01.03.2000

Das Abstrafen der Sündenböcke

Essay von Roland Seim

Wie ist es in unserem Land um die viel gelobte Meinungsfreiheit bestellt? Ein Blick auf die Medienkontrolle in Deutschland.

Laut Grundgesetz Art. 5 findet in Deutschland eine (Vor-)Zensur nicht statt. Alles Weitere regeln die Gesetze. Und tatsächlich scheint in unserer postmodernen Medien- und Erlebnisgesellschaft, wo selbst Beate Uhse an die Börse geht, alles möglich. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit loben die Bürgerrechtler, während Kulturpessimisten einen dekadenten Sittenverfall beklagen. Kritiker verweisen auf die Menetekel dieser Libertinage: omnipräsent lüsterne Leiber und abstoßende Blutströme nicht nur im Privatfernsehen und auf Video, anarchische Zügellosigkeit im Internet sowie kinderverderbende Comics und Computergames mit blödsinnigen Ballerspielen. Angesichts einer rasanten Medienentwicklung überfordert, verlangen viele nach übersichtlicher Ordnung, traditioneller Legitimationshierarchie – und Zensur. Laut einer Spiegel-Umfrage befürworten über 60% aller Befragten beispielsweise diese für das Internet, während anderen die Kontrollen und Verbote bereits zu weit gehen.

Diese konträren Positionen werfen Fragen auf: Produzieren die Medien den Sittenverfall durch schlechte Beispiele, oder spiegeln sie nur das Bild einer permissiven Gesellschaft wider, welche genau die Art von Populärkultur bekommt, die sie verdient bzw. haben will? Kann die gesellschaftliche Befindlichkeit verbessert werden, indem man die unliebsamen Fiktionsauswüchse unterbindet, oder bedient der Markt nur vorhandene Bedürfnisse? Hat nicht die ungerechte, korrupte und brutale Realität eine viel stärkere Negativwirkung als die medialen Kunstwelten? Da das Leben aber schlecht zensierbar ist, müssen Sündenböcke in effigie abgestraft werden, um dem Ordnungsverlangen der Bürger zu entsprechen und den Kontrollwillen des Staates zu dokumentieren.

Schon die kirchlichen Machthaber erkannten, dass mit Erfindung des Buchdrucks ihr Wahrheits- und Wissensmonopol durch “falsche Propheten” gefährdet war. Als Reaktion schuf der Papst 1559 den Index der verbotenen Bücher, der, ständig aktualisiert, über 400 Jahre Gültigkeit hatte. Allen Gläubigen war es untersagt, die dort aufgelisteten Schriften und Autoren (u.a. Heine, Zola, Kant und Sartre) zu lesen. Denn jedes Medium birgt potenzielle Gefahren, da durch eigenmächtige Verbreitung von unliebsamen Informationen diese in falsche Hände geraten können. Deshalb unterliegen sowohl Medieninhalte als auch der Umgang mit ihnen zahlreichen Überwachungen.
Die weltliche Obrigkeit übernahm das Index-Prinzip in Form von Schwarzen Listen, Sperrvermerken und Giftschränken bis hin zu den Verzeichnissen der “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften” (BPjS). Sie übt die für demokratische Gesellschaften wohl einmalige Funktion einer Sittenaufsicht aus. Seit ihrer Gründung 1954 setzte diese zum “Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend” gehörende oberste Bundesbehörde weit über 15.000 Medienobjekte auf ihren Index. Damit sind die als “moral- oder sozialethisch desorientierend” gebrandmarkten Videos, Bücher, Comics, Schallplatten, Computerspiele, Online-Angebote usw. zwar nicht völlig verboten, unterliegen aber weitreichenden Vertriebsbeschränkungen, dürfen z.B. nicht öffentlich zugänglich sein, nicht beworben oder per Post verschickt werden. Obschon die BPjS darauf beharrt, dass sie keine Zensur ausübt, kommt faktisch eine Indizierung aber häufig dem kommerziellen Aus gleich. Welcher Verlag kann es riskieren, Werke zu produzieren, die er weder ankündigen noch bewerben darf, und welcher Händler will Produkte vertreiben, von denen nur Auserwählte erfahren dürfen?

