26.03.2015

„Das Doppelleben ist unser Schutz“

Interview mit Johanna Weber

Das geplante Prostituiertenschutzgesetz enthält Bestimmungen, die sich nachteilig für die Betroffenen auswirken. Das kritisiert Johanna Weber, Sexdienstleisterin und politische Sprecherin des Berufsverbandes für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD).

NovoArgumente: Ein „Prostituiertenschutzgesetz“ entsteht derzeit auf Bundesebene. [1] Mit welcher Art „Schutz“ haben die Betroffenen zu rechnen?

Johanna Weber: Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass sich Politiker um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Prostitution bemühen. Der Ansatz ist allerdings unglücklich. Der Name Prostituiertenschutzgesetz vermittelt das Gefühl, dass es sich dabei um eine besonders gefährdete und somit schutzbedürftige Spezies handelt. Das aktuell von den Medien vermittelte Bild geht ja leider auch deutlich in diese Richtung. Ich erwarte allerdings sowohl von seriösen Journalisten als auch von Politikern, dass sie sich etwas mehr mit den Themen, an denen sie arbeiten, auseinandersetzen.

Die Sexarbeiterin pauschal als Opfer zu sehen, die den Schutz durch ein passendes Gesetz braucht, geht leider am Thema vorbei. Sicher gibt es problematische Fälle in unserer Branche, aber für die meisten Kolleginnen ist gar nicht die Arbeit als Prostituierte das Problem, sondern wie die Gesellschaft damit umgeht. Diese Stigmatisierung gälte es, abzubauen. Zu einer dahingehenden Normalisierung tragen weitere Sondergesetze definitiv nicht bei, denn sie machen deutlich, dass es sich bei der Prostitution eben nicht um eine annähernd normale Betätigung handelt.

Die Schwarz-Weiß-Darstellung unserer Arbeitswelt hat in den Köpfen der Menschen Bilder festgemeißelt: die Bordellbetreiber und Kunden als gewalttätige und gewissenlose Täter und die weibliche und sehr junge Prostituierte mit migrantischem Hintergrund als Opfer. Diese hilflosen Opfer müssen nun beschützt werden. So kommt es dann auch zu dem illustren Namen Prostituiertenschutzgesetz, welches als Ergänzung zum schon bestehenden Prostitutionsgesetz (ProstG) gelten soll. Nur vor diesem leider sehr realitätsfernen Hintergrund kann man die aktuelle politische Debatte zu unserem Thema verstehen. Der angedachte Schutz wird hier zu einem Zwangsschutz, denn die meisten Prostituierten fühlen sich gar nicht bedroht – zumindest nicht in der Art, die von einem Gesetz angegangen werden könnte. Da stellt sich eher die Frage, wer schützt uns vor unseren Beschützern.


„Wer schützt uns vor unseren Beschützern?“

Was bedeuten die geplante Erlaubnispflicht für Bordelle und die Anmeldepflicht für Sexdienstleisterinnen?

Hier werden gerne zwei Sachen in einen Topf geworfen. Die Erlaubnispflicht für Bordelle ist eine gewerberechtliche Regelung, die mit der Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen nichts zu tun hat. Die Frage, ob denn die angedachten gewerberechtlichen Auflagen für Prostitutionsstätten nicht eher zur Schließung von vielen kleinen, aber guten Arbeitsplätzen führen wird, will ich hier nicht stellen, denn das würde den Rahmen sprengen. Eine Regelung, ohne dass Betroffene an der Ausarbeitung beteiligt sind, führt üblicherweise nicht zur Verbesserung von deren Arbeitsbedingungen, sondern in Unkenntnis der Gegebenheiten zu groben Fehleinschätzungen.

Ich möchte mich dem zweiten Punkt widmen. Es wird gerne von der Meldepflicht für Prostituierte gesprochen. Dabei denken dann viele, dass es sich um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt handelt. Da ist es natürlich unverständlich, warum sich die Branche gegen so etwas wehrt. Aber darum geht es nicht. Denn es gibt in Deutschland schon eine Meldepflicht des Wohnsitzes. Dieses Gesetz gilt auch für Prostituierte. Das ist auch nicht das Problem.

