Kundus: Demokratie-Aushöhlung statt Demokratie-Export
Um eine brüchige „Ruhe an der Heimatfront“ zu sichern, wird die Deformation demokratischer Rechtsprinzipien billigend in Kauf genommen. Von Kai Rogusch
Die Vorgänge um das Bombardement in Kundus, das Oberst Georg Klein am 4. September 2009 anordnete, offenbaren folgenreiche Entwicklungen. Einerseits ist mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Klein der Weg hin zu einer Art Kriegsgerichtsbarkeit vorgezeichnet. Indem die Bundesanwaltschaft mit eher fragwürdigen Begründungen für „Ruhe an der Heimatfront“ sorgte, verschaffte sie dem Militär einen juristisch gesicherten Status der Unangreifbarkeit. Bemerkenswerter ist jedoch die Tatsache, dass eine derartige Erosion des Rechtsstaates primär auf politische Führungslosigkeit zurückzuführen ist.
Es war politische Kopflosigkeit, die Deutschland Hals über Kopf in das Abenteuer Afghanistan führte, ohne dass die absehbaren Verstrickungen und Konsequenzen solcher Einsätze hinreichend bedacht wurden. Es ist der Mangel an Strategie, der dafür sorgt, dass westliche Interventionsressourcen im afghanischen Sumpf versickern. Und es ist politischer Prinzipienlosigkeit anzulasten, dass statt eines westlichen Demokratieexportes nunmehr die Deformation unseres eigenen Rechtsverständnisses ins Haus steht. Während Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg mit seinen Zweifeln über das Vorgehen Kleins die Unsicherheit angesichts des immer fragwürdiger erscheinenden Afghanistaneinsatzes weiter nährt, versucht man, die teils erschreckenden Folgen auszublenden, die sich aus der Eskalationslogik eines Krieges nun einmal ergeben.
Unterdessen prägen die innerafghanischen Ereignisse eine zunehmende Pervertierung unserer Rechtsauffassungen. Ein vager „täterfreundlicher“ Straftatbestand, der laut Bundesanwaltschaft die Angelegenheit im Fall Klein abschließend regelt, dazu obskure Ermittlungen, die zu einem Geheimverfahren tendieren, überdies eine „täterfreundliche“ Besetzung sowohl von Anklage als auch zuständigem Gericht: Das alles trägt zu einer Verselbstständigung des Militärs bei. Doch es war die schwache Legitimationsbasis des Engagements am Hindukusch, die nun auf die innerdeutsche juristische Praxis durchschlägt. Denn schon von Anfang an war offensichtlich, wie sich die deutsche Sicherheitspolitik von den Ereignissen treiben ließ und ihr Ad-hoc-Agieren nachträglich mit eher hanebüchenen Konstruktionen zu legitimieren versuchte. Diese Unklarheit war es schließlich auch, die Bundespräsident Horst Köhler zu seinen offensichtlich nicht abgestimmten Äußerungen und in der Folge zum Rücktritt bewog.
Die Bestrebungen, Rechtslage und juristische Argumentation an den fragwürdigen Charakter des ganzen Unternehmens anzupassen, wurden von Anfang an deutlich. Die zweifelhafte völkerrechtliche Fundierung des Afghanistankrieges setzte sich fort, als einflussreiche afghanische Kriegsherren, vor allem der „Nordallianz“, aus dem US-Budget finanziert wurden, die das Taliban-Regime dann gewaltsam stürzten. (1) Dabei begingen sie ungehindert „Menschenrechtsverletzungen“, die denen der Taliban in nichts nachstanden. Hinzu kommt das weltweite Vorgehen der „Operation Enduring Freedom“ (OEF), das rechtlich kaum eingehegt und keineswegs durch geltendes Völkerrecht legitimiert ist.
