01.03.2000

Skandalöse Kampagnen gegen Männergewalt

Analyse von Sabine Beppler-Spahl

Über falsch verstandenen Frauenschutz in Deutschland. Gewalt und Geschlecht gehören zu den prominentesten Kategorien zeitgenössischer Ideologieproduktion. Noch unheiliger werden sie in der Allianz, wenn man sie zum “Krieg der Geschlechter” oder zur “Gewalt gegen Frauen” vermählt. Wie Frauenschützer sich die intakte Familie vorstellen.

“Gewalt gehört für viele Frauen und ihre Kinder in der Bundesrepublik auch heute noch zum Alltag ... Ein angemessener gesellschaftlicher Umgang mit Männergewalt und die Inverantwortungnahme der Täter ... stehen jedoch noch aus”. (BIG, Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt)

Häusliche Gewalt ist ein Thema, das seit einiger Zeit ins Zentrum gesellschaftlichen Interesses gerückt ist, vor allem nachdem es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem wichtigen Aktionsfeld erklärt wurde. Familienministerin Christine Bergmann spricht von der “täglichen Gewalt gegen Frauen” und davon, dass in Deutschland jede “dritte Frau häuslicher Gewalt ausgesetzt” sei. Dringender Handlungsbedarf sei geboten. Frau Bergmanns besondere Unterstützung gilt daher dem Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), einem Modellprojekt, welches zu sechzig Prozent vom Bund finanziert wurde und 2,3 Millionen Mark gekostet hat. Das Modellprojekt endete im Dezember 1999, soll aber im Jahr 2000 als Clearingstelle weiter arbeiten und Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen überprüfen. Das BIG rühmt sich damit, dass es in den vier Jahren seines Bestehens nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Polizisten sensibilisiert und zahlreiche Gesetzesänderungen zum besseren Schutz der Frauen initiiert hat.
Das BIG und das Bundesministerium für Familie will nicht nur den Frauen als Opfern helfen, sondern auch “Täterarbeit” leisten. Für Frau Bergmann und die Aktivistinnen des BIG geht Gewalt nämlich offensichtlich ausschließlich von Männern aus. Das präsentierte “Täter-Opfer-Bild” ist verblüffend einfach: Täter sind Männer, Opfer sind die Frauen. Konsequenterweise ist durchweg die Rede von “Männergewalt”.
Das hat Gegenreaktionen hervorgerufen. Parallel zu den Initiativen zum Schutz der “Frauen-Opfer” haben sich Männergruppen formiert, die sich gegen das Schwarz-Weiss-Schema wehren. Oft vertreten sie aber ein ebenso einfaches Opfer-Täter-Schema – nur mit veränderten Vorzeichen. Die Gegenrechnung und das Auflisten von “Frauengewalt” ist zwar geeignet, das gängige Bild zu relativieren, doch es trägt dazu bei, das angebliche Gewaltproblem in Partnerschaften hochzuspielen.

Wer bietet mehr?

Das eigentlich Skandalöse an der offiziellen Kampagne “gegen Männergewalt” ist, dass sie sich auf Angaben stützt, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Selbst Verfechter der Kampagne müssen zugeben, dass ihre Zahlen, jede dritte Frau erleide häusliche Gewalt, durch keine Statistik zu belegen sind. Bekannt ist lediglich, dass jährlich 2500 “seelisch und körperlich misshandelte Frauen” Zuflucht in den sechs Berliner Frauenhäusern suchen – das sind weniger als 0,2 Prozent der in Berlin lebenden Frauen.
In den USA gibt es seit Jahren ähnliche Kampagnen zum Thema häusliche Gewalt. Das Berliner Interventionsprojekt hat zum Vorbild die amerikanische Organisation Domestic Abuse Intervention Project (DAIP). Doch auch in den USA hat sich gezeigt, dass das Thema “häusliche Gewalt” übertrieben dargestellt wird. In einem Bericht des US-amerikanischen “Centers for Disease Control” wurden Verletzungsursachen, die zu Notaufnahmen in Krankenhäusern führten, ausgewertet. Das statistische Material zeigt, dass häusliche Gewalt an letzter Stelle der Verletzungsursachen steht. Die meisten Notaufnahmen waren Resultate von gefährlichen Stürzen (zumeist ältere Personen; 26,9%), Autounfällen (13,4%), versehentlichem Zusammenprallen mit Objekten oder anderen Personen (7,1%), Tierbissen bzw. Pflanzenvergiftungen (5%), Erschöpfungszuständen (4,6%) und Mord, Totschlag, Körperverletzungen (4,1%). Häusliche Gewalt machte dabei nur einen Bruchteil der letzteren Erscheinung aus (Women’s Freedom Network Newsletter, Frühjahr 1997, Vol.4. Nr.2).

