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Gen-Honig-Urteil: Pyrrhussieg für fortschrittsfeindliche Imker
Von Hans-Jörg Jacobsen
Die weisen Herren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg haben einmal mehr bewiesen, dass sie mit der Realität der Menschen in Europa so ihre Probleme haben. Am 6.9.2011 entschieden sie, dass europäischer Honig bitte schön frei von Pollen mit Spuren nicht zugelassener Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu sein hat. Das Gericht urteilte über die Klage eines bayerischen Imkers, dessen Bienenstöcke in der Nähe eines Versuchsfeldes mit gentechnisch verändertem Mais (Mon810) gestanden hatten. Im Honig dieser Bienen wurde 2005 Pollen des GVO-Mais nachgewiesen. Der Imker vernichtete, unterstützt von Gentechnikgegnern, theatralisch den Honig und verklagte daraufhin den Freistaat Bayern auf Schadensersatz. Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen bis es schließlich in Luxemburg aufschlug.
Im Urteil zu den „Genmais“-Pollen stellte das EuGH nun fest, dass es sich bei den Pollen um eine „Zutat“ bei einem Lebensmittel handelt. Das klingt harmlos, ist aber lebensmittelrechtlich von allerhöchster Brisanz. Denn nun muss der Honig, bzw. seine Zutat, wie jede andere auch einer umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Gemeinhin ist eine „Zutat“, was vom Hersteller wissentlich „hinzugetan“ wird, um beispielsweise die Qualität oder die Haltbarkeit eines Lebensmittels zu verbessern – daher ist der Begriff eigentlich logisch und nachvollziehbar. So wird vielen Lebensmitteln als Konservierungsstoff etwa das heißgeliebte Vitamin C (vulgo: Ascorbinsäure) zugesetzt.
Doch bei den Pollen ist das etwas anders: Diese werden nämlich nicht von intentional handelnden Menschen, sondern von Mutter Natur „zugesetzt“ und sind somit eigentlich ein „natürlicher“ Inhaltsstoff, wie etwa die bei einigen zu allergischen Reaktionen führenden bovinen Antikörpermoleküle in der Kuh-Milch. Dabei ist übrigens allen – auch dem ansonsten gentechnik-kritischen Verbraucherfunktionär Gerd Billen – völlig klar, dass von den monierten „Genmais“-Pollen im Honig keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Der Mon810 ist einst regulär zugelassen worden und damit sicher. Er befindet sich nur gerade im bürokratischen Verfahren einer EU-Wiederzulassung und hat dabei schon alle wichtigen Sicherheitsprüfungen absolviert. Zum Verhängnis wurde ihm, bzw. dem Pollen, dass nach der alten und bald erneuerten Zulassung die ausdrückliche Mon810-Verwendung als Pollen nicht einbezogen war. Der banale Grund dafür ist schlicht, dass bei der Erstzulassung 1998 nach damals geltendem EU-Recht niemand auf die Idee kommen konnte, die Auswüchse unserer aktuellen Risikoobsessionen zu erahnen.
Dass Pollen am ehesten als „natürlicher“ Inhaltsstoff zu betrachten ist hätten natürlich auch die Richter in Luxemburg wissen können, denn auch sie können sich auf ihren Verstand und vermutlich auch auf einen wissenschaftlichen Dienst stützen, dem es aber unter Umständen an den entsprechenden Qualifikationen fehlt. Doch vorsorglich war ihnen dieser feine Unterschied, was eine „Zutat“ und was ein „Bestandteil“ eines Lebensmittels ist, vorab in einem klar formulierten Papier des Lebensmittelexperten und einstigen Bereichsleiter der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Prof. Klaus-Dieter Jany, zur Kenntnis gebracht worden. Aber vielleicht haben die Richter den Inhalt nicht verstanden oder nicht verstehen wollen?
