02.07.2015

Plakate ankleben verboten?

Kommentar von Christoph Lövenich

Bundesernährungsminister Schmidt und andere möchten Reklame für Tabakprodukte in Deutschland ganz untersagen. Auch im Kino und auf Plakatwänden soll keine Werbung mehr stattfinden. Eine Stellungnahme.

„Es wird nichts ermöglicht, was bislang verboten ist. Im Gegenteil: Es wird vieles verboten, was bislang möglich ist“. [1] So wurde Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kürzlich zitiert. Der Anlass (in dem Fall Fracking) spielt dabei keine Rolle. Der Ausspruch könnte nämlich das Motto der gesamten Bundesregierung, wenn nicht der modischen Bevormundungspolitik überhaupt sein. Das gilt auch für Hendricks Kabinettskollegen Christian Schmidt (CSU), der erst vor ein paar Wochen stark koffeinhaltige Getränke aus dem Handel verschwinden sehen wollte. [2]

Jetzt fordert der Bundesernährungsminister ein totales Werbeverbot für Tabakwaren in Deutschland. Plakatreklame und Kinospots sollen der Vergangenheit angehören. [3] Seine Parteifreundin, Bundesdrogenbeauftragte Mortler, deren Amtsvorgängerin Dyckmans (FDP) und andere hatten in der Vergangenheit schon Gleiches verlangt. [4] Offenbar prescht Schmidt deshalb in der Öffentlichkeit vor, weil er hinter verschlossenen Türen wenig Unterstützung aus anderen Teilen der Bundesregierung erhalten hat. [5]

Dabei ist Tabakwerbung längst weitestgehend verdrängt. Schon seit 1973 läuft sie auf Grund einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr im Fernsehen. 1974 kam dann in der Bundesrepublik ein Gesetz, das zusätzlich Radioreklame erfasste und den Inhalt der Werbebotschaften einschränkte. 2002 erfolgte das Verbot von Kinowerbung vor 18 Uhr. Vor knapp einem Jahrzehnt musste sich die Bundesregierung zähneknirschend der EU-Tabakwerberichtlinie unterwerfen, seit 2007 ist hierzulande keine Tabakwerbung mehr in Printmedien und im Internet erlaubt – außer in branchenspezifischen Medien. Daneben ist auch das Sponsern öffentlicher Veranstaltungen untersagt. Es fällt auf, dass auf drohende und eingetretene Tabakwerbeverbote in den EU-Ländern, auch in Deutschland, weitreichende Einschränkungen wie Rauchverbotsgesetze gefolgt sind. Offenbar gehörte es zum Kalkül, durch den Wegfall bestimmter Anzeigenkunden die mediale Stimmung einseitiger beeinflussen zu können. [6]

„Die Beeinflussung von Kindern wird eher beschrien als belegt“

Bei Plakaten an Buswartehäuschen und Spots im Vorprogramm von Kinofilmen ist ein solcher Nutzen in Form medialer Lufthoheit nicht zu erwarten, deshalb sind sie in Deutschland bisher nicht verboten. In den fast allen EU-Mitgliedsstaaten allerdings sehr wohl, was Bundesminister Schmidt als Argument heranzieht. Was anderswo in Europa nicht gestattet ist, können wir doch nicht mehr erlauben – wo kämen wir denn da hin, was sollen die Nachbarn von uns denken…  Die Tendenz zur EU-weiten Vereinheitlichung aller Lebensbereiche wird von der Politik gerne als alternativloser Automatismus verkauft. Und natürlich drängt auch die offizielle Tabakbekämpfung unter dem Dach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ein umfassendes Bilderverbot des Teufelskrauts.

„Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine allgegenwärtige Werbung in der Öffentlichkeit den Einstieg in das Rauchen aktiv fördert” [7], beruft sich Schmidt im Stil der Zeit auf vermeintliche Experten-Autoritäten. Studien, die mit dem Zweck finanziert wurden, solche Ergebnisse zu fabrizieren, lassen sich beim Thema Tabak besonders leicht finden. Seit Jahrzehnten wird die Beeinflussung von Kindern durch Werbung hin zur Aufnahme des Rauchens eher beschrien als überzeugend belegt. [8]

Produktwerbung soll nämlich primär den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern anheizen, man will sich gegenseitig Marktanteile abjagen. Sowie ein Taschentuchhersteller durch Werbespots nicht die Zahl der Erkältungen oder der Allergiker in die Höhe treiben wird, und Reklame für Babywindeln die Geburtenrate womöglich kaum ankurbelt, so richtet sich Tabakwerbung keineswegs an Menschen, die gar nicht rauchen wollen. Die Vorstellung, man würde durch den Anblick irgendwelcher Anzeigen wie ferngesteuert wider seine eigenen Interessen konsumieren, entspringt dem aktuellen Verbraucherleitbild vom unzurechnungsfähigen Bürger, der der schützenden Hand seiner Obrigkeit bedarf. Ein solches Leitbild vom armen, willenlosen Reklameopfer verfechten Antitabakaktivsten und Prohibitionisten seit langem, mittlerweile wird es auch in der Bundesregierung unter dem fragwürdigen Etikett des „realen Verbrauchers“ vertreten. [9]
 


Von Werbeverboten profitieren die Marktführer, die größten Konzerne, deren Stellung von kleineren Konkurrenten dadurch schlechter angefochten werden kann. Erst seit dem Ende von Tabakwerbung im amerikanischen TV hat sich bei den Industriezigaretten dort ein dauerhafter Marktführer etabliert, die Marke Marlboro von Philip Morris (bzw. in den USA inzwischen Altria). [10]

„Ohne Tabakreklame stehen Nichtraucher im Regen“

Werbeverbote unterminieren also marktwirtschaftliche Konkurrenz. Wenn Unternehmen die Reklamemöglichkeiten in Deutschland nun fast ganz genommen werden sollen, schränkt dies nicht nur ihre Kommunikationsmöglichkeiten über Gebühr ein, auch den Verbrauchern werden Informationskanäle blockiert. Von der kulturellen und ästhetischen Bereicherung durch gut gemachte Werbemotive und -spots nicht zu schweigen: Originelle Plakate für Lucky Strike und das HB-Männchen sind längst Kult, die Marlboro-Männer erwärmen durch Brokeback-Mountain-Romantik manch schwules Herz.

Hinzu kommen die Einnahmeausfälle bei den Medien [11], hier bei Kinobetreibern und den Werbefirmen, die meist mit den Kommunen Verträge über Litfaßsäulen, Buswartehäuschen und ähnliche Werbeflächen abschließen. Einer rührigen Antirauchergruppe aus Bergisch Gladbach bei Köln war es gelungen, ein Verbot von Tabakwerbung auf Plakaten im städtischen Raum politisch durchzusetzen, es dauerte aber Jahre, bis sich überhaupt eine wirtschaftliche Option dafür fand. Bushäuschen werden (nicht nur) dort nämlich von Werbeunternehmern aufgestellt und müssen sich durch Reklameeinnahmen rechnen. Der neue Vertrag bringt, weil er Tabak- und Schnapswerbung untersagt, der Stadt Bergisch Gladbach weniger Geld ein. Ohne Tabakwerbung steht also ein solches Finanzierungsmodell für Wartehäuschen auf dem Spiel. So könnten sich bald selbst die abstinentesten Nichtraucher ungeschützt im Regen vorfinden.

Ganz neu wäre ein weitreichendes Plakatwerbeverbot für Tabakwaren in Deutschland zugegebenermaßen nicht, unter den für ihre Antirauchermaßnahmen berüchtigten Nazis bestand es mehrere Jahre. [12] Damit sind wir wieder bei der Gretchenfrage angelangt, welches Bild ein Staat von seinen Bürgern haben muss, der ihnen derartige Regulierung aufoktroyiert. Der mündige Bürger, der selbstverständlich damit umgehen kann, dass er von aller Art Werbung für alle möglichen Produkte traktiert wird, hat nach dem Verständnis der Bundesregierung jedenfalls ausgedient. Zurück bleibt ein ‚Konsumtrottel‘, der sich dankbar die Augen vor allen bösen Einflüssen zuhalten lässt, und eine Politikergarde, die sich auf die Brust klopft, wenn sie – siehe oben – vieles verboten hat, was bisher möglich war.

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