29.09.2020

Dicker Wälzer, dünnes Ergebnis

Von Detlef Brendel

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Foto: Markus Spiske / raumrot.com via Pexels / CC0

Der wissenschaftliche Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums schlägt staatliche Gängelung zum Zwecke einer ‚korrekten‘ Ernährung vor.

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat aktuell das Gutachten „Politik für nachhaltigere Ernährung“ vorgelegt. Auf über 800 Seiten geht es darum, unter den Aspekten Gesundheit, Soziales, Umwelt und Tierwohl eine so genannte faire Ernährungsumgebung zu gestalten. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat man viel zu lesen. Ob die Lektüre des schweren Reports zu gewichtigen Erkenntnissen führt, darf angezweifelt werden.

Die Erkenntnis, dass viele Lebensmittel einen sozialen, umwelt-, klima- und tierschutzbezogenen Fußabdruck tragen, ist sicher richtig. Die grundsätzliche Überlegung, im Interesse einer nachhaltigeren Ernährung diese „Big Four“, also Gesundheit, Soziales, Tierwohl und Umwelt, in eine umfassende Betrachtung zu integrieren, ist im Prinzip sinnvoll. Eher kritisch sind dagegen die stark ideologisch behafteten Themen zu sehen, die in dem Report auf eine dirigistische und staatlich gelenkte Ernährung abzielen.

Bereits im ersten Satz der Zusammenfassung stellt das Gutachten eine Behauptung auf, die die wissenschaftliche Qualität der Ausarbeitung insgesamt in Frage stellt. „Die Art und Weise, wie wir uns ernähren, beeinflusst im Wesentlichen unseren individuellen Gesundheitsstatus, unsere Lebensqualität und unser Wohlbefinden.“ Mit dieser These werden wichtige wissenschaftlich relevante Themen, die durch umfangreiche Studien ausreichend belegt sind, für die weitere Betrachtung ausgeklammert. Für den individuellen Gesundheitsstatus, die Lebensqualität und das Wohlbefinden ist ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren verantwortlich. Diese reichen bis hinein in die Genetik. Marburger Forscher kommen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu der Erkenntnis: „Zu etwa 60 Prozent sind die Erbanlagen dafür verantwortlich, dass jemand Übergewicht entwickelt.“ Nach der WBAE-Studie scheint es eher die Werbung zu sein.

„Die Intention des Beirats besteht darin, für dirigistische Eingriffe in die Marktwirtschaft akademisch verbrämte Grundlagen zu liefern.“

Eindrucksvoll untersucht ist die Bedeutung des Lebensstils für den Gesundheitsstatus. Die dramatisch sinkende körperliche Aktivität der Menschen, Stress und andere Konsequenzen der aktuellen Lebensweise sind hier relevant. Die Behauptung, die Ernährung sei der wesentliche Faktor, ist auf den ersten Blick eingängig, klammert allerdings in einer wissenschaftlich unzulässigen Weise wichtige Einflussfaktoren aus. Auf den über 800 Seiten wäre Platz für die Komplexität dieser Thematik gewesen. So wird in dem Gutachten jedoch auf Behauptungen gesetzt, die im Widerspruch zu dem stehen, was nicht nur Prof. Dr. Peter Stehle, der langjährige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) festgestellt hat. Die Ernährungsforschung zeichnet sich leider dadurch aus, dass sie keine wissenschaftlich validen Fakten durch evidenzbasierte Studien liefern kann und damit eine Aussage, die behauptet, was gute und was schlechte Lebensmittel sind, unzulässig ist.

Auch in einem wissenschaftlichen Gutachten ist es durchaus legitim, sich auf ein einzelnes Segment zu konzentrieren, das für das Thema relevant zu sein scheint. Allerdings würde es zu einer wissenschaftlich korrekten Vorgehensweise gehören, darauf hinzuweisen, dass andere Faktoren, die nicht behandelt werden, ebenfalls Relevanz besitzen und eventuell sogar eine größere Rolle spielen.

