10.11.2014

Bahnstreik: Weiter so, Lokführer!

Kommentar von Kai Rogusch

Der Streik der GdL ist gerechtfertigt, meint Kai Rogusch. Weselsky & Co. verteidigen einen zentralen Grundpfeiler unserer freiheitlichen Ordnung: die Koalitions- und Vereinigungsfreiheit. Aber auch ihre Forderung nach höheren Löhnen hebt sich positiv vom Verzichtszeitgeist ab

Wenn sich heute in der politisch-medialen Klasse alle einig sind, ist immer Skepsis angesagt. So auch bei dem nicht enden wollenden Kreuzfeuer der Kritik, das auf die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) und vor allem ihren Frontmann Claus Weselsky einprasselt. Es ist erschreckend, mit welcher Bequemlichkeit, Feigheit und Dummheit das Gros der Meinungseliten die Tatsache, dass sich eine noch nicht vollends korrumpierte Gewerkschaft tatsächlich der Durchsetzung ihrer Mitgliederinteressen und nebenbei auch der Verteidigung grundlegender Bürgerrechte widmet, in einen ungebührlichen Akt der Betriebsstörung der „Deutschland AG“ umdeutet.

Gefährlich daran ist vor allem, wie wenig in der Einheitsfront aus sozial- und christdemokratischen Regierungsvertretern, verbeamteten „liberalen“ Wirtschaftsprofessoren, Leitartiklern etablierter Medien und DGB-Funktionären noch von der grundlegenden demokratischen Einsicht vorhanden ist, wonach wir erst dann wirklich frei sind, wenn wir uns mit anderen Menschen zusammenschließen können, um – wenn es sein muss – massenhaft und organisiert unsere Rechte und Interessen durchzusetzen.

„Ein Vierteljahrhundert nach friedlicher Revolution und Mauerfall ist vom Freiheitsstreben der damaligen DDR-Opposition nichts mehr zu spüren.“

Ein Vierteljahrhundert nach friedlicher Revolution und Mauerfall finden wir eine gesamtdeutsche Gesellschaft vor, deren Mentalität mit dem Freiheitsstreben der damaligen DDR-Opposition nichts mehr zu tun hat. Das Meinungsklima heute ist konservativ bis autoritär. Dem bleiernen Wunsch nach Konsens um jeden Preis sind wir bereit, einen der zentralen Grundpfeiler unser freiheitlichen Ordnung zu opfern: die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit.

Unserer Gesellschaft scheint jegliches Eintreten für eigene Interessen und das noch so harmlose Opponieren gegen etablierte Institutionen und Machtverhältnisse zuwider (denn nichts anderes als harmlos war der Streik der Lokführer bisher im Vergleich zu anderen Arbeitskämpfen in der Geschichte der Bundesrepublik, von denen in libertäreren Gesellschaften als der unseren mal gar nicht zu sprechen). Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass man unisono das Handeln der GdL als „Machtstreben“ diskreditiert, dabei jedoch das zugleich von der Politik forcierte Machtstreben der etablierten Gewerkschaften und der Deutschen Bahn verschweigt oder gutheißt.

GdL-Chef Weselsky wird als „Stalinist“ oder „Assad“ an den Pranger gestellt, obwohl er mit seinem Streik die für die demokratischen und persönlichen Freiheiten jedes Bürgers so überragend wichtige Möglichkeit der Bildung freiwilliger Vereinigungen - in seinem Fall eben Gewerkschaften - verteidigt. Denn das „Angebot“ der Deutschen Bahn, das die GdL nur ablehnen kann, besteht letztlich gerade darin, dass sie Arbeitnehmern wie beispielsweise den Zugbegleitern die Chance verwehrt, ihre Interessen mittels des Beitritts zu einer anderen Gewerkschaft als der nicht nur aus Sicht der GdL zur „handzahmen Hausgewerkschaft“ degenerierten Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) effektiv zu verfolgen. Aber was für Sinn macht das Recht auf Koalitionsfreiheit, wenn man es, sobald es mal wirklich um was Handfestes geht, effektiv nicht wahrnehmen kann?

„Was für Sinn macht das Recht auf Koalitionsfreiheit, wenn man es, sobald es mal wirklich um was Handfestes geht, effektiv nicht wahrnehmen kann?“

Dass selbst der linksliberale und den Bürgerrechten sonst eher zugeneigte SZ-Journalist Heribert Prantl diesen Streik zur Verteidigung eines grundlegenden Rechtes mit Verweis auf ein Urteil des Reichsarbeitsgerichtes aus den 1930er Jahren als “sittenwidrig” bezeichnet, zeigt, an was für niedrige Erwartungshorizonte wir uns heute gewöhnt haben. Neue Akteure, die etablierten Organisationen Konkurrenz machen, gelten per se als Bedrohung - und nicht als Chance auf etwas Besseres. Zum Glück haben sich wenigstens das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und das Landesarbeitsgericht Hessen nicht vom gesellschaftlichen Klima anstecken lassen, als beide Instanzen den Streik der GdL für rechtens erklärten.

