03.06.2014

Zurück in die dunklen Ecken

Essay von Ina Hunecke

Angeblicher Menschenhandel dient als Argument für ein Verbot der Prostitution. Die meisten Sexarbeiterinnen gehen ihrer Tätigkeit jedoch selbstbestimmt nach. Ein Verbot würde sie lediglich kriminalisieren und zu schlechteren Arbeitsbedingungen führen.

In den Diskussionen rund um die Prostitution geht und ging es schon immer um mehr als nur um Sex. Es geht um den Schutz der weiblichen Würde, um die Frage der Gleichstellung, der Vergleichbarkeit von in Beziehungen gewährtem und gekauftem Sex und nicht zuletzt um die Freiheitsrechte. Es geht um die Frage, wieweit darf der Staat das Intimleben seiner Bürger regeln und Menschen verbieten, mit ihren Körpern Geld zu verdienen.

Während die einen die Prostitution gerne generell verbieten und das 2002 in Kraft getretene ProstG [1] abschaffen möchten, sprechen die anderen sich dafür aus, das ProstG (nach 12 Jahren) nun auch zu implementieren und das Vollzugsdefizit durch weitere rechtliche und tatsächliche Schritte zu beseitigen. Ferner fordern sie, den Bereich endlich so zu regulieren, dass die darin arbeitenden Menschen nicht ständig stigmatisiert und drangsaliert werden können.

Diese Debatte ist nicht neu. Seit mehr als 150 Jahren wird diskutiert, ob Akzeptanz und Toleranz die bessere Art des Umgangs mit Prostitution seien oder Repression und Sanktion notwendig sind, um die in diesem Gewerbe arbeitenden Frauen und Männer vor Kriminalität zu schützen, sie wieder „in die Gesellschaft zu integrieren“ und dadurch ihre Lage zu verbessern. Mit einher geht die Frage, ob es Männern und Frauen gestattet werden soll, sich körperliche Zuwendung zu kaufen.

Im Februar 2000 befasste sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau mit dem Thema Prostitution und empfahl der Bundesregierung, die Stellung der Prostituierten zu verbessern. [2] Nach verschiedenen Gesetzesentwürfen und Beratungen trat zum 01.01.2002 das ProstG in Deutschland in Kraft und damit die Legalisierung der Prostitution. Das Gesetz ist ein „Kind“ der rot-grünen Regierung, die CDU/CSU wollte es damals und auch heute nicht. Unterstützung bekommen die ProstG-Gegner u.a. von der sog. „Feministin“ Alice Schwarzer und den Kirchen, die gerne allen im Bereich Prostitution tätigen Personen unterstellen, dass sie entweder Zwangsprostituierte – und damit Opfer – oder aber Täter und Kriminelle seien.

„Unterstützung bekommen die ProstG-Gegner von Alice Schwarzer und den Kirchen, die allen im Bereich Prostitution tätigen Personen unterstellen, dass sie entweder Zwangsprostituierte – und damit Opfer – oder aber Täter und Kriminelle seien.“

Feldzug gegen Prostitution

Jüngst hat Schwarzer medial eine große Kampagne gestartet: „Appell gegen Prostitution“ [3].  Hierzu wurden Fotos der prominenten Unterstützer auf der Titelseite der Zeitschrift „Emma“ abgedruckt. Denkt man ihren Ansatz weiter, dann ist die Einstellung, die dahinter steht, dass sexuelle Zuwendung, wie schon in vielen Jahrhunderten zuvor gefordert, wieder ausschließlich in Beziehungen erlaubt sein soll bzw. Männer ihn sich bei Frauen nur ohne Bezahlung holen dürfen und Frauen bei Männern natürlich auch. Das alles aber natürlich nur völlig ohne Zwang und frei von jeglichem Druck. Ein solches Verständnis von Sexualität ist kein emanzipiertes, freiheitlich liberales Denken, sondern eine tief christlich-konservativ geprägte Argumentation.