Ideologie statt Wissenschaft

In der Zusammenfassung der Studie, einem Leitfaden für vermeintliche Erkenntnisse und spätere Überlegungen, werden Behauptungen formuliert, die keinen wissenschaftlichen Charakter haben, sondern eher ideologisch motiviert sind. So werden beispielsweise große Portionsgrößen als Erschwernis für eine nachhaltigere Ernährung genannt oder hohe Werbeaufwendungen für angeblich ungesunde Lebensmittel kritisiert. Solche Anmerkungen sind nicht ernährungswissenschaftlich, sondern politisch motiviert. Welchen Durchmesser darf eine ernährungsphysiologisch korrekte Pizza haben? Welche Größe darf ein Joghurtbecher haben, wenn man sich je nach Appetit auch für den Verzehr von zwei oder drei Bechern entscheiden könnte? Wer definiert ungesunde Lebensmittel und wer beziffert die angeblich zu kritisierende Höhe der Werbeausgaben? Bereits an dieser Stelle lassen sich die Intentionen des Beirats erkennen, nämlich für dirigistische Eingriffe in die Marktwirtschaft akademisch verbrämte Grundlagen zu liefern.

Zumindest irritierend ist der Hinweis, dass mit gezielten Preisanreizen die Auswahl von Nahrungsmitteln manipuliert werden kann. Es ist diskussionswürdig, ob ein wissenschaftliches Gutachten zur nachhaltigen Ernährung Hinweise zur politischen Umsetzung geben sollte. Der Beirat geht hier sogar noch weiter. Der Spielraum für individuelle Verantwortung, ein wichtiger Aspekt unserer Gesellschaft, wird kritisiert und es werden Instrumente wie beispielsweise Lenkungssteuern empfohlen. Damit begibt man sich auf ein durchaus problematisches Terrain, nämlich hinein in eine Diskussion der Freiheitsrechte in einer demokratischen Gesellschaft. Mit derartigen Überlegungen und Ausführungen mutiert ein wissenschaftlicher Beirat zu einem fragwürdigen politischen Impulsgeber.

„Ein einzelnes Produkt mit seinem spezifischen Nährwertprofil macht noch nicht die Ernährung aus.“

Es hätte keines großen Kreises von Wissenschaftlern bedurft, um zu der landläufigen Erkenntnis zu kommen, dass eine ausgewogene Zusammenstellung von Lebensmitteln mit überwiegend günstigen Nährwertprofilen positiv zu bewerten ist. Vor den Ökotrophologen wussten das schon unsere Urgroßeltern.  Und die Erkenntnis, dass es dazu verschiedene Ernährungsmuster gibt, deren Auswahl eine persönliche Präferenz der Verbraucher darstellt, ist auch nicht so neu. Persönliche Präferenzen und das breite Spektrum von Ernährungsmustern müssen aus Sicht des WBAE jedoch weitgehend eingeschränkt werden. Hier sollen nach dem Credo der Wissenschaftler Strafsteuern, Werbeverbote und andere Instrumente in die individuelle Ernährung eingreifen.

„Die Exposition gegenüber Lebensmitteln und Essensreizen durch Werbung und soziale Medien kalibriert unser Wahrnehmungsfeld heute häufig in Richtung auf Produkte mit ungünstigem Nährwertprofil, also Fast Food, Softdrinks und Produkte mit schlechter Klimabilanz.“ Dies ist eine forsche Behauptung, die nicht durch wissenschaftliche Erhebungen verifiziert werden kann. Sie scheint vielmehr eine subjektive Wahrnehmung zu sein, die auch durch permanente Agitation von Organisationen wie Foodwatch befördert wird. Im real existierenden Markt wirbt der Handel mit regionalen Produkten, mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und vielen guten Lebensmitteln mehr. Es gibt Marketing für Bio, für Vegan und für was auch immer. Nach Aussage der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) werden 170.000 Lebensmittel für jeden Lebensstil, jede Haushaltsgröße und jede Religion zu günstigen Preisen angeboten. Da kann jeder nach seiner Fasson satt und selig werden. Die Palette beworbener Lebensmittel ist extrem breit und keineswegs durch angeblich ungünstige Nährwertprofile gekennzeichnet.