Doch auch der „Demokratisierungsprozess“ in Afghanistan wirft viele Fragen auf. Schon das Petersburger Abkommen, dessen Umsetzung die ISAF-Einsätze fördern sollten, ist in seiner demokratischen und völkerrechtlichen Legitimation zweifelhaft. Präsent auf der Konferenz waren hauptsächlich die USA, die „Nordallianz“ sowie ausgewählte Exil-Afghanen. Unter den internationalen Beobachtern auf dem Petersberg waren allein die USA mit 20 entsandten Personen vertreten. Die handverlesenen afghanischen Teilnehmer wurden als „Verwalter“ der afghanischen Souveränität dargestellt und als berechtigt ausgegeben, das „Petersberger Abkommen“ als völkerrechtliches Dokument zu unterschreiben und außerdem eine Übergangsregierung zu schaffen, obwohl sie hierzu von der afghanischen Bevölkerung nicht ermächtigt worden waren. Hamid Karsai, ein ehemaliger Mudschaheddin und Feudalherr, unter dessen Führung die Interimsregierung seither steht, ist bis heute auf den Schutz der USA angewiesen. Auch die „Verfassungs-Loya-Dschirga“ steht auf einem brüchigen Fundament, denn ein Großteil der Delegierten waren ehemalige Mudschaheddin, die bei der Mandatserringung auf militärische Gewalt und große Geldmittel, nicht zuletzt aus dem Drogenhandel, zurückgreifen konnten. Ein beträchtlicher Anteil der finanziellen Hilfsmittel und Waffen, die westliche Staaten Afghanistan zum Zwecke seiner demokratischen „Staatswerdung“ bereitstellen, versickert unterdessen innerhalb der unterschiedlichen Clans und Interessengruppen.
Die Verstrickung der Bundeswehr in einen politisch schwer zu vermittelnden „Demokratisierungsprozess“ erweist sich für die innerdeutsche Rechtslage als Bumerang. Die Etablierung einer Art „Kriegsgerichtsbarkeit“ steht auf der Tagesordnung. (2) Was vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte eigentlich ausgeschlossen sein sollte, wird vom Bundeswehrverband und zahlreichen Politikern gefordert. Solange man über die Tötung von Zivilisten in den Medien nicht ausgiebig berichtete, war das Bedürfnis nach einem rechtsfreien Raum für Soldaten und Offiziere noch nicht vorhanden. Doch nun sieht auch der gegenwärtige Koalitionsvertrag die Einrichtung einer „zentralen Zuständigkeit der Justiz“ für Bundeswehrstrafsachen vor. Dies führt eine Tendenz fort, die schon in der gegenwärtigen Rechtslage angelegt ist.
Schon heute ist die Bundesanwaltschaft mit vom Bundesjustizministerium ernannten Juristen besetzt. Auch die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichtes betonen nicht gerade die richterliche Unabhängigkeit. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichtes darf die Wehrdienstsenate nur mit Richtern besetzen, die das Bundesjustizministerium bestimmt hat. Sogar das Bundesverteidigungsministerium – eine Prozesspartei – hat das Recht, die Richter auszusuchen. Kaum war die Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens gegen Oberst Klein gegeben, lehnte der damalige Bundesverteidigungsminister Jung einen Richter ab, der bereits vom Präsidium des Bundesverwaltungsgerichtes in den zuständigen Senat gewählt worden war.
Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen Klein einzustellen, ist auch vor dem Hintergrund des Straftatbestandes § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Völkerstrafgesetzbuches, der für die Tötung von Zivilisten einschlägig ist, zu verstehen. Damit wird grünes Licht gegeben für ein militärisches Vorgehen, das sich an die Eskalationslogik des Afghanistankrieges anpasst. Das vielerorts gelobte Völkerstrafgesetzbuch von 2002 lässt es nämlich nicht genügen, dass „der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Erfolg steht“. Vielmehr muss der Soldat oder Offizier diese Folge „als sicher erwarten“. In einem so abgesegneten Rahmen bewegt sich das militärische Verhalten Kleins, das fragwürdig erscheint, aber gut in die Kriegslogik passt, in die die Politik hineinschlittert.
Die Politik kann dem Zweifel breiter Bevölkerungsschichten an der Militärpolitik nur noch mit dem Argument begegnen, dass im Falle eines Abzuges der Bundeswehr aus Afghanistan der Atomterrorismus und andere schlimme Dinge drohten. Vor diesem Hintergrund sorgt die Erosion völkerrechtlicher Grundsätze für weiteres Unbehagen. Dennoch droht sie, sich zu verstetigen und gar zu einer juristischen Dauereinrichtung zu werden. So „exportieren“ die politischen Eliten jedenfalls keine Demokratie nach Afghanistan. Vielmehr werden die westlichen Demokratien ausgehöhlt.
