30.03.2017

Lex AfD aus Angst vor Demokratie

Kommentar von Christoph Lövenich

Titelbild

Foto: marconst via Pixabay / CC0

Die Bundestagsmehrheit will das Amt des Alterspräsidenten neu regeln, damit kein AfD-Politiker in diese Funktion gelangt. Das wäre eine Flucht vor der politischen Auseinandersetzung.

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat vorgeschlagen, die Besetzung des Alterspräsidenten in seinem Parlament künftig anders zu regeln als bisher üblich. Statt des lebensältesten soll das dienstälteste Mitglied die neue Wahlperiode mit einer Rede eröffnen. Die Regierungsfraktionen Union und SPD haben diese Woche vereinbart, dem folgen zu wollen und die Geschäftsordnung des Bundestag entsprechend zu ändern. Motiv ist offenbar der Umstand, dass im 19. Deutschen Bundestag ein AfD-Poltiker, je nach Wahlergebnis Wilhelm von Gottberg oder Alexander Gauland, die Rolle des Methusalem einnehmen könnte. Von grundsätzlicher Natur scheint dieser Vorstoß also nicht zu sein, sondern anlassbezogen. Man fühlt die Absicht und ist verstimmt. In zahlreichen Medien ist von einer „Lex AfD“ die Rede.

Seit dem 19. Jahrhundert kommt auf Reichs- bzw. Bundesebene dem an Jahren ältesten gewählten Abgeordneten die Aufgabe des Alterpräsidenten zu, wenn er nicht (wie mehrfach Konrad Adenauer) seinen Verzicht darauf erklärt. Ein Problem war das nie, auch nicht in den 1990er-Jahren, wo Unionspolitiker mit Abscheu hinnehmen mussten, dass zweimal MdB der PDS dieses kurze Amt bekleiden konnten – 1994 der Schriftsteller Stefan Heym, 1998 der frühere SPD-Mann Fred Gebhardt. In der Vorkriegszeit galt Ähnliches, im August 1932 eröffnete die hochbetagte Kommunistin Clara Zetkin den Reichstag „in der Hoffnung, […] den ersten Rätekongress Sowjetdeutschlands“ noch erleben zu dürfen. Sie verstarb im Folgejahr.

„Wenn der Alterpräsident einer nicht genehmen Fraktion angehört, dann muss man dies schlucken“

Auch einen AfD-Alterspräsidenten würden wir überstehen. Zwar schreibt Volker Zastrow F.A.Z., ein Amtsinhaber mit „fragwürdigen Ansichten […] würde Deutschland schaden“, tatsächlich wird nichts so heiß gekocht, wie es gegessen wird. Gewiss hat Wilhelm von Gottberg schon Problematisches geäußert, etwa antisemitisch anmutende Aussagen zum Holocaust. Letzere übrigens zu einem Zeitpunkt, als er noch CDU-Parteifreund Norbert Lammerts war. Und vielleicht würden er oder Gauland in einer Eröffnungsrede das ein oder andere von sich geben, was auf erhebliche und berechtigte Ablehnung in weiten Teilen des Hauses stößt. Davon geht die Welt nicht unter. Dann müssten eben Abgeordnete aus Protest den Saal verlassen, ihm den Applaus verweigern oder anderweitig, etwa durch Zwischenrufe, ihr Missfallen bekunden. Nichts von alledem stünde im Widerspruch zum demokratischen Parlamentarismus, im Gegenteil, eine lebendige und kontroverse Auseinandersetzung über einen Redebeitrag, und sei es den des Alterspräsidenten, kann die Politik nur bereichern.

Vielleicht würde der frühere Vertriebenenfunktionär von Gottberg von einer Rückkehr in die ostpreußische „Heimat“ faseln; die Geschichte wird er damit nicht zurückdrehen. Allenfalls wäre das ein willkommener Aufhänger für bestimmte polnische Medien, mal wieder deutsche Politiker in NS-Uniformen abzubilden. Die Demokratie verlangt, die vom Volk gewählte Abgeordnetenschar als solche anzuerkennen. Wer andere Positionen als Gauland und von Gottberg vertritt, muss sich mit ihnen inhaltlich auseinandersetzen; schließlich repräsentieren sie einen Teil der Bevölkerung, der so denkt. Und wenn der älteste Gewählte einer nicht genehmen Fraktion angehört, dann muss man dies schlucken.

Anscheinend aber befürchten die Mehrheitsfraktionen, wie Jasper von Altenbockum kommentiert, „da draußen noch ein Volk der ‚anderen‘, ein Volk zweiter Klasse, von dem nichts Gutes zu erwarten ist“ – und das seine Stimme nicht in Person eines Alterspräsidenten erheben können soll. „In einer Demokratie ist es inakzeptabel, die parlamentarischen Regeln aus Angst vor der Konkurrenz zu ändern“, schrieb mir dazu ein befreundeter Jurist. Tatsächlich wären mehr Mut und Selbstbewusstsein in der politischen Auseinandersetzung angebracht, statt ihr über Geschäftsordnungsänderungen aus dem Wege zu gehen.

„Eine Spielregel zu ändern, weil einem der nächste Spielzug nicht gefällt, spricht nicht für Fairness und Reife“

Grundsätzlich – von seiner konkreten Veranlassung abgesehen – kann man diskutieren, ob nicht der am längsten im Bundestag sitzende Parlamentarier wegen seiner Erfahrung einem möglichen Neuling als Alterspräsident den Vorzug erhalten sollte. Solche Regelungen bestehen in der Schweiz und in wenigen deutschen Landtagen. Im Falle des nächsten Bundestags wäre dies wohl Wolfgang Schäuble, der sein Mandat bereits seit 1972 ausübt. Nicht selten allerdings müsste man zwischen mehreren MdB auswählen, die im selben Jahr ins Parlament eingezogen sind – während beim bisherigen Modus die Wahrscheinlichkeit nahe Null tendiert, dass zwei Abgeordnete am selben Tag geboren sind. Man müsste also wieder – wollte man nicht losen – das kalendarische Alter bemühen, um zwischen gleich dienstalten Aspiranten auszuwählen.

Eine Spielregel zu ändern, weil einem der nächste Spielzug nicht gefällt, spricht nicht für Fairness und Reife. Auch andere Verhaltensweisen der etablierten Parteien speziell gegenüber der AfD lassen oft Souveränität vermissen, z.B. Vorbehalte gegenüber gemeinsamen Talkshowauftritten oder bei der Besetzung von Bezirksstadtratsposten in einigen Berliner Stadtbezirken, die der AfD proportional zustehen. Solches lässt auf eine Angst vor der inhaltlichen Auseinandersetzung schließen. Fürchten die etablierten politischen Kräfte etwa, Sie seien Gauland und Co. argumentativ nicht gewachsen? Das wäre dann tatsächlich ein Armutszeugnis für unseren Parlamentarismus.

Und überhaupt: Können Sie sich an Highlights aus den Reden der letzten Alterspräsidenten erinnern? Wäre von einem Alterspräsidenten Schäuble Spannendes zu erwarten? Dann lieber eine Diskussion um etwaige kontroverse Aussagen eines AfD-Politikers, das wäre eine Belebung der öffentlichen Debatte.

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