02.04.2013

Abtreibungsgegner: Recht auf Protest?

Von Ann Furedi

Natürlich genießen Abtreibungsgegner absolute Meinungsfreiheit. Das heißt aber nicht, dass sie auch vor Abtreibungskliniken „Bürgersteigberatungen“ betreiben dürfen. Ann Furedi, Geschäftsführerin der britischen Schwangerschaftsberatung bpas, über widerstreitende Rechte und Freiheiten

Letztes Jahr hat der größte unabhängige Anbieter von Schwangerschaftsberatungen und Abtreibungen in Großbritannien, der British Pregnancy Advisory Service (Britische Schwangerschaftsberatung; bpas) in London eine öffentliche Diskussion veranstaltet, um über Dinge zu debattieren, die man als sich widersprechende Rechte ansehen kann: Meinungsfreiheit, Recht auf Protest, Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Die von ca. 300 Menschen besuchte Debatte fand vor dem Hintergrund stärker werdender Proteste von Abtreibungsgegnern vor britischen Abtreibungskliniken statt, die eine wachsende Gegenreaktion von Befürwortern provoziert haben. Als langjährige Verteidigerin des Prinzips der Meinungsfreiheit und als Geschäftsführerin von bpas, dessen Kliniken die Hauptziele der Proteste sind, beschreibt Ann Furedi ihre Sicht auf die Dinge:

Der Hintergrund

Die britischen Anti-Abtreibungsproteste haben eine andere Dimension als diejenigen in den USA, wo Abtreibungskliniken zum Aufmarschgebiet für hunderte Abtreibungsgegner geworden sind. In Großbritannien werden keine Ärzte erschossen und Frauen werden auch nicht durch Sperren davon abgehalten, die Klinik zu betreten.

Die Proteste sind nicht besonders groß oder auffällig aggressiv. Normalerweise versucht eine kleine Gruppe von Leuten, die sich der Klink nähernden Schwangeren anzusprechen und ihnen ihre Entscheidung auszureden. Sie möchten ihnen Flugblätter in die Hand drücken, auf denen erklärt wird, was sie für die „wahren“ (und verborgenen) Risiken der Abtreibung halten und wollen ihnen erklären, weshalb es ihrer Meinung nach falsch ist, wenn eine Frau ihr Baby tötet. Manchmal konfrontieren sie die Frauen mit Plastikföten, damit sie sehen, wie das „ungeborene Baby“ aussieht. Gelegentlich verteilen sie auch selbstgestrickte Babyschühchen. Manche Gruppen zeigen große Bilder von verstümmelten abgetriebenen Föten, andere Bilder Unserer Lieben Frau von Guadalupe. Faktisch stellen sie keine große Bedrohung für das Angebot von Abtreibungsdiensten dar. Es liegt nicht in ihrer Macht, die Kliniken dichtzumachen. Aber ihr Ziel ist klar: die Frauen an der angestrebten Abtreibung zu hindern.

Als der Organisator einiger Proteste gefragt wurde, warum er weiter vor den Kliniken demonstrieren und Frauen von Abtreibungen abhalten wolle, war seine Antwort klar: Es ginge darum, „das Töten“ zu beenden.

Die Klinikprotestierer sehen sich selbst als die letzte Verteidigungslinie der ungeborenen Kinder und als letzte Gelegenheit für eine Frau, die Wahrheit zu erfahren. Eine Wahrheit, die ihrer Auffassung nach vom Klinikpersonal vor ihr geheim gehalten wird, weil es davon besessen ist, Abtreibungen zu fördern. Sie beschreiben sich selbst als „Bürgersteigberatung“. Jahrelang wurden die Proteste von den Klientinnen ignoriert und von den Anbietern toleriert. Während des letzten Jahres hat sich aber – vielleicht angetrieben von der durch Unkenntnis geprägten parlamentarischen Debatte über die angebliche Unzulänglichkeit von Abtreibungsberatungen – die Anzahl von Störungen gegenüber Frauen, die Kliniken betreten wollen, erhöht. So kam es zu einer wichtigen Diskussion darüber, ob Einschränkungen der Protestfreiheit gerechtfertigt sind und ob von den Protestierern das Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen werden kann.

