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Raucher raus! Die neue Ausgrenzung

Rauchern wird die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zunehmend erschwert. Die Gesundheitsobsessionen militanter Nichtraucher sind heute gesellschaftlicher Mainstream.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Satz 1 gilt nicht für rauchende Menschen“.

(Artikel 1, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, neue Fassung).

Das Grundgesetz bestimmt unser Gemeinwesen als freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. [1] Daraus folgen Grundrechte, die natürlich auslegungsbedürftig und auslegungsfähig sind und daher von Staatsrechtslehrern und Verfassungsrichtern manchmal kontrovers diskutiert werden. Das gilt auch für den Gleichbehandlungsgrundsatz, der die willkürliche Benachteiligung von Menschen wegen bestimmter persönlicher Besonderheiten verbietet. Ursprünglich allein als Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat aufgefasst, wird dieser Grundsatz inzwischen auch auf den Umgang der Bürger untereinander ausgeweitet. Das kommt in Zuspitzungen des Antidiskriminierungsrechts zum Ausdruck, die manchen Beobachtern keineswegs unproblematisch erscheinen. [2] Andererseits wird manche offensichtliche Diskriminierung nicht als solche verstanden. Das ist die These dieses Beitrages.

Als persönliche Besonderheiten gelten allgemein: „die Rasse und ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität“. [3] Weitere mögliche Diskriminierungstatbestände wie die finanzielle Lage, die soziale Herkunft oder der Bildungsstand, die in der internationalen Diskussion auch eine Rolle spielen, werden im deutschen Gleichbehandlungsgesetz nicht genannt, und gelegentlich wird die Auffassung vertreten, die Merkmalsliste im Gesetz sei erschöpfend. Aber schon diese Liste folgt keinem einheitlichen Grundsatz.

Einerseits werden Besonderheiten gegen Diskriminierung geschützt, die unabänderlich an die Person geknüpft sind – Hautfarbe, Geschlecht, Alter und Behinderung sind unverfügbare Merkmale eines Einzelnen und verlangen darum die uneingeschränkte Toleranz der anderen. Schwieriger wird es schon bei der sexuellen Orientierung, denn es ist wohl immer noch nicht endgültig geklärt, ob sie wie die Hautfarbe genetisch determiniert oder doch eher sozial erlernt ist und darum wie andere soziale Prägungen unter Umständen auch korrigiert werden kann. Religion und Weltanschauung schließlich sind auf keinen Fall eine natürliche Veranlagung, sondern ein Gemenge aus Sozialisationsbedingungen und persönlicher Entscheidung; sie wären also im Prinzip jederzeit revidierbar.

Die festgeschriebenen Diskriminierungsmerkmale unterscheiden mithin nicht zwischen natürlicher und kultureller Identität. Da aber die Menschen nicht nur Naturwesen, sondern vor allem auch Kulturwesen sind, spricht alles dafür, auch die kulturelle Identität der Person vor Diskriminierung zu bewahren. Allerdings ist zu fragen, warum der persönliche Lebensstil lediglich in weltanschaulicher und sexueller Hinsicht gegen Benachteiligungen zu schützen ist, während andere Dimensionen der Lebensführung vor Diskriminierungen keineswegs sicher sind. Denn statt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die in Artikel 2 des Grundgesetzes ausdrücklich garantiert wird, mit allen Mitteln zu fördern, sind bestimmte Kräfte in Staat und Gesellschaft dabei, mit fragwürdigen Verboten diese Freiheit einzuschränken. Sei es das Kopftuchverbot, sei es das Trinkverbot oder sei es das Rauchverbot – selbst Essverbote für dickleibige Menschen werden bereits diskutiert: Alles läuft darauf hinaus, einen gewissen Teil der Mitbürger zunehmend wegen ihrer selbstgewählten Lebensgewohnheiten zu diskriminieren. Wer nicht so lebt, wie es von einigen für richtig gehalten wird, muss um seine Freiheit bangen! Ein besonders krasses Beispiel bilden die inzwischen weit verbreiteten Rauchverbote.

