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Komasaufen mal anders: Das Verbot von Red Bull Cola
Von Matthias Heitmann
Und schon wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Diese hört auf den Namen „Red Bull Cola“, und ihr wird zur Last gelegt, dass sie nicht nur Flügel verleihen soll, sondern auch … ja, was eigentlich? Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), das das Getränk untersucht hat, bescheinigt ihm jedenfalls, gesundheitlich unbedenklich zu sein. Wilhelm Deitermann, Sprecher des Verbraucherschutzministeriums in NRW, bestätigte, man könne gar nicht so viel Cola trinken, als dass ein Risiko bestehe. Eigentlich müsste man annehmen, ein solches Urteil wäre gleichbedeutend mit einer Zulassung. Dennoch ließen sich einige Bundesländer durch die eigentlich beruhigenden Nachrichten nicht davon abbringen, den Verkauf von Red Bull Cola zu verbieten und große Rückholaktionen zu starten.
Stein, oder besser, Spurenelement des Anstoßes ist die Feststellung von LIGA, dass ein Liter Red Bull Cola 0,4 Mikrogramm Kokain enthält. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wäre jedoch die regelmäßige Zufuhr einer 7000-fache Konzentration notwendig, damit die zur Herstellung der Cola verwendeten Koka-Blätter ihre unerwünschten Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System entfalten. Bei einem regelmäßigen Konsum von 7000 Litern der Brause könnte es also spannend werden. Wer hingegen nur hin und wieder Red Bull Cola konsumiert, hat wohl erst nach ca. 20.000 Litern unter (diesen) Nebenwirkungen zu leiden. Also, Augen auf bei der nächsten Getränkebestellung! Und auch beim Bezahlen, denn: Deutsche Euro-Scheine sind durchschnittlich mit vier bis fünf Mikrogramm Kokain, also dem Gegenwert von zehn bis zwölf Litern Red Bull Cola, verunreinigt. Ist die Wirtschaftskrise in Wahrheit nichts weiter als ein globaler Entzug?
Natürlich ist das Verbot der Ösi-Brause oberflächlich betrachtet eine amüsante Posse. Andererseits ist es schon bedenklich, welche Rolle in unserer überängstlichen Gesellschaft der „wissenschaftlichen Risikobewertung“ zuteil wird. Nämlich keine. Von einer rationalen Risikobewertung und -abwägung auf Seiten der Politik kann nicht die Rede sein. Und noch etwas kommt hinzu: Das Verbot stammt nicht aus der Brüsseler Bürokratie, der man ja gerne das Monopol für Absurditäten zuschanzt, um im Gegenzug Politik auf nationaler Ebene aufzuwerten. Warum also in die Ferne schweifen, wenn das Desaster doch zu Hause stattfindet! Einmal mehr wird deutlich: Deutsche Verbraucherschutzpolitik hat mit sinnvollem politischen Agieren zum Wohle der Menschen ungefähr so viel zu tun wie die erkältungsbedingte Erhöhung meiner Körpertemperatur mit der Klimaerwärmung.
- Thomas Deichmann: „Mythen und Fallstricke der Künast-Verbraucherpolitik“ in: Novo58/59 (5–8 2002)
- Frank Furedi: „Verbraucherschutz als Instrument der Macht“ in: Novo55/56 (11 2001 – 2 2002)
- Eva Balzer / Matthias Heitmann: „Wenn Glaube und Politik Schokolade versalzen“ in: Novo55/56 (11 2001 – 2 2002)
- Johannes Richardt: „Enthaltsam für die Volksgesundheit“ in: NOVOnotizen, 10.12.09
26.05.2009 | Permanenter Link | http://bit.ly/9TjpsS
Kategorie(n): Recht und Freiheit | Kultur und Gesellschaft
@ Herrn Dr. Hahne
Wie nachsichtig sollen wir denn noch mit den “Behörden” sein, die in schönster Willkür unter vermeidlichem Gesundheitsschutz ständig das Kapital der Eigentümer und Arbeitsplätze vernichten und Fortschritt verhindern?
Wie von Ihnen beschrieben, müssen die Risiken gegeneinander abgewogen werden, aber mittlerweile wird ja vorsichtshalber verboten, bzw. dem Verbraucher traut man eine derartige Risikoabwägung wohl nicht mehr zu.
Die glücklichen Leute, die es heute bis ins 80igste Lebensjahr geschafft haben, sind ja schließlich auch Jahrzehnte von einer derart anmaßenden Verbraucher"schutz"politik verschont worden. Wie konnten sie nur so alt werden, ohne Beamte und Politiker?
Ihre Hybris gegenüber den einfachen Menschen ist kaum mehr zu ertragen!
