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Merkel speist Linsen

Von Sabine Reul

Wie nennt man einen Staat, der bekannt gibt, seine eigene Rechtsgrundlage untergraben zu wollen? ‚Korrupt’, also „moralisch verdorben [>lat. corruptus „verdorben, vernichtet“], oder korrumpierbar, also „einer Korrumpierung zugänglich, bestechlich“? Das pflegt man heute generell Staaten mit schwacher Rechtsgrundlage nachzusagen, von denen man meint, sie hätten ohnehin nicht viel zu verlieren. Deshalb trifft das die Sache mit dem Kauf gestohlener schweizerischer Bankdaten nicht: Wir haben nämlich sehr viel zu verlieren.
Passender wäre wohl ‚dissolut’, d.h. „haltlos, zügellos [>lat. dissolutus „aufgelöst, ungebunden, liederlich“]. Nur ein liederlicher Staat verkauft sein Geburtsrecht wie Esau für eine Portion Linsen von ein- bis zweihundert Millionen Euro oder, genauer gesagt, für eine Portion Stimmen in den bevorstehenden nordrhein-westfälischen Landtagswahlen.
Gerichte werden zu entscheiden haben, was davon straf- und verfahrensrechtlich zu halten ist. Das ist, obschon darüber nun alle Welt spekuliert, sekundär. Schlimm genug, dass die buchstäbliche Gesetzestreue, die das demokratische Gemeinwesen selbstverständlich von seinen Mandats- und Amtsträgern erwartet, mit dieser Transaktion kompromittiert wird. Aber schlimmer noch ist, dass das dem politischen Führungspersonal der Republik nachgerade schnuppe ist. Das gilt für die SPD, die rechtliche Einwände gegen den Datenkauf aus der Unionsfraktion im Bundestag mit dem Vorwurf konterte, manche in der Union wollten durch „präventives Schonen“ von Steuersündern Spenden für den nächsten Bundestagswahlkampf gewinnen. Und es gilt für Kanzlerin Merkel, die sich diesem populistischen Müll dem vermeintlichen Gefühlshaushalt des Demos zuliebe beugte, statt mit souveränen Argumenten dagegenzuhalten. Das also ist das von vielen lang erhoffte „Machtwort“ der Kanzlerin: prinzipienloses Wahlkampfgerede.
Das Ganze ist degoutant: nicht nur für die Wähler, die man förmlich zum tumben Mob deklariert, sondern auch für das Nachbarland Schweiz, dem man erneut mit rechtlich dubiosen Mitteln in die Parade fährt, wobei den Ansehensschaden allerdings nicht die Schweiz erleidet, sondern Deutschland. Es ist aber noch viel mehr als degoutant. Die Integrität und Autorität des demokratischen Staats beruhen darauf, dass nicht zuletzt seine gewählten Vertreter mit dem Geist und Sinn dieser freiheitlichen Ordnung etwas anzufangen wissen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, gewiss, und soll geahndet werden. Doch im umfassenden Sinn gefährlich für das Gemeinwesen sind Steuerflüchtige nicht – die amoralische Lässigkeit, mit der hier an Grundlagen des Rechtsstaatverständnisses gesägt wird, aber wohl. Wir haben viel zu verlieren.

Sabine Reul ist Novo-Redakteurin und Inhaberin der Textbüro Reul GmbH (http://www.textbuero-reul.de)

Mehr zum Thema finden Sie im Novo-Dossier „Wahlen und Parteienkrise".

02.02.2010 | Permanenter Link |

Kategorie(n): Politik und Demokratie | Wahlen & Parteienkrise

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Guter Kommentar. Bei diesem Staat weiß man mittlerweile nicht mehr so recht, woran man ist. Es handelt sich jedenfalls nicht um einen “starken” oder “souveränen” Staat, denn ihm fehlt das, was man “Ethos” nennt.
Nun ist endgültig der Präzedenzfall dafür geschaffen worden, dass illegales Handeln privater wie auch staatlicher Akteure in Zukunft offiziell belohnt wird, wenn es denn dem opportunistischen Zweck gerade dienlich ist.
Wer wird sich noch wundern, wenn Verlässlichkeit, Integrität, Berechenbarkeit und Verantwortlichkeit auch in anderen Bereichen, etwa der Finanzbranche, immer weniger gelten?

Kai Rogusch
03.02.2010  19:51

Der Rechtsstaat stand dem enteignenden Staat wohl lange genug im Wege… bezeichnend genug ist es aber schon wenn man sich ansieht , dass die die damals Datenschutz- Bedenken hatten bezüglich des Anti- Terrorkampfes , alle Zweifel über Bord gingen ließen als um die Steuer CD oder wenn man ehrlicher ist, es um den nachgeholten Klassenkampf ging.

Bezeichnend war auch das die kommende Linkspartei- Vorsitzende auf die Frage hin , ob sie die CD auch kaufen würde, wenn sich darauf einwandfreie Beweise für Hartz 4 Betrüger finden würde, mit nein beantwortete mit der Begründung das sich dort weniger holen ließe. Frei nach dem Motto der Farm der Tiere, einige sind gleich aber andere sind gleicher als andere. das Buch schrieb Orwell im Übrigen um zu schildern wann der Sozialismus ungerecht wird.