Die Diskriminierung der rauchenden Menschen

Das Tabakrauchen bringt natürlich gewisse Risiken für die körperliche Gesundheit mit sich, und es ist selbstverständlich angebracht, die Menschen darüber aufzuklären und davor zu warnen. Andererseits steigert das Rauchen das psychische Wohlbefinden – das können Hirnphysiologen heute gut erklären – und, so lange es zur Alltagskultur der Geselligkeit gehörte, auch das soziale Wohlbefinden; immerhin sind das zwei Dimensionen, die vor langer Zeit selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den Grundbestimmungen der Gesundheit gerechnet hatte. Da braucht es nicht zu verwundern, wenn rauchende Menschen das psycho-soziale Wohlbefinden so hoch einschätzen, dass sie das Risiko in Kauf nehmen, vielleicht infolge des Tabakkonsums zu erkranken.

Inzwischen aber wird den Rauchern heute allenthalben das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung vorenthalten. Wer gerne raucht, sucht vergeblich nach einem Arbeitsplatz, kann kein Restaurant besuchen, findet kaum noch ein Raucherzimmer im Hotel, darf nicht Bahn fahren, nicht das Flugzeug benutzen, muss auf kulturelle Veranstal-tungen verzichten, kann nicht an politischen Versammlungen teilnehmen – und wehe den Rauchern, die einen Klinik- oder Sanatoriumsaufenthalt nicht umgehen können, denn denen droht ein Zwangsentzug. Rauchende Menschen – in Deutschland an die 20 Millionen Mitbürger, weltweit wohl rund zwei Milliarden, die die WHO von ihrer „Suchtkrankheit“ befreien will – werden inzwischen von der Teilhabe am öffentlichen Leben, an Mobilität und Geselligkeit faktisch ausgeschlossen, solange sie ihre Gewohnheit nicht stark einschränken.

Dafür sind Gesetze erlassen worden, die man „Nichtraucherschutzgesetze“ nennt, die sich aber tatsächlich als reine Verbotsgesetze erweisen. Sie sind völlig asymmetrisch, indem sie einseitig die Diskriminierung der rauchenden Menschen festschreiben. In allgemein zugänglichen Innenräumen, in denen sich das Arbeitsleben und das gesellschaftliche Leben vor allem abspielen, darf nicht mehr geraucht werden, und Raucher müssen sich gegebenenfalls wie räudige Hunde in Wind und Wetter verjagen lassen. Ein Minderheitenschutz, der doch auch einen Verfassungsgrundsatz darstellt, ist für die „Minderheit“ des rauchenden Drittels der Menschen nicht vorgesehen. Ausnahmen von den Rauchverboten werden in den Gesetzestexten nur am Rande und in schwer durchschaubarer Verklausulierung eingeräumt. [4] Gesetze, die den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen würden, müssten bestimmen, dass überall, wo Nichtraucherbereiche eingerichtet werden, gleichwertige Raucherbereiche vorzusehen sind!

An besondere Raucherbereiche, soweit sie überhaupt erwähnt werden, stellen die Verbotsgesetze derart hohe Anforderungen, dass kaum ein Gebäudeverwalter oder -eigentümer den nötigen Aufwand treiben kann oder will – ganz abgesehen davon, dass Hauswarte vielleicht auch gerne mal ein paar Reinigungskosten einsparen. Selbst da, wo es Raucherzonen gab, die auch das neue Verbotsgesetz zulassen würde, sind diese willkürlich abgeschafft worden, wie in den Fernzügen der Deutschen Bahn. [5] Mit einem Wort: Rauchende Menschen werden wegen ihres Lebensstils systematisch benachteiligt und sozial ausgegrenzt. Die Neigung zum Tabakgenuss ist eine persönliche Besonderheit, die von der herrschenden Rechtslage nicht mehr toleriert wird. Nur unter freiem Himmel und in der Privatsphäre – selbst da allmählich schon mit Einschränkungen – dürfen Raucher noch ihrer Gewohnheit nachgehen.

