01.04.2001

Aufgeweckte Bürger kann auch das Gesetz nicht schaffen

Essay von Kai Rogusch

Der Staat kann das zwischenmenschliche Zusammenleben nicht bis ins Kleinste regeln. Jeder Versuch, es dennoch zu tun, mündet im Gegenteil: der Desintegration der Gesellschaft, sagt Kai Rogusch.

Nur Menschen, die in einem unbeobachteten und nicht reglementierten Bereich informeller Freiheit vielfältige Beziehungen miteinander eingehen, können die elementaren Grundvoraussetzungen der Gesellschaft erneuern. Im privaten, familiären und partnerschaftlichen Leben können wir nur dann von funktionierenden Beziehungen ausgehen, wenn Menschen einander mit Respekt, Anteilnahme und Toleranz begegnen. Solche Umgangsformen können nur spontan entstehen. Zwischen Familienmitgliedern und Lebenspartnern herrschen die intimsten Beziehungen, für die fremder und formaler Zwang von außen zerstörerisch wirkt. Aber auch außerhalb des familiären Lebens zeigt sich, dass Umgangsformen, die ein zivilisiertes Gemeinwesen als elementare Selbstverständlichkeit voraussetzt, nur von Menschen geübt werden können, deren informelle Beziehungen frei von künstlichen und formellen Zwängen sind. So wird auch das Arbeitsleben nur dann als angenehm empfunden, wenn sich Arbeitskollegen zueinander aus freien Stücken kollegial, fair und tolerant verhalten.

Die jüngsten Entwicklungen im Rechtssystem folgen aber offenbar dem Trugschluss, solche Bedingungen eines gelungenen Miteinanders ließen sich per Gerichtsbeschluss reproduzieren. Dies ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Eigene Gesetze

Im politischen Leben ist die Bedeutung des Grundsatzes der Freiwilligkeit beim Eingehen verlässlicher Bindungen und beim Wachsen von Loyalität gegenüber Prinzipien zivilen Zusammenlebens ebenfalls zu erkennen: Bürger können die Gesellschaft nur freiwillig mit demokratischem Geist beleben. Die immer wieder versuchte Erzwingung demokratischer Haltungen per Dekret ist ein Widerspruch in sich. Aufgeweckte Bürger mit kritischem Verstand kann selbst der mächtigste Gesetzgeber nicht herzaubern – vielmehr tritt der gegenteilige Effekt ein, wenn er sich dies auf die Fahnen schreibt.

“Viele Politiker, die unser Zusammenleben durch formelle Initiativen ”kitten” wollen, treiben die gesellschaftliche Desintegration voran.”

Der demokratisch verfasste Rechtsstaat beruht auf vielschichtigen und eng vernetzten informellen Beziehungen, welche mündige Bürger aus freien Stücken miteinander eingehen. Ohne diese Grundlage könnte es keinen Rechtsstaat geben. In diesem Raum der informellen Beziehungen herrschen indes eigene Gesetze. Heben staatliche Institutionen nun diesen freiheitlichen Charakter auf, indem sie versuchen, die Zivilität eines Gemeinwesens künstlich zu erzeugen oder am Leben zu erhalten, dann zerstören sie, trotz gegenteiliger Intention, die informellen Beziehungen, und das Gemeinwesen geht in die Brüche. Viele Politiker, die unser Zusammenleben durch formelle Initiativen ”kitten” wollen, treiben letztlich die gesellschaftliche Desintegration voran.

”Zivilgesellschaft” von oben

Betrachtet man juristische Neuerungen der letzten Jahre und anstehende Rechtsetzungsvorhaben, so wird deutlich, dass der Trend, Zivilität per Gesetz erzeugen zu wollen, enorm an Fahrt gewonnen hat. So offenbart das 1997 verabschiedete ”Gesetz zur Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe” das Bestreben der Politik, ”einvernehmliche”, ”herrschaftsfreie” oder liebevolle Sexualität im Eheleben zu sichern, indem selbst die bloße Anwendung ”körperlich wirkenden Zwangs” beim ehelichen Geschlechtsverkehr unter eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren gestellt wird.[1]