Bereits vor dem „Appell gegen Prostitution“ sorgte Frau Schwarzer „ in den Reihen der Sexarbeiterinnen [4] und Sexarbeiter sowie der Beratungsstellen für Aufruhr, als sie eine Interviewfrage, ob es neben Zwangs- auch freiwillige Prostituierte gebe, mit der Behauptung beantwortete:  „Die Freiwilligkeit ist ein Mythos“. [5]

Auch die Nichtregierungsorganisation Solwodi [6] hat aktuell eine große Kampagne gegen Prostitution initiiert. Sie richtet sich dagegen, dass Prostitution seit über 10 Jahren ein Beruf wie jeder andere sei, die Lebensbedingungen von Frauen in der Prostitution und der Handel mit Frauen aber seither deutlich schlimmer geworden seien.

Diese beiden Kampagnen sind medial gerade so präsent, dass sie als Beispiel für eine gewisse Einstellung zur Prostitution angeführt werden. Nach dieser Auffassung ist Prostitution keine selbstgewählte Dienstleistung zur Erlangung von Geld sondern ein Schicksal, dass den Frauen „angetan“ wird. Teilweise ist dies den Frauen und Männern in der Prostitution gar nicht bewusst, so dass sie Opfer sind, ohne dass sie selbst davon wissen. Um diese vielen Menschen [7] vor einem solchen Schicksal zu bewahren, soll die Prostitution verboten werden. Die in ihr tätigen Frauen und Männer sollen beraten, ihnen soll ihr „eigenes Opfersein“  bewusst gemacht werden und sie sollen zu „ordentlichen“ Tätigkeiten umerzogen werden. Das gab es schon einmal. Damals Ende des neunzehnten/Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts nannte man das Erziehungsheime und Arbeitslager. Auch hier sollten die Dirnen zu einem gesellschaftskonformen Verhalten angehalten werden. [8]

Verschiedene Stimmen in der Debatte

Die Ansicht der Akzeptanz und Toleranz wird von den Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen sowie den Beratungseinrichtungen in diesem Bereich vertreten. Erstere wollen weder umerzogen noch durch ein Verbot der Prostitution kriminalisiert werden. Ihr Interesse richtet sich in erster Linie darauf, legal und unter menschenwürdigen Bedingungen ihrer selbstgewählten Tätigkeit nachgehen zu können und von Stellen Beratung und Unterstützung zu erhalten, wenn sie benötigt wird. Diese Haltung lag auch dem ProstG und den 2007 erfolgten Evaluierungen [9] zugrunde. Hierin wurde das ProstG von renommierten Wissenschaftlern und Personen mit Praxisbezug als erster richtiger Schritt bewertet, bei dem aber leider aufgrund von fehlender Umsetzung noch die entscheidenden folgenden Schritte fehlten.

Die Überlegungen des ProstG gingen gerade nicht dahin, die selbstgewählte Entscheidung für die Prostitution zu kriminalisieren, sondern Möglichkeiten zu schaffen, wie die darin Tätigen sich ohne mögliche kriminelle Begleiterscheinungen selbstständig machen könnten. Es ging um Selbstbestimmung und Freiheitsrechte. Diese sollen nun zugunsten von Eingriffsbefugnissen und strafrechtlichen Sanktionierungen wieder abgeschafft werden und mehr als 90 prominente Personen, machen als Erstunterzeichner mit.

Die Unterstützer des ProstG sehen die aktuell noch immer bzw. wieder schwierigen Lebensumstände zum einen darin begründet, dass das ProstG nicht effizient und durchdacht umgesetzt wird. Bei gesellschaftlich-sozialen Problemen wie Armut und Kriminalität wird der „schwarze Peter“ noch immer in ihre Richtung geschoben.