In der DDR war die Schwarzarbeit auf einem Rekordniveau. In der Schweiz ist sie rekordverdächtig niedrig.http://www.welt.de/wirtschaft/article6048502/Deutsche-arbeiten-oefter-schwarz-als-ihre-Nachbarn.html
Genauso wie die Steuerehrlichkeit in Deutschland . Im Gegensatz wiederrum zur Schweiz. Konsequenz daraus? Mehr staatliche Kontrolle, klaaar doch…

Francesco Petrarca
03.02.2010  20:32

Ich darf anmerken, dass die Steuerhinterzieher, deren Daten (vielleicht…) auf den zahlreichen CDs stehen, strafrechtlich UNSCHULDIG sind. Denn strafrechtlich schuldig ist nur derjenige, dessen Schuld durch ein Gericht bewiesen worden ist. Dieses Gericht hat noch nicht stattgefunden, quod erat demostrandum. Insoweit eine Steuerhinterziehung im Vergleich etwa zu einer Körperverletzung ein nicht immer einfach beweisbares Verbrechen ist, bleibt das einzig wahre, was wir über diese Menschen sagen dürfen: Wir wissen nicht, ob sie schuldig sind oder nicht.
Der deutsche Staat macht dagegen gar kein Hehl daraus, dass er ein Verbrechen begeht, indem er Menschen zum Diebstahl in großen Maßstäben anstachelt und absichtlich (nicht etwa fahrlässig) diesen Diebstahl belohnt. Er erklärt sich damit völlig unmissverständlich zu einem VERBRECHERISCHEN STAAT.
Ich will natürlich nicht dieses Verbrechen mit den Verbrechen des deutschen Staates Ende 30er - Anfang 40er direkt vergleichen. Quantitativ sind diese Verbrechen unvergleichbar. Aber selbst die Nazis fingen nicht gleich mit Massenvernichtungen an, sondern mit (relativ milden) gesetzwidrigen Konfiszierungen “im Namen des deutschen Volkes”.
Es bleibt das Argument, dass jeder Staat zwecks seiner Sicherheit ab und zu das Gesetz überschreiten muss. So hätte Israel keine Überlebenschance, wenn man dem Geheimdienst verbieten würde, mit den schlimmsten Kriminellen zusammenzuarbeiten, um dadurch an wichtige Informationen zu kommen. Ich habe keinen Zweifel, dass auch der BND manchmal außerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten muss.
Das stimmt, aber genau deshalb befinden sich Geheimdienste in demokratischen Ländern unter einer besonderen parlamentarischen Aufsicht. Ihrem Verhalten werden sehr strenge Grenzen gesetzt, und jeder Fall, in dem sie gegen das eigene Gesetz verstoßen, wird auf die Zweckmäßigkeit überprüft. Ihre Handlungen sind also erklärte Ausnahmen, die notwendig sind, um einen BESONDERS großen Schaden (z.B. ein Terrorangriff mit Hunderten Opfern oder einen Putsch mit Herstelllung einer Militärdikatur) zu verhindern.
Mit den (bereits massenhaften) CD-Käufen wird aber diese Ausnahme zur Regel gemacht. Es besteht keine Grenze der Zweckmäßigkeit mehr, sondern IN JEDEM FALL, in dem der Staat durch ein Verbrechen einen Profit erreichen kann, darf er von nun ab dieses Verbrechen begehen. Das ist eine völlig neue Qualität, die von einem offiziell erklärten Ende des Rechtsstaates sprechen lässt.

Boris Kotchoubey
12.02.2010  14:02

vielleicht nicht juristisch, jedoch faktisch betrachtet kommt Steuerhinterziehung Diebstahl gleich.
Indem der deutsche Staat die CD gekauft hat, wurde nicht etwa ein “Linsengericht von 200 bis 300 Millionen” gekauft, sondern ein Signal gesetzt, dass er (endlich) dieses Verbrechen behandelt wie andere Verbrechen auch.
Mit der Ausnahme, dass es das einzige Verbrechen ist, bei dem Geständigkeit - also Selbstanzeige - zu vollkommenen Straffreiheit führt. Mit dem bekannten Ergebnis, das bereits jetzt hunderte von deutschen Steuerhinterzieher aus Furcht, auf besagter CD aufgeführt zu werden, ihr Geld zum Fiskus gebracht haben.

Chrisse
19.02.2010  17:14

Lieber Chrisse,

erstmal ist ihre Erkenntnis hoch interessant, das juristisch und faktisch nicht dasselbe sind. Zweitens machen sie einen gewichtigen Denkfehler. Diebstahl bedeutet Enrechtung , genauergesagt die widerrechtliche Verneinung eines Menschen auf die Anspruchnahme des Besitzes eines anderen. Und genau dies sind Steuern und Diebstahl . Deswegen ist Sozial- und Rechtsstaat solch ein Unterschied. Sozialstaat bedeutet immer das Recht auf Entmündigung , weswegen “faktisch” es beiweiten nicht so einfach ist wie sie es darstellen.