Das im Jahr 2000 in Kraft getretene ”Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung” hat eine ganz ähnliche Zielsetzung: Es untersagt den Eltern die Anwendung jeglicher körperlicher und seelischer Gewalt und will auf diese Weise die Erziehungsberechtigten dazu ”anregen”, liebevollen Respekt und einvernehmliche Entscheidungsfindung in der Kindeserziehung walten zu lassen.[2]

Im Arbeitsleben ist die Politik ebenfalls darum bemüht, elementare Umgangsformen per Dekret sicherzustellen. Dies verdeutlicht beispielsweise der Richtlinienentwurf zur Bekämpfung von ”Diskriminierungen” im Arbeitsleben, den die EU-Kommission Ende 1999 verabschiedete.[3] So sieht die EU-Behörde europaweit rechtlichen Schutz vor Belästigungen durch Arbeitskollegen vor, wobei auch Arbeitgebern ein Beitrag zur Herstellung belästigungsfreier Arbeitsumfelder durch eine juristische Verpflichtung abverlangt werden soll. Zudem will die Kommission in der Arbeitswelt Ungleichbehandlungen nicht bloß aufgrund des Geschlechts verboten wissen (solche Regelungen gibt es längst), sondern auch aufgrund der ”Rasse”, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und der Weltanschauung ebenso wie der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer möglichen Behinderung. In sämtlichen Betrieben sollen zwischenmenschliche Beziehungen durch einen EU-weiten Verhaltenskodex geregelt werden und bei Bedarf sanktioniert werden können. Die EU-Behörde beabsichtigt damit ein Ding der Unmöglichkeit, nämlich Informalität voraussetzenden Prinzipien wie Kollegialität, Mitmenschlichkeit und Toleranz im Arbeitsleben durch formelle Regeln mehr Geltung zu verschaffen.

Zerfall mit Verboten bekämpfen

Im Hinblick auf das politische Leben wollen Parlamentarier die Grundwerte unserer Gesellschaft absichern. So fürchten viele einerseits die Korrumpierung der Demokratie. Deshalb schlagen sie vor, das Spendenwesen stärker zu regulieren (Stichwort: ”absolute Transparenz”), die Amtszeiten von Amts- und Mandatsträgern zu begrenzen oder ein Parteienstrafrecht einzuführen. Andererseits hegen zahlreiche Politiker die Absicht, im politischen Willensbildungsprozess die Grundregeln zivilisierter Umgangsformen zu festigen: Die Anstrengung des Verfahrens zum Verbot der NPD und Vorschläge zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit dienen einvernehmlich dem Ziel, Toleranz und Takt gegenüber Ausländern und Minderheiten herzustellen. Parallel dazu werden dem Bürger beständig Anleitungen gegeben, wie er sich zivilcouragiert ”gegen Rechts” verhalten könne – Konzerte und Mahnwachen, Lesungen und andere Inszenierungen gehören mittlerweile ins Kulturprogramm jeder Kleinstadt.

“Sorgen um die Gesundheit unserer Gesellschaft sind nicht nur Fiktionen der politischen Entscheidungsträger.”

Sicher sind solche Initiativen zumeist gut gemeint. Es bedarf aber einer gehörigen Portion Engstirnigkeit und Naivität, zu glauben, gesellschaftliche Missstände ließen sich so einfach regeln. Mit all diesen Maßnahmen antwortet eine realitätsferne und visionslos gewordene Politik blinder denn je auf den Eindruck gesellschaftlicher Desorientierung. Die Grundstimmung ist, dass sich private Beziehungen und auch Arbeitsbeziehungen immer problematischer gestalten – die wachsenden Sorgen um Kindesmissbrauch, Gewalt in der Ehe und Mobbing am Arbeitsplatz deuten darauf hin. Auch im politischen Leben wird ein Verlust elementarer Grundwerte des Gemeinwesens wahrgenommen. Kommentatoren wittern heute an allen Ecken und Enden der Gesellschaft Zerfall.