“Die Kampagne gegen häusliche Gewalt betrachtet persönliche, intime menschliche Beziehungen zunehmend als inhärent bösartig”

Das amerikanische “US Department of Justice” veröffentlichte im November 1994 Zahlen zu Fällen häuslicher Gewalt. Dem Papier läßt sich entnehmen, dass Frauen häufiger Opfer häuslicher Gewalt sind als Männer. Jährlich würden 572.000 Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen registriert. Laut Statistik sind in den USA 0,5% aller Frauen von häuslicher Gewalt betroffen. Von insgesamt 22.540 Mordfällen waren 16% auf Gewalt zwischen Partnern (Ehepaaren, Freund oder Freundin und Ex-Partnern) zurückzuführen.
Die Behauptung, in Deutschland sei jede dritte Frau von häuslicher Gewalt betroffen, ist eine fast hundertfache Übertreibung und abstruse Konsequenz eines inflationären Gebrauch des Gewaltbegriffs. Das lässt sich aus den Schriften des BIG entnehmen. Unter Gewalt wird hier so ziemlich alles subsumiert, was in einer Zweierbeziehung auftreten kann und nicht als eindeutig harmonisch zu bezeichnen ist (s. “Inflationärer BIG-Gewaltbegriff”). Im Zweifelsfall wird der Begriff Gewalt jeder objektiven Bedeutung beraubt: Gewalt ist dann gegeben, wenn sich eine Frau subjektiv als “Betroffene” empfindet.
Auch Umfragen zum Thema häusliche Gewalt sind aus diesem Grund wenig aussagekräftig, da sich jeder oder jede mit Fug und Recht als Opfer bezeichnen kann, wenn er/sie sich danach fühlt. Dadurch, daß alles als Gewalt bezeichnet wird, werden die wirklichen Fälle von Gewalt abgewertet, da sie ihren Charakter als besonders brutale Einzeltaten verlieren. Ein pragmatischer und dennoch realistischer Gewaltbegriff sollte vernünftigerweise dort Gewalt annehmen, wo für die oder den Betroffenen ein Leidensdruck entsteht, der ausreicht, dass sie oder er den Ort der Peinigung dauerhaft verlässt. Um diese Entscheidung zu erleichtern, sind Frauenhäuser eine sinnvolle Einrichtung.

Privatsphäre ade

Auch wenn jeder Fall wirklicher häuslicher Gewalt ein Fall zu viel ist, ist die jüngste Kampagne gegen häusliche Gewalt von all jenen abzulehnen, für die Selbstbestimmung ein zu verteidigender Wert ist. Die Forderungen der Kampagne stellen eine weitaus größere gesellschaftliche Gefahr dar als das Phänomen “häusliche Gewalt”. Für Menschen, die Opfer von Gewalt werden, sollte es Hilfsangebote geben, doch dies rechtfertigt nicht die von BIG geforderten Gesetzesänderungen, die einen nie da gewesenen Angriff auf die Privatsphäre aller Bürger zur Folge haben.
Die Behauptung, 30 Prozent aller Frauen seien im eigenen Heim nicht sicher, stellt die Familie als einen gefährlichen Ort dar, der um jeden Preis von staatlichen Institutionen wie der Polizei überwacht werden müsse. Aus diesem Grund wird der Arbeit mit der Polizei und der Frage nach Durchsetzung und Verschärfung von Gesetzen besondere Bedeutung beigemessen. In einer Informationsbroschüre des Bundesfamilienministeriums wird erklärt: “Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Täter häuslicher Gewalt wie die Täter, die ihre Taten in der Öffentlichkeit begehen, zu verfolgen sind und mit staatlichen Sanktionen zu rechnen haben. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist keine innerfamiliäre Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat.” (Aktionsplan der Bundesregierung, S.19)
Nach offizieller Zählart des Ministeriums hat sich daher der Staat in rund ein Drittel der Familien einzumischen. Vorgeblicher Schutz vor häuslicher Gewalt bedeutet damit Ausweitung polizeilicher Befugnisse in großem Stil. Die dem Berliner Modellprojekt angegliederte “Fachgruppe Polizei” erarbeitete “Handlungsanweisungen für den polizeilichen Einsatz”. Die Gründerin des Interventionsprojektes, Birgit Schweikert, verkündet stolz: “Zuerst haben wir geändert, dass das Ganze nicht mehr Familienstreitigkeit heißt ... Schon die Bezeichnung Familienstreit zeigt: das hatte keine hohe Priorität ... Das ist jetzt anders: Für alle Einsatzpunkte gibt es Richtlinien und Empfehlungen, wie die Polizei vorgehen soll. Dass sie beispielsweise grundsätzlich die Wohnung betritt, um Beweise zu erheben.” (taz, 31.3.1999)
 

