22.04.2016

Auf dem Weg in den Präventationsstaat

Analyse von Horst Meier

Titelbild

Foto: Ethan (CC BY 2.0 / bearbeitet)

Im Namen der inneren Sicherheit werden zunehmend Freiheiten eingeschränkt. Wir müssen lernen, mit dem Risiko der Freiheit zu leben.

Kaum ein Tag, an dem nicht eine Schreckensmeldung die „innere“ Sicherheit aufstört. Da kehren Dschihadisten aus einem fernen Bürgerkrieg zurück und werden unter Terrorverdacht verhaftet. Dann heißt es „Bombenalarm!“ und eine Großveranstaltung wird abgesagt. Die anderen Angstmacher heißen Finanz- und Eurokrise – gefolgt von einer Flüchtlingskrise, deren Ende gar nicht abzusehen ist. Politiker, die ihre Hilflosigkeit kaum mehr überspielen können, versprechen immer neue Sicherheiten. Während man sich an die Videoüberwachung des öffentlichen Raums gewöhnt hat, bleibt die Vorratsdaten­speicherung heftig umstritten. Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfas­sungs­gerichts, die hohe Hürden aufstellten, stifteten keinen „Rechts­frieden“. Inzwischen hat der Gesetzgeber nachgebessert: nächster Stopp Karlsruhe.

Der Grundsatzstreit um Freiheit und Sicherheit schwelt schon lange, doch unter den Vorzeichen der digitalen Revolution hat er sich enorm verschärft. Die Fakten, die Edward Snowden über die weltweite Kontrolle der Internetkommunikation enthüllte, ließen selbst hartgesottenen Kritikern des Überwachungsstaats den Atem stocken. Heute erscheint unklarer denn je, wie das Recht auf Privatheit und Datenschutz erfolgreich verteidigt werden kann. Gegen einen Präventionsstaat, der daran geht, vorbeugend und flächendeckend die Gesellschaft kontrollieren zu wollen.

Seine Anfänge liegen in den siebziger Jahren des vorigen Jahr­hunderts. Das Spiel von Räuber und Gendarm, erklärte Horst Herold – damals Chef des Bundeskriminalamts –, die simple Abfolge von Verbrechen und Strafe: das ist die Polizei von gestern. Eine moderne Polizei müsse den Finger „am Puls der Gesellschaft“ haben und künftige Entwicklungen mit kreativer Phantasie vorwegnehmen. Dem BKA-Chef schwebte eine Polizei vor, deren – so wörtlich – „gesellschaftssanitäre“ Aufgabe es sein sollte, durch intensive Durchdringung der Gesellschaft potentielle Problem­zonen auszumachen und Konflikte, die in Straftaten münden könnten, frühzeitig zu erkennen.

„Heute erscheint unklarer denn je, wie das Recht auf Privatheit und Datenschutz erfolgreich verteidigt werden kann.“

Was vor Jahrzehnten als Utopie eines etwas überspannten Polizisten belächelt wurde, klingt inzwischen nicht mehr ganz so utopisch. Der bürgerliche Rechtsstaat liberaler Prägung befindet sich auf dem Rückzug. Mit der stetigen Verschärfung von Gesetzen wurden die Befugnisse der Polizei weit ins Vorfeld konkreter Gefahren verlegt. Und der 11. September 2001 brachte dem Thema „Sicherheit“ eine beispiel­lose Hochkonjunktur. Die Folge ist eine Dominanz des bürokratischen Denkens und der zuständigen Apparate – und zwar nicht allein im Zwielicht der Geheimdienste, sondern auch bei der Polizei.

Deren traditionelle Aufgabe lautet: Repression und Gefahrenabwehr. „Repression“, das heißt Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten; „Gefahrenabwehr“, das heißt Verhinderung von Straftaten – und meint auch ganz allgemein präventive Maßnahmen gegen absehbare Schäden. Indem Prävention schleichend ausgeweitet wird, bekommt sie eine immer größere Bedeutung. Unerwünschte Lagen aller Art sollen von vornherein vermieden, schon der Gefahr einer Gefahr, dem abstrakten Risiko soll vorgebeugt werden. Das Zauberwort heißt „Gefahren­vorsorge“. Und so gibt es mittlerweile immer mehr polizeiliche Maßnahmen, die nicht der herkömmlichen Gefahrenabwehr, sondern einer neuartigen Gefahren­erforschung dienen. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten „Gefähr­der“, die rund um die Uhr observiert werden, selbst wenn sie beispielsweise bislang nur als Sympathisanten des Dschihad aufgefallen sind. Doch es geht nicht nur um potentielle Terroristen. Mit Hausbesuchen, sogenannten „Gefährder­ansprachen“, werden inzwischen gewaltbereite Fußballfans oder auch „Rädelsführer“ fremden­feindlicher Demonstrationen vor Randalen gewarnt.

„Schon der Gefahr einer Gefahr, dem abstrakten Risiko soll vorgebeugt werden.“

Der Verfassungsrechtler Erhard Denninger, Experte auf dem Gebiet des Polizeirechts, beobachtet den Strukturwandel seit Jahren: Die fort­schreitende Ausdünnung des Gefahrenbegriffs, das Agieren in einem diffusen Feld von Risikolagen – wo lediglich vermutet wird, es könnten eines Tages Gefahren auftreten –, all dies geht mit einer Erosion rechtsstaatlicher Zentralbegriffe einher. Denn wo nicht einmal eine abstrakte Gefahr besteht, so Denninger, kann für Maßnahmen der Polizei auch kein konkreter Adressat ausgemacht werden. Aus dem klassischen „Störer“, dessem Verhalten eine benennbare Gefahr zugeordnet werden kann, wird ein kaum zu bestimmender Personen­kreis, der keine besonderen Aktivitäten entfaltet – und trotzdem ins Blickfeld polizeilichen Interesses gerät. So vermag selbst legales Betragen den Staat nicht mehr auf Distanz zu halten.

