05.10.2020

Brexit ohne Ende?

Von Sabine Beppler-Spahl

Titelbild

Foto: Thijs ter Haar ( CC BY 2.0 / bearbeitet)

Die undemokratische EU-Kommission leitet ein Strafverfahren gegen Großbritannien ein. Sie reagiert damit auf ein neues britisches Binnenmarktgesetz. Der Brexit ist ein Trauma für die EU.

Nun ist es also so weit: Die EU hat rechtliche Schritte gegen Großbritannien eingeleitet, weil die Regierung Boris Johnsons einzelne Klauseln des EU-Austrittsvertrags nicht respektieren will. Die Aufregung ist wieder einmal groß. Aber worum geht es überhaupt?

Im Zentrum des Konflikts steht der Nordirlandkonflikt, der schon während der Brexit-Verhandlungen die größte Hürde darstellte. Dahinter aber stecken – wie stets beim Brexit – weitergehende Fragen: Wie weit dürfen die Befugnisse der EU reichen? Welchen Status haben internationale Verträge? Müssen sie respektiert werden, auch wenn sie gegen die Interessen eines Landes und seiner demokratisch gewählten Regierung verstoßen?

Das neue Binnenmarktgesetz

Der unmittelbare Auslöser des Streits ist das von der Regierung – und von einer Parlamentsmehrheit bestätigte – Binnenmarktgesetz. Dieses neue Gesetz soll die Handelsregeln zwischen den vier Teilstaaten des Vereinigten Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland) sowie zwischen ihnen und dem Ausland koordinieren. Es ist Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die mit dem Austritt aus der EU einhergehen. Mit ihm soll die hinfällig gewordene EU-Gesetzgebung ersetzt werden . Wie der Journalist Stephen Daisley in der Zeitschrift Spectator erklärt, setzt es Standards und Regeln für ein Terrain, "das derzeit dem Hindernislauf in Sandhurst ähnelt”.

Die EU stößt sich daran, dass auch die Verteilung staatlicher Subventionen und Unternehmensbeteiligungen neu geregelt werden sollen. An dem Punkt reibt sich das Binnenmarktgesetzz mit der im Januar dieses Jahres verabschiedeten EU-Austrittsvereinbarung. Die trägt den sperrigen Titel „Agreement on the withdrawal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland from the European Union and the European Atomic Energy Community“. Ein Teil dieser Vereinbarung ist das Nordirland Protokoll (NI), das besagt, dass in Nordirland weiterhin die Zollvorschriften und Vorschriften über Produktstandards der EU gelten sollen. Die Region hat sich also weiterhin an EU-Vorschriften zu halten, während sie für den Rest des Landes aufgehoben werden. Als Teil dieser Abmachung steht es der EU zu, staatliche Hilfen, die den Handel zwischen Nordirland und dem Rest der EU verzerren könnten, zu unterbinden. Genau dies aber will die britische Regierung nicht akzeptieren.

In Frage steht auch der Artikel 4 des Austritts-Vertrags, der besagt, dass seine Bestimmungen rechtlichen Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht des Vereinigten Königreichs haben. Das britische Parlament sieht die Gefahr einer schleichenden Ablösung der nordirischen Enklave vom Rest des Landes. Dass diese Gefahr besteht, war von Anfang an ein Hemmschuh bei den Verhandlungen.

„Wer internationales Recht über nationales stellt, schadet der Demokratie.“

Die Brexit-Vereinbarung vom Januar dieses Jahres enthalte, so Bruno Waterfield, Brüssel-Korrespondent der britischen Times, einen starken Widerspruch: Auf der einen Seite schreibe sie einen „ungehinderten Zugang" zwischen Nordirland und dem britischen Festland vor, während sie auf der anderen Seite vorsieht, dass der Zollkodex der Europäischen Union direkte Auswirkungen auf das Territorium Nordirlands haben wird. Es sei, meint Waterfield, nur eine Frage der Zeit gewesen, bis dieser Widerspruch zu neuen Konflikten führen musste.

Nun ist es sicher richtig, dass Vereinbarungen grundsätzlich eingehalten werden sollten. Doch gilt das auch, wenn sie dem Land potentiellen Schaden zufügen können? Und was hat höheren Stellenwert: Eine Vereinbarung oder der Beschluss eines demokratisch gewählten Parlaments? Zu kritisieren ist gewiss, dass die Vereinbarung trotz dieser offensichtlichen Schwäche unterzeichnet wurde. Das aber kann nicht allein der britischen Regierung angelastet werden. Die Brexit-Verhandlungen steckten seit Monaten fest. Und Boris Johnson, der neue, mit klarer Mehrheit gewählte Premier – der den Wahlkampf Ende 2019 mit dem Slogan „Get Brexit done“ gewonnen hatte – unterzeichnete. Doch dass das Thema Nordirland überhaupt so stark im Zentrum stand, lag daran, dass es von den EU-Unterhändlern als Schwachpunkt erkannt worden war. Sie und ihre Unterstützer taten alles, um den Austritt so schwierig wie möglich zu gestalten. So schlossen sie z.B. die Möglichkeit aus, über ein Freihandelsabkommen mit Großbritannien zu verhandeln, bevor der Brexit geklärt war (obwohl ja die Zollgrenze eine der wichtigsten Hinderungsgründe für ein Abkommen war).

Das Trauma der EU

Was als Streit über Gesetze und Zuständigkeiten begonnen hat, ist im Grunde nichts anderes als die Fortsetzung des „Brexit-Kampfes". Für die EU ist der Austritt Großbritanniens ein Trauma. Hier geht nicht irgendein Land, sondern eines, das wirtschaftlich und politisch alles andere als unbedeutend war. Sein Bruttoinlandsprodukt lag 2016, dem Jahr des Austrittsreferendums, an zweiter Stelle in der EU. Die Nordirland-Klausel über Subventionen ist Ausdruck der Angst der EU-Vertreter vor einer neuen wirtschaftlichen Konkurrenz direkt vor ihrer Haustür. Es wird der EU jedoch nicht helfen, Großbritannien bestrafen zu wollen.

Internationale Verträge sind etwas anderes als nationales Recht. Sie spiegeln internationale Machtverhältnisse wider und sind daher als politisch zu betrachten. Wer internationales Recht über nationales stellt, schadet der Demokratie. Und die Briten sind längst nicht die Einzigen, die gegen internationale Vereinbarungen aufbegehren, die sie für falsch halten. Das beste Beispiel dafür, dass gewählte Regierungen nicht vor EU-Vereinbarungen einknicken sollten, wenn sie sie für falsch halten, lieferte die Bundesrepublik im Jahr 2005: War es nicht der damalige Kanzler Gerhard Schröder, der gegen den EU-Stabilitätspakt verstieß, weil er ihn, wie er erklärte, für schädlich hielt?

Ersten Meldungen zufolge sollen sich die britische Regierung und die EU auf eine Verschiebung des endgültigen Austritts um einen Monat geeinigt haben. Bei vielen Wählern, die seit nunmehr vier Jahren den Kampf um den Austritt beobachten, wird dies wenig Begeisterung auslösen. Wichtiger wäre es, wenn der Wunsch der Mehrheit der britischen Bevölkerung, die EU zu verlassen, endlich ernst genommen und respektiert würde.

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