Die Öffentlichkeit, oder zumindest veröffentlichte Öffentlichkeit, reagiert äußerst allergisch auf jegliche Veränderung im gewohnten deutschen Betriebsablauf. Bei jeder kleinen Erschütterung wird sofort in den Panikmodus geschaltet. Kaum noch zu zählen sind die Kommentare, die den Lokstreik absurderweise in eine Reihe mit dem britischen „Winter of Discontent“ von 1978/79 stellen, jenen erbitterten Arbeitskämpfen, die die Auflösung des „Nachkriegskonsenses“ in Großbritannien einläuteten.

Gerade Streiks, die nun einmal auch mit Störungen im gesamtwirtschaftlichen Ablauf einhergehen – zumindest dann, wenn sie die zur Erreichung ihres Ziels notwendige Durchschlagskraft entwickeln wollen –, werden von der auf Konsens und Bestandswahrung fixierten deutschen Öffentlichkeit besonders argwöhnisch betrachtet. Wir haben uns von der Austragung handfester gesellschaftlicher Konflikte entwöhnt und können uns überhaupt nicht mehr vorstellen, dass gerade in ihrem Ausfechten ein produktives Potential steckt, das die ganze Gesellschaft voranbringen kann.

Auch deshalb erscheint vielen Leuten der Sinn und Zweck eines Grundrechts, sich kollektiv zu vereinen, um so Einfluss auf ihre Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen nehmen zu können, nicht mehr vermittelbar. Ein kläglich demütiges Missverständnis von Freiheit hat sich ausgebreitet: Nicht mehr die freiwillig und gemeinsam agierenden Bürger stehen heute im Mittelpunkt, sondern die nebeneinander her lebenden und atomisierten Verrichter spezialisierter Funktionen und Konsumenten einer ausdifferenzierten Warenwelt.

„Der konsequenten Nutzung von Freiheitsrechten wird heute mit dem Vorwurf der Amoralität begegnet.“

Der konsequenten Nutzung von Freiheitsrechten wird heute mit dem Vorwurf der Amoralität begegnet. Das gilt für den Gewerkschaftler, der auf sein Streikrecht besteht, ebenso wie für den Manager, der seine Boni ohne staatliche Regeln aushandeln möchte, oder den Kneipier, der in seiner Kneipe entscheiden möchte, ob geraucht werden darf oder nicht. Besonders gefährlich findet es der deutsche Michel, wenn sich Menschen dabei gar zu Gruppen, ja zu gesamtgesellschaftlich schlagkräftigen Organisationen zusammenschließen, um so ihre persönlichen „Eigeninteressen“ zu bündeln.

In einem Meinungsklima, in dem jegliche über das Mittelmaß hinausgehende menschliche Ambition wahlweise als schädlich, größenwahnsinnig oder gierig gilt, glaubt kaum noch jemand daran, dass konsequente kollektive Interessensverfolgung irgendeinen Nutzen bringt oder gesellschaftliches, politisches aber auch wirtschaftliches Engagement die Welt materiell zu einem besseren Ort machen könnte. In Zeiten einer seit Jahrzehnten mehr oder weniger stagnierenden Wirtschaft haben wir uns im Status Quo eingerichtet und wir kultivieren ein konservatives Nullsummendenken – und wehe dem, der uns darin erinnert, dass es auch noch eine Welt hinterm Horizont geben könnte.

Eine Gewerkschaft, die sich auf die Fahnen schreibt, eine wirklich schlagkräftige Anwältin für höhere Lohnforderungen zu sein, passt nicht in diesen Verzichtszeitgeist. Auch haben sehr viele Menschen die seit den rot-grünen Regierungsjahren mantrahaft wiederholte Forderung nach Lohnzurückhaltung für breite Bevölkerungsschichten so sehr verinnerlicht, dass der Wunsch der GdL-Leute nach besseren Lebensbedingungen ihnen nur noch als Egoismus oder Besitzstandswahrung erscheint.

Dumm ist nur, dass es die verpönten „Gruppeninteressen“ nach wie vor gibt. Sie werden auch massiv gefördert – und zwar von genau von jenen Kreisen, die maßgeblich für stagnierende Wirtschaft und Löhne (nicht für sich selbst, natürlich) verantwortlich sind und sich des moralistischen Vokabulars von „Maßhalten“ und „Verantwortungsbewusstsein“ virtuos bedienen, um ihre politischen Gegner klein zu halten.

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