Nach der Verkündung des Urteils brachen die Gentechnikgegner in Jubel aus, und die Befürworter der Grünen Gentechnik schwiegen betreten angesichts der offenkundigen intellektuellen Bedürfnislosigkeit des EuGH. Oder haben die Richter weiter gedacht, als wir alle ahnen? Interessant ist, dass sich das Urteil nicht nur auf Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen bezieht, sondern auf alle Pollen, also auch auf Pollen, die von Pflanzen stammen, die Giftstoffe produzieren, wie etwa Echium plantagineum. Dabei handelt es sich um eine im Mittelmeerraum beheimatete und auf Trockenstandorten anzutreffende blau blühende Pflanze, die lebertoxische Alkaloide enthält. Nicht zu vergessen sind überdies etliche Pflanzen, die in Gartencentern, botanischen Gärten oder auch Hausgärten blühen. Sie stammen mitunter aus fernen Kontinenten und tragen unverträgliche Inhaltsstoffe, die man besser nicht verzehren sollte. Und was ist mit Pflanzen, die starke Allergene in sich tragen? Auch sie werden trotzdem weiter von Bienen angeflogen, um Pollen zu naschen. All dieser Pollen dürfte als Honig-„Zutat“ zukünftig schwerlich grünes Licht bei den Sicherheitsbewertungen erhalten – auch wenn das einhergehende Risiko beim Verzehr für Menschen am Ende noch so klein sein sollte.
Für den Imker und die ihn unterstützenden Organisationen brechen jetzt also harte Zeiten an, denn genau betrachtet ist das bejubelte EuGH-Urteil ein Pyrrhus-Sieg. Was jetzt logisch folgen muss, sind Untersuchungen jeden Honigs auf Pollen und entsprechende Gefährdungspotenziale. Das verursacht immense Kosten für die Lebensmittelindustrie, die Honig in allen möglichen Produkten einsetzt. Ob alle Imker im Nachhinein mit der Klage durch alle Instanzen froh werden, darf also bezweifelt werden. Klar ist, dass der Gesetzgeber nunmehr klare Regelungen zur Kennzeichnung von Honig und Honigprodukten schaffen muss, und dies unabhängig davon, ob es sich um Pollen aus GVO oder aus anderen Pflanzen dreht. Richtig und bedauerlich ist nicht zuletzt, dass der Honig zunächst einmal sein Image als „gesundes“ Lebensmittel stark eingebüßt hat.
Interessant ist übrigens auch ein weiteres Urteil des EuGH zu nationalen Anbauverboten von in Europa zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen wie dem Mon810-Mais: Hier hat der EuGH die Hürden sehr hoch angelegt und ein entsprechendes Verbot in Frankreich für gesetzwidrig erklärt. So kann nach diesem Urteil ein nationales Verbot nur dann erlassen werden, wenn ein erhebliches Risiko für die Umwelt besteht. Das ist beim Mon810 nicht der Fall. Damit ist im Grunde auch das von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) erlassene Mon810-Anbauverbot für Deutschland hinfällig, denn es begründet sich auf wissenschaftlich sehr schwammige Daten, die mittlerweile allesamt widerlegt sind, bzw. es teilweise schon vor dem Verbot waren. Man darf gespannt sein, wie sich die Ministerin nun verhält.
Prof. Dr. Hans-Jörg Jacobsen ist Professor für Molekulargenetik am Institut für Pflanzengenetik an der Leibniz-Universität Hannover. Er publiziert regelmäßig bei NovoArgumente.
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16.09.2011 | Permanenter Link |
Kategorie(n): Umwelt und Gesundheit | Grüne Gentechnik & Landwirtschaft | Grüne NGOs
“Man darf gespannt sein, wie sich die Ministerin nun verhält.” Sie hat mit grosser Wahrscheinlichkeit weder erkannt noch begriffen, um was es wirklich geht. Die “wissenschaftlichen” Grundlagen ihres Verbots wurden alle widerlegt? Das kümmert weder sie noch ihre Kollegen, Hauptsache sie hat von einschlägiger Seite Applaus geerntet. Wissenschaftliche Grundlagen werden seit langer Zeit und immer häufiger in der Politik nur dann hochgehalten, wenn sie die vorgefassten Meinungen bestätigen. Oft reicht es ja, die “wissenschaftliche” Studie selbst in Auftrag zu geben, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Wissenschaft im Dienste Politik, Politik als Sponsor der Wissenschaft.
Ich sehe ihn noch den Finger über honiggesättigte Waben streichen, anschließend das süße Zeug abschlecken und hämisch tönen, dass dies gesunder Honig sei, nun endlich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs garantiert.
Gemeint ist der Imker, der, Bauernfigur im Schachspiel der Ökoimperialisten, vorgeschickt wurde, um wieder einen “Sieg” im Kampf für eine “gesunde” Welt
zu erstreiten.
Dies war bundesweit zu sehen: nicht auf einem privaten Youtube-Video, sondern im ZDF (oder war es ARD?).