“Die Unterscheidung zwischen erlaubter Kunst und verbotener Gewaltverherrlichung oder Erotik und Pornographie ist zweifelhaft, und auf der einen Seite vom subjektiven Empfinden des Betrachters, auf der anderen Seite vom jeweils herrschenden politischen und moralischen Klima abhängig”

Obwohl kulturhistorisch Sexualität und Gewalt zu den faszinierendsten Themen zählen, beschränkt zum einen der Jugendschutz die Äußerungsfreiheiten, zum anderen untersagt das Strafrecht die mediale Darstellung und Verbreitung von vielen Inhalten. Dabei ist die Unterscheidung etwa zwischen erlaubter Kunst und verbotener Gewaltverherrlichung oder Erotik und Pornographie zweifelhaft, und auf der einen Seite vom subjektiven Empfinden des Betrachters, auf der anderen Seite vom jeweils herrschenden politischen und moralischen Klima abhängig.
Und das ändert sich ständig, wie ein kurzer Blick in die Mediengeschichte zeigt: Alle massenmedialen Errungenschaften mussten gegen den Widerstand von berufsbesorgten Bedenkenträgern durchgesetzt werden. Z.B. war das “Kientopp” bei seiner Einführung vor über 100 Jahren lange (und vielfach bis heute) als “Schundfilm” verrufen und wurde von “Sittlichkeitsvereinen” bekämpft. Einen ähnlichen Untergang des Abendlandes fürchtete man in den 1950-er Jahren, als sich die Comic-Strips und -books etablierten. Entrüstete Pädagogen, Kirchenvertreter und andere Interessengruppen initiierten so genannte “Schmökergrab-Aktionen”, bei denen unzählige Beispiele dieser als “Schmutz und Schund” gegeißelten Unterhaltungsform verbrannt wurden. Sex- und Drogenliteratur bildeten seit der Hippie-Zeit das primäre Feindbild der Sittenwächter, bis Anfang der 1980-er Jahre das Medium Video seinen Einzug in die heimischen Wohnzimmer hielt und damit eine Renaissance des Jugendschutzes auslöste. Zu Beginn des Booms wurden viele Filme im Gegensatz zum Kino häufig unkontrolliert verbreitet, was bei der damals herrschenden Billig-Horror-Welle vorzugsweise italienischer und amerikanischer Provenienz auch fragwürdige Streifen wie “Man-Eater”, “Maniac” und “Muttertag” in die noch nicht durch heutige Kabelkanäle abgebrühten Gemüter spülte. Schnell war angesichts von Zombie&Co. von einer “Video-Pest” die Rede. Der Ruf nach Zensur konnte vom Staat nicht unbeantwortet bleiben. Harsche Verbotsurteile (z.B. gegen die genannten und über 200 andere Filme) sowie Massenindizierungen durften sich einer breiten Zustimmung gewiss sein. Dass dabei auch hochwertige und in ihrem Genre als wegweisend eingestufte Filme wie Pasolinis “Sàlo”, Carpenters “Das Ende” oder Raimis “Tanz der Teufel” mit in die Justizmühlen gerieten, störte nur einige wenige Cineasten und Fans.

Seit den 1990-er Jahren stehen vor allem die Neuen Medien sowie Computerspiele und das Internet im Fadenkreuz der (Jugend-)Schützer. Auf der inhaltlichen Seite zeigen sich Öffentlichkeit und zuständige Behörden besonders empfindlich bei rechtsideologischem und rassistischem Gedankengut (z.B. Verbot der “Auschwitz-Lüge”) und bei mehr oder weniger latenter Kinderpornographie (jüngstes Beispiel die Indizierung der Dezemberausgabe von Vogue wegen “Lolita”-Fotos).
Bei etablierten Massenmedien wie Kino, Fernsehen oder Zeitungen greifen vielschichtige Prüfraster und Kontrollgremien, so dass hier selten nachträgliche Restriktionen angewandt werden (müssen). Auch in der anerkannten “Hochkultur” wie der bildenden Kunst, Theater oder Literatur sind die Spielräume relativ groß. Massenwirksame Populärkultur wie billig herstellbare und weit verbreitete Videos, Comics, PC-Games und das Internet erscheinen gefährlicher, da Inhalte, Distribution und Konsumtion schwer kontrollierbar sind. Gerade das relativ anonyme Internet stellt eine Horrorvision der Medienwächter dar, weil jeder Teilnehmer auch Daten nachfragen oder anbieten kann, die in anderen Zusammenhängen verdrängt oder untersagt sind. Anrüchige Online-Angebote werden indiziert und durch Organisationen wie “jugendschutz.net” abgemahnt, die das Web nach gefährlichen Inhalten absuchen. Besonders durch die (zu Recht verdammte) Kinderpornographie, die Prof. Dr. Ulrich Sieber aktuell in seiner rechtsvergleichenden Studie untersucht, kam hier ein gesamtes Medium in Verruf und forcierte die Sensibilität der besorgten, wenn auch zumeist uninformierten Öffentlichkeit.