Staatliche Umerziehung

Die dritte „Weltkonferenz Rauchen und Gesundheit“ hat bereits 1975 unter der Leitung des britischen Mediziners George Godber all jene Pläne ausgeheckt, mit denen eine monströse Erziehungsdiktatur eingeleitet wurde, die Raucher zunehmend ins Abseits der Gesellschaft verbannt. [6] Dazu gehörten schon damals:

  • die Zigarettenhersteller als „merchants of death“ zu stigmatisieren, also als Todesverkäufer zu denunzieren
  • das Rauchen von einer „genussvollen Gewohnheit“ in eine „Suchtkrankheit“ umzudeuten
  • das Rauchen moralisch zu disqualifizieren: „Smoking is a dirty, anti-social practice“
  • prominente Persönlichkeiten, die öffentlich rauchen, an den Pranger zu stellen
  • den rauchenden Menschen den Aufenthalt in Öffentlichkeit und Geselligkeit zu erschweren und ihnen auf diese Weise gesellschaftliche Teilhabe zu verwehren
  • die Behauptung, Tabakrauch gefährde die Gesundheit und das Leben der Nichtraucher.

Noch heute ist den wenigsten dieses Diskriminierungsprogramm bekannt, das in der Folge mit Lobbyaktivitäten der WHO-Funktionäre die bürgerlichen Freiheitsrechte weltweit auszuhebeln begann.
[7] Die Öffentlichkeit beunruhigte man vor allem mit der Lüge vom „Passivrauchen“ – und es ist diesen Meinungsmachern gelungen, breite Mehrheiten davon zu überzeugen. Diese Behauptung ist, nach einem Vorspiel im nationalsozialistischen Deutschland, vor rund vierzig Jahren wieder erfunden worden, als es noch gar keine wissenschaftlichen Untersuchungen dazu gab. [8] Recht unverhohlen wird heute zugegeben, dass man mit dieser Behauptung die Nichtraucher gegen die Raucher aufbringen wollte [9] – ein Schachzug, der unglücklicherweise seine Wirkung getan hat.

Aber macht „Passivrauchen“ wirklich krank? Inzwischen sind zu dieser Behauptung unzählige Untersuchungen angestellt worden, die durchweg allein mit statistischen Schätzungen aufwarten. Die Mehrzahl dieser Studien kann keinen statistisch überzeugenden Zusammenhang zwischen „Passivrauchen“ und Erkrankungen bzw. Todesfällen belegen. [10] Bei den wenigen Untersuchungen, die ein geringes Risiko feststellen, muss man berücksichtigen,

  • dass dieses Risiko durchweg nur 20 % höher liegt als bei Vergleichspersonen, die nie mit Tabakrauch in Berührung gekommen sind, während sonst in der medizini-schen Statistik ein Zusatzrisiko von mehr als 100 % vorausgesetzt wird, wenn einem Zusammenhang Beachtung geschenkt werden soll
  • dass ein statistischer Zusammenhang, selbst wenn man ihn zuverlässig ermitteln könnte, grundsätzlich keinen Kausalzusammenhang beweist, da fast immer andere, nicht berücksichtigte Einflüsse im Spiel sind
  • dass in diesen Untersuchungen durchweg nichtrauchende Personen betrachtet wurden, die in häuslicher Gemeinschaft mit Rauchern leben, also unentwegt dem Tabakrauch ausgesetzt sind (wenngleich selbst in diesen Fällen nicht zuverlässig zu ermitteln ist, welche Mengen an Tabakrauch die untersuchten Menschen in der Vergangenheit wirklich aufgenommen haben).

Mit einem Wort: Die meisten Untersuchungen beweisen gar nichts, und die wenigen, die diesen Anschein erwecken, beziehen sich allein auf die Lebenssituation in der Privatwohnung. Die inzwischen verbreiteten Rauchverbote jedoch gelten für öffentliche Räume, Gaststätten, Versammlungsorte, Verkehrsmittel usw., in denen niemals Opfer des „Passivrauchens“ ermittelt wurden. [11] Gleichwohl werden die schönfärberisch „Nichtraucherschutzgesetze“ genannten Verbote ausdrücklich mit den angeblichen Gesundheitsgefahren an diesen öffentlichen Plätzen begründet. Bewusst oder unbewusst folgen sie jener Strategie der „Tabakbekämpfung“ („tobacco control“), die von Fundamentalisten der WHO vor 35 Jahren für ihren globalen Kreuzzug ausgedacht worden ist. In kühner Umdeutung haben diese Sanitaristen das Rauchen selbst zur Krankheit erklärt und wollen diese „Epidemie“ weltweit ausmerzen.