Es hat sich - freilich für den aufmerksamen Beobachter keine wirklich neue Erkenntnis - wieder einmal gezeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Medien mit Aufklärung nichts am Hut haben. Wenn politisch korrekt gewollt, dann findet sich zu jedem Unsinn ein Experte, der notfalls auch noch über das Todesrisiko beim Gebrauch von Gabeln spricht. Überlegungen, wie sie Hans-Jörg Jacobsen in seinem höchst aufschlussreichen Artikel vorlegt, finden jedoch keinen Platz im Programm. Was wäre da los gewesen, hätte Herr Jacobsen etwa seinen ” Kommentar ” zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fernsehen gesprochen?
Es ist schon traurig zu sehen, wie eine ganze Branche leidet und sinnlos Geld für noch sinnlosere Analysen ausgeben muss. Und dies nur, weil anderenorts Dinge erlaubt wurden, ohne “fertig zu denken”. Wie auch immer man zu GVO-Freisetzung steht - es geht nicht an, dass die einen freisetzen dürfen und die anderen quasi im Nachgang dafür bezahlen müssen.
Dies bedingt nun, dass sehr rasch Gesetze angepasst werden müssen. Wie schnell werden wohl hier die Mühlen mahlen?
Meinen Leserbrief hat die Magdeburger Volksstimme bisher nicht gedruckt. Also stelle ich ihn hier ein:
Gentechnikgegner haben erkannt, dass sich Bienen im Kampf gegen die Grüne Gentechnik (GG) instrumentalisieren lassen. Deshalb hatte in Imker seinen Honig mit Eintrag von gv-Mais-Pollen ohne plausiblen Grund medienwirksam als Sondermüll deklariert und den Freistaat Bayern auf Schadensersatz verklagt. Die Klage wurde an den EuGH verwiesen. Herausgekommen ist ein Urteil, das vor allem die Forschung (Freisetzungsversuche) zur GG in Deutschland behindern wird und zum Nachteil der Imker und der Verbraucher ausgefallen ist. Pollen im Honig unterlag bisher keiner Reglementierung. Neu ist, dass diese jetzt als „Zutaten“ gelten und unabhängig von der Gentechnikproblematik genau ausgewiesen werden müssen. Nun müssen alle Pollenarten im Honig aufgelistet werden. Zu erwarten ist, dass sowohl Handel, als auch Honigverarbeiter Zertifikate über den Pollengehalt und seine stoffliche Herkunft abverlangen. Auf Imker kommen Analysekosten zu, die leicht den Verkaufserlös übersteigen könnten. Es steht zu erwarten, dass viele Hobbyimker die Imkerei aufgeben werden und der ohnehin in Deutschland zu kleine Kreis von Imkern weiter schrumpft, was auch für den Obstanbau fatale Auswirkungen haben wird. Was den Problemkreis der GG betrifft wurde festgestellt, dass Honig mit Polleneintrag bis zu 0.9% auch weiterhin verkehrsfähig bleibt, wenn die betreffenden gv-Pflanzen (GVO) in Deutschland eine Lebensmittelzulassung haben. Was das Honigangebot betrifft, so wird dieses in Deutschland nur zu ca. 20 % aus deutschen Landen gedeckt und 85 % des Importhonigs werden vorrangig aus Ländern eingeführt, die GVO anbauen, für die in Europa keine Lebensmittelzulassung besteht. Sie fallen von nun an als Honiglieferanten weitestgehend aus, weil für solche Pollen im Honig eine Nulltoleranz festgelegt wurde. Selbst dann, wenn andere Länder einspringen, gibt es auf dem Honigmarkt Turbulenzen und ein kostenaufwändiges und endpreisrelevantes Analysesystem wird notwendig. Ob die Welthandelsorganisation (WTO) es hinnehmen wird, dass Europa seinen Honigmarkt wegen virtueller Risiken abschottet und ob daraus ein Handelskrieg entbrennt, bleibt eine spannende Frage.