Früher: Anwälte des Volkes

Diese das politische Leben prägenden Sorgen haben das Verhältnis zwischen Bürger und Staat stark gewandelt. Insbesondere in Bezug auf die Bedeutung informeller Beziehungen ist ein wichtiger Paradigmenwechsel zu verzeichnen. In früheren Zeiten wurden diese als Basis des Zusammenlebens verstanden. Wichtige Akteure, die an der ständigen Erzeugung grundlegender gesellschaftlicher Übereinkünfte teilnahmen, waren die Familien, die Kirchen und Parteien, aber auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Vereine. Sie lieferten den Rahmen für gesellschaftliche Prozesse, die ganz eigenen Regeln folgten. Aus ihnen erwuchs die Lebensenergie eines mehr oder weniger intakten gesellschaftlichen Zusammenlebens – und für die Politik eine elementare Grundlage ihres Agierens.
Miteinander konkurrierende Politikkonzepte konnten nur entstehen und Relevanz erlangen, weil informelle Beziehungen sie innerhalb der Gesellschaft transportierten. Die Herausbildung und Prägung gesellschaftlicher Normen oblag somit dem Bürger in seiner informellen Freiheit. Die bürgerliche Selbstorganisation auf Basis individueller Interessenlagen prägte die Formierung politischer Lager, sie bewirkte die Bildung und Weiterentwicklung unterschiedlicher Politikprogramme und die Auseinandersetzung um die beste Zukunftsvision. Dieser gesellschaftliche Diskurs reproduzierte die sich immerzu wandelnde politische Landschaft sowie ihren regulativen Überbau, das heißt ihre Gesamtheit an Regeln und Konventionen. Politiker und andere Sachwalter dieses regulativen Überbaus verstanden sich folglich als Anwälte der Bürger.

Heute: Politik als Erziehung

Im Zuge der politischen Umwälzungen Ende des letzten Jahrhunderts wurden jedoch die gängigen Politikkonzepte hinfällig und die über Jahrzehnte eingebürgerten Konventionen tiefgehend erschüttert. Parteien, Kirchen und Verbände erlitten einen Mitgliederschwund, und die Infragestellung familiärer Werte fand ihre Entsprechung in der tatsächlich zu beobachtenden Schwächung traditioneller Familienbeziehungen. Bedeutende politische Auseinandersetzungen um gesellschaftliche Visionen sind von der Bildfläche verschwunden. Politik hat ihren Charakter grundlegend verändert und ihren Blick neu ausgerichtet.
Die heutige ”Politik” verlagert ihre Aufmerksamkeit und ihre regulative Tätigkeit in die Sphäre eigengesetzlicher Informalität. In diesen traditionellen Lebensbereich bürgerlicher Selbstorganisation drängen heute formalisierende Rechtsetzung, Gerichts- und Verwaltungstätigkeit mit dem Ziel, grundlegende Verhaltensregeln im zwischenmenschlichen Miteinander formell abzusichern. Politiker und andere Sachwalter des regulativen Überbaus verstehen sich nunmehr weniger als Anwälte von Einzelinteressen, die in Selbstorganisation zum Ausdruck gebracht werden. Sie begreifen sich vielmehr als Orientierungsgeber und Normensetzer.

“Während sich sozialdemokratische Politik früher als Anwalt der Arbeiter und Angestellten verstand, zielt die Ökosteuer heute darauf, individuelles Bewusstsein durch staatlichen Zwang zu formen.”

Deutlich wird dies an gesetzlichen Vorhaben wie der Ökosteuer: Während sich sozialdemokratische Politik früher als Anwalt der Arbeiter und Angestellten verstand und die Interessen eines bedeutenden Teils der Wählerschaft im politischen Raum zur Geltung bringen wollte, zielt die Ökosteuer nicht mehr auf Repräsentanz, sondern vielmehr darauf, individuelles Bewusstsein durch staatlichen Zwang zu formen. Die gegenwärtige Politik unterscheidet sich von der althergebrachten folglich dadurch, dass sie versucht, Maßstäbe dem Bürger zu oktroyieren. Hierdurch geht ein wesentlicher demokratischer Zug der Politik verloren: Sie wird zusehends elitärer und autoritärer, weil sie sich tendenziell als eine Art Gesinnungspolizei versteht. Zum Ausdruck kommt dieser Trend in den vielfältigen Diskussionen über die Notwendigkeit, den Bürger vor sich und anderen zu schützen.