Sehr geehrter Dr. Hahne,
wie Sie sicherlich wissen gibt es für Dioxin definierte Grenzwerte, für Kokain nicht. Ersteres hat eine akute Toxizität, die ca. 500x höher liegt als die von Kokain, von den etablierterten Langzeitschäden abgesehen. Das Verbraucherschutzministerium tut sich leider keinen grossen Gefallen mit dieser Aktion. Wie sollen andere Warnung nach einem solchen Verbot ernstgenommen werden? Etwas mehr gesundes Augenmass würde die Glaubwürdigkeit der Behörde für wissenschaftlich weniger informierte Leute erhöhen. Bei den Kokainkonzentrationen, die in Strassenluft und auf Geldscheinen gemessen wurden, wäre es sehr überraschend, wenn nicht in Dutzend anderen Produkten ebenfalls Kokain gefunden würde. Die Sensibilität in der analytischen Chemie macht praktisch jeden Nachweis möglich, ob die Resultate relevant sind, ist es eine andere Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
Max
@ Hr. Hahne
Merken Sie sich bitte, Herr Hahne: im Zweifelsfall fuer die Muendigkeit und Selbstbestimmung des Buergers - und nicht umgekehrt!
Ihre Einlassungen wirken anmassend. Glauben Sie wirklich, dass die Leute nicht selbst das Risiko fuer sich und ihre Kinder am besten abwaegen koennen - zumal wenn es eine Unbedenklichkeitsaussage eines anerkannten Landesinstituts gibt ?
@ Herrn Dr. Hahne
Mit Hilfe analytischer Chemie würden sich auch in Ihrem Körper (wie in jedem anderen Menschen) eine Menge verbotener Wirkstoffe nachweisen lassen. Ihrem eigenen Argument folgend sind Sie damit “vermutlich ungefährlich”, was aber nicht als Argument für Ihre Daseinsberechtigung dienen kann.
Konsequenterweise müssten Sie sich daher selbst isolieren, bis Ihre Ungefährlichkeit definitiv nachgewiesen wird.
Lieber ist mir allemal Erich Kästner: “Seien wir ehrlich, Leben ist immer lebensgefährlich!”
Um es einmal optisch zu verdeutlichen:
4µg Kokain pro Liter = 0,000 000 000 4%
Hinweis für Legastheniker: die Nullen stehen rechts vom Komma! ;-)
Der Satz von Paracelsus (1491-1541) “Dosis sola venenum facit” hat seine Gültigkeit bis heute nicht eingebüßt. Ich übersetze: “Allein die Dosis macht das Gift (aus)”.
@ Dr. Hahne
Obwohl sie über “sozialhistorischen Hintergründe des Göttinger Universitätsgefängnisses” promoviert und möglichweise mit diesen endlich einmal auf den Punkt gebrachten und bahnbrechenden Erkenntnissen die Massen bewegt haben, würden sich einfachstes naturwissenschaftliches Wissen bei Ihrer Arbeit gerade in Ihrem Ministerium nicht störend auswirken.
Wenn solcherart Lücken allerdings zu inkompetenten Enscheidungen wie beim Red-Bull-Verbot führt, die für andere Menschen praktische, auch wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, gewinnt der Begriff “Regieren” die Bedeutung von Sabotage.
(Nein ich habe keine Aktien von Red Bull und trinke das Zeug nicht mal.)
Zum Thema “0,4 Mikrogramm Dioxin” belesen Sie sich ggf. noch einmal, vielleicht hier: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/49919/
Schade, daß sich wieder einmal der Spruch bewahrheitet: “Der natürliche Feind des Politikers ist der Sachverstand.”
Deshalb braucht jemand, der schließlich zur politischen Klasse gehört, auch nicht auf die Chemiker und Toxikologen vom NRW.Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit zu hören, die sich in Analytik und Risikoabschätzung wohl ein wenig auskennen sollten.
Wie nicht-ernstgenommen wollen Politiker eigentlich noch werden?
Meine Empfehlung: Das Baden im Bodensee verbieten oder - noch besser - den Bodensee zukippen! Mit Sicherheit findet man darin mit unseren hochempfindlichen Analysemethoden ein paar Moleküle einer Plutoniumverbindung, wenn man danach suchen würde.
Der Bodensee kann froh sein, daß er nicht in Niedersachsen liegt.
Oder: Sofort das Gift Kochsalz aus den Regalen nehmen! Zwei gehäufte Eßlöffel sind tödlich.
[Hinweis für Suizidgefährdete: Nicht ausprobieren, es macht echt keinen Spaß! Anders geht’s leichter.]




Na ja, wie hätte denn die Reaktion ausfallen sollen, wenn es sich nicht um 0,4 Mikrogramm Kokain sondern um 0,4 Mikrogramm Dioxin gehandelt hätte? Sicher auch als munterer Drink zwischendurch eher unschädlich, wenn nicht kübelweise geschluckt - gleichwohl für den Verbraucher nicht akzeptabel. Klar ist der im Zweifelsfall in die Cola gemischter Wodka ungleich giftiger, aber wo sollen die Behörden die Grenzen ziehen? Eine “vermutete Ungefährlichkeit” eines verbotenen Wirkstoffes in einer möglichen Verdünnung kann nicht das Argument für eine Zulassung sein. Sonst gäbe es natürlich weitere spannende Kandidaten: Wie früher Bilsenkraut ins Bier für besseres Zudröhnen, sicher ließe sich das gute alte Mohnbrötchen auch noch stoffmäßig aufpeppen. Also bitte etwas Nachsicht, wenn die Behörden manchmal etwas vorsichtig reagieren. Beste Grüße, Dr. Gert Hahne, Verbraucherschutzministerium Niedersachsen.
Dr. Gert Hahne
27.05.2009 13:07