Der manipulierte Wertewandel

Es gibt kaum ein anderes Feld, auf dem sich gesellschaftlicher Wertewandel so abrupt vollzogen hat wie in der Tabakfrage. Das ist keine soziale Spontanbewegung, sondern auch das Resultat planmäßiger Manipulation durch die Gesundheitsagenturen. Mehr als ein Jahrhundert lang war das Rauchen eine alltagskulturelle Selbstverständlichkeit. Gewiss hat es immer empfindliche Menschen gegeben, die sich vom Tabakrauch belästigt fühlten. Es ist richtig, für diese Menschen – wie früher bei der Eisenbahn – abgetrennte Nichtraucherbereiche vorzusehen, und wo das schwierig ist, kann eine gute Klimatisierung Wunder wirken. [12] Inzwischen aber ist der Nichtraucherschutz derart „perfektioniert“, dass nun die rauchenden Menschen als Problem – häufig fast schon wie Aussätzige – behandelt werden. [13]

Die Diskriminierung geht längst so weit, dass das Phänomen des Rauchens, ganz nach den Plänen der WHO von 1975, in den Medien zum Tabu gemacht wird. In Fernsehdiskussionen (selbst wenn sie einmal ausnahmsweise die Tabakfrage zum Thema haben) sieht man niemanden mehr rauchen, und neuere Spielfilme tun ebenfalls so, als sei der Tabakkonsum ausgestorben. Rauchende Menschen werden nicht nur durch die gesetzlichen Rauchverbote aus der Öffentlichkeit vertrieben, auch im privaten Umgang erleben sie zunehmend die Feindseligkeit nichtrauchender Menschen. Die Diskriminierung des Rauchens ist zu einem gesellschaftlichen Spaltpilz geworden.

Mit den Gesetzen zum „Nichtraucherschutz“ bekämpft man wirkliche Freiheit, bloß weil man hypothetischen Risiken vorbeugen will. Für aktive Raucher hält sich das selbst gewählte Gesundheitsrisiko in Grenzen, und für „passive Raucher“ ist überhaupt kein Risiko nachweisbar. Doch selbst das Bundesverfassungsgericht ist dieser merkwürdigen Logik gefolgt, indem es sich von den Irreführungen der Tabakbekämpfer hat düpieren lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt nur, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden. Weil aber Umgebungstabakrauch angeblich das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletze, dürfe man, so die Verfassungsrichter, die Freiheit der Raucher einschränken. Allgemeine Rauchverbote seien darum mit dem Grundgesetz vereinbar, haben die Roten Roben dekretiert. [14] Damit ergreift das Gericht Partei für eine einseitige wissenschaftliche Meinung, die auf höchst dubiose Weise verbreitet worden und in Wirklichkeit durchaus umstritten ist. [15]

Lediglich der Richter Johannes Masing ist mit seinem Minderheitsvotum auf dem richtigen Weg, wenn er darauf hinweist, der Staat müsse „der schwierigen Spannung von Schutz und Freiheit ausgleichend Rechnung tragen. Damit verträgt sich die Radikallösung eines absoluten Rauchverbots nicht“. Dadurch werde „vielmehr ein Weg edukatorischer Bevormundung vorgezeichnet“. Es sei ein Eingriff „in die Freiheit der Raucher, der mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar wäre“. [16] Das Rauchverbot „unterbindet eine tradierte Form des kommunikativen Miteinanders“, sieht Masing völlig richtig, aber die naheliegende Schlussfolgerung zieht auch er dann nicht mehr: Rauchverbote sind eine krasse Form verfassungswidriger sozialer Ausgrenzung, die im Kalkül der Tabakbekämpfer wie gesagt von Anfang an ausdrücklich eingeplant war.

