21.04.2009
Bizarre Verwirrung über Piraten
Von Kai Rogusch
Die Bundeswehr ist überall – und sie importiert bizarre Rechtsfragen nach Deutschland. Die Bundesregierung sieht sich mit Klagen zweier Seeräuber konfrontiert, die sich nach einer angeblich rechtswidrigen Übergabe an die kenianische Justiz der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wähnen.
Davor war bereits die Rede davon, solchen Piraten, die von deutschen Marineangehörigen in afrikanischen Gewässern gefangen genommen wurden, in Deutschland den Prozess zu machen. Jetzt läuft hierzulande auch noch eine verwirrende Kompetenzdiskussion darüber, ob denn nun die zur Bundespolizei gehörende Grenzschutzgruppe (GSG) 9 oder das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr zuständig seien für die notfalls gewaltsame Befreiung deutscher Geiseln. Die Verwirrung der Politik offenbart sich heute, wo die Trennung zwischen innerer (polizeilicher) und äußerer (militärischer) Gewalt immer mehr verwässert, immer akuter. So ganz angekommen in der grenzenlosen Welt eines „enttabuisierten“ militärisch-polizeilichen „Durchgreifens“ scheint die deutsche Sicherheitspolitik jedenfalls noch nicht zu sein.
Denn während amerikanische Spezialkräfte mit persönlicher Ermächtigung von Präsident Barack Obama einen entführten Kapitän mit gezielten Todesschüssen befreiten, befinden sich deutsche Seeleute des gekaperten Frachters „Hansa Stavanger“ immer noch in der Hand von Piraten. Vor diesem Hintergrund reiben sich die beiden CDU-geführten Bundesministerien des Inneren (Schäuble) und der Verteidigung (Jung) um eine effektive Handhabe des Problems der gerade vor der somalischen Küste anschwellenden Piraterie. Dabei weisen Sicherheitspolitiker und Völkerrechtler mittlerweile wiederholt darauf hin, dass Deutschland grundsätzlich über das Personal verfügt, um auch Geiselnahmen auf hoher See gewaltsam zu beenden. Zudem seien die (völker-)rechtlichen Befugnisse für ein solches Eingreifen mittlerweile durchaus gegeben.
Das gilt unabhängig von der vordergründigen Frage, ob im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung Deutsche als Geiseln genommen wurden – dann wäre auf jeden Fall die Bundeswehr zuständig – oder nicht. Denn auch wenn man den Kampf gegen Piraten nicht als Kriegseinsatz ansehen mag – die deutsche Marine ist dabei: Mit den Fregatten „Rheinland Pfalz“, „Mecklenburg Vorpommern“ und „Emden“ sowie dem Versorger „Spessart“ ist sie im Rahmen der EU-Anti-Piraten-Mission „Atalanta“ vor Ort. Überdies fahren deutsche Kriegsschiffe in diesem Seegebiet schon seit Jahren Patrouille – als Teil des Antiterroreinsatzes „Operation Enduring Freedom“ (OEF). Dabei wird mit dem Hinweis auf die „Interessen der Exportnation Deutschland“ auf die Gewährleistung störungsfreier Seewege gedrängt. Die Frage der Piratenbekämpfung vermengt sich nun auch ein wenig mit dem Antiterrorkrieg.
Entsprechend verlangen auch Oppositionspolitiker von Grünen und FDP ein hartes Durchgreifen in fremden Gewässern: „In der Bundesregierung muss Klarheit herrschen, wer für den Einsatz gegen Piraten zuständig ist“, forderte etwa der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Trittin: „Es wäre erschreckend, wenn eine mögliche Befreiung der Piraten-Geiseln auf der Hansa Stavanger am Kompetenzwirrwarr in der Bundesregierung gescheitert wäre.“ Und FDP-Generalsekretär Niebel forderte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, die Bundeswehr müsse ihren Einsatz gegen Piraten am Horn von Afrika „mit aller Konsequenz auch gegen die Mutterschiffe der Seeräuber“ richten.
Die ganze Diskussion ist symptomatisch für den desorientierenden Trend der gegenwärtigen Sicherheitspolitik: Einerseits fächerten sich die Kompetenzen vor allem auch der deutschen Streitkräfte nach Ende des Kalten Krieges immer weiter auf. Dass man dabei mit immer härteren Bandagen zu kämpfen habe, betont man verstärkt. Doch gleichzeitig weiß die Politik auf die Fragen des „Wofür“ und „Weshalb“ drakonischer Militäreinsatze keine befriedigenden Antworten. Was gleichzeitig nicht berücksichtigt wird, ist auch der Umstand, dass sich die verfahrene Situation eines Staates wie Somalia auch auf die Tatsache zurückführen lässt, dass gerade die interventionistische Außenpolitik westlicher Mächte mit ihren destabilisierenden Konsequenzen für afrikanische Länder den anarchistischen Nährboden für die gegenwärtig ausufernde Piraterie selbst geschaffen hat. Die nun vor somalischen Küstengewässern herrschende Konfusion internalisiert nun auch Deutschland in seine innen- und rechtspolitischen Diskussionen.