Der Kampf gegen tatsächlich kriminelle Medieninhalte, die nicht nur fiktive Gewalt darstellen, sondern reale ausbeuten, soll ebenso wenig in Abrede gestellt werden wie ein vernünftiger Jugendschutz, denn längst nicht alles Darstellbare ist auch für Minderjährige geeignet. Die berechtigte Rücksichtnahme auf das noch nicht vollständig entwickelte kindliche Gemüt sollte aber nicht in eine Bewahrpädagogik umschlagen, die Heranwachsende oft unnötig bevormundet, statt deren Medienkompetenz zu fördern. Und viele Totalverbote muten im Zeitalter globaler Multimedialität obsolet an.
Überdies bewirkt Zensur das Gegenteil vom Beabsichtigten. Schon Georges Bataille wusste: “Das Verbot verleiht dem betroffenen Gegenstand eine Bedeutung, die er ursprünglich nicht besaß. Das Verbot taucht seinen Gegenstand in ein verführerisch böses Licht, das zur Überschreitung verleitet.” Obwohl Zensur nicht automatisch bedeutet, dass es sich um besonders interessante Objekte handelt, wecken die untersagten Dinge erst recht die Neugier und lassen in manchen Sammlerkreisen Nachfrage und Preise klettern.

“Das relativ anonyme Internet stellt eine Horrorvision der Medienwächter dar, weil jeder Teilnehmer auch Daten nachfragen oder anbieten kann, die in anderen Zusammenhängen verdrängt oder untersagt sind”

Inhaltliche Verbotsgründe sind vor allem: Gewaltverherrlichung, harte Pornographie und Rechtsideologien sowie politisch motivierte Äußerungsdelikte. Das Strafgesetzbuch nennt eine ganze Reihe von entsprechenden Tatbeständen z.B. in §§ 86, 90, 111, 129, 131, 140, 166, 184, 185 StGB. Seltener sind Verdikte wegen Geheimnisverrats (z.B. Hansjoachim Tiedges Memoiren Der Überläufer, die jetzt wieder freigegeben wurden) oder Beleidigung/Verleumdung (z.B. gegen das Lied “I wanna make love to Steffi Graf” der Osnabrücker Comedy-Band “Die angefahrenen Schulkinder”, die 1993 deswegen DM 60.000 an den Tennisstar zahlen musste).
Denn neben staatlichen Eingriffen sozusagen von Amts wegen können auch Privatklagen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Unterlassung, Schmerzensgeld und Verbot der inkriminierten Objekte führen. So wurde 1993 das Satiremagazin Titanic dazu verurteilt, DM 30.000 Schmerzensgeld an Björn Engholm zu zahlen, da dessen Gesicht auf einem Titelbild in die “Barschel-Wanne” collagiert worden war. Das Penthouse-Heft 1/97 musste wegen eines schlüpfrigen Cartoons von Hurzlmeier in der Rubrik “Pin-up-Galerie: Die 100 Schönsten” aus dem Handel genommen werden, da des Kanzlers Gattin Hannelore Kohl als frivole Kühlerfigur dargestellt war. 1995 hatte das Berliner Magazin zitty aufgrund einer Karikatur von OL Schwarzbach DM 15.000 Schmerzensgeld an Focus-Chef Helmut Markwort zu zahlen. Die Verballhornung seines Mottos “Fakten, Fakten, Fakten” durch ein naheliegendes “F-Wort” stellte eine “schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte” dar. Notorische Prozess-Hansel wie Michael Brenner, der mit seinem dubiosem Verein “M.U.T.” (Menschen, Umwelt, Tiere) vielen Verlegern und Buchhändlern das Leben schwer macht, beschäftigen oft über Jahre Polizei und Gerichte, wie die von ihm angezettelte Justiz-Posse gegen den “Alpha Comic Verlag” zeigt (siehe hierzu den Artikel von Matthias Heitmann in Novo 44).
Ähnlich rigide reagierte der Staat gegenüber dem renommierten Berliner “Videodrom”, das Ende November 1999 von einer halben Hundertschaft durchsucht und vorläufig geschlossen wurde. Der Vorwurf lautete “Handel mit verbotenen Medientiteln” und unsachgemäßer Zugriff auf indizierte Produkte. Beamte beschlagnahmten 670 Filme, elf Firmencomputer, die Kundenkartei und alle Geschäftsunterlagen. Zwar durfte der in Fachkreisen als “bestsortierte und engagierteste Videothek” (Die Welt, 2.12.1999) angesehene Kreuzberger Laden mittlerweile wieder eröffnen, die Computer blieben aber konfisziert.