Die Auseinandersetzung

Im Jahr 2001, als eine Gruppe von Abtreibungsgegnern, die Pro-Life Alliance, einen Parteiwerbespot produziert hat, der grafische Darstellungen einer Abtreibung in der späten Schwangerschaft enthielt, habe ich mich für ihr Recht eingesetzt, dies zur besten Sendezeit im landesweiten Fernsehen zu senden. In einem im LM-Magazin veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Warum wir niederträchtigen Schmutz verteidigen müssen“ habe ich mich dafür ausgesprochen, dass den Aktivisten gestattet sein muss, ihre Ansichten so auszudrücken, wie auch immer sie es für passend halten. Wir sollten ihre Argumentation anhören können und sie nach ihrem sachlichen Gehalt bewerten. Meinungsfreiheit ist wichtig, sie sollte als unverletzliches Prinzip gelten.

Für diejenigen unter uns, die sich für das Konzept der persönlichen Autonomie stark machen, ist Freiheit ein zentraler Wert. Wir mögen akzeptieren, dass Freiheit im Bereich des Handelns beschränkt ist; wir können lediglich verlangen, unsere Freiheit soweit auszuleben, wie sie andere nicht einschränkt. Aber Meinungsfreiheit muss absolut sein. Durch die Fähigkeit, auszudrücken, was wir denken – über Worte oder Bilder – bringen wir uns als Individuen zur Geltung. Jemandem das Recht zu nehmen, seine Gedanken auszudrücken und sein Recht, sich zu äußern, einzuschränken, bedeutet, die Grundfesten seiner Individualität zu verletzen. Sogar wenn wir unsere Autonomie nicht im Handeln ausdrücken können, können wir sie durch Worte ausdrücken.

Es gibt eine Menge zusätzlicher Gründe, warum Meinungsfreiheit gut ist und verteidigt werden sollte. Wir müssen die Argumente unserer Gegner hören können, um unsere eigenen zu prüfen und sie weiterzuentwickeln. Wir gewinnen mehr als wir verlieren, wenn wir dieses Prinzip achten. Aber unabhängig von seinem Nutzen sollten wir es als Wert an sich ansehen und als wichtig für die Verwirklichung der moralischen Integrität der Person, die im Zentrum der Sorge um individuelle Autonomie steht.

Können also Demonstranten vor einer Abtreibungsklinik, die sich in „Bürgersteigberatungen“ mit Frauen auseinandersetzen, die gar nicht beraten werden wollen, für sich das Recht auf Meinungsfreiheit beanspruchen? Und können sie sich auf die Redefreiheit berufen, wenn sie Frauen, die zu einem Abtreibungstermin gehen, Fotos von verstümmelten abgetriebenen Föten in die Hand drücken? Wenn wir das Recht verteidigen, Bilder im Fernsehen zu senden, können wir ihr Recht in Frage stellen, dieselben Bilder einer bestimmten Frau auf ihrem Weg zur Behandlung auszuhändigen?

Mein Argumentation lautet folgendermaßen: Die Freiheit, alles zu sagen, ist nicht dieselbe wie die Freiheit, zu jeder Gelegenheit oder in jeder Situation zu sprechen. Meinungsfreiheit garantiert nicht die Freiheit, alles zu jeder Person, zu jeder Zeit und an jedem Ort zu sagen. Das Konzept der Meinungsfreiheit auf „Sprachgebrauch“ zu reduzieren heißt, es von jeglichem bedeutungsvollen Inhalt zu entleeren.

Den Befürwortern der Meinungsfreiheit unter uns geht es um die Äußerung von Meinungen. Die Freiheit, die uns wichtig ist, ist die Freiheit, eine Ansicht mit dem alleinigen Ziel zu äußern, verstanden zu werden und andere davon zu überzeugen, dass wir Recht haben. Jemandem die Gelegenheit zu verwehren, seine Ansichten einer Frau gegenüber zu äußern, die eine Klinik betritt, mit dem Ziel, sie davon zu überzeugen, dass sie ihre Abtreibungsentscheidung überdenkt, ist genau das gleiche wie Zwischenrufern in öffentlichen Diskussionen das Recht auf Meinungsfreiheit zu verweigern und sie aus dem Saal zu schmeißen.