Es wird unterstellt, dass Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen oft die höchsten Renditen erzielen und daher besonders stark beworben werden. Bei der großen Produktvielfalt, die in einer breiten Palette von Werbung profiliert wird, haben wir auch viele sehr unterschiedliche Lebensmittel mit je nach Betrachtung positiven Nährwertprofilen. Außerdem macht ein einzelnes Produkt mit seinem spezifischen Nährwertprofil noch nicht die Ernährung aus. Derart nicht belegte Behauptungen geben dem Gutachten eine klare Tendenz, die gegen die Lebensmittelindustrie gerichtet ist.

Regulierung des Konsums

Als Kernergebnis wird in dem Gutachten formuliert: „Der Einfluss von Ernährungsumgebungen wird in der öffentlichen und politischen Diskussion unterschätzt, die individuelle Handlungskontrolle dagegen überschätzt.“ Eine solche Feststellung ist relevant und interessant. Eigentlich ist dieses Kernergebnis des Gutachtens eine klar formulierte Kritik am Nutri-Score, der den Verbrauchern zur individuellen Handlungskontrolle ein Essen nach Farben vorgeben will. Der große Einfluss der Faktoren, die hier als Ernährungsumgebung bezeichnet werden, ist dagegen der entscheidende, der für die Umsetzung einer gesunden und ausbalancierten Ernährung viel stärker genutzt werden müsste. Hier wird in dem Gutachten jedoch nicht konsequent gedacht. Das wichtige Ziel einer sachlichen Aufklärung tritt hinter die Präferenz des Gutachtens für regulierende Faktoren wie z. B. Portionsgrößen, Werbeausgaben etc. zurück.

Mit dem konsequenten Durchdenken ist es so eine Sache. Die bestens belegte Erkenntnis, dass beispielsweise Übergewicht in bildungsfernen Schichten erheblich verbreiteter ist als in höheren sozialen Schichten, wird in dem Gutachten zumindest angesprochen. Das hätte eine gründliche Betrachtung verdient. Alle sozialen Schichten sind den identischen Platzierungen im Handel, der identischen Werbung und den identischen Portionsgrößen ausgesetzt. Zudem ist für höhere soziale Schichten der Preis der Produkte nur selten ein limitierender Faktor. Für einkommensschwache Schichten ist er es heute schon. Statt Markenprodukte zu kaufen wird dann auf Billigprodukte ausgewichen. Diese Tatsachen sprechen dagegen, dass durch staatliche Regulation im Handel, durch Veränderung von Portionsgrößen oder beispielsweise Strafsteuern das Körpergewicht der Menschen im Sinne der schlanken Linie beeinflusst werden kann. Eine gesamte Betrachtung des Lebensstils ist erforderlich. Um diese drückt sich das Gutachten.

„Werbeverbote dürfen kein Instrument von paternalistischer Bevölkerungs-Pädagogik sein.“

Und wenn es schon an validen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen mangelt, wie soll es dann mit ökonomischen Betrachtungen funktionieren? Dennoch beschäftigt man sich in dem Papier mit Überlegungen zur Finanzierung einer Politik für nachhaltigere Ernährung. Die dabei angestellten Berechnungen operieren isoliert mit Mehrwertsteuervergünstigungen oder -erhöhungen und staatlichen Investitionen. Das hat sehr theoretischen und realitätsfernen Charakter. Denn die Auswirkungen derartiger Eingriffe auf die Wirtschaft finden keine Berücksichtigung. Diese dürften bei einer staatlich durchgesetzten Konsumsteuerung allerdings sehr relevant sein und auch gravierender als die im Gutachten genannten Zahlen. Sogar Konsequenzen auf dem Arbeitsmarkt sind nach massiven Eingriffen in die Ernährungswirtschaft mit rund 600.000 Beschäftigten zu erwarten.

Die Diskrepanz zwischen Schaden und Nutzen zeigt sich auch bei einem Werbeverbot für Kinderprodukte. Damit würden ohne sachliche Grundlage wirtschaftliche Schäden in Kauf genommen, die nicht nur das Steueraufkommen betreffen, sondern erhebliche Konsequenzen für ganze Wirtschaftszweige bis hin zu Agenturen und auch bis hin zur Finanzierung von Informationsmedien haben. Hier wird ein tatsächlicher Schaden verursacht, der erheblich größer ist als ein nur theoretischer und mit ideologischer Fantasie angenommener Nutzen. 