„Die Prostitution bietet gerade Menschen aus anderen Ländern die Möglichkeit, unbürokratisch, ohne Sprachkenntnisse, mit wenigen Vorkenntnissen und bei freier Zeiteinteilung Geld verdienen zu können.“

Die Prostitution bietet gerade Menschen aus anderen Ländern die Möglichkeit, unbürokratisch, ohne Sprachkenntnisse, mit wenigen Vorkenntnissen und bei freier Zeiteinteilung Geld verdienen zu können. Die Möglichkeit, sich frei im EU-Raum bewegen zu können, führt also dazu, dass das Prostitutionsgewerbe einen regelrechten Ansturm von Menschen erlebt, die, aus anderen Ländern kommend, mit sexuellen Dienstleistungen ihren Lebensunterhalt verdienen wollen.

Dies führt zu einer hohen Konkurrenz unter den Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen und zu einem Preisverfall. Man sollte niemanden dafür verurteilen, dass er sein finanzielles Auskommen in Deutschland sucht, wenn es im eigenen Heimatland schwierig ist.

Das Problem ist daher nicht in der Prostitution zu suchen, sondern darin, dass gegen die Armut in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nichts unternommen wird. Es werden Länder in die EU aufgenommen, in denen der Lebensstandard und das mögliche Einkommen weit unter dem liegen, was in Deutschland Standard ist. Dann gibt es große Aufschreie, wie aktuell mit der geradezu panischen Angst, dass jetzt „Zuwandererströme“ aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland, kommen und „unser Sozialsystem“ überfluten, die schon deutlich ausländerfeindliche Züge tragen. [10]

Wenn die Menschen in der Prostitution arbeiten, ist das aber auch nicht recht, da die sogenannte „Armutsmigration“ in Verbindung mit Prostitution von den Gegnern des ProstG immer als Zwangsprostitution ausgelegt wird. Außerdem steigen angeblich stetig die Zuströme von Prostituierten durch Menschenhändler. Das ist schon aus rein ökonomischer Sicht nicht nur unlogisch, sondern geradezu paradox. In Bereichen, in denen es aktuell schon viel mehr Personen gibt, die Dienstleistungen anbieten, als solche, die sie konsumieren, gibt es gar keinen Markt mehr für Menschenhändler. Das Sexgewerbe ist für Menschenhändler absolut uninteressant geworden. Anders ist das bei dem Markt für Arbeiter im Bereich Pflege, Bau und Gastronomie, der stetig anwächst.

„Das Sexgewerbe ist für Menschenhändler absolut uninteressant geworden. Anders ist das bei dem Markt für Arbeiter im Bereich Pflege, Bau und Gastronomie, der stetig anwächst.“

Als Antwort auf die Kampagne von Schwarzer und Solwodi gibt es auch einen „Appell für Prostitution“. [11] Darin fordern Aktive aus der Sexarbeit politische Beteiligung, Aufklärung statt Zwang, respektvollen Umgang und Unterstützung für Menschenhandelsopfer. Sie lehnen Kriminalisierung und Überwachung ab.“ Neben den Gegnern und aktiven bzw. beratenden Personen in der Sexarbeit gibt es aber noch weitere Akteure, die Interesse an einem Verbot bzw. einer Verbesserung der Situation im Sinne einer rechtlichen Absicherung haben.

Vielfalt der Prostitution

Die Verallgemeinerung „die Prostitution“ ist hierfür erst einmal zu unterteilen in die verschiedenen Arten, wie Prostitution ausgeübt werden kann.

Da wäre zunächst der Straßenstrich: Die Bilder eines Straßenstriches werden immer genutzt, wenn auf das Problem von „Zwangsprostituierten“ hingewiesen werden soll. Der Straßenstrich bietet die wenigsten „Annehmlichkeiten“ als Dienstleistungsort. Selten gibt es Infrastruktur und sanitäre Anlagen. Bei jedem Wetter stehen die Anbieter der Dienstleistung am Straßenrand und warten darauf, dass ein Freier anhält und sie einsteigen können.

