17.02.2017

Die Wissenschaft wird mit Füßen getreten

Essay von Klaus-Dieter Jany

Titelbild

Foto: Lindsay Eyink via Flickr / CC BY 2.0

Eine neue Richtlinie der EU bedeutet den faktischen Ausstieg aus der Grünen Gentechnik. Wissenschaftliche Argumente sind der Politik egal.

Der „Ausstieg aus…“ wird immer mehr zur politischen Leitlinie, und dies nicht nur in Deutschland. Der Ausstieg aus fossilen Energiequellen, der Ausstieg aus der Atomkraft, der Ausstieg aus Kraftwagen mit Verbrennungsmotoren, der Ausstieg aus der (grünen) Gentechnik, der Ausstieg aus Handelsabkommen, der Ausstieg aus der konventionellen Landwirtschaft sind Beispiele für phantastisch populistische Themen, die auch gern von Politikern aufgenommen werden – teils aus wahlpolitischen Gründen, teils getrieben von der veröffentlichten Meinung. Ist nun auch bald der „Ausstieg aus der Wissenschaft“ zu erwarten?

Die Inkraftsetzung der Opt-out-Richtlinie 2015/412/EC 1 und die damit verbundene Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG 2 erlauben nun jedenfalls schon mal den gesetzlich abgesegneten, erleichterten Ausstieg aus der Grünen Gentechnik. Da die Opt-out-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss (in Deutschland ins Gentechnikgesetz), nutzen dies viele EU-Mitgliedsstaaten, um den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen mit nicht-wissenschaftlichen Argumenten auf ihrem Hoheitsgebiet generell zu untersagen. Ursprünglich war zwar geplant, mit der Opt-out-Richtlinie die Zulassung für den Anbau von GV-Pflanzen durch die Kommission zu erleichtern, und dann jedem EU-Mitgliedsstaat eine eigene Entscheidungsfreiheit für oder wider den Anbau einzuräumen. Mit deren Umsetzung werden jetzt jedoch vielmehr zwei Möglichkeiten geschaffen, die Grüne Gentechnik aus weiten Teilen der Gemeinschaft zu verbannen.

„Die EU-Mitgliedsstaaten können den Anbau einer als sicher gekennzeichneten gentechnisch veränderten Pflanze nun trotzdem untersagen“

Eine Zulassung von GV-Pflanzen durch die EU-Kommission entsprechend der Freisetzungsrichtlinie zu erreichen, ist bereits heute sehr schwierig –  und wird aus rein politischen Gründen zeitlich sehr lang hinaus gezögert, wie es sich beispielsweise beim Abstimmungsverhalten Deutschlands in den Konflikten zwischen den zuständigen Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Umwelt und Naturschutz deutlich zeigt. Anhand der gesetzlichen Gegebenheiten kann letztlich die EU-Kommission – aufgrund der positiven Sicherheitsbewertung einer GV-Pflanze durch die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA) – eine Anbauzulassung aussprechen. Sollte die EU-Kommission dies tatsächlich einmal umsetzen 3, können die EU-Mitgliedsstaaten den Anbau einer als sicher bewerteten GV-Pflanze mit den aufgezeigten Möglichkeiten aus der Opt-out-Richtlinie nun trotzdem untersagen.

Wissenschaftliche und andere Begründungen

Ein Verbot des kommerziellen Anbaus einer GV-Pflanze war bereits durch die Schutzklausel in der Freisetzungsrichtlinie jederzeit möglich. Allerdings musste hier der Mitgliedsstaat das Verbot mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründen oder neue wissenschaftliche Untersuchungen vorweisen, die landesspezifisch eine Gefährdung der Bevölkerung und/oder der Umwelt belegen. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben den Anbau von Mais MON 810 mit nicht-wissenschaftlichen Argumenten verboten. 4 Keines der Argumente war stichhaltig und so wurden sie entsprechend von der EFSA widerlegt oder klar gemacht, dass diese bereits bei der ursprünglichen Sicherheitsbewertung berücksichtigt wurden. Geändert hat dies nichts. Die EU-Kommission hat keinerlei Verfahren eingeleitet.