Dies alles geschieht, obwohl nach fast 20 jähriger Erfahrung auf dem amerikanischen Kontinent GVO-Pollen nie Gesundheitsprobleme erzeugt haben und es auch nicht einmal eine schlüssige Theorie gibt, wieso sie gefährlich sein könnten. Dass es bei der Forderung nach Nulltoleranz für gv-Pollen auch gar nicht um die Abwehr von Gefahren sondern um die Durchsetzung politischer Ziele geht, ist offensichtlich. Wie sonst ist es zu verstehen, dass für harmlose GVO-Pollen Nulltoleranz gefordert wird, diese aber für Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum, die gelegentlich im Honig vorkommen und auch schon zu Todesfällen unter Säuglingen geführt haben, nicht gilt? Immerhin produziert dieser Keim Botulinumtoxin, wovon 1 g ausreichen würde, um mehr als 10 Millionen Menschen zu töten. Resümee: Gentechnikgegner haben erreicht, dass Honig wegen der nun enormen Analysekosten zum Ausschluss virtueller Gefahren und wegen der Verknappung teuer wird obwohl es keinen Gewinn für die Gesundheit des Verbrauchers gibt.
Sozusagen ein Schuss in den eigenen Fuss!
Ich würde gerne wissen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen dieses ganze GVO-Geschwafel beruht. Ganz offensichtlich stört die Genveränderung die wohlam direktesten Betroffenen, die Bienen, überhaupt nicht. Die Evolution der Faune und Flora auf unserem Planeten wäre ohne die Gentechnik der Natur gar nicht möglich gewesen.
Hier haben interessierte, fanatische und unbedarfte Kreise über lange Jahre bewusst eine Angst geschürt, die kaum mehr überwunden werden kann.
Die GVO durch den Menschen, mit den in der Natur seit Mio. Jahren laufenden Prozessen der Anpassung, Kreuzungen und Auslesen = Optimierung zu vergleichen ist absolut unzulässig und als Argument untauglich.
Es dies ist im Grunde die Radikalposition der GVO Befürworter und daher ebenso abzulehnen wie hysterisch machende Verbreitung von Horrorszenarien aller Art.
Eine Kreuzung, egal ob durch den Menschen oder per Zufall, erfolgt nicht durch das Einbringen von z.T. artfremden Genen.
Tatsache ist und bleibt:
In vielen Fällen ergibt sich aus GVO kein realisierbarer Nutzen für die Landwirtschaft, sondern ausschließlich für die Patentinhaber der GVO. Wenn schon keine direkten Nachteile an Feldfrüchten, Mensch und Tier feststellbar sind, so bleibt immer noch die immer weiterschreitende Monopolisierung der Grundprodukte bis hin zur gänzlichen Abhängigkeit von Produzenten in der Landwirtschaft und in der Folge auch der Konsumenten, und das ist Schaden genug.
Frau oder Herr e.moser, Sie sollten sich einmal in der Magdeburger Börde umschauen, wo die Zuckerrübenbauern seit mehr als einem Jahrhundert unter der gänzlichen Abhängigkeit von den Zuckerproduzenten schmachtn. Den Landwirten wurden, man denke, Reihen- und Pflanzabstände vorgeschrieben, Sorten und Düngungsregime oktroyiert und dafür bekamen sie schon vor der Aussaat lediglich die Garantie der Abnahme ihrer Produkte zu einem sehr ordentlichen Preis. Fragen Sie die Bauern, wie sie unter der Knute der “Konzerne” gelitten haben und noch leiden und schauen sie sich die prächtigen Höfe an, die sie in der Zeit dieser Knechtschaft gebaut haben. Hören Sie sich die Geschichten über die Aufstände der Rübenbauern an und erzählen Sie mir davon, ich habe so etwas noch nie gehört. Nur ein unbedarftes Stadtei, das noch nie in Gummistiefeln über einen Acker gelaufen ist, kann solchen Unsinn erzählen wie Sie.
@höfer
Für den Fall, dass jemand dem vorgegeben Themenstrang aus Unwillen oder Unvermögen nicht folgen kann, sei ihm doch gesagt, dass Unfreundlichkeiten die schlechtesten aller Argumente (ihnen fehlt nämlich die Kraft des Argumentes gänzlich)sind.
Kein Mensch hat übrigens von Reiihen und Pflannzabständen gesprochen oder diese als Übel dargestellt.
Wenn es bei ihnen richtig angekommen sein sollte, es ging um GVO und den Sinn des Einsatzzweckes.
Dass der Weg der Nahrungsmittel und pflanzlicher Grundstoffe in einer Monopolisierung der Samen und den nachgelagert notwendigen Schutzmitteln, mittel bis langfristig angestrebt wird ist an der Entwicklungsgeschichte ablesbar. Wenn sie dies gutheissen, dann ist für mich auch klar, wie sie ihr Einkommen verdienen.