Aber genau darum ist die Wahrscheinlichkeit von der regelmäßig Streife fahrenden Polizei als „Zwangsprostituierte“ entdeckt zu werden, auch besonders hoch. Auch sind in diesem Bereich die meisten Beratungsstellen angesiedelt, weil erfahrungsgemäß auch der Anteil derjenigen in dieser Art der Prostitution hoch ist, die rechtliche, gesundheitliche oder ökonomische Probleme haben. Auch die Möglichkeit, dass solche Berater und Beraterinnen von Zwangsprostitution erfahren, ist sehr hoch. Kolleginnen, die einen solchen Verdacht haben, werden ihn relativ schnell einer solchen Stelle mitteilen, schon aus dem rein eigennützigen Grund, dadurch dann eine Konkurrentin weniger auf der Straße stehen zu haben. Der Straßenstrich ist daher für Menschenhändler nahezu uninteressant.

Hinzu kommt, dass auch das Sicherheitsrisiko auf dem Straßenstrich am höchsten ist. Ist die dienstleistungsanbietende Person erst einmal in das Fahrzeug des Freiers eingestiegen, ist sie ihm weitgehend schutzlos ausgeliefert

Diese Gefahr soll durch sogenannte Verrichtungsboxen minimiert werden. Hier parkt der Freier direkt auf dem Strich, Sichtwände schützen vor allzu neugierigen Blicken und Hilfe ist in Rufnähe in Form der anderen Personen, die sich auf dem Straßenstrich befinden. Diese Verrichtungsboxen sind aber selten und so wählen vor allem deutsche Sexarbeiterinnen vermehrt die sog. „innerhäusige“ Sexarbeit.

Diese kann zum einen in Form der Wohnungsbordelle und zum anderen in sog. „Etablissements“ wie Bordellen, Laufhäusern etc. erbracht werden. Die Betreiber solcher Etablissements sind verschieden organisiert. Es gibt Betreiber mit einem kleinen Betrieb, die aus Zeit- oder Interessengründen an den Diskussionen weitgehend nicht teilnehmen und es gibt kriminelle Betreiber, die kein Interesse an der öffentlichen Diskussion haben.

Ferner gibt es Betreiber, die sich in einem Verband organisieren, z.B. der UEGD [12]. Das Interesse dieser Betreiber liegt zum einen darin, möglichst eindeutige rechtliche Regelungen zu haben, so dass keine Strafbarkeit entstehen kann, weil Regelungen aus Unwissenheit nicht eingehalten wurden und zum anderen Konkurrenten, die die Preise oder das Image verderben, zu minimieren. Außerdem wollen sie Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen in Betriebe. Diese Betreiber beteiligen sich über ihren Verband aktiv an der aktuellen Debatte.

Neben verschiedenen Stellungnahmen und Eingaben wurde jüngst auch eine Vereinigung gegen den Menschenhandel gegründet namens „Der Kodex“. Hierbei verpflichten sich Betreiber gegen Menschenhandel vorzugehen und die bei ihnen tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen. [13]

„Innerhäusige“ Arbeit findet zunehmend auch in sog. Wohnungsbordellen statt.
Auch hier gibt es kleine Wohnungen, in denen ein oder zwei Personen ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten, aber auch ganze Ketten von Wohnungsbordellen mit vielen Wohnungen in vielen Städten, die zentral organisiert werden und bei denen teilweise nicht klar ist, wo die Strukturen verlaufen. Gerade diese Wohnungsbordelle [14] sind für die Polizei schwer zu kontrollieren, weil oft gar nicht bekannt ist, in welchen Wohnungen der Prostitution nachgegangen wird.