Welchen Nutzen soll ein Verbot der Werbung für Schokolade oder andere zu indizierende Produkte haben? Es gibt keinen. Das Marketing der Unternehmen konzentriert sich in der Werbung auf die Profilierung von Marken und nicht darauf, durch generische Kommunikation den Wunsch nach Schokolade bei den Verbrauchern zu implementieren. Werbung ist keine Bedarfsweckung, sondern der Versuch, markenorientiertes Einkaufsverhalten zu initiieren. Das natürliche Verlangen nach gutem Geschmack bleibt trotz favorisierter Werbeverbote. Erschwert werden dagegen die Informationen für eine gezielte Auswahl der Produkte durch die Verbraucher. Erschwert wird auch die erfolgreiche Positionierung von Produkten für Hersteller und Handel. Werbeverbote dürfen kein Instrument von paternalistischer Bevölkerungs-Pädagogik sein. Sogar für Kinderprodukte gibt es das Recht auf Werbung, um Eltern und auch Kinder zu informieren.

„Die Behauptung, die Gesundheit der Bürger zu schützen, darf nicht der Türöffner für Beschneidungen der Freiheiten durch Gesetze und Verordnungen sein.“

Staatlich gelenkte Werbeverbote würden einen Sturm der Entrüstung hervorrufen, wenn nur noch Autos bis zu 100 PS beworben werden dürften, damit angeblich die Sicherheit auf den Straßen gefördert wird. Nicht die Werbung für ein Fahrzeug mit 300 PS verursacht Unfälle, sondern die individuelle Unfähigkeit eines spezifischen Fahrers. Nicht die Werbung für einen Müsliriegel produziert Übergewicht, sondern ein unausgewogener Lebensstil.

Freiheit und Gesundheit

Das Gutachten offenbart gravierende Widersprüche und gleicht diese dann durch konstruierte Annahmen aus. Das Blättern im Elaborat lohnt. Zusammenfassend wird festgehalten: „Die Evidenz, dass bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen einen positiven oder negativen Effekt auf bestimmte nichtübertragbare Krankheiten haben, ist gering“ (S. 353). Eine solche Aussage ist durchaus korrekt im Sinne des verantwortungsvollen Wissenschaftlers Prof. Stehle (s.o.). Trotz der Feststellung, dass es keine Evidenz zur Klassifizierung einzelner Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen gibt, versteigen sich die Autoren zu einer Empfehlung dirigistischer Eingriffe vom Nutri-Score bis hin zu paternalistischen Strafsteuern oder Werbeverboten. Das entlarvt das gesamte Gutachten als ein nicht wissenschaftlich, sondern politisch motiviertes Papier.

In dem Elaborat wird festgestellt, dass die Politik in die Freiheit einzelner eingreifen darf, um andere vor Schaden zu bewahren. Ab Seite 355 wird die Legitimation staatlicher Ernährungssteuerung diskutiert. Allerdings geht die Diskussion in eine gefährliche Richtung. Nicht zuletzt während der Corona-Pandemie hatte es zumindest den Anschein, die Gesundheit der Menschen sei die Grundlage für weitreichende Beschneidungen der Freiheitsrechte. Allerdings gibt es hier Grenzen, die sich in der aktuellen Diskussion deutlich zeigen. Sogar in einer gesundheitspolitisch relevanten Krise hat der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu gelten. Die Behauptung, die Gesundheit der Bürger zu schützen, darf nicht der Türöffner für Beschneidungen der Freiheiten durch Gesetze und Verordnungen sein.

In diesem Kontext sind verschiedene Fragen zu stellen: Verfolgen die Mittel legitime Zwecke und greifen sie in geschützte Rechtspositionen ein? Sind die Maßnahmen an sich geeignet? Sind die Maßnahmen erforderlich und angemessen oder verstoßen sie gegen das Übermaßverbot? Sind die Maßnahmen bei Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile verhältnismäßig?  Mit der Feststellung, dass es keine evidenzbasierten Erkenntnisse zur Beurteilung einzelner Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen gibt, liefert das Gutachten selbst hier eine klare Aussage zur kritischen Einordnung. Und noch eine unmissverständliche Feststellung: Aufgabe des Staates ist es nicht, das individuelle Gewichtsrisiko einzelner durch Reglementierung des individuellen Lebensstils vieler zu eliminieren.

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