Das Problem ist, dass es sich bei der angedachten Schutzbestimmung um eine Registrierung als Prostituierte handelt. Bei welcher Behörde und wie das zu erledigen ist, wird den jeweiligen Bundesländern überlassen. So munkelt man schon von einem Prostituiertenausweis, der allerdings anonym sein soll, denn es steht nur der Künstlername drauf. Damit dann aber doch die Zuordnung erfolgen kann, ist er mit einem Foto versehen. Nein, es handelt sich hierbei nicht um einen Aprilscherz, sondern um gutgemeinte Schutzbemühungen für Menschen, die nie gefragt werden, ob sie denn überhaupt geschützt werden wollen. Vielleicht wollen diese Menschen alles andere als durch einen Hurenausweis in der Handtasche noch weiter stigmatisiert zu werden. Die Registrierung einer so hoch stigmatisierten und häufig mehrfach diskriminierten Gruppe ist unzumutbar. Sie stellt ein Risiko für die betroffenen Personen dar und erschwert einen „normalen“ Alltag in unserer Gesellschaft.

Laut Aussagen einiger Politiker soll diese Maßnahme das Auffinden von Menschenhandelsopfern erleichtern. Ich frage mich, wie dies in einem Zusammenhang steht, denn gerade Menschenhändler und andere Ausbeuter würden doch sicherlich als erste ihren Opfern Ausweise besorgen. Besser können sie ihr Tun doch gar nicht legalisieren. Die Polizei betont immer wieder, dass das Hauptproblem die mangelnde Aussagebereitschaft der Betroffenen sei, die den Behörden gegenüber selbst auf Nachfrage behaupten, sie seien selbstbestimmt tätig. Was genau soll daran eine Registrierung ändern?

Was ist das für ein Schutz, wenn wir als Huren gebrandmarkt werden? Was ist das für ein Schutz, wenn alleinerziehende Kolleginnen Angst haben müssen, ihnen würde das Sorgerecht für das Kind aberkannt, weil die Behörden ja nun wissen, was sie beruflich machen? Was ist das für ein Schutz, wenn eine in der Prostitution tätige Migrantin, die in Deutschland bleiben und leben möchte, Angst haben muss, dass ihr als Hure andere Jobs und eine gesellschaftliche Teilhabe verwehrt werden? Was ist das für ein Schutz, wenn Studentinnen, die sich durch Escort finanzieren, um ihre zukünftige Karriere bangen müssen, weil der Stempel als Nutte an ihnen prangt? Das Doppelleben ist unser Schutz. Das wird uns durch die Meldepflicht genommen.

„Gesundheitsämter laufen Sturm gegen die geplante Beratungspflicht“

Und noch mehr Pflichten: Was verbirgt sich hinter der Beratungspflicht und wie stehen Sie dazu?

Prostituierte sollen durch eine Pflicht-Gesundheitsberatung geschützt werden. Dabei muss als lobenswert erwähnt werden, dass die umstrittene Pflichtuntersuchung vom Tisch ist. Gegen eine gute berufsständische Gesundheitsberatung gäbe es im Grunde nichts einzuwenden, wenn dies denn vernünftig gemacht wird. Dass wir hier von sinnvollen Regelungen weit weg sind, zeigt sich daran, dass die Gesundheitsämter gegen die angedachte neue Bestimmung Sturm laufen.

Diese fürchten zu Recht, dass das Vertrauen, welches sie über Jahrzehnte aufgebaut haben, zunichte gemacht wird. Dabei ist gar nicht die Beratung das Problem, sondern die damit verbundene Registrierung. Ohne Nachweis des Gesundheitsamtes kann die Prostituierte sich nicht bei der Meldebehörde anmelden. So ist es gedacht. Das Gesundheitsamt ist somit nicht mehr der Ort, wo gerade die sog. vulnerablen (besonders gefährdeten) Prostituierten sich vertrauensvoll hinbegeben und ehrlich erzählen können, dass sie jahrelang ohne Kondom gearbeitet haben. Sie müssen ja statt einfühlsamer Beratung befürchten, dass sie den dringend benötigten Stempel nicht bekommen.

Für Sexarbeiterinnen, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben, die jünger als 18 Jahre sind oder die Nebentätigkeit auf keinen Fall preisgeben wollen, fällt in Zukunft das Gesundheitsamt als Anlaufstelle und zur Notversorgung aus. Dies dient sicher nicht dem Schutz der Frauen. Und von Männern und Transsexuellen ist mal wieder überhaupt nicht die Rede.