Die Polizei ist aber ein ganz wesentlicher Aktivist in der Diskussion rund um die Prostitution. Seit Beginn der Gespräche zum ProstG im Jahre 2000 wird ständig der Wegfall von Kontrollmöglichkeiten und die mit dem ProstG einhergehende Unkontrollierbarkeit des Gewerbes beklagt. Dass dies faktisch nicht gegeben ist, lässt sich sowohl anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik als auch an der „Razzienstatistik“ von Dona Carmen belegen. [15]

Aufgabe der Polizei ist die Verfolgung von Straftaten und auch die Prävention, also die Verhinderung von Straftaten. Aus Sicht der Polizei ließe sich beides mit einem Verbot der Prostitution deutlich einfacher handhaben. Wäre Prostitution verboten, könnte die Polizei immer und überall kontrollieren und einschreiten. Es lägen immer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor.

„Wäre Prostitution verboten, könnte die Polizei immer und überall kontrollieren und einschreiten. Es lägen immer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor.“

Hinter schwedischen Gardinen

Als Mustermodell gilt in diesem Bereich das sogenannte schwedische Modell. Dies basiert darauf, dass zum einen der Kauf einer sexuellen Dienstleistung als Angriff auf die Menschenwürde betrachtet wird und zum anderen diesem Angriff präventiv durch ein Verbot entgegengewirkt werden soll. Der Gedanke einer selbstbestimmten Tätigkeit, die von erwachsenen Menschen eigenverantwortlich angeboten oder genutzt wird, wird vollständig den moralischen Vorstellungen unterworfen, dass käuflicher Sex etwas Schlechtes und Kriminelles sei.

In Schweden ist die Prostitution seit 1999 verboten. Strafbar machen sich aber nur die Freier, nicht die Prostituierten. Hintergrund für die Einführung des Verbotes war das Ziel die öffentlich sichtbare Prostitution einzudämmen bzw. zu beseitigen. Für die Umsetzung des neuen Gesetzes hat die schwedische Regierung umgerechnet ca. 1.136.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon gingen ca. 800.000 Euro an die Polizei, die das Geld in ihrem Ermessen verwalten und verteilen konnte. Der Rest des Geldes wurde für Verwaltung und Gesetzesumsetzung ausgegeben. Zur Reduzierung von Wohnungsbordellen und für Beratung und Unterstützung z.B. von Ausstiegsprogrammen für Sexarbeiter wurden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Das Gesetz hat die sichtbare Prostitution in Schweden fast gänzlich beseitigt. Aber die Prostituierten sind noch da, nicht alle, aber viele. Sie arbeiten jetzt im Untergrund oder fahren mit ihren Freiern raus aus der Stadt in einsame Gegenden, wo sie ihnen dann schutzlos ausgeliefert sind. Anzeigen wollen sie die übergriffigen Freier aber oft nicht, weil sie dann zugeben würden, was sie tun und damit eine Offenlegung ihrer Tätigkeit auch im privaten Kreis einherginge. [16]

„Das Gesetz hat die sichtbare Prostitution in Schweden fast gänzlich beseitigt. Aber die Prostituierten sind noch da, nicht alle, aber viele. Sie arbeiten jetzt im Untergrund.“