Kai Rogusch ist Novo-Redakteur und Jurist und lebt in Frankfurt/Main. In Novo106 (5–6 2010) argumentierte er in seinem Artikel „Widerrechtliche Jagd auf Steuerhinterzieher“, dass sich der Staat einem Pseudo-Ökonomismus andient, der ihn der Lächerlichkeit preisgibt.
Anmerkungen
1siehe hierzu Dieter Deiseroth: „Jenseits des Rechts. Deutschlands ‚Kampfeinsatz‘ am Hindukusch“ in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 12/09.
2Helmut Kramer: „Kriegsjustiz durch die Hintertür“ in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2/10).
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Ich schätze NOVO als Magazin, das mit Ingenieurs-Blick der Zukunft entgegegen sieht: optimistisch, technologiefreundlich, unideologisch.
Allerdings: Was Rogusch hier zum besten gibt, mag zwar blendend formuliert sein, demonstriert aber letztlich langweilige Realitätsferne , wurzelnd in der in linksintellektuellen Kreisen immer noch verkannten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Podhorez, einer der scharfsinnigsten konservativen Denker Amerikas, diagnostiziert in seinem jüngsten Buch die militärischen Konflikte mit dem Islamismus als 4. Weltkrieg. Den “Fall Klein” im Sinne einer Demontage unseres Rechtsstaates zu sehen, nicht aber als Beweis der Inkompetenz unseres Staates, Krieg zu führen - hier lässt intellektuelles Wolkenkuckucksheim grüßen.
NOVO- bleib bei deinen Leisten!
@ Josef Hueber
Sie vergessen offenbar (etwas leichtsinnig?) angesichts Ihrer politischen Interpretation der Ereignisse am Hindukusch und Ihrer darauf aufbauenden militärischen Handlungspräferenzen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben. Verfassungsrechtliche Normen wechselt man aber nicht mal eben rasch wie die Unterwäsche. Wenn man möchte, dass die BRD eine militärisch andere Rolle in der Weltpolitiik einnimmt, dann sollte man nicht Fünfe gerade sein lassen, sondern sich dafür politisch engagieren.
Die schleichende Aushöhlung von Normen hingegen, die wir seit Jahren an vielen politischen Ecken des Landes erleben, weil sich die Politik nicht zutraut, in einen offenen Dialog mit den Bürgern zu treten oder einfach nur keinen “Plan” mehr hat, ist eine gefährliche Sackgasse. Das öffnet der Willkür alle Pforten. An unsere Rechtsstaatlichkeit zu erinnern, hat demnach nichts mit linksintellektueller Realitätsferne zu tun. Man kann es sogar eher als bürgerlich, liberal oder konservativ ansehen.
Die beschriebene Sackgasse ist nach meinem Dafürhalten auch weit gefährlicher als die “Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus” und eines vermeintlichen Weltkriegs, weil wir als Bürger uns selbst die MIttel und Grundlagen entziehen, vernünftig und demokratisch auf Krisen zu reagieren. Dieses Schreckensbild hat wohl überdies mehr mit der Verunsicherung im Westen zu tun. Aber das ist ein anderes Thema an anderen Novo-Stellen.
@ Thomas Deichmann
Krieg, Herr Deichmann, ist kein juristisches Hauptseminar. Und Soldaten, die einen Krieg gewinnen sollen, tun dem Feind den größten Gefallen, wenn sie das BGB als Gebrauchs- bzw. Handlungsanweisung mit sich herumtragen, vor jedem Schuss die Legalität einer derartigen Aktion überprüfen oder - noch besser - einen Staatsanwalt befragen und dem Feind vielleicht noch unsere juristischen Fallstricke in die Hände spielen. Die unlängst in den Medien aufgepumpte, angeblich nicht gerechtfertigte Anforderung von Luftunterstützung sowie die groteske Nachbereitung in Deutschland zeigen, mit welchen europäischen Tölpeln es der Feind in Afghanistan zu tun hat.
Ein theoretisch- legalistisches Verständnis von Kriegsführung, wie Sie es anführen, hat Deutschland längst, mittlerweile auch Amerika erfasst ( aus Israel höre ich dasselbe, by the way). Ob es auch in Frankreich gilt/ gälte? Da habe ich meine Zweifel. Ich glaube nicht, dass die Franzosen im Falle einer Kriegsführung ihre alten militärischen Prinzipien über Bord werfen würden. Dass unser schachspielorientiertes Rechtsverständnis bei Kriegshandlungen sonst nirgendwo gilt, ist offensichtlich.