Zu den prächtigen Höfen sei angemerkt, dass diese (so viel Einblick in die Materie habe ich) zu etwa 50% der Eigenleistung des stolzen Besitzers entspringen, der spärliche Rest der weiteren 50% kommt aus den Fördertöpfen der EU, sonstigen Förderungen, (also Steuergeld) Steuerminderleistungen der Landwirte. Siehe Dr. Hans Weiss - Schwarzbuch Landwirtschaft.
Kostenexternalisierungen von verschiedenen, ursprünglich von der Landwirtschaft ausgehenden Ereignissen. Regionale Überschwemmungen bzw. Vermurungen seine beispielhaft angeführt.
Dafür sieht man dann den/die eine/n oder andere/n Landmann/Frau mit ihrem SUV beim nächsten Biobauern oder in der Feinkostabteilung des SM ihren Einkauf machen,
so etwas soll es schon gegeben haben!
Wer eine gänzliche Abhängigkeit anstrebt, dem seien wirtschaftshistorische und wirtschaftswissenschaftliche Exkurse ans Herz gelegt. Dort werden sehr genau die Wege und Mechanismen von der Marktmacht, Marktbeherrschung bis zum Monopol und deren Auswirkungen dargestellt.
Das Monopol ist mit Abstand der schlechteste aller in der Wirtschaft vorkommenden Marktzustände. Patente sind ein Instrument um diese Marktzustände herbeizuführen.
Es sei denn, man ist ein Anhänger von Diktaturen, dann wird man sich ev. wohlfühlen in diesen Verhältnissen.
Obwohl es in der Natur des Kaufmannes liegt, Konkurenten zu überholen, vom Markt zu entfernen usw. was über weite Strecken tatsächlich unheimlich gut allen zugute kommt, dann ist ab dem Zeitpunkt, wo ein einziger als Marktführer mit einem Anteil von > der 2. und 3. gemeinsam, am Markt agiert, dann ist der Punkt überschritten an dem noch eine Umkehrung der Verhältnisse wahrscheinlich bzw. möglich ist.
e.moser, ich ahnte es, Satire ist zu schwer für Sie. Deshalb im Klartext: die Magdeburger Börde ist ein Paradebeispiel für die von Ihnen so verdammten Abhängigkeiten. Hier hängt nicht einer am Gängelband des Anderen - Die Abhängigkeit ist gegenseitig. Wenn der Bauer keine Rübeen liefert kann der Fabrikant keinen Zucker kochen und wenn Monsanto schlechte Sorten züchtet wird sie der Bauer nicht kaufen. Dieser Mechanismus ist völlig unabhängig von GVO. Sie haben ganz übersehen, dass ich über einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren spreche, seit dem das Sytem “Zuckerrübe” ohne jede Beanstandung funktioniert. Die besagten Bauernhöfe sind auch schon so alt und ausschließlich aus den Erlösen dieser angeblich so schädlichen Allianz gebaut. Und von einer EU und ihren Subventionen war vor 1900 noch lange nicht die Rede. Sie sollten von Ihrem Schwarzbuch ab und zu einmal aufblicken und versuchen, die Realität der Welt um Sie herum wahrzunehmen. Auch den Sinn eines Patents haben Sie nicht begriffen - das Recht, die Ergebnisse allein für einen bestimmten Zeitraum wirtschaftlich zu nutzen ist die Belohnung für Erfindergeist und finanziellen Aufwand bei der Entwicklung der Erfindung. Fällt diese Belohnung weg, wird der Forscherdrang gebremst (haben wir in der DDR erlebt) und das Land geht am Ende wirtschaftlich so weit in die Knie, dass sich Sophistiker wie Sie sich eine richtige Arbeit suchen müssen um zu überleben. Und das womöglich auch noch ohne Bio-Läden.
@höfer
Na gut, wenn man die Diskussinon schon so weit vom Kernthema weggebracht hat, ist ihr Ratschlag schon überlegenswert, sich als seit 33 Jahren selbst. Unternehmer mit einem Mitarbeiterstand von~ 8 - 12 Menschen, eine “richtige Arbeit” zu suchen.
