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Sterben – staatlich geprüft
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil zur passiven Sterbehilfe das Konzept der „Patientenautonomie“ weiter radikalisiert. Aus diesem Anlass weisen wir auf zwei Novo-Artikel hin, in denen der Jurist und Novo-Redakteur Kai Rogusch die Tendenz zu einer „Bürokratisierung des Sterbeprozesses“ konstatiert. Die Verwirklichung eines „Pseudorechtes auf den Tod“ bedeutet aus seiner Sicht nicht mehr Freiheit, sondern eine ungebührliche Regulation des höchstpersönlichen Sterbeprozesses.
Der BGH erlaubt nun den aktiven Behandlungsabbruch durch Zerschneiden des Versorgungsschlauches als eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe für den Fall, dass dies durch den mutmaßlichen Willen eines unheilbar (irreversibel) kranken Patienten gedeckt sei. Vorherige Äußerungen eines Patienten, die mündlich oder in Form einer schriftlichen Patientenverfügung getätigt würden, erhalten für den Fall fehlender Artikulationsfähigkeit eine besonders starke Bindewirkung. Es wird Zeit, sich mit den Fallstricken der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen.
- Kai Rogusch: „Tod auf Vorrat“ in: Novo-Blog, 23.6.09
- ders.: „Pseudorecht auf den Tod“ in: Novo81 (3–4 2006)
Lesen und diskutieren Sie alle Artikel der aktuellen Ausgabe. Die komplette Inhaltsangabe finden Sie hier: Inhalt. Ein Jahresabonnement kostet nur 37,80 Euro (Studenten 28,50 Euro). Zögern Sie nicht und bestellen Sie noch heute in unserem Shop. Damit bleiben Sie am Ball und sichern die Herausgabe eines wegweisenden Zeitschriftenprojekts.
29.06.2010 | Permanenter Link |
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