Eigentümlicherweise wird von der Politik und von der Rechtsprechung nicht zur Kenntnis genommen, dass die lautstarken Tabakfeinde ihrerseits bloß eine kleine radikale Minderheit bilden. Bei der fragwürdigen Volksabstimmung in Bayern haben sich 2010 nur knapp 23 % der Stimmberechtigten für das totale Rauchverbot ausgesprochen. Nimmt man an, dass 30 % der Bayern rauchen, sind 47 % der Stimmberechtigten, die das umfassende Rauchverbot nicht befürwortet haben, Nichtraucher. Zwei Drittel der Nichtraucher sind mithin toleranter als jene Minderheit, die der überwiegenden Mehrheit ihren unduldsamen Willen aufzwingt. [17] Politik und Recht machen sich zum Werkzeug einer militanten Minderheit, die vorgeblichen Gefahren fundamentale Freiheits- und Beteiligungsrechte opfern will. Tatsächlich befürworten gewisse Sanitaristen sogar „eine Einschränkung des Freiheitsspielraums der Mehrheit der Bevölkerung zugunsten des Schutzes einer Minderheit“.  [18] [19]

Aber die „Exklusion“, der Ausschluss gewisser Bevölkerungsgruppen von der Teilhabe an politischer Öffentlichkeit und bürgerlicher Gemeinsamkeit, untergräbt die Grundsätze der Demokratie. „Je vollständiger alle Klassen, Ethnien, Glaubensgemeinschaften und Geschlechter wirtschaftlich, sozial und kulturell integriert sind, umso besser können sie politisch partizipieren“, sagt der Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel zu Recht. [20] Wachsende Bevölkerungsanteile haben, so Merkel, deutlich schlechtere Beteiligungschancen, vor allem die zugewanderten Menschen und die neue Klasse der Armen. Aber auch er übersieht, dass die Bekämpfer der Tabakkultur die Exklusion von Millionen rauchender Menschen betreiben – die übrigens zu einem erheblichen Teil der ohnehin benachteiligten Unterschicht angehören. Die Rauchverbote erweisen sich – ähnlich wie die Diskriminierung Übergewichtiger – als neuer Klassenkampf, ein Klassenkampf von oben, versteht sich. [21]

Mit einem Wort: Rauchende Menschen werden aus der Gesellschaft ausgegrenzt! Sie können sich, wenn sie diesem Lebensstil anhängen, bloß noch in ihr privates Ghetto zurückziehen, d. h. in einen Zustand sozialer und kultureller Desintegration. Auch wer-den sie daran gehindert, persönliche Neigungen und Fähigkeiten in öffentliche Ehrenämter einzubringen. Natürlich berechnen Tabakbekämpfer nicht, welche sozialen Kosten daraus erwachsen, dass Menschen, die eigentlich guten Willens wären, ihr sonst selbstverständliches Engagement nun gezwungenermaßen nicht mehr praktizieren können.  Totale Rauchverbote zerstören den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor gut 40 Jahren wollte Willy Brandt „mehr Demokratie wagen“ und fand dafür große Zu-stimmung. Das scheint heute nicht mehr zu zählen. Elementare Grundsätze der Demokratie werden auf dem Altar der Gesundheitsbewegung geopfert. [22]

Prof. em. Günter Ropohl hat bis 2004 Wissenschafts- und Technikphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main gelehrt.

Verwandte Artikel:

Christoph Lövenich: Asche auf Ash´s Haupt
Günter Ropohl: Passivrauchen’ als statistisches Konstrukt
Gunnar Sohn: Vom Kreuzzug gegen Raucher