In den letzten 14 Jahren gab es in Schweden so gut wie keine Verurteilungen in diesem Bereich. Dies liegt an den tatsächlichen Beweisschwierigkeiten bei der Strafverfolgung. Die Fahnder müssen die Prostituierten und ihre Kunden „auf frischer Tat ertappen“ und zugleich beweisen, dass für die Dienstleistung bezahlt wurde, die beiden (Prostituierte und Freier) also nicht etwa eine private Beziehung unterhalten. Selbst wenn die Fahnder sowohl Zeugen der Geldübergabe, als auch des Aktes werden, ist es immer noch schwierig, wenn sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Geschichte verständigen. Wenn denn doch einmal alles für ein Strafverfahren erforderliche Material beisammen ist, sieht das schwedische Recht vor, dass das Gerichtsverfahren durch die Zahlung einer Verwaltungsstrafe abgewendet werden kann. Dies kommt gerade den Freiern zugute, die durch ein Gerichtsverfahren viel zu verlieren hätten oder über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Eine Folge des Verbotes der Prostitution ist weiter, dass die Bedingungen in Clubs und Wohnungen in Schweden seither schlechter geworden sind. Es gibt nämlich noch Häuser, in denen Prostitution angeboten wird, es sind aber viel weniger als früher. Da die Polizei hauptsächlich die öffentlichen Plätze kontrolliert, wie politisch gewünscht, finden Kontrollen in den Häusern kaum noch statt. Dies führt dazu, dass Betreiber, um ihren Gewinn zu optimieren, teilweise nur noch das Nötigste in ihren Etablissements machen und auf Hygiene und Ambiente eher weniger geachtet wird. Freier sowie Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen sich damit aber aufgrund der geringen Alternativmöglichkeiten abfinden.

Prostituierten, die noch immer auf den Straßen arbeiten, bleibt wenig Zeit für Anbahnungsgespräche und damit auch für die Entscheidung, ob sie mit dem Freier gehen wollen oder nicht. Sie müssen sich für die Dienstleistungserbringung geradezu verstecken, oft in Bereichen, in denen Hilfe im Notfall kaum oder gar nicht zu erreichen ist.

Gerne wird damit für das Modell geworben, dass Schweden nun weniger Opfer von Menschenhandel habe. Schaut man sich die Statistiken daraufhin an [17], wie die Polizei von Menschenhandelsopfern erfährt, so wird schnell klar, dass häufig Anzeigen von Freiern oder anderen Prostituierten die Polizei auf die Personen aufmerksam machen. Nicht mehr dagegen in Schweden, wo kein Freier riskiert, sich selbst strafbar zu machen, nur um einer Prostituierten aus einer vermuteten schwierigen Lage zu helfen, und wo keine Prostituierte noch die eigene Tätigkeit offenlegen würde, um Konkurrentinnen zu helfen. Es steht zu erwarten, dass sich lediglich das Hellfeld [18] verringert, das Dunkelfeld aber vergrößert hat. Damit hat das schwedische Modell gerade das Gegenteil von dem verursacht, was Schwarzer und Kollegen eigentlich bekämpfen wollen, nämlich Menschenhandel und Zwangsprostitution. Diese Folgen werden von den Befürwortern des Verbotes der Prostitution weitgehend ignoriert.

Freiheit vs. Zwang

Dass es im Bereich der Sexarbeit Frauen und Männer gibt, die diese Tätigkeit nicht selbstbestimmt ausüben, wird genauso wenig geleugnet, wie der Zwang unter schlechten Bedingungen oder für sehr wenig Geld in anderen Branchen bzw. Berufen zu arbeiten. Es ist den Gegnern des ProstG zufolge aber nur ein geringer und sicherlich nicht der überwiegende Teil. Es gibt sehr viele Frauen und Männer, die dieser Tätigkeit selbstbewusst und selbstbestimmt nachgehen. Die Freiwilligkeit ist kein Mythos, sie ist Realität und es gibt eine Menge sinnvoller Regelungen, die getroffen werden könnten, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Prostitution zu verbessern. Sie liegen sowohl im rechtlichen, als auch im tatsächlichen Bereich, wie der Infrastruktur der Straßenstriche. Die Evaluationen zum ProstG haben viele Möglichkeiten aufgezeigt, und würde man mehr mit und weniger über die Betroffenen sprechen, könnten noch viele Anregungen hinzukommen, wie man das Gewerbe für Kriminelle unattraktiver und für die Dienstleister und Dienstleisterinnen sicherer machen könnte.

