13.05.2011

Demjanjuk-Prozess: Moralisch fragwürdiger Schuldspruch

Analyse von Ruth Berger

Das Urteil gegen ehemaligen KZ-Wachmann Iwan Demjanjuk ist moralisch fragwürdig. Aus der bequemen Warte der Gegenwart verlangt das Gericht von ihm nichts weniger als Heldentum. Das höhlt den strafrechtlichen Schuldbegriff aus.

Der Prozess gegen Iwan Demjanjuk hat mit einem salomonischen Schuldspruch geendet: einer Haftstrafe, die wegen fehlender Verhältnismäßigkeit zunächst nicht vollstreckt wird: Demjanjuk hat ja bereits insgesamt 10 Jahre in Haft verbracht. Ansonsten ist das Gericht der Argumentation der Anklage gefolgt, warum gewisse bisher praktizierte Einschränkungen für die Verfolgung von Naziverbrechern nicht anzuwenden seien und warum Demjanjuk sich, entgegen der bisherigen Auslegung, nicht auf Befehlsnotstand berufen kann.

Aus Sicht der meisten Prozessbeteiligten und Medienkommentatoren ist diese Abkehr von bisheriger Praxis der moralische Triumph einer Gesellschaft, die sich durch konsequente Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ihrer Grundwerte versichert (letztere Formulierung nach der Nebenklage). Es ging hier offenbar in der Tat weniger um Demjanjuk als darum, ein Zeichen zu setzen.

Iwan Demjanjuk ist bei weitem nicht der einzige noch lebende Nazitäter. Die Prominenz hat er nicht durch eine besonders hohe Stellung oder besonders schwere Taten erlangt, sondern wegen einer Verwechslung mit einem sadistischen Wachmann in Treblinka. Demjanjuks negative Prominenz sowie seine absolute Machtlosigkeit als persona non grata im eigenen Land (den USA) sicherten ihm die Aufmerksamkeit des damals neuen Chefermittlers der Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen Thomas Walther und machten ihn geeignet für die Rolle als erstes Demonstrationsobjekt der neuen Strenge und Konsequenz gegen Nazitäter, die sich Chefermittler Walther auf die Fahnen geschrieben hatte und in der ihm erst die Staatsanwaltschaft und nun auch das Gericht gefolgt sind.

Leider hat die Strenge einen üblen Beigeschmack, da sie ausgerechnet jemandem galt, der selbst Insasse in einem deutschen Todeslager war (das Kriegsgefangenenlager in Chelm lässt sich kaum anders bezeichnen) und der Hilfswilliger der Nazis nur wurde, weil er sein eigenes Leben retten wollte, jemand, den die Israelis am Ende laufen ließen, weil es Zweifel gab, dass man ihn würde verurteilen können. Man hätte zu gerne gewusst, wie der ehemalige Tübinger Bürgermeister Hans Gmelin, einst Mitorganisator der Vernichtung der Juden, von denselben Ermittlern behandelt worden wäre, wäre er noch am Leben (niemals gerichtlich verfolgt, ist er 1991gestorben), oder wie man Demjanjuk behandelt hätte, wäre er ukrainischer Politiker gewesen.—Kann es sein, dass man die Wende zur Strenge nur deshalb wagt, weil niemand von Ansehen und Einfluss mehr davon betroffen ist? Und es gibt noch einen weiteren üblen Beigeschmack.

Es stimmt, dass die alte deutsche Praxis problematisch war, reine Befehlsempfänger und ausländische Hilfswillige grundsätzlich nicht zu verfolgen. Ohne das Hilfspersonal hätte der Massenmord nicht stattfinden können, und für die Opfer der Gaskammern waren die Wachleute das Gesicht des Todes, während die eigentlichen Mörder, die SS-Männer, die die Lager real betrieben und sie ideell zu verantworten hatten, sich im Hintergrund hielten. Jeder, der an der massenhaften Tötung von wehrlosen Menschen beteiligt ist, lädt Schuld auf sich, auch die Hilfskräfte, selbst die niederrangigsten.

Das Gegenteil dieser bisherigen Praxis aber ist ebenso problematisch, nämlich die ausländischen Hilfskräfte mit ihrem geringen Handlungsspielraum grundsätzlich wegen Beihilfe zum Mord zu verfolgen, auch wenn es keinerlei Indizien für besondere Schuld, für besonders aktive Teilnahme, für Grausamkeit, für ideologische Unterstützung der Verbrechen, für die Teilnahme an Erschießungen gibt, wie eben im Fall Demjanjuk. Hat der Kriegsgefangene Demjanjuk durch seinen halbjährigen Wachdienst in Sobibór mehr Schuld auf sich geladen, als die deutschen Soldaten, die im Kriegsgefangenenlager Chelm die an Hunger und Kälte sterbenden Gefangenen bewachten und nach denen die Staatsanwaltschaft nicht fahndet? Mehr Schuld als ein deutscher oder britischer Bomberpilot, der Bomben auf Zivilisten warf? Wer will das entscheiden? Und wenn man sich der Antwort denn sicher ist, musste gerade ein Mann, der de facto schon bestraft wurde (für Taten eines anderen), gegen den die USA lange prozessierten (ohne ihn verurteilen zu können), hier nochmals vor Gericht gestellt werden, um ein Prinzip klarzustellen?