Der Versuch, eine Frau vom Betreten einer Klinik abzuhalten – unter Gebrauch von Worten oder Gewalt – ist eine Handlung, die dazu gedacht ist, ihre Fähigkeit, Entscheidungen zu fällen, zu untergraben. Sie stellt einen Angriff auf ihre Autonomie dar.

Es wäre viel richtiger (und ehrlicher) von den Bürgersteigberatern, die abtreibungswillige Frauen am Betreten von Kliniken hindern, zu argumentieren, dass ihr Recht auf Protest untergraben wird. Und so ist es. Während die Protestierer ihre Freiheit, gegen Abtreibung zu demonstrieren, auch anderswo genießen könnten, verlöre ihre Protestfunktion dadurch an Sinn. Ihre Absicht (den Fötus vor dem Tod retten, indem Frauen von der Abtreibung abgehalten werden) würde konterkariert.

Wie die Gesellschaft die Grenzlinien von akzeptablen Protestaktionen zieht, ist keine Frage von erstrangigen Prinzipien, so wie es die Meinungsfreiheit ist, sondern eher etwas, das verhandelt werden muss. Das Recht auf Protest, das das Recht beinhaltet, nach seinen Überzeugungen zu handeln, sollte soweit geschützt werden, dass es die Fähigkeit anderer zu autonomem Verhalten nicht verletzt. In einem Klima wie dem heutigen, in dem so viele Äußerungen verboten und so viele Stimmen unterdrückt werden, sollten wir so lange nach Toleranz streben, bis wir Intoleranz begegnen – und erkennen, dass dies eine Ermessensfrage ist.

Toleranz ist aber auch eine Ermessensfrage. Und ich bewerte verbale oder körperliche Proteste vor Kliniken als schlicht falsch.

Wenn damit die Absicht verfolgt wird, eine Debatte über Abtreibung weiterzuführen, sind sie fehlgeleitet. Frauen, die bpas-Kliniken aufsuchen, tun dies nicht, um ihre moralischen oder politischen Ansichten über Abtreibung zu zeigen; sie tun es, um eine praktische Lösung für ein persönliches Problem zu erhalten. Viele würden wahrscheinlich mit den Protestierern darin übereinstimmen, dass Abtreibung im Prinzip falsch ist, würden aber sagen, dass die Entscheidung, ihre Schwangerschaft zu beenden, für sie trotzdem richtig ist.

Die Frauen an diesem Ort und zu dieser Zeit sind nicht das legitime Zielpublikum für Debatten und Diskussionen. Das liegt nicht daran, dass schwangere Frauen besonders verletzlich oder empfänglich für Druck oder dass alle Protestierer aggressive Rüpel sind. Es geht einfach darum einzusehen, dass Leute, die eine Abtreibungsklinik betreten, nach medizinischer Versorgung suchen, nicht nach einer moralischen Auseinandersetzung.

Wenn es das Ziel des Protests ist, die Abtreibungsentscheidung einer einzelnen Frau zu behindern und zu beeinträchtigen, dann stellt er einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Autonomie eines Menschen dar – und die Protestierer müssen natürlich die Konsequenzen tragen, darunter auch Angriffe der Staatsmacht oder der angegriffenen Individuen. Sie mögen es als ihre Mission betrachten, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, aber dabei stellen sich ihnen diejenigen in den Weg, die dafür streiten, dass Frauen ihre reproduktive Wahlfreiheit ausüben können.

Abtreibungskliniken sind keine Bühne für politisches Theater. Die Frauen, die sie besuchen und das Personal, das die Frauen versorgt, sind keine politischen Requisiten. Nichts sollte unsagbar sein. Kein Bild sollte unzeigbar sein. Aber das heißt nicht, dass Worte oder Bilder per se „geschützte“ Formen des Handelns sind, die jederzeit zu jedem Zweck ins Feld geführt werden können.

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