Ja, wir leben in einem demokratischen Rechtstaat. Und die Bundesrepublik ( BRD ist wohl ein alter, überholter Begriff der DDR-Ideologen) ist Gott sei Dank kein Kriegsgebiet.
Aber unsere heimatliche, gemütlich-geschützte Ignoranz in praktischen Fragen der Kriegsführung treibt Blüten, die jeden Taliban-Kämpfer vor Lachen in die Hose machen lassen, bevor es dann auf Seite der westlichen Truppen zur entsprechenden Angstreaktion kommt.
Um zu wissen, was Krieg wirklich ist, rufe man sich die Rede von General Patton in Erinnerung (im Film ziemlich identisch mit der tatsächlichen Ansprache an die Soldaten) : ” I want you to remember that no bastard ever won war by dying for his country.”
( http://www.youtube.com/watch?v=Kh9S1Hk975U ).
Zur Lektüre empfehle ich zudem NOVO 103, Dez Dez 2009, Der ängstliche Krieg des Westens, oder Spiked, Mick Hume NATO’s offensive: a model of how not to win a war?
http://www.spiked-online.com/index.php/site/article/8188/
Mögen alle Seiten hier Recht haben und behalten. Mir ist die Situation in Afghanistan viel zu konfus und diffus, um ein wirklich “erhellendes” Bild davon zu haben. Eine Zeitlang erhielt ich eine, wenn auch hier persönlich orientierte, Einsicht, jedenfalls in Bruchteilen, über einen Freund, welcher dort längere Zeit tätig war. Meiner Erinnerung nach war es das Rote Kreuz. Schon damals war auffällig, wie weit die Aussagen auseinandergingen… Das ist sehr sicher von geringer Bedeutung. Ich möchte damit nur sagen, dass ich viel zu wenig weiß. Zudem erinnert mich das (sinngemäß) an einen von mir sehr geschätzten Satz Enzenbergers: Eindeutigkeit ist heiß begehrtes Gut, vorallem, wenn es darum geht, über andere zu richten…
Was mich jedoch hier, wie auch des öfteren z.B. in der FAZ und vorrangig dann bei den Kommentaren wiederzufinden, verwundert, ist, in welcher und für sich scheinbar einfach “gemachter” Art und Weise dann reagiert wird, sobald Kritik an “unserem” demokratischen System geübt wird…
Es erscheint so einfach und bequem; der Griff in die Hosentasche, in diesem Fall und wie dann so oft, die linke davon, gepaart mit der dann doch noch formulierten Nettigkeit, jemanden Intellekt zu zusprechen. Ich möchte und muss geradzu mitteilen, dass ich eben NOVO genau dafür schätze, immer wieder mehr als nur zu versuchen, sich davon nicht beeinflussen zu lassen und sich dieser altbewährten Schubladen zu bedienen. Selbstverständlich hat jeder Mensch eine Meinung und eine mögliche “Ausrichtung”, die unter Umständen und je nach Couleur entsprechend interpretiert werden (können)...
Auch ich bin der Ansicht, dass es zusehend eine übergreifende Aushöhlung unseres behaupteten demokratischen Verständnisses gibt, weshalb ich es gerade so formulierte: ein behauptetes…
Krieg, so schreiben Sie, Herr Hueber, sei kein juristisches Hauptseminar. Angenommen, bei diesem abstrakten Begriff, bezeichnet das Wort Krieg lediglich einen Zustand, den wir nicht als Frieden bezeichenen, so könnte doch aber gesagt werden, dass ein Bestandteil eines jeden juristischen Hauptseminares durchaus der Krieg ist. Denn was anderes als ein solcher ist es, wenn im mindesten zwei Seiten mit derart unterschiedlicher Ansicht “aufeinander losgehen”, hier und da mit Hilfe eben jener Juristen, deren einzig erklärtes Ziel es ist, seinen Mandaten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu “verteidigen” und das in einer - meiner Ansicht nach - Form von Sprache, die, um sich selbst bereinigt, geistes- und seelenlos in dem Versuch daher kommt, objektiv zu sein. Für mich entstehen dadurch viel zu viele und erst recht Interpretationsspielräume… Ist es nicht also auch ein Krieg, nur eben auf einer anderen Ebene und damit sehr wohl Bestandteil? Ich sehe das nicht so losgelöst voneinander…
Die Berichterstattung mag an vielen Stellen grotesk gewesen sein und ist es immer noch. Doch darf dabei aus den Augen verloren werden, wie lange es dauerte, bis das Wort des Krieges überhaupt über Lippen kam und kommen durfte?