Anmerkungen

1Ich habe nicht vergessen, dass ich mich seinerzeit bei der Ernennung zum Beamten auf diese Grundsätze förmlich verpflichtet habe.
2Vgl. Rogusch, K.: „Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung“, in: NovoArgumente 110/111, 1–4 2011, S. 20–25.
3So das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ von 2006; Bundesgesetzblatt I, S. 1897, 1910.
4Die entsprechenden Klauseln des „Bundesnichtraucherschutzgesetzes“ hat nicht einmal das Bundesverfassungsgericht verstanden, wenn es in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 behauptet, das Gesetz habe „für die Verkehrsmittel […], also insbesondere für Eisenbahnen […], keine Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen“; vgl. BverfG, 1 BvR 3262/07, Abs. 122. Diese Be-hauptung widerspricht dem Gesetzestext, der Ausnahmen vom Rauchverbot zwar für bestimmte Verkehrsmittel ausschließt, dabei aber die Eisenbahnen gerade nicht nennt; vgl. BNichtrSchG, § 1, Abs. 3, in Verbindung mit § 2, Abs. 2, Punkt (b).
5Auch Gerd Billen vom „Verbraucherzentrale Bundesverband“, der angeblich den „Grünen“ nahesteht, billigt offensichtlich die Raucherdiskriminierung durch die Deutsche Bahn, wenn er sich weigert, in diesem Fall für Verbraucherinteressen einzutreten – so als wären 20 Millionen Raucher Unpersonen, die kein Recht auf satzungsmäßige Vertretung hätten; persönlicher Schriftwechsel.
6Einzelheiten, Belege und Verweise auf die Konferenzprotokolle bei: rampant-antismoking.com; die Quelle verdanke ich dem Diskussionsbeitrag von Ben Palmer am 27.10.10 in novo-argumente.com.
7Mehr dazu in meinem Artikel: „WHO: Welt-Heils-Ordnung“, in: NovoArgumente 107 (2010) Juli/August, S.30–34; novo-argumente.com. Vgl. ferner Wippersberg, W.: Der Krieg gegen die Raucher. Wien 2010, bes. S. 87ff.
8vgl. z.B. von der Heydt, I.: Rauchen Sie? Köln 2005; Snowdon, Ch.: Velvet glove, iron fist: A history of anti-smoking, London 2009. Dass Untersuchungen über die Effekte des „Passiv-rauchens“ erst noch gemacht werden müssen, wird übrigens in den Konferenzprotokollen von 1975 ausdrücklich festgestellt; siehe Anm. 8.
9Nachweise bei S. Zion: „Science and secondhand smoke“, in: Skeptic 13 (2007) 3, S. 20–27; auch unter tobacco.org.
10Snowdon listet 64 Studien auf, von denen bloß 9 Untersuchungen einen methodisch gesicherten, schwachen statistischen Zusammenhang nachweisen; vgl. Snowdon, wie Anm. 10, S. 372–388.
11Das räumen selbst M. Pötschke-Langer u. a. in ihrer Kampfschrift ein: Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Heidelberg 2005, S. 22; vgl. meine Kritik: „‚Passivrauchen’ als statistisches Konstrukt“, in: NovoArgumente 95 (2008) Juli/August, S. 51–55; auch unter novo-argumente.com.
12Es gehört zur Irreführungsstrategie der Tabakbekämpfer, die hervorragenden Effekte der modernen Klimatechnik rundweg zu bestreiten
13Dieses Ziel verfolgen die Tabakbekämpfer offenbar auch mit dem Plan, die Zigaretten-packungen künftig mit Ekelbildern zu verunzieren. Raucher werden sich davon eben so wenig abschrecken lassen wie von den Halbwahrheiten der gegenwärtig verordneten albernen Warn-texte, aber nichtrauchende Menschen sollen Abscheu vor Zeitgenossen empfinden, die derart widerlich aussehende Produkte mit sich führen.
14So unverständlicherweise das höchste Gericht, das sich eigentlich nur mit Verstößen gegen die Chancengleichheit unterschiedlicher Gaststättenformen hätte beschäftigen sollen (vgl. Anm. 6, besonders Absatz 121). Wegen seiner Widersprüche und Unrichtigkeiten würde dieses Urteil eine gründliche Auseinandersetzung verdienen. Wohlbegründete Verfassungs-beschwerden einzelner Bürger gegen die soziale Ausgrenzung durch Rauchverbote sind gar nicht erst angenommen worden; vgl. z.B. die Verfassungsbeschwerde von Werner Paul.
15Spode, H.: „Kulturgeschichte des Tabaks“, in M.V. Singer, A. Batra u. K. Mann (Hrsg.): Alkohol und Tabak,  Stuttgart 2011, S. 13–24, bes. S. 23. .
16Alle Zitate aus dem Minderheitsvotum zum Urteil, wie Anm. 6, Absätze 184–194. Es ist zu wünschen, dass diese einsichtigen Passagen in vollem Wortlaut allgemein bekannt würden.
17Hier sieht man die Crux einer „partizipativen Demokratie“, so lange die Regularien das Diktat einer Minderheit nicht verhindern. Auf dem „bayrischen Weg“ könnte leicht auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden.
18Bühringer, E. u. L. Kraus: „Alkohol und öffentliche Gesundheit: Zahlen und Fakten“, in: Alkohol und Tabak, wie Anm. 18, S. 25–35, zit. S. 34.
19Man fühlt sich an die totalitäre Devise erinnert: Du bist nichts, die Volksgesundheit ist alles! Tatsächlich heißt das Betätigungsfeld, in dem sich die Sanitaristen tummeln, im Englischen „public health“. Den Angelsachsen fehlen offenbar die historischen Erfahrungen mit der nationalsozialistischen „Volksgesundheit“.
20Merkel, W.: „Steckt die Demokratie in einer Krise?“, in: Universitas 65 (2010) 4, S. 351–369.
21Gelegentlich wird Tabakgegnern bewusst, dass sie eine neue Zwei-Klassen-Gesellschaft heraufbeschwören, aber scheinheilig meinen sie, ein paar soziale Brosamen für die Unterschicht könnten das Problem bewältigen; vgl. Frohlich, K.L.: „The creation of a smoking class – how prevention efforts can deepen social inequalities in health“, in: WZB-Mitteilungen, Heft 128 (2010) 6, S. 18–20.
22Auch mein eigenes wissenschaftliches Engagement leidet darunter, dass ich Einladungen zum fachlichen Meinungsaustausch absagen muss, weil mir die Rauchverbote ein angenehmes Reisen unmöglich machen.

