03.11.2017

Die Theologisierung der Universität

Von Marcus Knauf

Titelbild

Foto: Wonderlane via Flickr / CC BY 2.0

Die Uni Hamburg verpflichtet ihre Angehörigen auf einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung. Was zunächst wie eine Verteidigung der säkularen Universität erscheint, entpuppt sich als das Gegenteil.

Mitte Oktober hat Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg, den „Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg“ vorgestellt. Der Kodex soll „das respektvolle und friedliche Miteinander aller Universitätsangehörigen bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln“, so die Pressemitteilung der Universität. Der Kodex wurde durch eine Expertenkommission unter Vorsitz der Philosophieprofessorin Birgit Recki erarbeitet. Der Kommission gehörten zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Universität Hamburg an: Islamische Theologie, Katholische Theologie, Japanischer Buddhismus, Evangelische Theologie, Philosophie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Islamwissenschaft, Verfassungsrecht, Jüdische Philosophie und Religion sowie Islamisches Recht. Dieter Lenzen begründete im Juni die Einsetzung der Expertenkommission mit „einer Entwicklung auf dem Campus, in der religiöse Forderungen und Praktiken immer mehr Raum einnehmen“. Als Beispiele nannte Lenzen das öffentliche Beten oder „den Wunsch, ob man den Stundenplan der Universität nach Gebeten ausrichten kann, soll oder muss.“ Lenzen konstatierte eine „Expansion des Religiösen insgesamt in unsere Gesellschaft“. Dies werfe Fragen auf, die durch die Kommission beantwortet werden sollten.

Das Ergebnis der Expertenkommission wird ergänzt durch eine „Ausführungsbestimmung des Präsidiums zum Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg der AG Religionsausübung“, die zehn Punkte umfasst. Diese Ausführungsbestimmung ist inhaltlich und sprachlich sachlich gehalten, z.B. „1. Im Raum der Stille wird keine Form der Diskriminierung geduldet. Dazu gehört unter anderem auch die Diskriminierung des weiblichen oder männlichen Geschlechts durch eine geschlechtsspezifische Teilung des Raumes.“ Mit den klaren Ausführungsvorschriften beantwortet das Präsidium die oben genannten Fragen auf eine angemessene Art und Weise und verteidigt damit offensiv die säkulare Universität. Das voran gestellte Ergebnis der Expertenkommission – der Verhaltenskodex – unterscheidet sich jedoch deutlich von den Ausführungsvorschriften. Dies betrifft nicht nur Diktion und Sprache, sondern zum Teil auch die Inhalte. Das Ergebnis ist keine Klarstellung, sondern eine zum Teil uneindeutige Relativierung. Im Folgenden möchte ich diese Kritik an drei Punkten ausführen:

  1. Der Kodex lässt die notwendige wissenschaftliche Präzision vermissen. Dazu kann man als Beispiel den Satz „Auch die Berücksichtigung religiöser Speisevorschriften ist eine Form der Rücksichtnahme“ nennen. Schon heute kann sich jeder Gläubige in den Mensen der Universität Hamburg gesund satt essen, ohne gegen die eigenen religiösen Überzeugungen verstoßen zu müssen. Kein Moslem oder Jude wird zu Schwartenmagen oder Schweineschnitzel gezwungen, kein Hindu zu Rindersteaks. Daher ist es irritierend, wenn ein solcher Satz aufgenommen wird. Drückt er den Wunsch aus, dass der Speiseplan so gestaltet werden soll, dass er z. B. grundsätzlich und für jeden Gast kein Schweine- oder Rindfleisch mehr enthält? Wenn dies gemeint wäre, wäre damit eine Grenze zur Intoleranz überschritten, die Nassim Taleb in seinem fulminanten Essay „The Most Intolerant Wins: The Dictatorship of the Small Minority“ („Der Intoleranteste gewinnt: Die Diktatur der kleinen Minderheit“) sehr treffend beschrieben hat. Dass die Ausführungsvorschriften des Präsidiums mit dem Satz „Die Aufnahme religiös zugelassener Speisen in die Speisepläne von Mensen und Cafeterien obliegt den Betreibern dieser Einrichtungen“ hier klar und deutlich werden, ist zu begrüßen. Jedoch lässt der Wortlaut des Kodex eine relativierende Zweideutigkeit zu.

„Ich möchte mich nicht zur Anerkennung oder zum Respekt für jegliche Glaubensausübung verpflichten lassen.“