Francesco Petrarca
19.02.2010  17:52

...eben darum, Herr Petrarca, habe ich zwischen faktisch und juristisch unterschieden. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was Sie mit der “widerrechtlichen Verneinung eines Menschen auf die Anspruchnahme des Besitzes eines anderen” meinen, bin mir aber sicher, es kann juristisch in irgendeiner Weise sinnvoll sein.
Sie wollen wohl erklären, dass der Staat der eigentliche Verbrecher ist, weil er Steuern erhebt, also sich Eigentum nimmt, dass andere eigentlich gerne behalten wollen. Was hat das denn mit dem Unterschied zwischen Sozial- und Rechtsstaat zu tun? Auch der Rechtsstaat kann sein Recht nicht ohne Steuermittel durchsetzen.
Steuern nicht zu bezahlen bedeutet, die rechtliche und bauliche Infrastruktur des Staates zu nutzen, ohne für sie aufzukommen. D.h. im Endeffekt muss der Staat die Steuern allgemein erhöhen oder seine Leistungen senken - so oder so führt das Verhalten des einzelnen (nicht aus Not, sondern aus Gier) “zur widerrechtlichen Verneinung auf die Anspruchnahme des Besitzes” der staatlichen Solidargemeinschaft. Entspricht also einem Diebstahl.

Chrisse
19.02.2010  18:47

Lieber Chrisse,

ich erkläre es nun möglichst einfach:

Rechtsstaat sieht das Recht auf Besitz vor. Steuerstaat sieht das Recht auf Enteignung vor. Rechtsstaat sieht die Pflicht des Staates vor, das Individuum vor der Masse zu schützen.. Steuerstaat das Individuum nicht vor der Masse zu schützen.

Die sind seit jeher eminente Widersprüche.  Und genau spiegelt sich in ihren Worten wieder. Diebstahl in der Definition des Rechtsstaates sieht vor das jemand in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte Besitz entwendet. Und genau darauf trifft “faktisch” der Steuerstaat zu , auch wenn es juristisch in seiner semisozialistischen Manier rechtens ist. Nur wie weit er diese Grenze überschreiten , muss jedesmals aufs Neue definiert werden. Und mit dem Kauf illegal beschaffter Daten auf Verdacht hin wohlbemerkt, den es gilt im Rechtsstaat im Gegensatz zum Steuerstaat, unschuldig bis die Schuld bewiesen ist (womit wir wieder einen Unterschied hätten), eine Grenze überschritten.

Francesco Petrarca
19.02.2010  19:33

ich kann immer noch nicht ganz nachvollziehen, Herr Petrarca, weshalb sich Ihre Unterscheidung zwischen Rechts- und Unrechtsstaat ausgerechnet an den Steuern entzünden muss.
Vor allem aber habe ich das Gefühl, dass es sich hier um eine heuristische Unterscheidung handelt, die sich faktisch den eigenen Boden unter den Füßen wegzieht: Ein Rechtsstaat, der per gewaltlegitimierter Infrastruktur das Recht auf Besitz (sowie das Recht, ein Mensch in Würde zu sein, was in einer sozialen Marktwirtschaft prinzipiell mit einem Grundeinkommen gleichzusetzen sein sollte), benötigt dafür, um dieses Recht zu erhalten (also um einen Rechtsbruch zu vermeiden) eben finanzielle Mittel - und diese kann er allein aus Steuern erhalten. Somit muss ein Rechtsstaat, um dies zu bleiben, auch Steuerstaat sein. Im Übrigen sollte ein Rechtsstaat die Funktion haben, eine benachrteiligte Minderheit vor der Mehrheit zu schützen - dieser Aufgabe kommt er eher nachlässig und in demütigender Weise durch Hartz IV nach. Seltsamerweise sind es dieselben Menschen, die diese Rechtsstaatlichkeit am liebsten abgeschafft sehen wollen, die fordern, das Rechtstaatlichkeitsprinzip kompromisslos und unreflektiert bis auf die kleinste Nuance für diejenigen einzusetzen, die ohnehin eine privilegierte Position einnehmen.

“Diebstahl in der Definition des Rechtsstaates sieht vor das jemand in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte Besitz entwendet” - richtig. Da der Besitz des Steuerzahlers ohne die staatliche Infrastrukturleistung nicht möglich gewesen wäre und wir eine gesetzlich verordnete Solidargemeinschaft haben (Sie nennen das “semisozialistische Manier”, meinetwegen), trifft Ihre Definition weiterhin auf den Steuerhinterzieher zu - er entwendet Besitz der Solidargemeinschaft.
Im Übrigen verwechseln Sie etwas: Der Kauf der Daten bedeutet nicht die Anklage oder Inhaftierung oder auch nur Belästigung der Steuerbetrüger. Es bedeutet lediglich, Ermittlungen zu beginnen, weil ein (berechtiger) Verdacht besteht. Dies ist eine für die Staatsgewalt übliche Vorgehensweise. Oder wollen Sie die Präsenz von Streifenpolizeiwägen damit gleichsetzen, jeden Autofahrer für schuldig zu erklären?

Chrisse
22.02.2010  13:01

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