Diese Entwicklung, von Denninger als eine „vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat“ charakterisiert, läuft darauf hinaus, ohne belegbaren Verdacht in die Rechte unbescholtener Bürger einzugreifen. Was mit dem scheinbar neutralen Begriff „anlasslos“ daherkommt, müsste nach herkömmlichem Verständnis schlicht „unbegründet“ heißen. Und genau auf diese Weise geraten immer häufiger Bürgerinnen und Bürger ins Visier von Sicherheitsbehörden, Menschen, denen nichts anderes vorzuwerfen ist, als dass sie E-Mails verschickt oder in einem bestimmten Mobilfunkbereich telefoniert haben. Die „anlasslose“ Speicherung von Verbindungs­daten – erklärtermaßen auf Vorrat –, und die flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs durch Geheimdienste, deren Kenntnis wir mutigen Leuten wie Edward Snowden verdanken, sind die spektakulärsten Auswüchse dieser Entwicklung.

Es gibt allerdings nicht nur die notorischen Begehrlichkeiten der Sicherheitsapparate, sondern auch triftige Gründe, über neue Gefahren ernsthaft nachzudenken. Wir bekommen Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten, warnte Innenminister de Maizière vor kurzem, es könnten sich Terroristen unter die Flüchtlinge mischen, die in Deutschland Schutz suchen. Wie aber diejenigen aufspüren, die sich womöglich als „Schläfer“ niederlassen, um die Gunst der Stunde abzuwarten? Oder nehmen wir das „Restrisiko“ der Atomtechnik. Es wird seit den Anschlägen vom 11. September mit Blick auf mögliche Terrorangriffe nicht mehr so verharmlost wie jahrzehntelang üblich. Die Gefahren, die einst Robert Jungk in seinem Buch „Der Atomstaat“ beschwor, werden heute in Planspielen an Polizeiakademien diskutiert.

„Die Versuchung ist groß, die immensen technischen Möglichkeiten zu rechtlichen Kompetenzen zu machen.“

Anders gesagt: Wir leben in der vielzitierten „Risikogesellschaft“, die der Soziologe Ulrich Beck diagnostizierte. Dem entspricht auf juristischer Ebene ein vormund­schaftlicher Sicherheits­staat, der sich zunehmend der „Risikovorsorge“ verschreibt. Die Strategie radikalisierter Prävention tendiert ins Uferlose. Mit herkömmlichen rechtsstaat­lichen Standards ist das immer schwerer zu begrenzen. Allerdings besagt ein eherner Grundsatz: Der Polizei darf rechtlich nicht alles erlaubt sein, was sie faktisch kann. Bezieht man das faktische Können auf die digitale Revolution unserer heutigen Kommunikationsweisen, so wird klar, wie stark die Versuchung ist, die immensen technischen Möglichkeiten in immer neue rechtliche Kompetenzen umzumünzen.

Dass dieser Funktionswandel vom liberalen zum präventiven Staat auch auf die Verfassung durchschlägt, beschreibt der Staatsrechts­lehrer und ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm. Seine klarsichtige Analyse besagt, dass eine Ausweitung der Staatsaufgaben, die vor­beugend und flächendeckend wirkt, sich den traditionellen Kontrollen der Staatsgewalt tendenziell entzieht. Und damit in ein „Dilemma“ führt: Die Verhütung abstrakter Risiken droht, so Grimm, „die demokratischen und rechtsstaatlichen Kautelen (auszuhöhlen)“, die entwickelt worden sind, um die „Staatsmacht im Interesse individueller Freiheit“ zu begrenzen.

Keine guten Aussichten, in der Tat. Was tun gegen einen Präventions­staat, der längst unaufhaltsam scheint? Da sich Sicherheit anscheinend von selbst versteht, wäre schon viel damit gewonnen, kühlen Kopf zu bewahren und die Konjunktur­ritter der Gefahren­vorsorge mit der Bürgerfreiheit zu konfrontieren. Eine offene Gesellschaft, die ihre Lebensform – das heißt die Pluralität ihrer politischen Anschauungen, die Vielfalt ihrer religiösen Überzeugungen, die Verschiedenheit ihrer Lebensstile und nicht zuletzt das Recht auf digitale Privatsphäre – eine Gesellschaft, die all das nicht Stück für Stück einer trügerischen Sicherheit opfern will, muss vor allem eines lernen: mit dem Risiko der Freiheit zu leben. Das fängt mit dem Verzicht an, bei jeder Gelegenheit um mehr Staatsschutz und Fürsorge zu betteln. Und es verlangt vor allem Gelassenheit und Ausdauer.

Unterdessen wachsen die Vorsorgeaufgaben des Staates; und die technische Entwicklung schreitet fort. Gewissheits­verluste gehen mit globaler Unüber­sichtlichkeit einher. All das schürt frei flottierende Ängste, die gerade deshalb, weil sie von niemandem zu zerstreuen sind, politisch so leicht ausgebeutet werden können. Hinzu kommt, dass wirkliche und gefühlte Sicherheit oft auseinanderfallen. Da braut sich etwas zusammen, etwas, das keinen Namen hat. Inmitten schwerer Turbulenzen schwankt das zeit­genössische Bewusstsein zwischen Fatalismus und dem Wunsch nach einer allumfassenden Gefahrenvorsorge. Lebst du noch oder bist du schon in Sicherheit? Willkommen im Präventionsstaat!

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!