Zumal die Erkenntnis über die Nachteile von Patenten nicht erkannt werden. Patente, früher auch Privilegien genannt (der alte Name zeigt schon die Richtung an), gehen in die Zeit einer noch feudalen Gesellschaftsordung zurück und waren nicht gedacht, einem kleinen Handwerker großartig Unterstützung zu bieten. Dagegen sprachen schon alleine finanzielle sowie zeitliche und bürokratische Hürden.
Und nein, die DDR ist nicht wegen fehlendem Erfindergeist in die Knie gegangen, sondern weil sie sich dem freien Unternehmertum verschlossen hat.
Patente waren und sind noch immer ein Instrument zur Erreichung einer Monopolstellung am Markt, was in der Regel zu überteuerten Produkten mit geringem Entwicklungsfortschritt führt.
Aufkauf von Patenten von illiquiden Unternehmen und anschließende Schubladisierung (werden dadurch dem Markt vorenthalten und verhindern die Möglichkeit weiterer Marktteilnehmer am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen) sind ein weiteres Beispiel der von ihnen so gelobten und verteidgiten Patente.
Abgesehen vom Imagewert eines Patentes für das Unternehmen ist ein auf das Produkt bezogene Mehrwert kaum gegeben.
Patentstreitigkeiten (ausgelöst durch stärkere Mitbewerber) beanspruchen oftmals die finanziellen Ressourcen eines Unternehmes bis zur Existenzvernichtung. Was soll daran positiv für die Allgemeinheit sein?
Patente sind ein undemokratisches und den Regeln einer liberalen Wirtschaftsordnung widersprechendes Instrument.
e.moser, es tut mir sehr leid, dass ich Sie für einen jugendlichen Bewunderer von Karl Marx gehalten habe, was Sie nach Lage der Dinge nicht sein können.Ich akzeptiere selbstverständlich, dass es die von Ihnen angedeuteten Fälle im Patentwesen gibt, dass versucht wird, das Patentrecht für unlautere Zwecke zu nutzen und weiß auch von schlimmen Beispielen persönlicher Schicksale. Nur: das alles stellt die Institution Patent nicht grundsätzlich in Frage. Mit gleichem Recht könnte man argumentieren, sämtliche Gesetze seien ersatzlos abzuschaffen, weil es nach mehreren tausend Jahren Praxis noch immer Verbrecher auf der einen und Fehlurteile auf der anderen Seite gibt. Das Urteil, das unsere Diskussion angeregt hat, ist übrigens ein sehr krasses Beispiel aus dieser letzten Gruppe.
Da bleibt noch die Problematik, w a s darf und soll patentfähig bzw. patentierbar sein. Hier bewegen wir uns in einem Zwiespalt von Grüner und Roter Gentechnik, und als gänzlich unerwünschter Nebeneffekt kann die Genpiraterie gelten, wenn nämlich (als herausragendes Beispiel) seit Generationen traditionell verwendete Substanzen für alle erdenklichen Anwendungen, von div. “Scouts” für Konzerne “entdeckt” werden, um nach verschiedenen, die Wirksamkeit selbst n i c h t mehr positiv beeinflussenden Bearbeitungsprozessen, (in eine marktgängige Form zu bringen und Zuschlagstoffe beizufügen) zum Patent gemeldet auf den Markt zu kommen. Dabei werden die Pflanzen welche diese Substanzen enthalten, im Plantagenanbau kultiviert, ohne dass die eigentlichen Entdecker davon einen Nutzen haben.
Herr Höfer scheint mir alkoholisiert zu sein, anders kann ich seine Argumente nicht erklären.
Er sollte bezüglich Patente (Monsanto), GVO in Verbindung mit den dazugehörigen Herbiziden und den nichtauttretenden Problemen in Verbindung mit GVO genauere Recherchen unternehmen




Professor Jacobsen nannte als kritische Pfanze den Natterkopf (Echium).
Da gibt es noch einige weitere: Goldregen und Glyzinie, beides Zierpflanzen, deren Blätter, Blüten und Früchte giftig sind. Oder das Jakobskreuzkraut, da soll sogar der Honig Giftstoffe enthalten. Dazu ganz normale landwirtschaftliche Kulturen wie Kartoffel (Blätter und Früchte enthalten Solanin), Tabak (Blätter enthalten Nikotin!!!), oder die Gartenbohne (giftige Samen).
Keine dieser Pflanzen hat je ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen wie gentechnisch veränderte. Da wird mit verdammt ungleichen Maßstäben gemessen.
Peter Langelüddeke
16.09.2011 18:23