  1. Als besonders problematisch bewerte ich den Satz „Die Ausübung religiöser Freiheit in der Universität setzt die Anerkennung Anderer und den Respekt vor deren Glauben oder Unglauben und deren Überzeugungen voraus.“ Ich möchte mich nicht zur Anerkennung oder zum Respekt für jegliche Glaubensausübung verpflichten lassen. Warum wird hier nicht der aus meiner Sicht treffende Begriff der Toleranz verwendet? Man rekurriert stattdessen auf die umfassenderen Begriffe Anerkennung und Respekt. Es ist selbstverständlich ein zu tolerierendes Recht muslimischer Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Aber es ist eine Praxis, die ich nicht gutheiße und auch nicht anerkennen möchte. Wenn mittlerweile selbst zehnjährige Mädchen auf unseren Straßen Kopftuch tragen, bricht es mir das Herz. Ich finde eine solche Religionsausübung und Überzeugung der Gläubigen in hohem Maße unemanzipiert. Ich toleriere dies und streite auch dafür, dass dieses Recht gesichert bleibt, genauso wie ich dafür kämpfe, dass die Menschen, zum Beispiel die kopftuchtragenden Musliminnen, respektiert werden. Aber die Forderung nach Anerkennung und Respekt dieser religiösen Praxis stellt aus meiner Sicht eine unangemessene Forderung der Verfasserinnen und Verfasser des Kodexes dar, mit der sie in mein Grundrecht der Meinungsfreiheit eingreifen und mir eine Meinung aufnötigen, die ich nicht teile.
  2. Als liberaler, kirchenferner Atheist stört mich der Grundtenor des Textes, der dem Thema Religiosität einen Raum und eine Bedeutung gibt, wie ich sie in einer säkularen Universität für verfehlt halte. Die Universität darf nicht zu einem Ort der „Pluralität religiöser und nicht-religiöser Lebensweisen“ werden, sondern sie ist ein Ort der Pluralität, an dem Menschen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen zusammen kommen – und zwar in einem säkularen Kontext –, um dort der Bestimmung der Universität nachzugehen, wie sie am Hauptgebäude der Universität Hamburg steht: „Der Forschung, der Lehre, der Bildung“. Die religiöse Lebensweise hingegen ist Teil des Privaten.

Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll gewesen, in einem Verhaltenskodex die Aufklärung als handlungsleitend zu nennen. Den Begriff der Aufklärung vermisse ich in dem Dokument. Denn sie ist die Basis, die die moderne Universität erst möglich machte und macht. Die Religionsferne ist eine notwendige Bedingung für Lehre und Forschung an einer modernen staatlichen Universität. Der vorgelegte Verhaltenskodex jedoch gesteht den Angehörigen der Universität lediglich eine „nicht-religiöse Lebensweise in der Universität“ zu bzw. „die Freiheit, nicht zu glauben, ebenso […] wie die Freiheit, kein glaubensgemäßes Leben zu führen und keine religiösen Symbole zu verwenden sowie keine Bekleidungen zu tragen, die religiös motiviert sind“. Die Überwindung des Glaubens durch die Aufklärung, u.a. auch hin zu einem aufgeklärten Glauben, wie er für unsere moderne Gesellschaft konstituierend ist, wird in dem Kodex damit defensiv gerechtfertigt und nicht offensiv, selbstbewusst und selbstverständlich vertreten. Zugleich findet durch diese Formulierungen eine Aufwertung des Religiösen im öffentlichen Raum bzw. im aufgeklärten Raum der Universität statt.

„Religionsferne ist eine notwendige Bedingung für Lehre und Forschung an einer modernen staatlichen Universität.“

Damit spiegelt der Kodex die Entwicklung an der Universität Hamburg wider, die Fabian Krahe in einem kritischen Kommentar für den Humanistischen Pressedienst als „stete Theologisierung der Universität“ in den vergangenen gut 15 Jahren beschreibt. Als Meilensteine nennt Krahe die seit 2010 bestehende „Akademie der Weltreligionen“ und die damit einhergehende Einrichtung von Professuren für islamische bzw. alevitische Theologie, sowie buddhistische und jüdische Theologie und eines Instituts für jüdische Philosophie und Theologie und für katholische Theologie. Der jetzt vorgelegte Verhaltenskodex der Universität Hamburg, der unter Beteiligung gerader jener neu eingerichteten Professuren entstanden ist, macht deutlich, dass die Theologisierung der Universität offenbar nicht zu einer gewünschten religionskritischen Betrachtung im Sinne einer aufgeklärten Religionswissenschaft führt, sondern zu einer Ausweitung des Religiösen. Die Kommission, die sich überwiegend aus Theologen zusammensetzte, hat mit dem Kodex keine Lösung außerhalb des theologischen oder religiösen Bezugsrahmens gefunden.

Vielleicht ist es diese theologisch-religiöse Befangenheit, die dazu geführt hat, dass die zu kritisierende Entwicklung eben nicht konkret benannt wurde? Sucht die Universität nicht eine Antwort auf die Frage, wie man mit dem Problem der Besitznahme des öffentlichen Raums durch eine offensive Religionsausübung und die Intoleranz bestimmter muslimischer Gruppen umgeht? Dass diese korrekte Problembeschreibung ausbleibt und nur in der begleitenden Pressemitteilung anklingt, ist nachvollziehbar und verständlich, reduziert man dadurch die Gefahr eines möglichen Vorwurfs der Intoleranz oder der Islamophobie. Damit erweist man der Diskussion jedoch einen Bärendienst: Statt dieses Problem sachlich und unaufgeregt zu benennen, überlässt man es durch eine zunächst diskriminierungsfrei erscheinende Lösung den fremden- und islamfeindlichen Hetzern am rechten Rand. Dass diese Lösung das Religiöse in einer für eine aufgeklärte Universität nicht angebrachten Art und Weise aufwertet, empfinde ich als schwerwiegenden Fehler. Eine aufgeklärte Universität benötigt keinen Verhaltenskodex zur Religionsausübung. Ein solcher Kodex ist vormodern und unaufgeklärt.

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