Mehr zum Thema im Novo-Dossier „Rauchverbot“

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Dieser Artikel ist vor allem eines: ärgerlich. Er strotzt vor Arroganz, und man bekommt den Eindruck, dass der Autor ein Suchtproblem hat - was wahrscheinlich noch nicht einmal der Fall ist, er gibt sich aber alle Mühe damit. Es wird keinem Raucher verboten, ein Restaurant zu besuchen - er darf nur für die Zeit des Reataurantbesuches eben nicht rauchen. Wer damit ein Problem hat, könnte eben durchaus süchtig sein. Dazu möchte ich betonen, dass es mir durchaus bewusst ist, dass es sehr viele Menschen gibt, die wirkliche Genussraucher sind.
Ich wundere mich nur immer wieder bei Diskussionen dieser Art, dass die Beschwerdeführer oftmals Menschen sind, die die Freiheit des einzelnen besonders betonen - aber nicht sehen wollen, dass sie mit ihrem Verhalten die Freiheit der anderen - in diesem Falle der Nichtraucher - einschränken. Und da sollte die Freiheit des einzelnen eben aufhören. Ich gehöre wahrlich nicht zu denjenigen, die das Rauchen verbieten wollen, und ich finde auch die Diskussion um die angeblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens und damit auch die Begründung für das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen Quatsch. Da brauchten die Verantwortlichen wohl mal wieder ein Hilfsargument zum Verkauf der Entscheidung.

So nicht
20.11.2011  14:59

Der Begriff der Freiheit, so wie ihn “So nicht” interpretiert, ist eine Neuschöpfung, die offensichtlich im Zuge der Diskussionen um Rauchverbote und Nichtraucherschutz entstanden ist. Mangels besserer Argumente hat man allerorten den Strohmann der “Freiheit, die an der Nasenspitze des Anderen endet” aufgestellt.

“Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel verstanden als die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt allgemein einen Zustand der Autonomie eines handelnden Subjekts. (Wikipedia)”

Inwiefern wird nach dieser Definition die Freiheit eines Nichtrauchers beeinträchtigt? Kann daraus der Anspruch abgeleitet werden, dass jede Gaststätte rauchfrei sein muss, weil sonst die “Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können” für Nichtraucher eingeschränkt ist? Gibt es überhaupt einen Anspruch darauf, dass eine Gaststätte gerade dann dort steht (und geöffnet hat), wo ein potenzieller Gast die Entscheidung trifft, eine Gaststätte aufsuchen zu wollen? Kann dieser Gast dann auch noch fordern, dass während seines Aufenthalts der an der Decke hängende Fernseher das Fussballspiel überträgt oder dass keine lauten Gruppen versammelt sind? Die Freiheit des Gastes endet dort, wo die Freiheit der anderen Gäste und des Gastwirts beginnt.

