eine vermeintlich alternativlose Einbahnstraße abgenickt werden. Eine hessische Partei oder Wählervereinigung, die demnächst auf die Idee käme, Investitionen samt Neuverschuldungen ins Auge zu fassen, um Hessen auf Wachstumskurs zu bringen, dürfte sogar fortan als „verfassungsfeindlich“ abgekanzelt werden.

Die Parteien schaffen sich also mit diesem faulen Konstrukt ein Instrument, um sich gesellschaftspolitischen Diskussionen noch weiter zu entziehen. Äußerst bequem mag da heute schon dem einen oder anderen Parlamentarier die Vorstellung erscheinen, zukünftige Kritik an der Haushaltspolitik mit dem Hinweis zu kontern, der mündige Bürger selbst habe ihm per Dekret am 27. März 2011 keinen anderen Weg gewiesen. Damit wird das Prinzip der Demokratie vollends auf den Kopf gestellt. Denn wenn es auch heute schon so oft heißt, die Parteien müssten dies oder das tun, weil der Bürger es so wolle und keine Alternativen akzeptiere, dann heißt das in Wirklichkeit nichts anderes, als dass man sich vor der politischen Verantwortung drückt, auch für solche Inhalte und Überzeugungen einzustehen, die auf den ersten Blick nicht mehrheitsfähig oder demoskopietauglich erscheinen. Die Schuld für politischen Stillstand wird damit letztlich dem Bürger selbst in die Schuhe geschoben.

Bemerkenswert ist, wie mit diesem Bärendienst, den man der Gesellschaft erweist, zeitgleich die in unserem parlamentarischen System eigentlich zentrale Einrichtung zur demokratischen Weichenstellung entwertet wird. Gemeint sind Wahlen, die auch am Tag der Volksabtimmung stattfinden – konkret jene für die hessischen Kommunen. Warum wird das Thema Schuldenbremse nicht im Rahmen des regulären Wahlkampfes aufgegriffen, um seiner angeblich so großartigen Bedeutung gerecht zu werden? Es handelt sich zwar um ein Länderthema. Dies ist aber auch für Städte und Kommunen von enormer Wichtigkeit. Nichts spräche in einer lebendigen Demokratie dagegen, einen inhaltlichen Wahlkampf zu diesem wie zu anderen brennenden Fragen der Gegenwart und Zukunft zu führen – womöglich auch parallel zu einer Volksbefragung. Doch genau diese inhaltliche Auseinandersetzung ist offenbar nicht mehr gewollt. Lieber benebelt man die Wähler mit Personenkult um Spitzenkandidaten und mit PR-Stunts wie dem anstehenden Volksentscheid. Diesem Treiben sollten mündige Hessen am 27. März nicht auf den Leim gehen.

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