Eine wissenschaftlich haltbare Begründung für ein Anbauverbot nach Art. 23 der Freisetzungsrichtlinie war bislang nicht möglich. Dies sorgte selbst bei Politikern für ein unangenehmes Gefühl – und deshalb musste in Konsequenz die wissenschaftliche Begründung abgeschafft werden. Andere Ablehnungsgründe waren gefragt, und diese wurden nun mit der Opt-out-Richtlinie geschaffen. Von einer wissenschaftlichen Begründung weicht man erstmals ab und zum Tragen kommen politische Argumente, etwa umwelt-, agrarpolitischer, raumplanerischer oder sozio-ökonomischer Art:

  • Nach dem Inkrafttreten der Opt-out-Richtlinie beziehungsweise der nationalen Regelungen kann nun ein Verbot einfach damit begründet werden, dass es ein agrar- und umweltpolitisches Ziel sei, den ökologischen Landbau auszubauen und zu fördern – und dafür die konventionelle Landwirtschaft zurückzudrängen. GV-Pflanzen passen daher nicht in dieses Konzept. Bezeichnend hierfür ist auch das Statement der deutschen Umweltministerin: „Gentechnisch veränderte Pflanzen gehören nicht zur traditionellen Landwirtschaft in Deutschland“.5
  • Sozio-ökonomische Gründe: GV-Pflanzen könnten eine ökonomische Konkurrenz für die traditionelle Landwirtschaft darstellen und die daraus resultierenden sozialen Auswirkungen könnten die öffentliche Ordnung gefährden.
  • Raumplanerisch wäre ein Verbot mit der Begründung möglich, dass die entsprechende Region als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll oder auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine Windkraftanlage, eine großflächige Solarfeldanlage oder Ähnliches geplant sei. Dies kann aber sicherlich nicht für ein generelles Anbauverbot in einem ganzen Staat zutreffen.

„Der Ausstieg aus der Wissenschaft wird vorbereitet!“

Mit der Opt-out-Richtlinie sollen weite Teile der europäischen Landwirtschaft von der Nutzung der Grünen Gentechnik ausgeschlossen und Landwirten die Auswahl der für sie wirtschaftlichsten Pflanzen (Sorten) untersagt werden. Ein politisch motivierter staatlicher Dirigismus ist offensichtlich. Aber was ist, wenn sich dieser Dirigismus als eine politische Fehlentscheidung für die heimische Landwirtschaft erweist?

Protektionistische Gesichtspunkte für die Agrarwirtschaft spielen sicherlich keine Rolle. Vielmehr haben wir die groteske Situation: Import ja, Anbau nein. Europa importiert Millionen Tonnen von Produkten aus GV-Pflanzen, aber europäische Landwirte dürfen beziehungsweise sollen aus politischen Gründen die gleichen Pflanzen nicht anbauen. Primär soll die Opt-out-Richtlinie den kommerziellen Anbau von GV-Pflanzen verhindern, aber entgegen allen Beteuerungen wirkt sie sich auch auf die Wissenschaft aus. Oder um das Kind beim Namen zu nennen: Der Ausstieg aus der Wissenschaft wird vorbereitet!

In der Richtlinie findet die Wissenschaft überhaupt keine Erwähnung. Warum auch? Wissenschaftliche Argumente sollen für generelle oder regionale Anbauverbote nicht herangezogen werden. Lediglich im Erwägungsgrund 19 wird lapidar ausgeführt, mit den Verboten „sollte nicht verhindert werden, dass biotechnologische Forschungsarbeiten durchgeführt werden, sofern dabei alle Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier und den Umweltschutz beachtet werden […]“. Erwägungsgründe können zwar als Hinweise dienen, haben aber keinerlei gesetzlich bindenden Charakter.