Inflationärer BIG-Gewaltbegriff

 

  • Körperliche Gewalt: eine Frau schlagen, treten, würgen
  • Einschüchterung: ihr Angst machen durch Blicke, Gesten, Handlungen
  • Psychische Gewalt: sie demütigen, beschimpfen, ihr Selbstwertgefühl untergraben
  • Isolation der Frau: ihr Vorschriften machen, sie kontrollieren, ihr Kontakte verbieten
  • Sexuelle Gewalt: sie zu sexuellen Handlungen zwingen, sie vergewaltigen
  • Benutzen der Kinder: ihr Schuldgefühle gegenüber den Kindern einreden, ihr drohen, die Kinder wegzunehmen
  • Ausnutzen männlicher Privilegien: sie wie eine Dienerin behandeln, die Männer- und Frauenrolle festlegen
  • Ökonomische Gewalt: ihr verbieten zu arbeiten, Geld einteilen, Geld entziehen

 

Mit dem grundsätzlichen Betreten der Wohnung ist es nicht getan. In Zukunft soll die Polizei von Amts wegen Anzeige gegen einen mutmaßlichen Täter erstatten, auch wenn das mutmaßliche Opfer, die Frau, dies gar nicht wünscht: “Einen Antrag auf Strafverfolgung braucht sie nicht zu stellen, da bei häuslicher Gewalt von der Antragstellung durch das Opfer abgesehen wird.” (Broschüre, BIG e.V., S.7) Begründet wird dies damit, dass ein “öffentliches Interesse” an einer Strafverfolgung bestünde. Die Polizei wird im Zuge der Kampagne gegen häusliche Gewalt dazu verpflichtet, überall Straftatbestände zu vermuten, ihnen nachzuspüren und sie zu ahnden. Die Konsequenz ist, dass sowohl Männer als auch Frauen bevormundet und überrannt werden.
Es war immer ein wichtiges rechtsstaatliches Grundprinzip, dass der Bürger Recht auf Schutz vor staatlicher Willkür hat, und gegen dieses Prinzip wird im Namen des Frauenschutzes verstoßen. Zudem hat die Darstellung von Frauen als passive “Opfer” etwas grundsätzlich anti-emanzipatorisches. Die Kreuzritter gegen häusliche Gewalt sehen Frauen, zu deren Schutz sie sich berufen fühlen, als grundsätzlich unfähig an, selbst Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen.
Die neue Sensibilisierungskampagne gegen häusliche Gewalt betrachtet persönliche, intime menschliche Beziehungen zunehmend als inhärent bösartig. Streit und Versöhnung sind keine Privatangelegenheiten mehr, sondern staatsanwaltschaftlich zu verfolgende Kriminalität. Die Familie darf nicht mehr Zufluchtsort sein in einer ungnädigen Welt. Im Gegenteil, die neuen Hüter der Gerechtigkeit sehen gerade in der Familie die dunkle Seite des gesellschaftlichen Lebens, diejenige, die es ins ständige Scheinwerferlicht der Frauenschutztruppen zu zerren gilt. Die Privatsphäre wird zum Ort größter Gefahr erklärt, wo nicht nur Frauen, sondern auch Kinder zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt sind. Der Kampf gegen häusliche Gewalt hilft niemandem. Er dient lediglich dazu, weiteres Misstrauen zwischen den Geschlechtern zu schüren.

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