“persönliche (negative) Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist (Wikipedia)”

Wenn sich Raucher in einem Lokal gesellig treffen möchten (Versammlungsfreiheit) und ein Gastwirt diese Möglichkeit anbieten will (seine Entscheidungsfreiheit), dann ist ein Passivrauchphobiker in keiner Weise weder in seinen Handlungen eingeschränkt noch steht er unter Zwang. Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass alle rauchenden Gäste während seiner Anwesenheit nach draussen gehen (das wäre dann eine Missachtung der Handlungsfreiheit und ein Ausüben von Zwang).

Die Argumente von “So nicht” gelten eben auch im umgekehrten Sinne.

Hinweis: Gaststätten sind kein öffentlichen Einrichtungen.

“Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. [...] Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen. (Wikipedia)”.

Frage an “So nicht”: Kann das Bedürfnis, die nächstbeste Gaststätte zu besehen, ungeachtet des Angebots, der Ambiance, der Art der Gäste, als eine Art Sucht bezeichnet werden? Oder meldet sich dieses anscheinend dringliche Bedürfnis nur dann, wenn es sich um ein Raucherlokal handelt, das man ausheben will? Lieber keine Gaststätte als eine Gaststätte, in der Raucher verkehren?

benpal
27.11.2011  00:59

Zum Thema Sucht: Sind Raucher “süchtig”, dann behandelt sie als “Kranke” und bietet Suchtkliniken und Suchttherapien (auf Kassenkosten) an! Denn laut Definition ist ja ein Mensch mit Suchtproblem ein Kranker. Es gibt hier sogar Leute, die einmal “Fixerstuben” und “Heroinabgabe auf Staatskosten” gefordert haben. Wie wär’s denn mit Zigaretten auf Staatskosten? Oder zumeindest Steuerfreiheit für Raucher?
Zum Thema “Freiheit”: Ein gastronomischer Betrieb ist ein Privatunternehmen, somit muss es dem jeweiligen Wirt überlassen bleiben, ob er seinen Betrieb für Raucher öffnet oder nicht. Ebenso gilt das für jedes Privatunternehmen. Staatliche Unternehmen können natürlich 100 % Nichtrauchen verfügen, wenn ihnen das recht erscheint.
Staat soll aber nicht so tun, als liege ihm die Gesundheit seiner Untertanen am Herzen. Staat dealt an den Zigaretten ganz kräftig mit und bekäme einen richtigen Schock, wenn diese Einnahmen plötzlich entfielen. Im Gegenteil: Er nutzt das Verhalten der Raucher aus, denn auf Zigaretten verzichtet man nicht “mal eben so”, nur weil der Geldbeutel ein wenig drückt. Da verzichtet man eben eher mal auf neue Schuhe, eine Wii, einen Handyfestvertrag oder solche Dinge. Gleiches bei Autofahrern (Benzin- und Ökosteuer), die ihre Autos auch “nicht mal eben so” in der Garage stehen lassen können, wollen (oder vielmehr müssen) sie doch von Punkt A nach Punkt B.
Viele Menschen diskriminieren andere eben leidenschaftlich gern. Dazu bieten sich, nach der Gleichstellungsgesetzgebung, jetzt die Raucher an (ebenso wie Arme, Arbeitslose, SUV-Fahrer, “Ossis”, “Dicke”, “Loser”, ganze Familien mit einem “TV-Dauerglotz-Problem”, “Spielsüchtige”, “diiiiiese Griiieeechen” und andere, vom Gesetz nicht erfasste Personengruppen). Diskriminiert wird scheinbar berechtigterweise, da der Staat es ja selbst initiiert hat.
Was übrigens als Raucherdiskriminierung angefangen hat, wird demnächst bei Alkohol, Fett und Zucker starten. Dafür ist ja nun gute Vorarbeit geleistet.

freelanceflower
23.01.2012  12:07

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