Solche Fälle strahlen auf die gesamte Szene aus. Denn weniger die Menge von Indizierungen und Verboten ist für die Wirkung von Zensur ausschlaggebend, sondern die latent drohende Gefahr, Opfer einer solchen zu werden, zwingt zur Einhaltung der Regeln und zur “freiwilligen Selbstkontrolle”. Die von der BPjS beabsichtigte “Präventivwirkung” bedingt, dass schon im Veröffentlichungsvorfeld selbstzensorische Eingriffe in die Werke getätigt werden (müssen), um als seriöses Unternehmen nicht sein Renommee aufs Spiel zu setzen bzw. als unabhängiger Verlag an den finanziellen Folgen von staatlichen Eingriffen kapitulieren zu müssen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es einerseits in der Bundesrepublik zwar keine gesetzliche Vorzensur, aber zahlreiche Medienbeschränkungen durch eine Nachzensur gibt und wohl jeder Bereich bei missliebigen Vorkommnissen auf dem Sprung dazu ist. Angefangen von der “Schere im Kopf”, die vor allem bei Filmen, Computerspielen und Comics bereits im Veröffentlichungsvorfeld potenziell eingriffsgefährdete Inhalte abschwächt, über Indizierungen der Bundesprüfstelle bis hin zu gerichtlichen Totalverboten reichen die Negativsanktionen, die auf sich ständig ändernden Definitionen und Wertmaßstäben basieren. Beispielsweise unterliegen derzeit rund 500 Medienobjekte einem gerichtlichen Totalverbot, da sie als “sozialschädlich” eingestuft wurden. Dabei handelt es sich zumeist um gewalthaltige oder pornographische Videos und rechtsideologisches Gedankengut in Form von Büchern oder Tonträgern.
Andererseits leben wir in einer global und historisch gesehen freizügigen Gesellschaft. Es gibt – bis auf die “Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft” (FSK) – keine zentrale Vorzensur-Behörde, bei der man eine Genehmigung einholen müsste, bevor etwas der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Selbst die Nachzensurstellen wie die BPjS oder Gerichte basieren auf rechtsstaatlichen Prinzipien, die ihre Entscheidungen offen legen und anfechtbar lassen. Weder in fundamentalistischen noch in faschistischen Regimen ist bzw. war eine Äußerungsfreiheit in diesem Umfang möglich. Der vor allem durch den Wertewandel seit der 68er-Generation geänderte Zeitgeist lässt uns heute viele Medieninhalte, die noch vor wenigen Jahrzehnten Skandale, Proteste und Verbote hervorgerufen hätten, mit einem relativ gleichgültigen Achselzucken hinnehmen.
Freiheit hat aber auch mit Verantwortung zu tun. Dies wirft die Frage auf, welche Werte in der Zukunft disponibel werden. Der Charakter einer Gesellschaft spiegelt sich weniger in dem wider, was erlaubt, sondern mehr in dem, was verboten ist. Wie die Zensurgeschichte zeigt, sind alle Grenzen des Erlaubten wie des guten Geschmacks variabel und werden auch zukünftig immer wieder neu ausgehandelt und abgesteckt. In welche Richtung die Entwicklung geht, lässt sich noch nicht sagen.
Wir sollten aber nicht vergessen, dass Freiheit kein Zustand, sondern vielmehr eine Aufgabe und ein Ziel ist, das ständig verteidigt werden muss, gegen Ignoranten und Freiheitsgegner, aber auch gegen Monopolisierungstendenzen. Gerade in der Mediensphäre (z.B. Bertelsmann+Kirch, AOL+Time Warner) könnten sie die Pluralität schwächen und zu einer Unterdrückung der unliebsamen Gegenstimmen führen, die dann kein Massenforum mehr hätten.

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