Außerdem müsste für diesen bürokratischen Akt auch noch das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Nach § 19 sieht dieses nämlich vor, dass die Gesundheitsämter Information, Aufklärung und freiwillig und anonym wahrzunehmende Beratungs- und Untersuchungsangebote zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) vorhalten, ggf. auch aufsuchend. Diese Maßnahmen sind sehr erfolgreich und haben in Deutschland nachweislich (RKI-Studien) zum niedrigsten Infektionsstand an Geschlechtskrankheiten in Europa geführt.

„Wir sind weder Opfer noch pauschal kriminell.“

Die Berliner Bordellbetreiberin Felicitas Schirow befürchtet durch diese Regelungsintensität eine (staatliche gewollte) Bevorzugung von „sauberen Großpuffs“. [2] Steht eine Tendenz zur sogenannten „Kasernierung“, die an das 19. Jahrhundert erinnert [3], auch Ihrer Ansicht nach bevor?

Auch ich befürchte die Tendenz, kleine Bordelle zu schließen. Wenn es nur noch wenige größere Etablissements gibt, in denen Prostitution stattfinden darf, ist die Überwachung und Kontrolle ja auch viel besser möglich. Dies in der fiktiven Annahme, dass Kontrollen und Überwachung dem Schutz der Frauen dienen. Die meisten Sexarbeiterinnen sehen darin aber eher einer Störung des Arbeitsablaufes und eine extreme Diskriminierung. Wir sind weder Opfer noch pauschal kriminell.

Dass weiterhin die Begrenzung der Arbeitsplätze keine Verbesserung der Situation ist, sondern zu noch mehr und neuen Abhängigkeiten führt, will in manch einen Politikerkopf nicht rein. Für uns Sexarbeiterinnen ist es wichtig, dass die Vielzahl der Arbeitsmöglichkeiten bestehen bleibt. Ein kleines Wohnungsbordell, wo die Frauen sich selbst organisieren, ist für viele ein optimaler Arbeitsplatz. Andere sind lieber in einem Wohnwagen, in einem kleinen Barbetrieb, einer diskreten Terminwohnung oder auf dem Straßenstrich tätig. Jeder Arbeitsplatz hat seine Vor- und Nachteile, die die Kolleginnen durchaus einschätzen können, denn oft probieren sie sich in verschiedenen Bereichen aus.

Natürlich gibt es kein offizielles Gesetz, welches nur noch Großbetriebe zulässt, aber alle angedachten Regelungen deuten eher ein wahlloses Tabula rasa an als ein Aussortieren von „Schwarzen Schafen“. Es gibt noch keinerlei Arbeitsstandards, wie denn eine Prostitutionsstätte auszusehen hat. Ein Blick über die Grenze nach Wien zeigt, dass auf Grund der wenig an die Branche angepassten Richtlinien fast 80 Prozent der Bordelle nach Einführung der Konzessionierung schließen mussten. Dabei handelte es sich um viele sehr gute Arbeitsplätze, die beispielsweise nur leider nicht wie vorgesehen im Erdgeschoss waren, sondern z.B. als diskreter Massagesalon im ersten Stock. In Deutschland wird die Ausgestaltung den Bundesländern überlassen, was in einigen Regionen sicher zu Beamtenwillkür führen wird. Dies muss gar kein böser Wille sein, sondern einfach Ahnungs- und Hilflosigkeit. Beide sind keine guter Berater für eine sinnvolle Lösung in einem so schwer zu fassenden Themenfeld.

Auch gibt es noch keine offiziellen Überlegungen, wie denn mit der großen Zahl an Wohnungsbordellen umgegangen werden soll. Handelt es sich dabei doch einerseits um Betriebe, die zum Teil seit Jahrzehnten diskret und ohne Beschwerden an der Stelle tätig sind, aber andererseits um Wohnraumzweckentfremdung. Es gibt Städte, in denen weit über die Hälfte der Prostitutionsstätten Wohnungsbordelle sind. Wäre nicht eine Diskussion über Bestandsschutz angesagt?

Zu ergänzen ist noch, dass auch Großbordelle oder Saunaclubs für viele Kolleginnen sehr gute Arbeitsplätze sind, aber es passt eben nicht für alle. Nur die Vielfalt der Arbeitsplätze gibt uns Entscheidungsfreiheit und individuell passende Lösungen. Und das dient wirklich unserem Schutz. Wenn schon über gewerberechtliche Regulierungen gesprochen wird, dann sollte auf jeden Fall eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, doch dazu ringt sich ja keiner der Bundespolitiker durch, befürchten sie doch zu viel Gegenwind aus dem Bundesrat.

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