Möglichkeiten für die Forschung

Allein Deutschland hat als einziger Mitgliedsstaat Freisetzungen für wissenschaftliche Versuche, einschließlich Versuche zum „Inverkehrbringen“, aus der Opt-out-Richtlinie herausgenommen. Damit wären in Deutschland Freisetzungen von GV-Pflanzen, die von der EFSA als sicher bewertet und von der EU-Kommission zugelassen wurden, für Untersuchungen zur Biosicherheit oder zur Sortenprüfung zwar theoretisch möglich. Doch welche staatliche oder wissenschaftliche Einrichtung würde es unter dem aktuellen gesellschaftspolitischen Klima wagen, Freisetzungen in Regionen oder Staaten, in denen ein teilweises oder generelles Anbauverbot von GV-Pflanzen besteht, zu beantragen oder gar durchzuführen? Die Störung der öffentlichen Ordnung, letztlich initiiert von NGOs oder Interessensvertretern, wäre vorprogrammiert.

„Von gentechnisch veränderten Pflanzen gehen keine anderen Gefährdungen aus als von den entsprechenden konventionell gezüchteten Pflanzen“

Für andere Mitgliedsstaaten ergäbe sich aus der Richtlinie unter Einbeziehung von Erwägungsgrund 19 die Situation, dass GV-Pflanzen aus der biotechnologischen Grundlagenforschung eine Erlaubnis zur Freisetzung erhalten könnten, jedoch bereits als sicher bewertete und zugelassene Pflanzen mit einem Verbot belegt werden müssten, da diese Pflanzen nicht mehr der biotechnologischen Grundlagenforschung zugerechnet werden können. Eine schizophrene Situation! Dann doch lieber gleich ein generelles Verbot mit dem Hinweis auf Sicherheitsbedenken der Bevölkerung aussprechen.

Offensichtlich ist eine Grundlagenforschung, deren Erkenntnisse in EU-Mitgliedsstaaten in die Praxis umgesetzt werden könnten, unerwünscht. Die Erkenntnisse (Patente) werden vielmehr ins Ausland exportiert, vornehmlich in die USA und nach China. Die reiche Europäische Union hingegen kauft beziehungsweise importiert die Produkte. Insulin aus gentechnischer Produktion lässt grüßen!

Politiker und Interessensgruppen begründen ihr ablehnendes Verhalten gegenüber der Grünen Gentechnik mit ihrer Vorsorgeverpflichtung gegenüber Bürgern und Verbrauchern sowie gegenüber der Umwelt. Sie verweisen stets auf die hohen potentiellen Gefahren und die noch unzureichende Sicherheitsforschung. Dabei haben zahlreiche Forschungsvorhaben gezeigt, dass von GV-Pflanzen keine anderen Gefährdungen ausgehen als von den entsprechenden konventionell gezüchteten Pflanzen. Die EU-Kommission hat in den letzten 25 Jahren 130 Projekte zur Biosicherheit, die von mehr als 500 Forschergruppen aus den unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen bearbeitet wurden, mit rund 300 Millionen Euro gefördert. In keinem der Projekte konnten Gentechnik-spezifische Gefährdungen nachgewiesen werden.

Situation in Deutschland

Ähnliches gilt auch für die in Deutschland mit hohen Steuermitteln geförderten Forschungsvorhaben. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebene Bericht „25 Jahre BMBF-Forschungsprogramm zur biologischen Sicherheitsforschung“ endet mit dem Fazit: „Die überprüften gentechnisch veränderten Pflanzen stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar.“ Allerdings weigern sich viele Politiker und Interessensverbände, diese wissenschaftlichen Ergebnisse überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr wird versucht, diese Forschungsarbeiten in der Schublade zu halten – und falls sie in Einzelfällen doch die Öffentlichkeit erreichen, werden sie disqualifiziert, und den Forschern ihre Objektivität aberkannt, indem sie als „Industrieknechte“ bezeichnet werden. Einer weiteren Diskussion stellt man sich nicht, lieber geht man den politisch einfacheren Weg eines populistisch motivierten Anbauverbotes. Die Wissenschaft wird mit Füßen getreten!