Stattdessen wird aber der Griff zum bekannten Allheilmittel empfohlen. Das Verbot als präventive Maßnahme oder aber als Bevormundung, je nachdem von welchem Standpunkt man es betrachtet. Der schwedische Weg wird die Prostitution wieder dahin verbannen, wo das ProstG 2002 sie rausholen wollte, den dunklen Ecken und der generellen Kriminalisierung aller in diesem Bereich Tätigen.

Alle Sorgen und Ängste, die uns aktuell in den Kampagnen, Talkshows und Fernsehkrimis präsentiert werden, basieren darauf, dass diese Tatsache, nämlich die Art und Weise des Gelderwerbes durch Sex, ausgeübt von selbstbewussten und selbstbestimmten Frauen und Männern, geleugnet werden und die Freiheitsrechte zugunsten von Repression und Sanktion beschränkt werden sollen.

Echten Opfern muss geholfen werden und echte Täter gehören bestraft. Es sollte in einem demokratischen Land aber einen Aufschrei geben, wenn Menschen mit von den eigenen Ansichten abweichenden Lebenskonzepten unterstellt wird, sie seien Opfer und müssten umerzogen und therapiert werden.

„Es sollte in einem demokratischen Land einen Aufschrei geben, wenn Menschen mit abweichenden Lebenskonzepten unterstellt wird, sie seien Opfer und müssten umerzogen werden.“

Armut sollte in allen Ländern bekämpft werden und zwar da, wo sie entsteht und nicht da, wo Menschen versuchen, sich ein besseres Leben aufzubauen. Mit einem Verbot trifft man nicht die Kriminellen, die suchen sich ihre illegalen Wege (oder hat die Prohibition in Amerika wirklich verhindert, dass Alkohol produziert und getrunken wurde?).

Verbietet man die Prostitution oder erschwert sie wieder, trifft man die Menschen, die dort ihr Auskommen verdienen. Und die Polizei wird von Opfern nur dadurch erfahren, dass sie Kontakt zum Milieu hält, dass Opfer von Straftaten sich trauen, die Polizei hierüber zu informieren und nicht aus Angst vor eigener Strafbarkeit Stillschweigen bewahren. Ein erneutes Abgleiten des gesamten Bereiches der Sexarbeit ins Dunkelfeld sollte mit allen Mitteln bekämpft werden und die Bedingungen in der Sexarbeit sollten so verbessert werden, dass Kriminalität sichtbar wird. Die Rechte jedes Einzelnen sollten gestärkt und nicht beschnitten werden.

Wenn wir in einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Welt leben wollen, müssen wir auch tolerieren, dass Menschen ihr Geld mit Dienstleistungen verdienen, die uns persönlich als fremd erscheinen und für uns persönlich keine Alternative darstellen mögen. Wir müssen akzeptieren, dass verschiedene Meinungen vertreten werden, aber strafrechtlich nur geahndet werden darf, was auch wirklich strafwürdig ist, weil es in die Grundrechte anderer eingreift. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschenrechte zugunsten von Eingriffsnormen und Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Menschen sind unterschiedlich und haben auch unterschiedliche Ansichten und Befindlichkeiten – auch und gerade im Bereich der sexuellen Intimität. Wenn erwachsene Menschen sich für die Sexarbeit entscheiden, egal ob als Sexarbeiter/ Sexarbeiterin oder als Freier, steht es niemandem zu, ihnen dies zu verbieten und sich moralisch über sie zu erheben, indem sie sie zu Opfern oder Tätern degradieren und ihnen eigenverantwortliches Handeln absprechen.

Der Staat darf und sollte nur dort eingreifen, wo eindeutig strafbare Handlungen vorliegen, und dies ist mit den heutigen Gesetzen im StGB möglich. Eine weitere Regulierung und Drangsalierung der Menschen in der Prostitution ist ein Rückschritt in alte Zeiten und mit den Menschenrechten einer aufgeklärten und freiheitlich-rechtsstaatlichen Bundesrepublik nicht zu vereinbaren.

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