Wie sehr die Demjanjuk-Anklage aus dem Rahmen der bisherigen, auch der jüngsten, Rechtspraxis fällt, zeigt die Geschichte des Ex-Belzec-Wachmannes Samuel Kunz. Anders als Demjanjuk war Kunz in den Rängen der Hilfswilligen aufgestiegen. Es gibt sogar einen schriftlichen Beleg aus seiner Feder für eine in eigener Verantwortung durchgeführte Erschießung (hier wäre also auch nach alter Praxis eine Verurteilung möglich gewesen). Kunz war deutschstämmiger Sowjetbürger, kam nach dem Krieg in die Bunderepublik und lebte mit Wissen aller zuständigen Behörden als Beamter in Bonn. In vergangenen Nazi-Ermittlungen wurde er mehrfach als Zeuge vernommen. Niemand kam auf die Idee, ihn anzuklagen, eben weil er nur Hilfswilliger war. Beim Demjanjuk-Prozess wollte man ihn, wie schon so oft, als Zeugen der Anklage verwerten. Ganz nebenbei fiel dann auf, dass man Kunz, bei Anlegen desselben Maßstabs, auch anklagen müsste: Wegen Beihilfe zum Mord an 430 000 Menschen und Mord in zehn Fällen. Erst dann entschloss man sich zur Anklage gegen Kunz. Er ist Ende letzten Jahres verstorben, bevor es zu einem Prozess kam. Übrigens als freier Mann da man ihm Haftverschonung gewährte, während zugleich Demjanjuk im Gefängnis saß.

Rechtlich ist die Krux an diesem Urteil die Aberkennung des Befehlsnotstands. Das Gericht verlangt von dem jungen Mann Demjanjuk, dessen Verhalten es beurteilt, nichts weniger als Heldentum: Es sei ihm zuzumuten gewesen, sich selbst Risiken für Leib und Leben auszusetzen, um sich der Beihilfe zum Massenmord zu entziehen. Die Begründung für so hohe Ansprüche lieferte die Nebenklage: In kriegerischen Zeiten gebe es nicht die Alternative, keinen Gefahren ausgesetzt zu sein; praktisch jeder junge Mann in Europa sei als Soldat im Jahre 1943 hoher Gefahr für das eigene Leben ausgesetzt gewesen.

Dieser Logik folgend, gelten also gerade in Kriegszeiten höhere moralische Ansprüche an den einzelnen als in Friedenszeiten. Das aber ist eine Verkennung der Realitäten, selbst derer in Libyen, wo Natosoldaten Nacht für Nacht Menschen töten. Krieg verroht. Die schwersten Verbrechen der Nazis, von Kommissarbefehl und Massenerschießungen bis zum industrialisierten Massenmord in den Vernichtungslagern, waren überhaupt nur möglich, weil das Unrechtsgefühl vieler Teilnehmer durch die Brutalität der Kriegslogik „sie oder wir“ ausgehebelt war. Krieg an sich ist überhaupt nur möglich, wenn man die Alltagsmoral ausblendet (denn derjenige, auf den ich als Soldat schieße, ist ja genau so ein Mensch wie ich). Die alltägliche Erfahrung von Tötungen und Gefahr drängt übliche moralische Maßstäbe in den Hintergrund. Den eigenen Überlebenstrieb allerdings nicht. Und solange man Demjanjuk nicht nachweisen kann, dass etwas anderes als dieser ihn im Nazi-Dienst gehalten hat, so lange ist ein Schuldspruch moralisch zweifelhaft und rechtlich problematisch. Im Haager Kriegsverbrechertribunal wurden jüngst die Generäle Gotovina und Markac für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, die ihre Armeen begangen hatten. Müssten, folgte man der Logik des Münchener Gerichts, nicht eigentlich sämtliche Soldaten dieser Generäle ebenfalls angeklagt und verurteilt werden, weil sie nicht desertierten?

Serbische oder kroatische Soldaten, die während der Jugoslawienkriege tatsächlich desertierten, weil sie es nicht richtig fanden, ihre Landsleute zu erschießen, die erhielten in Deutschland übrigens kein Asyl. Ich fand das damals skandalös. Auch heute noch wird Kriegsdienstverweigerung in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt, mit der Begründung, die Menschen hätten sich ja freiwillig entschieden, gegen Gesetze ihres Landes zu verstoßen und müssten nun auch die Konsequenzen tragen.


Es wäre schön, wenn sich das jetzt änderte.

jetzt nicht

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