„Forschern wird ihre Objektivität aberkannt, indem sie als ‚Industrieknechte‘ bezeichnet werden“

Hierzulande sind es insbesondere Politiker der Sozialdemokratischen Partei und von Bündnis90/Die Grünen, die Deutschland mit allen Mitteln zu einem absolut gentechnikfreien Anbauland machen wollen. Wissenschaftliche Freisetzungsexperimente müssen deshalb zwangsläufig unterbunden werden. Mit der Implementierung der Opt-out-Richtlinie in das deutsche Gentechnikrecht sehen sie dieses Vorhaben jedoch sogar erschwert, denn statt ein pauschales, allgemein umfassendes Verbot von gentechnisch veränderten Organismen einzuführen, sollen vielmehr rechtssichere und zwingende Gründe vorgebracht und zudem noch sechs Bundesministerien sowie die Bundesländer bei der Verbotsentscheidung beteiligt werden. Fast ungeheuerlich, dass dem Bundesforschungsministerium ein Mitspracherecht eingeräumt werden soll, ist es doch der Wissenschaft und der Förderung der Gentechnik entsprechend Artikel 1 des Gentechnikgesetzes verpflichtet. Unter diesen Prämissen kann kein generelles, ganz Deutschland umfassendes Anbauverbot herbeigeführt werden, wie eine SPD-Politikerin vermutet – weshalb sie ihre ganze Kraft einsetzen will, dies auf parlamentarischem Wege zu ändern.

Aber wie sieht es denn heute aus? Deutschland ist seit 2013 ein gentechnikfreies Anbauland. Seit 2009 ist der kommerzielle Anbau von Bt-Mais MON 810 aufgrund der Schutzklausel verboten. Wissenschaftliche Freisetzungsexperimente sind zwar nicht untersagt, die Hürden dafür sind jedoch so hoch, dass staatliche und universitäre Forschungseinrichtungen seit 2013 keine mehr durchgeführt haben. In den Bundesländern Niedersachsen und Baden-Württemberg wird das Freisetzen von GV-Pflanzen auf landeseigenen Flächen überdies per Koalitionsvereinbarung untersagt.

„Deutschland bildet junge Menschen zu guten Wissenschaftlern aus. Ihre Erkenntnisse setzen sie dann jedoch im Ausland in Patente und wirtschaftliche Anwendungen um“

Deutschland bildet junge Menschen exzellent und kostenintensiv zu guten Wissenschaftlern aus, aber leistet sich dann den Luxus, sie ins Ausland, vornehmlich nach USA und China, ziehen zu lassen, um dort ihre Erkenntnisse in Patente und wirtschaftliche Anwendungen umzusetzen. Es stellt sich die Frage, wie lange wir uns dies noch leisten können. Aber die politische Handlungsweise „Ausstieg aus …“ sichert einerseits Wählerstimmen und anderseits Wirtschaftshilfe für technologisch hochentwickelte Länder.

Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis zum Ausstieg aus der höchst gefährlichen und umstrittenen Chemikalie Dihydrogenmonoxid aufgerufen wird. Mit dieser Chemikalie verdienen Multikonzerne weltweit durch Aufbewahren, Aufbereiten, Bereitstellen und Ausbringen Millionen von Dollars und Euros – und dies teils noch mit staatlicher Subvention. Es war ein genialer Schachzug: Die Chemikalie ist ein essentieller Wachstumsförderer und dies nicht nur für Pflanzen, jeder braucht sie zum Leben. Aber nicht nur statistisch nachgewiesen, sondern auch in der Realität ist diese Chemikalie für mehr Todesfälle pro Jahr verantwortlich als alle in der deutschen Landwirtschaft eingesetzten Pestizide. Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen der Wissenschaft und/oder staatlicher Behörden völlig unglaubwürdig, dass von dieser Chemikalie kein anderes Gefährdungspotential ausgehen soll als von einfachem Wasser.

Daher muss unbedingt ein Verbot dieser Chemikalie in Betracht gezogen werden – wenn nicht generell, dann zumindest in der Landwirtschaft. Damit könnte verhindert werden, dass Mensch, Tier und Pflanze weiterhin gefährdet und Böden mit dieser höchst gefährlichen Chemikalie verseucht werden. Daher plädiere ich für einen Ausstieg aus allem und für gesunde Lebensmittel frei von allem für eine neue und bessere Zukunft! (Dank China?)

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