Schutzbefohlene Bürger

Dieser Paradigmenwechsel geht einher mit einer grundlegend veränderten Erwartungshaltung, die Politiker heutzutage dem Bürger gegenüber hegen: Die Vorstellung, man habe es mit mündigen Bürgern zu tun, wurde zu den Akten gelegt. Man geht vielmehr davon aus, dass man passive, schutzbedürftige und vereinzelte Individuen vor sich hat, die an der Hand zu führen sind. Auf der anderen Seite stellt aber auch ein wachsender Teil der Bevölkerung das Konzept des autonomen Individuums von sich aus selbst in Frage und nimmt die entmündigenden ”Schutzfunktionen” des Staates dankend an, fordert sogar deren forcierte Implementierung. Selbst gegen Gesetzesvorhaben, die einen expliziten Erziehungscharakter haben und individuelle Freiheiten beschneiden, regt sich mittlerweile kaum mehr Widerstand.

“Die Vorstellung, man habe es mit mündigen Bürgern zu tun, wurde zu den Akten gelegt.”

Die geringe Wertschätzung des Konzepts vom mündigen Bürger fällt zusammen mit der Auflösung traditionell bedeutender Vereinigungen bürgerlicher Selbstorganisation. Im Zuge dessen entzieht die Politik dieser Sphäre informeller Eigengesetzlichkeit die ihr früher zugesprochene Regelungskompetenz und überträgt sie stattdessen auf Instanzen der Fremdorganisation. Solche Instanzen sind z.B. Familiengerichte, die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung unter erleichterten Bedingungen die ”erforderlichen Maßnahmen” oder gar den Entzug des elterlichen Sorgerechts anordnen können.[4]  Auch Strafgerichte vermögen nun leichter in das intime Eltern-Kind-Verhältnis eingreifen, da mit dem Verbot jeglicher Gewalt in der Erziehung der Rechtfertigungsgrund für die Begehung eines jeden Straftatbestandes weggefallen ist – nicht bloß die Körperverletzung, sondern auch die Freiheitsberaubung und die Beleidigung stellen nunmehr relevante Straftatbestände dar.[5] Strafgerichte können aufgrund des Gesetzes zur Vergewaltigung in der Ehe den Ehepartner auf Antrag unterschiedlicher Personen[6] dafür bestrafen, dass er sich nicht dem Bild ”einvernehmlicher” Sexualität fügt. Damit werden persönliche Beziehungen, die von intimen Emotionen und Umgangsformen leben, eines Teils ihrer Eigengesetzlichkeit beraubt. Und wenn im politischen Raum die Entscheidung über das politische Schicksal eines Kandidaten nach Ablauf einer Amtsperiode nicht mehr dem Bürger obliegt, sondern dem Gesetzgeber oder den Gerichten (bei möglicher Einführung eines Parteienstrafrechts den Strafgerichten), dann werden auch diese elementaren gesellschaftlich-politischen Prozesse der Demokratie von den Prinzipien der autonomen Selbstorganisation losgelöst.[7] Von einer Eigengesetzlichkeit des politischen Willensbildungsprozesses kann schließlich auch keine Rede mehr sein, wenn bei Demonstrationen in sogenannten ”befriedeten Zonen” Sondergenehmigungen erforderlich sind.

Spirale der Destruktion

Alle politischen Versuche, die ”Erosion” der Gesellschaft aufzuhalten und das Gemeinleben per Gesetz zu ”kitten”, wirken kontraproduktiv. Sie beschleunigen die Spirale der Destruktion: Je mehr Politiker die Eigengesetzlichkeit gesellschaftlicher Prozesse beschneiden und auf diese Weise die informellen Beziehungen der Bürger untereinander kappen, desto mehr nimmt die Vereinzelung der Menschen zu. Dies erhöht wiederum ihr Gefühl der Ohnmacht. Zwischenmenschliche Beziehungen werden schließlich immer weniger durch gegenseitiges Vertrauen und der Übereinkunft, bestimmte Angelegenheiten selbst zu regeln, geprägt. Sie werden formalisiert und zeichnen sich durch gegenseitige Misstrauen und dem lauter werdenden Ruf nach dritten Regelungsinstanzen aus. Die damit einhergehende Verunsicherung wiederum veranlasst Politiker, mit immer schärferen Maßnahmen in die Privatsphäre einzugreifen und sich dem ”Schutz” der verbliebenen Grundwerte zu widmen – so lange, bis sie alle zwar Gesetzeskraft erlangt, aber an wirklicher Relevanz verloren haben.
Der heutzutage oft als ”einfühlsam” empfundene Staat entpuppt sich bei näherer Betrachtung als verunsicherte und verunsichernde Triebfeder fortschreitender gesellschaftlicher Desintegration.

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