Sie sprechen von einem legalistischen Verständnis… Ist das wirklich so? Mein Eindruck ist eher, dass es je nach Situation angepasst wird und der Eindruck eines legalistischen Verständnis entsteht…
Sie erwähnen Frankreich und sein Verständnis… Billaud-Varenne, Mitglied des Konvents, 1794 Fürsprecher des Erlasses zur Abschaffung der Sklaverei, ließ zuvor Sklavenbesitzer guillotinieren, um nach seiner Deportation und der Wiedereinführung der Skalverei eben solche zu kaufen… Das gilt wohl auch für Victor Hughes…
Wie ging Sarkozy mit dem Thema Algerien um?
Schachspielorientiert als Negation gemeint? Das einfachste, klar verständliche und dennoch so hoch komplexe Spiel…
Aber gut, gehen wir den Weg Frankreichs, wie sie es formulieren: ... Anfang Mai 1899 verweigerten die Einwohner der Stadt Birni N’Konni, dem Hungertod nahe, die Herausgabe ihrer Lebensmittel… In einem nach Paris gelangten Bericht werden anschließend die Ereignisse beschrieben: “Es musste für die Bestatung aller Leichen gesorgt werden, die infolge der hohen Temperaturen augenblicklich verwesten. [...] Die Leichen wurden in große Gruben geworfen, anschließend wurde die Stadt auf Befehl von Voulet systematisch zerstört.”...
Wie steht es um das Britische Empire einst in Australien in dem Versuch, die dortigen Kulturen vollständig auszulöschen oder den teils in der New York Times dokumentierten Augenzeugenberichten einiger Vietnam-Soldaten… ?
Gut, dann Augen zu und durch… Doch ist es dann nicht plakativ ausgedrückt ‘Scheiß egal’ und auch ganz schön arrogant, vorallem, wenn, so auch sie, anschließend von Demokratie reden… Behaupten wir nicht, diese dorthin transporieren zu wollen und nannten es weniger auffällig ‘Friedensmission’?
Die Portion Jura und hohle Rhetorik ist dort wohl und bewußt wiederzufinden…
Also doch, der Zweck heiligt die Mittel? Seltsamer werdende Form eines demokratischen Verständnis, welches wir zu vermitteln versuchen, oder?
Sehr rechtschaffen, was an Kommentaren zu lesen ist.
Man schafft Recht.
Nur wer sieht es richtig?
Sind doch schon die Prämissen diskussionswürdig:
Deutschland ein Rechtsstaat und/oder gar eine Demokratie?
Oder eher ein permanenter Versuch, einen Weg dahin zu finden?
Bei aller Fragwürdigkeit der Grundannahmen.
Wohlgemerkt - ich bin kein Anhänger der Demokratie - ist sie doch auch nur die Diktatur der Mehrheit - und schon gar kein Anhänger der Diktatur.
Plato hat wohl doch Recht.
Als Einziger.




“Spätestens seit der französischen Revolution sollte gebildeten Menschen bewusst sein, dass Terror und Gewalt – auch im Namen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit – die Menschenwürde schänden, den Menschen entgeistigen und entleiben.
Nirgends wird man mit Gewalt Demokratie erzwingen, wenn man selbst zur Demokratie nicht in der Lage ist. Denn Demokratie heißt vor allem auch Gewaltlosigkeit.
Das hat das gesamte Demokratur-Parlament Deutschlands nicht begriffen, ...”
Zitier aus meinem Aufsatz “Anmerkungen aus der Demokratur-Republik Deutschland”, nachzulesen unter
http://www.raymond-walden.blogspot.com/2010/07/anmerkungen-aus-der-demokratur-republik.html
Raymond Walden
19.07.2010 20:43